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Unfallschuld unklar. Wie am besten vorgehen?
Hi Leute,
mein Vater hatte heute einen "Unfall". Er fuhr in der Stadt auf einer 2-spurigen Strasse auf der rechten Seite. Dann musste er an einer Ampel stehen bleiben. 50-Meter nach der Ampel sah er schon, dass Autos die rechte Seite zu parken und stellte sich schon mal auf einen Spurwechsel ein. Ampel wurde grün, er fuhr los. Zu diesem Zeitpunkt war links noch niemand an der Ampel. Er sah in den Rückspiegel um sich auf den Spurwechsel vorzubereiten und sah schon wie ein Umzugs-LKW recht schnell angefahren kam. Er blinkte zwar noch, hielt aber innerhalb seiner Spur an. Trotzdem streifte in der LKW auf der Fahrerseite. Schaden sieht auf den ersten Blick nicht so groß aus. (ca. 2 Meter langer und recht breiter kratzer, kleine Delle, Rückspiegel angebrochen).
Tja im LKW saßen drei Personen, die behaupten er wäre schon auf ihrer Spur gewesen bzw hätte einfach rüber gezogen und somit hätte er Schuld. Mein Vater (+mein Bruder) behaupten wie gesagt das oben geschriebene. Polizei kam, nam zwar alles auf aber sagten schon sinngemäß "Da müssen sich die Versicherungen streiten" "Schuldfrage lässt sich nicht klären, Aussage gegen Aussage". Eine Strafe hat keiner bekommen. Achso Schaden am LKW wohl keiner (mit dem Fußrasten gestriffen oder so ähnlich...naja LKW halt)
So nun wie geht man am besten vor? Schaden der eigenen Versicherung melden? Also vorhanden ist eine Vollkasko (SB 500€) mit Rabattschutz (huk24) und KFZ-Rechtschutz bei uns. Der Wagen ist noch keine 4 Jahre alt (Golf Plus). Ich denke es wird in so einem Fall eh auf 50/50 hinauslaufen oder was denkt ihr? Ich suche jetzt den Weg des geringsten Übels.
Für Tips etc wäre ich sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
Hi!
Besonders überzeugend erscheint die Version Deines Vaters nicht gerade: Wenn er in seiner Spur geblieben wäre, obwohl er "ein Motiv" zum Spurwechsel gehabt hat (Hindernis voraus) und es trotzdem zu einem Kontakt kam, würde dies ja bedeuten, dass der LKW völlig grundlos in die ohnehin versperrt Spur geschwenkt wäre. Das erscheint nicht sonderlich plausibel.
Der erste Anschein spricht da doch eher für einen Fehler beim Spurwechsel. Dann wäre es sogar egal, ob Dein Vater vor dem Kontakt noch zum stehen gekommen ist oder nicht. Zumal er den LKW ja nach eigenen Angaben noch gesehen hat. Schnell oder nicht schnell ist da egal. Spurwechsel ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten: Schuldfrage klar.
Tipp: Aufgrund der geschilderten Beweislage (Drei Insassen im LKW) und dem geschilderten Hergang würde ich, wenn es "mein" Unfall wäre, sowenig wie möglich Kosten verursachen, die Sache meiner Vollkasko melden und als "dumm gelaufen" abbuchen.
Gruß
Hafi
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19 Antworten
hallo,haste eine rechtschutz? ich würde zum anwald gehen um das zu klären.mfg fritz
los, delle. sags schon
SCNR
Zitat:
Original geschrieben von leuchtturm 86
hallo,haste eine rechtschutz? ich würde zum
anwaldAnwalt gehen um das zu klären.mfg fritz
Fritz...lies mal bitte aufmerksam:
Anwälte Rekonstruieren keine Unfälle, die stellen nur Forderungen im Namen Ihrer Mandanten.
Soweit verstanden ?
@rebel X
Anhand der Spuren am Fahrzeug deines Vaters kann man schon feststellen, ob dieses sich zum Zeitpunkt der Kollision in Bewegung befunden hat, oder ob es gestanden hat.
Ich schlage dir vor, dass Fahrzeug einem KFZ- Sachverständigen vorzustellen, damit dieser eine erste Einschätzung vornehmen kann.
Gern kannst du hier auch aussagekräftige Bilder einstellen.
Bitte Übersichtsaufnahmen Parallel zur Schadenzone. Und das ein oder andere Bild von den Beschädigungen, aber bitte bitte nicht quer von oben oder seitlich. Mal sehen ob man da etwas sagen kann.
@Fritze
du hälst jetzt am besten die Klappe hier.
Lies und lerne, oder trinke mit deinem Anwald(t) einen Küstennebel.......
Oder laufe zur nächsten Trinkhalle.......
Gruß
Delle
du meldest deiner Versicherung einen Vorfall und der gegnerischen Versicherung deinen Schadensanspruch.
