- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Unfallverursacher alkoholisiert - wer zahlt?
Unfallverursacher alkoholisiert - wer zahlt?
Hallo zusammen und entschuldigt schon mal meine blöde Frage, aber ich bin mir irgendwie nicht ganz sicher und befürchte schon das schlimmste.
Folgendes: Oma fährt auf meiner Fahrbahn und fährt von meinem Beby (A5) "nur" den Spiegel ab (irgendwie muss die Tür auch verzogen sein, denn es pfeifft in der Fahrt aus allen Ritzen), da ich noch auf den Grünstreifen ausgewichen bin (bei ca. 100 km/h).
Ich direkt umgedreht, hinterher. Polizei hat den Unfall nicht direkt gesehen, aber ist der Frau direkt hinterher, weil denen irgendwas komisch vorkam). Nach 2 km hält sie dann an, ich natürlich auch.
Alkoholtest - deutlicher deutlich über 1,5 aufn Kasten die gute Frau. War zu vor auch schon von mehreren anderen Autofahrern bei der Polizei gemeldet (Straßengefährdung).
Die gute Dame war also eindeutig alkoholisiert.
Nun die Frage: Zahlt ihre Haftpflicht in diesem Fall? Von wem bekomme ich das Geld wieder? An wen muss ich mich jetzt eigentlich wenden?
Danke euch für die Hilfe im Voraus.
Gruß
Martin
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von MartinCa
Gott bewahre ... ich hoffe ich zieh die alte nicht durchs Telefon.
Bleib mal auf dem Teppich wegen einem dämlichen Außenspiegel.
Zitat:
Original geschrieben von MartinCa
Kann ich dafür nicht auch Schadensersatz fordern? :-D
Welcher Schaden ist dir denn entstanden?
Du bekommst Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, wo dir das Fahrzeug nachweisbar nicht zur Verfügung steht und du musst nachweisen, dass du unbedingt dieses Fahrzeug benötigt hättest.
Ähnliche Themen
77 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MartinCa
...
Zahlt ihre Haftpflicht in diesem Fall?
...
ja, die zahlt
Danke dir mein Bester, das hört sich toll an. Die google-Recherche hat mich noch mehr verunsichert, weil es oftmals hieß, dass die Versicherungen dann streiten, ich Strafantrag stellen muss und all son Krams.
Moin,
mach Dir keine Gedanken, der K Versicherer der Fahrerin zahlt den Schaden.
Nur wird die Vers. die Fahrerin bis max 5000,- in Regreß nehmen, da Unfallflucht/Alkohol im Spiel war und höher gestuft wird sie auch.
Okay, danke euch für die Beruhigung. Habe gerade auch noch mit der Polizei telefoniert und mir die Vorgangsnummer geben lassen.
Die Omi hat auf dem Revier auch zugegeben, dass sie "etwas" weit nach links kam und sie den Schaden ggf. selbst zahlen will.
Sollte sie lieber auch. War vorhin schon kurz davor ihr die Nackenschelle ihres Lebens zu geben, als sie auf mich zu kam, mir die die Hand geben wollte und sagte "Oh, habe ich gar nicht gehoert und mitbekommen alles". Sie sollte Gott danken, dass die Beamte neben mir stand ...
Sie will nicht nur ggf. den Schaden selber zahlen, sie wird ihn definitv selber zahlen
Mal sehen was sie morgen sagt ... die Polizei hat meine Telefonnummer gegeben und sie möchte sich morgen bei mir melden. Gott bewahre ... ich hoffe ich zieh die alte nicht durchs Telefon. Mein Auto ist mir quasi mehr Wert als Gesundheit und Mutterliebe.
Nein Quatsch. Trotzdem ärgerlich. Wollte morgen nach Hamburg beruflich - so gehts wohl schlecht. Kann ich dafür nicht auch Schadensersatz fordern? :-D
Lass dich in dem Fall auf keine Spielchen ein, ich schildere mal kurz die Vorgehensweise wenn du mit ihr selbst abrechnen möchtest:
Lass dir einen KVA machen, der kostet aber meist schon mal etwas. Das ist dein Kostenrisiko wenn du nachher fiktiv oder in einer anderen Werkstatt reparieren lassen möchtest, eine evtl. Wertminderung wird nicht ermittelt.
Gehe dann mit diesem zu der Verursacherin und lass dir das Geld geben, diese hat aber das Recht dir die 19% MwSt heraus zurechnen (es gibt da verschiedenste Rechenansätze hier im Forum, aber nur eine ist richtig <- insiderscherz) zuerst zu Zahlen wenn du die Rechnung bringst.
Ich würde in dem Fall meinen Direktanspruch an den Versicherer geltend machen, einen Gutachter meiner Wahl beauftragen, dort eine Abtretung unterzeichnen und dann zu der Werkstatt meines geringsten Misstrauens fahren und dort, ebenfalls per Abtretung, den Schaden reparieren lassen.
