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Unfallschäden Kaufvertrag

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 21. August 2016 um 16:56

Hi Zusammen,

ich wollte mir nun endlich einen A6 4G kaufen. Alles schick soweit. Nun sollte ich den Kaufvertrag unterschreiben.

Mein Problem ist eine Formulierung.

Dem Verkäufer sind andere Weise Unfallschäden bekannt: nein, ausgenommen Blechschäden und Nachlackierungen

Was würdet ihr sagen? Bedeutet das dieses Fzg. unfallfrei ist oder nicht?

Oder ist das eine total schwammige Aussage, wo man am Ende vor Gericht streiten würde?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

 

Dreamer2900

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@SoulBS schrieb am 26. August 2016 um 20:41:29 Uhr:

Moin!

Zitat:

@SoulBS schrieb am 26. August 2016 um 20:41:29 Uhr:

Zitat:

@Mic03 schrieb am 26. August 2016 um 18:48:00 Uhr:

Der Tausch einer Front- oder Heckschürze macht das Fzg. nicht zu einem Unfallfahrzeug, der Verkäufer ist nicht verpflichtet so einen Tausch anzugeben.

Das magst du so sehen, aber nicht die Rechtsprechung. Es gibt eine ganze Reihe Urteile dazu, allerdings natürlich keine einheitliche "Wertgrenze". Grundsätzlich bleibt festzuhalten: Alles, was über einen Bagatellschaden hinaus geht, macht den Wagen zu einem Unfallwagen, egal ob ein vollständiger Austausch des schadhaften Teils erfolgt.

Ansonsten kann ich nur empfehlen, einfach mal ein wenig die Rechtsprechung dazu durchzulesen.

Anscheinend habe ich mich tatsächlich schon länger nicht mehr damit befasst, die Definition eines Unfallfahrzeugs des BGH war mir nicht bekannt.

http://www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht

Allerdings ist dem BGH nicht bekannt das dann auch etliche Neuwagen schon als Unfallfahrzeuge gelten. Denn es kommt nicht selten vor das noch vor der Auslieferung an Kunden Teile an den Fahrzeugen gewechselt (Front- Heckschürzen, Türen, Front- Heckklappen, usw.) werden. Weiterhin bekommt ein Teil der Fahrzeuge einen 2. Decklackdurchlauf, da die erste Lackierung Mängel aufwies. Weiterhin werden leichte Dellen / Beulen und Welligkeit in der Oberfläche vom Karosseriebauer durch drücken mit speziellen Werkzeug oder bloßen hämmern gerichtet. Per Definition des BGH wäre das ebenfalls schon ein Unfallfahrzeug. Das ist übrigens gängige Praxis bei allen Fahrzeugherstellern!

Da sieht man mal wieder das Gesetze von Leuten gemacht werden die keine Ahnung haben worüber sie eigentlich reden. :D

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damit meint er wohl dass nix gerichtet wurde,

ne stoßstange tauschen oder ne beule weglackieren aber schon

war beim meinem auch so, viele tauschteile wie ich erst nachher erfuhr,

durch zufall beim blick in die historie bei audi

inoffiziell natürlich

"unfallfrei" im Rechtssinn ist er damit nicht.

Themenstarteram 21. August 2016 um 17:23

Aber Teile tauchen is doch dann Unfallschaden bzw. nicht mehr Unfallfrei oder?

Ein Unfallwagen ist er ab einem Schaden, der über eine "Bagatelle" hinausgeht. Wenn da eine Stoßstange getauscht wurde, weil sie einen Parkrempler hatte, ist er nicht mehr unfallfrei.

Themenstarteram 21. August 2016 um 17:29

Aber bedeutet dieses Aussage im vertrag jetzt Unfallfrei oder eben nicht mehr Unfallfrei?

Vor Gericht wird die Vereinbarung ausgelegt. Ein verständiger Dritter würde m.E. unter "Blechschläden" durchaus Schäden oberhalb der Bagatellgrenze für möglich halten. Du kaufst also einen "Unfallwagen".