Dann legst du dich zurück und gehst in die Kirche zum Beten.
Zwischendurch darfst du noch die Protokolle deiner und die der gegnerischen Versicherung ausfüllen.
Hi!
Besonders überzeugend erscheint die Version Deines Vaters nicht gerade: Wenn er in seiner Spur geblieben wäre, obwohl er "ein Motiv" zum Spurwechsel gehabt hat (Hindernis voraus) und es trotzdem zu einem Kontakt kam, würde dies ja bedeuten, dass der LKW völlig grundlos in die ohnehin versperrt Spur geschwenkt wäre. Das erscheint nicht sonderlich plausibel.
Der erste Anschein spricht da doch eher für einen Fehler beim Spurwechsel. Dann wäre es sogar egal, ob Dein Vater vor dem Kontakt noch zum stehen gekommen ist oder nicht. Zumal er den LKW ja nach eigenen Angaben noch gesehen hat. Schnell oder nicht schnell ist da egal. Spurwechsel ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten: Schuldfrage klar.
Tipp: Aufgrund der geschilderten Beweislage (Drei Insassen im LKW) und dem geschilderten Hergang würde ich, wenn es "mein" Unfall wäre, sowenig wie möglich Kosten verursachen, die Sache meiner Vollkasko melden und als "dumm gelaufen" abbuchen.
Gruß
Hafi
Ja, dass ist nachvollziebar.
Dann könnte sich die ganze Thematik mit "Fahrzeug hat gestanden" in der Tat erübrigen.
Gruß
Delle
Hallo,
Wenns so war, wie beschrieben, VK für eigenen Schaden einschalten (Obliegenheiten einhalten = Schaden innerhalb Fristen melden) und HPf des Gegners für Prüfung. Die beautragt dann einen Gutachter, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Den musst du aber nicht akzeptieren. Kannst selbst einen wählen. Aber bitte vorher mit Hpf-Versicherer klären.
Sollte %tual entschieden werden, heißt Teilschuld (LKW vielleicht zu schnell), kann über Hpf-Entschädigung die Leistung der VK teilweise zurückgekauft werden. Den Rest legst du drauf und wirst zum 1.1. nicht gestuft. Bitte auch vorher mit VK-Versicherer besprechen. Haftpflichtmäßig kann ja nichts passieren (Rückstufung), ist ja kein Schaden am LKW entstanden.
Aber am besten ist Rechtsanwalt einschalten.
Gruß
Schrauberlaie
Zitat:
Original geschrieben von schrauberlaie
Hallo,
Wenns so war, wie beschrieben, VK für eigenen Schaden einschalten (Obliegenheiten einhalten = Schaden innerhalb Fristen melden) und HPf des Gegners für Prüfung. Die beautragt dann einen Gutachter, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Den musst du aber nicht akzeptieren. Kannst selbst einen wählen. Aber bitte vorher mit Hpf-Versicherer klären.
Sollte %tual entschieden werden, heißt Teilschuld (LKW vielleicht zu schnell), kann über Hpf-Entschädigung die Leistung der VK teilweise zurückgekauft werden. Den Rest legst du drauf und wirst zum 1.1. nicht gestuft. Bitte auch vorher mit VK-Versicherer besprechen. Haftpflichtmäßig kann ja nichts passieren (Rückstufung), ist ja kein Schaden am LKW entstanden.
Aber am besten ist Rechtsanwalt einschalten.
Gruß
Schrauberlaie
Wohl nicht nur Schrauberlaie?
Wird die Kasko in Anspruch genommen obliegt die Entscheidung ob und welcher Sachverständiger eingeschaltet wird dem Versicherer.
Reguliert die Kaskoversicherung geht der Anspruch auf den Versicherer über. Die Haftpflichtversicherung reguliert nur noch Positionen, die über die Kasko nicht erstattet werden.
Und zum Thema Rückkauf. In der Kasko ist es wie mit Frauen.... Ein bisschen schwanger gibt es nicht. Der Rabatt bleibt belastet.
Ein paar premium etc. Tarif mal ausgenommen.
Hier hat der TE das Glück einen Rabattschutz vereinbart zu haben.
Wie Hafi545 schon schrieb würd ich hier auch den Schaden erstmal über meine Vollkasko abwickeln.
Abhängig davon, ob in der Rechtsschutz eine SB vereinbart ist, kann man sich überlegen einen Rechtsanwalt einzuschalten.
Ansonsten würde ich die verbleibenden Positionen bei dem Versicherer des LKWs geltend zu machen und abhängig von deren Entscheidung weiter entscheiden.