Grüße
Steini
Zitat:
Original geschrieben von MartinCa
Gott bewahre ... ich hoffe ich zieh die alte nicht durchs Telefon.
Bleib mal auf dem Teppich wegen einem dämlichen Außenspiegel.
Zitat:
Original geschrieben von MartinCa
Kann ich dafür nicht auch Schadensersatz fordern? :-D
Welcher Schaden ist dir denn entstanden?
Du bekommst Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, wo dir das Fahrzeug nachweisbar nicht zur Verfügung steht und du musst nachweisen, dass du unbedingt dieses Fahrzeug benötigt hättest.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
(es gibt da verschiedenste Rechenansätze hier im Forum, aber nur eine ist richtig
<- insiderscherz)
Für die Interessierten, gibt es hier den einen richtigen Ansatz:
http://www.motor-talk.de/.../...er-auszahlungsbetrag-t4703067.html?...
Mach zwei oder drei Fotos von dem Schaden, lass ihn reparieren (musst Du sowieso, also macht fiktive Abredchnung mit Kostenvoranschlag, Gutachten und dem ganzen Brimborium keinen Sinn) und lass es Oma zahlen.
Wenn es nicht auf Anhieb klappen sollte, schickst Du Bilder und Rechnung an die Versicherung.
Fertig ist die Laube.
Man muss ja nicht unbedingt eine große Sache draus machen. Zum Glück konnte sie nicht erfolgreich flüchten. Das passiert leider oft genug und dann sitzt man auf dem ganzen Schaden.
PS: Für alle, die mit der Prozentrechnung Last haben: Auf Rechnungen, Kostenvoranschlägen und in Gutachten stehen immer auch die netto Beträge. Da muss man nix abziehen...
Zitat:
Original geschrieben von MartinCa
Folgendes: Oma fährt auf meiner Fahrbahn und fährt von meinem Beby (A5) "nur" den Spiegel ab (irgendwie muss die Tür auch verzogen sein, denn es pfeifft in der Fahrt aus allen Ritzen), da ich noch auf den Grünstreifen ausgewichen bin (bei ca. 100 km/h).
Hi Hafi,
wenn der TE bei der von mir fett markierten Aussage recht hat, dann denke ich mal dass die Oma das eh nicht zahlen wird und die Versicherung auch nicht mit ein paar Bildern zufrieden ist, der TE dann auch nicht weil ihm eine evtl Wertminderung nicht berechnet wird.
Daher mein Tipp für den Gutachter
Grüße
Steini
Hi Steini.
Wie weiter oben schon geschrieben wurde, wird Oma den Schaden so oder so zahlen, weil sie blau war und geflüchtet ist.
Bei kummulierter Leistungsfreiheit zahlt sie bis 10.000 EUR an die Versicherung und wird hochgestuft.
Das kann sie sich sparen, wenn sie schlau ist und dem TE ganz brav den Schaden ersetzt.
Wenn tatsächlich die Türe verzogen sein sollte (Ich hab das noch nie gesehen oder gehört. Aber das heißt natürlich nix.), dann wird die Werkstatt den TE informiern und er kann noch immer einen SV beauftragen.
Macht er es vorher und es ist doch nur der Spiegel kaputt, ist Ärger vorprogrammiert...
in deinem fall kann ich die zu erwartenden komplikationen geradezu riechen.(alkohol,will den schaden selbst bezahlen)
es gibt nur eine optimale lösung:wende dich an einen FACHANWALT für verkehrsrecht.und lasse ihn die schadensabwicklung machen.einen gutachter nennt er dir ebenfalls wenn du keinen kennst.und über deine rechte und forderungen klärt er dich ebenfalls auf.
das ganze kostet dich nichts .zahlt alles die versicherung der verursacherin
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von MartinCa
Gott bewahre ... ich hoffe ich zieh die alte nicht durchs Telefon.
Bleib mal auf dem Teppich wegen einem dämlichen Außenspiegel.
Zitat:
Original geschrieben von Elchsucher
Zitat:
Original geschrieben von MartinCa
Kann ich dafür nicht auch Schadensersatz fordern? :-D
Welcher Schaden ist dir denn entstanden?
Du bekommst Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, wo dir das Fahrzeug nachweisbar nicht zur Verfügung steht und du musst nachweisen, dass du unbedingt dieses Fahrzeug benötigt hättest.
diese verniedlichung des schadens bzw.einen schaden überhaupt in frage zu stellen läßt ein gestörtes rechtsempfinden vermuten.
diese einstellung höre ich öfters bei gericht wenn es um unerlaubtes entfernen vom unfallort geht.
im übrigen ist bei den heutigen preisen ein beschädigter spiegel keine bagatelle.