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Unfallwagen gekauft! Wieviel Prozent Nachlass fordern?

Themenstarteram 7. September 2010 um 0:28

Hallo Freunde,

wenn man ein Wagen (BMW 530dA) als Unfallfrei kauft und es stellt sich heraus das der doch mal einen Unfall hatte, was kann man da an Nachlass fordern? Also wieviel Prozent wären in Ordnung wenn der Verkäufer(Privatperson) bereit ist etwas Geld vom Kaufpreis zurück zu erstatten? Der Unfall war auch jetzt nichts schlimmes. Also kein Totalschaden oder Überschlag. Der Verkäufer wusste auch nicht von dem Unfall. Er selbst hat den Wagen aus 1. Hand als Unfallfrei erworben. Nun möchten Käufer und Verkäufer sich ohne großen Ärger einigen.

Ich hoffe ich konnte alles verständlich ausdrücken:-D

Ich danke euch jetzt schon mal für hilfreiche Tips.

LG Takhti

Beste Antwort im Thema
am 7. September 2010 um 12:51

Ich würde bei der DEKRA ein Wertgutachten machen lassen. Wenn Du einen höheren Preis bezahlt hast, als das Gutachten ausweist, würde ich die Differenz als Grundlage für den Nachlass nehmen.

Gruß

Der Chaosmanager

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Dazu sollte man Wisse wie groß war der Schaden und was wurde getauscht oder gerichtet.

Hallo Takhti,

was heißt Unfall, war nichts schlimmes? Wenn lediglich Anbauteile wie Kotflügel, Türen, Stoßstange oder ähnliches betroffen waren und nicht die Rohkarosserie und die Anbauteile durch Neuteile ersetzt und fachgerecht lackiert wurden gilt das Fahrzeug als vollständig wiederhergestellt also praktisch unfallfrei. Versicherungen zahlen dann auch keine Wertminderung mehr, das was Du Dir so als Nachlass vorstellst.

Grüsse

Wenn du das Auto unbedingt behalten möchtest, würde ich in deiner Stelle den Wagen bei einem Sachverständigen begutachten lassen. Jeder, der einen Unfallwagen als unfallfrei verkauft, sagt im Nachhinein, dass es nichts Schlimmes war.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Wenn du ihn nicht weiter fahren möchtest, gleich rückabwickeln!

>Der Unfall war auch jetzt nichts schlimmes.

Woher weißt du? Ansonsten speichert die Dekra alle Schaden ab (Daten, Bilder, etc..), die sie irgendwann bearbeitet haben.

am 7. September 2010 um 12:51

Ich würde bei der DEKRA ein Wertgutachten machen lassen. Wenn Du einen höheren Preis bezahlt hast, als das Gutachten ausweist, würde ich die Differenz als Grundlage für den Nachlass nehmen.

Gruß

Der Chaosmanager

Danke für die vielen Tips. Das mit dem Wertgutachten ist denke ich mal die beste Lösung. Wenn der Verkäufer es nicht akzeptiert ist der Käufer gezwungen zum Anwalt zu greifen. Der Fall ist doch dann eindeutig oder? Gruß Takhti

am 7. September 2010 um 16:55

Zitat:

Original geschrieben von Takhti

Danke für die vielen Tips. Das mit dem Wertgutachten ist denke ich mal die beste Lösung. Wenn der Verkäufer es nicht akzeptiert ist der Käufer gezwungen zum Anwalt zu greifen. Der Fall ist doch dann eindeutig oder? Gruß Takhti

Kein Problem - gerne gemacht. Gerne freue ich mich auch auf Deinen KLICK auf den Danke-Button ...

Ganz so eindeutig ist der Fall juristisch nicht - wie ein altes Sprichwort sagt, ist man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand.

Aus diesem Grund würde ich raten, das Einverständnis für das Wertgutachten beim Verkäufer vor der Beauftragung des Gutachtens einzuholen - und bei dieser Gelegenheit die Frage der Kostenübernahme mit ihm zu klären. Denn, wenn er vorher einverstanden ist, kann er sich nachher schlechter aus der Affäre ziehen ... - Wenn Du hingegen auf eigene Kosten ein Gutachten besorgst und ihm präsentierst, bist Du erst mal überhaupt nicht weiter.