Zitat:
Original geschrieben von schrauberlaie
Hallo,
Wenns so war, wie beschrieben, VK für eigenen Schaden einschalten (Obliegenheiten einhalten = Schaden innerhalb Fristen melden) und HPf des Gegners für Prüfung. Die beautragt dann einen Gutachter, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Den musst du aber nicht akzeptieren. Kannst selbst einen wählen. Aber bitte vorher mit Hpf-Versicherer klären.
Also ich würde den Gutachter auch nehmen ohne zu meckern.
Du hast nämlich einen Psoten vergessen, der Vater von TE sollte auch seine HPf informieren, da durchaus noch Ansprüche des Lkw-Halters kommen könnten.
Also mal lieber nicht soviele Kosten verursachen!
Zitat:
Sollte %tual entschieden werden, heißt Teilschuld (LKW vielleicht zu schnell), ... Haftpflichtmäßig kann ja nichts passieren (Rückstufung), ist ja kein Schaden am LKW entstanden.
Aber am besten ist Rechtsanwalt einschalten.
Gruß
Schrauberlaie
Das mit der Teilschuld wird aber SEEEEEEHHHHHR schwer werden! Vater hat den Lkw gesehen, zieht wahrscheinlich entgegen den hier getätigten Aussagen leicht nach links auf die Lkw-Fahrspur und (Delle bitte helfen) anhand der seitlichen "Kratzspuren" vom Trittbrett lässt sich m.M.n. keine Geschwindigkeit des Lkw ermitteln.
Schaden am Lkw kann eben doch entstanden sein, somit steht Rückstufung HPf im Raum.
Und wann lernt ihr endlich von Leuchturm:
das heißt neuerdings AnwalD, kann doch nicht so schwer sein seinen Sprachbegrauch an die Jugend von heute anzupassen.
hugaar, der Anmwald wohnt
hugaar, der Anmwald wohnt
sollte aber dabeischreiben, ob rechts oder links
Hi,
danke schon mal für die vielen Antworten. Ja also der erste Schritt ist wohl auf jeden Fall erstmal Schaden melden (und evtl Haftplicht ansprüche des LKW´s gleich mit). Dann den Wagen einem Gutachter vorstellen (wird von der Versicherung bestimmt da kasko oder?)
Habe paar Bilder gemacht...tat mir da aber schwer (parallel, nicht von oben hehe) und ich glaube kaum das man davon schlau wird. aber seht selbst. Kann auch noch welche machen. Vieleicht kann ja auch schon jemand ansatzweise über die Schadenshöhe berichten. Zum Unfallhergang kann ich wie gesagt nichts weiter sagen....mein Vater behauptet fest das oben geschriebene und dass er null Schuld hätte!! Er meinte gerade noch sinngemäß es wäre eh zu eng in dieser Stelle gewesen und der LKW fähr da gnadenlos mit 50 durch obwohl er "hätte abschätzen" können dass er da nicht durch passt (vater stand wie gesagt). Achso Rechtschutzvertrag gecheckt...SB 120€ oder so....toll
Hier mal die Bilder (bitte nicht hauen ^^)
Zitat:
Original geschrieben von rebel X
Achso Rechtschutzvertrag gecheckt...SB 120€ oder so....toll
was heist da toll???? das wurde doch wohl genau wegen so was abgeschlossen und es gibt genug Anbieter bei denen es keine SB gibt.
Ansonsten ist i.d.R. das 1. Gespräch noch abgedeckt, ohne dass die SB fällig wird. Ach so und wenn er beim ADAC ist, dann gibts das 1. Gespräch beim Vertragsanwalt auch gratis. (oder war das nur bei Plus?)
Ich weiß jetzt nicht ob dir der benutzte smiley bekannt ist...ich meine damit dass eine Rechtsschutz mit so einem hohen SB wenig(er) Sinn macht. Gerade bei solchen Sachen. Diesen Vertrag habe nicht ich sondern meine Eltern abgeschlossen...deswegen das Augenrollen. Aber klar immer besser als ganz ohne da zu stehen...ein Vertag ohne SB kostet auch dementsprechend mehr.
Für mich sieht das so aus, als sei der LKW am gerade stehenden PKW "vorbeigestriffen". Hätte der Golf durch den anstehenden Spurwechsel schief zur mittigen Fahrbahn gestanden, wäre eher ein heftigerer Schaden in Höhe Frontstoßstange / Kotflügel zu sehen und nicht komplett über die ganze Fahrerseite.
Für mich sieht das so aus, als sei es ganz einfach zu eng für den LKW gewesen, dieser hätte aber einfach mal "sein Glück probiert". Ich würde jetzt nach diesen Bildern eher dazu tendieren, dem LKW-Fahrer die grösste (Teil-)Schuld zu geben. Es sieht ja zumindest so aus, als sei der Golf gerade in seiner Spur gestanden.
Aber ich bin ja nunmal kein Sachverständiger.
Grüsse,
Marco