Themenstarteram 21. August 2016 um 17:45

Danke. Damit kann ich auch was anfangen. Dann werde ich keine 39000 € ausgeben :)

Irgendwas ist immer am Auto. Mal hier und dort ein Rempler, wer kennt das nicht? Autokauf ist leider Vertrauenssache. Wenn man den Verkäufer nicht genau kennt und er keine lückenlose Vorgeschichte nachweisen kann, ist immer Vorsicht geboten. Ich selbst hebe jeden Beleg und jede Rechnung auf. Das kam bei meinem letzten Verkauf sehr gut an.

 

Wenn du dir kein Neuwagen leisten kannst oder nicht willst, dann musst du immer Kompromisse eingehen. Deine Wunschsausstattung findest du nie und irgend eine Macke hat jeder Wagen. Ich sehe kein Problem darin, wenn der Verkäufer alles erklärt und nichts verschweigt. Dann weißt du worauf du dich einlässt.

Frag doch den Verkäufer wo ganz genau es ein Problem gab. So etwas kann man auch im Kaufvertrag dokumentieren.

Zitat:

@RudiS schrieb am 21. August 2016 um 19:52:18 Uhr:

 

Ich sehe kein Problem darin, wenn der Verkäufer alles erklärt und nichts verschweigt. Dann weißt du worauf du dich einlässt.

Frag doch den Verkäufer wo ganz genau es ein Problem gab. So etwas kann man auch im Kaufvertrag dokumentieren.

Hätte ein "guter Verkäufer" das nicht von sich aus tun sollen ??

Habe es jetzt wieder beim 1er gesehen richtig gute VK sind selten.

Hab mir vor einigen Tagen einen A5 bei Audi zugelegt, der hatte auch eine durch einen Bordstein beschädigte Frontlippe(mit vielen Bildern Dokumentiert) wurde mit Smart Repair lackiert. Ist aber letztendlich kein Unfallwagen, ein Unfaller wäre für mich ein stärkerer Blechschaden. Stoßstangen sind dafür da um genau solche Schäden zu verhindern. Also wenn mal ne Schürze getauscht wurde würde mich das nicht großartig stören und als Unfallwagen zählt das mMn. nicht.

es gibt hier ja zwei Seiten. Zum einen die juristische, demnach ist ein Fahrzeug, wo Teile getauscht werden (mussten) ein Unfallwagen. Zum Anderen muss jeder selbst mit sich ausmachen, was solche Vorschäden für einen persönlich bedeuten. Ich würde ein Fahrzeug, welches in einer Fachwerkstatt ordentlich repariert wurde jeder Zeit kaufen, wenn der Preis stimmt. Optimal kann der Vorbesitzer die Schäden über Rechnungen der Werkstatt und vielleicht sogar Fotos dokumentieren. Darüber hinaus ist Autokauf Vertrauenssache, ist dieses nicht gegeben, wie beim Threadersteller, würde ich vom Kauf abraten.

Moin zusammen,

ich kenne den Sachverhalt so, das ein Schaden über 500 Euro definitiv angegeben werden muß und somit nicht mehr der Begriff "unfallfrei". Es ist ja auch u.U. für den Käufer massgeblich, ob er dann privat später das Fhzg. als "unfallfrei" verkaufen kann. Klar: eine kleine Beule oder Kratzer zählen nicht, aber ein getauschtes Blechteil schon.

bei mir waren es damals einige teile, u.a. schlossträger

trotzdem wurde er vom freundlichen Audi partner als unfallfrei verkauft.

wobei niemand sagen wollte oder konnte warum die teile getauscht wurden bei der Rücknahme, war ein leasing auto

Ich mag rechtlich mit meiner Meinung alleine dastehen, aber für mich ist es ein Unfallwagen sobald verschweisste Metallteile getauscht oder gerichtet werden mussten.

Z.B. der Komplette Tausch einer Stoßstange macht _für mich_ kein Unfallauto weil es spurlos gegen Neuteil getauscht wird.

Tür komplett getauscht weil Beschädigt ==> kein Thema.

Schweller, Kotflügel, Schlossträger, Fahrwerksaufhängungen verformt, gerichtet, getauscht: Das würde ich gerne wissen.

Besonder kritisch sehe ich Fahrzeuge mit Anhängekupplung und Heckschaden weil die AHK die Pralldämpfung der Stoßstange kurzschliesst und der Aufprallschock direkt in den Rahmen eingeleitet wird wenn das hintere Fahrzeug die AHK erwischt.

lg

W.

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