Viele Grüße

Der Chaosmanager

Zitat:

Original geschrieben von Takhti

Danke für die vielen Tips. Das mit dem Wertgutachten ist denke ich mal die beste Lösung. Wenn der Verkäufer es nicht akzeptiert ist der Käufer gezwungen zum Anwalt zu greifen. Der Fall ist doch dann eindeutig oder? Gruß Takhti

So einfach ist es auch nicht! Dein Verkäufer hat ja keinen Unfall gemacht sondern der erste Besitzer. Dann spielt auch das alter des Kfz eine Rolle. Vielleicht ist der erste Besitzer auch Unfallfrei gefahren und BMW hat was ab Werk nachgebessert. Ich war mal beim abladen von Neufahrzeugen dabei als dem LKW Fahrer ein Sicherungskeil auf das Dach eines neuen 3er gefallen ist. Das hat eine sehr große Delle gegeben. Laut Aussage vom BMW Händler wird das gerichtet und die Sache ist in Ordnung. Der Käufer wird das nie erfahren. 

 

Auch war ich schon oft bei Werksbesichtigungen dabei, da hat es immer wieder Fahrzeuge gegeben die bei der Endkontrolle Lackschäden gehabt haben. Die werden noch im Werk nachlackiert und 5 Jahre später beim verkauf stellt sein Gutachter fest das an eines Stelle der Lack zu dick ist. Deshalb ist das Auto immer noch nicht ein Unfallwagen.

Wenn ein Unfallwagen ordentlich gerichtet wurde macht das auf die Lebensdauer eines Fahrzeuges nichts aus , sieht man ja an den niedrigen Wertminderungen bei Schadensfall.

 

 

also meiner Meinung nach sollten 2 Dinge geklärt werden:

1) was war das überhaupt für ein Schaden: Sprich musste das Auto ausgerichtet werden oder war's ein "Weichteilschaden". Sprich die beschädigten Teile wurden ersetzt oder ggf. wurde einfach nur nachlackiert (kann auch im Werk erfolgt sein).

Dann würde ich nicht von einen Unfallwagen sprechen (das wäre er sonst bei einen behobenen Kratzer über die gesamte Fahrzeuglänge auch). Allerdings ist der per definition nicht Unfallfrei. Ein Unfallwagen hat meiner Meinung nach ein Fahrzeug wo tragende Teile bzw. das Fahrwerk ausgerichtet bzw. erneuert werden mussten...

2) Steht im Kaufvertrag explizit "Unfallfrei" drinnen, oder steht gar nichts drinnen? Wenn Unfallfrei drinnensteht, war das etwas leichtsinnig vom Verkäufer. Wenn nur einfach nichts drinnen steht (also nicht explizit "'Unfallwagen") dann kommt's mMn auf den Schaden der nicht kommuniziert wurde....

mfg

Peter

PS: Ich werde mein Auto auch nicht als "Unfallauto" anschreiben, obwohl schon die Stoßstange getauscht wurde. Allerdings werde ich ihn auch nicht als unfallfrei bezeichnen.

Aber wie gesagt das wichtigste wäre zu wissen was das für ein schaden war...

(wer war der 1. Besitzer? wenn's eine Firma war, wird der Schaden sicher bei BMW abgewickelt worden sein, also Fahrzeughistorie anfragen)

ich habe mit dieser problematik bereits 2 mal auf unterschiedlichste art zu tun gehabt, mein eigener fall trat bei der leasing rückgabe eines fahrzeugs auf als der sachverständige eine zu dicke lackschicht festgestellt hat. mir wurde dann unterstellt, es sei ein unfallwagen... ich bekam dicke backen, denn meine gattin hat das fahrzeug drei jahre gefahren und da ist rein gar nichts neu lackiert worden. letztendlich gereichte es auch nicht zu meinem nachteil, der gutachter zog dann die möglichkeit der nachlackierung im werk in betracht und gut war´s.

der zweite fall war allerdings sehr abenteuerlich, es ging um einen porsche 911 aus meinem freundeskreis. hintergrund waren starke windgeräusche seiner neuerwerbung, denen der besitzer nachgehen wollte. der verkäufer hatte das fahrzeug als unfallfrei verkauft, räumte allerdings ein das mal die windschutzscheibe nach steinschlag ersetzt worden sei. somit schienen die windgeräusche zunächst glaubhaft erklärt, aber die weitere recherche ergab abenteuerliches... ein anruf bei dem im brief eingetragenen vorbesitzer (glücklicherweise ein rechtsanwalt) förderte ein sehr verdutzes gesicht zu tage. denn auf die nachfrage der getauschten scheibe erwiderte dieser "was? die scheibe wurde getauscht? also ganz offen, der 911er war platt... ich hatte damit einen überschlag, das war ein absoluter totalschaden..." die weitere recherche ergab, das das fahrzeug durch mehrere händler ging bis ihn dann doch jemand repariert und dreisterweise als unfallfrei verkauft hat. der vorbesitzer wurde somit zum anwalt des geschädigten und gemeinsam gewann man den anschließenden prozess zur wandlung des 911ers

am 8. September 2010 um 10:06

die porsche geschichte ist sehrabenteuerlich

 

Zitat:

Original geschrieben von Takhti

Hallo Freunde,

wenn man ein Wagen (BMW 530dA) als Unfallfrei kauft und es stellt sich heraus das der doch mal einen Unfall hatte, was kann man da an Nachlass fordern? Also wieviel Prozent wären in Ordnung wenn der Verkäufer(Privatperson) bereit ist etwas Geld vom Kaufpreis zurück zu erstatten? Der Unfall war auch jetzt nichts schlimmes. Also kein Totalschaden oder Überschlag. Der Verkäufer wusste auch nicht von dem Unfall. Er selbst hat den Wagen aus 1. Hand als Unfallfrei erworben. Nun möchten Käufer und Verkäufer sich ohne großen Ärger einigen.

Ich hoffe ich konnte alles verständlich ausdrücken:-D

Ich danke euch jetzt schon mal für hilfreiche Tips.

LG Takhti

Du kannst froh sein, wenn Dir der Verkäufer überhaupt einen Nachlass gewährt.

Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, bist Du in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Vorbesitzer/Verkäufer von dem Unfall wusste. Und das ist ja in Deinem Fall nicht so. Somit besteht kein Anspruch auf Nachlass oder Wándlung gegen den Verkäufer.

Ein monatelanger Rechtsstreit ohne grosse Erfolgsaussicht wäre die Aussicht.

Zitat:

Original geschrieben von marco31

Du kannst froh sein, wenn Dir der Verkäufer überhaupt einen Nachlass gewährt.

Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, bist Du in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Vorbesitzer/Verkäufer von dem Unfall wusste. Und das ist ja in Deinem Fall nicht so. Somit besteht kein Anspruch auf Nachlass oder Wándlung gegen den Verkäufer.

Ein monatelanger Rechtsstreit ohne grosse Erfolgsaussicht wäre die Aussicht.

Da liegst du leider komplett falsch. Wenn ein Auto als unfallfrei verkauft wurde, es aber nachweislich einen Unfall hatte, kann der Käufer ohne wenn und aber den Wagen zurückgeben. So ist die Rechtslage.

Zitat:

Original geschrieben von sulu

Zitat:

Original geschrieben von marco31

Du kannst froh sein, wenn Dir der Verkäufer überhaupt einen Nachlass gewährt.

Falls es zu einem Rechtsstreit kommt, bist Du in der Pflicht, nachzuweisen, dass der Vorbesitzer/Verkäufer von dem Unfall wusste. Und das ist ja in Deinem Fall nicht so. Somit besteht kein Anspruch auf Nachlass oder Wándlung gegen den Verkäufer.

Ein monatelanger Rechtsstreit ohne grosse Erfolgsaussicht wäre die Aussicht.

Da liegst du leider komplett falsch. Wenn ein Auto als unfallfrei verkauft wurde, es aber nachweislich einen Unfall hatte, kann der Käufer ohne wenn und aber den Wagen zurückgeben. So ist die Rechtslage.

Es ist nicht allein entscheidend, ob das Auto nachweislich einen Unfall hatte, sondern ob der Verkäufer davon wußte. Münchner Gerichte entschieden so, daß zunächst einmal der Verkäufer "unfallfrei" ausdrücklich garantieren mußte, ein Kreuzchen im Kaufvertrag reichte nicht, desweiteren mußte er nachweislich von einem Unfall des Vorbesitzers gewußt haben.

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