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Unfallwagen in Restwertbörse, worauf bietet der Aufkäufer
Moin,
mein Unfallwagen wurde in einer Restwertbörse inseriert. Ich habe auch das beste Angebot angenommen. nun stellt sich für mich folgende Frage.
Ich nehme standardmäßig z.B. bei jedem Auto die Laderaumabdeckung aus dem Auto? Diese war also nicht bestandteil von dem Auto, weder zur zeit des Unfalls noch bei der Besichtigung des Gutachters noch beim Einstellen in der Fahrzeugbörse.
Hat der Aufkäufer trotzdem ein Recht auch die Laderaumabdeckung?
Danke
Beste Antwort im Thema
Zitat:
[i]Original geschrieben von Elk_EN
Und wenn der Gutachter gar nicht geschlampt hat, sondern das Fehlen der Laderaumabdeckung in der Expertise textlich erfasst und/oder bildlich dokumentiert wurde,
und das beste Restwertangebot gar nicht vom Gutachter, sondern erst im Nachgang vom eintrittspflichtigen Versicherer durch bloß rudimentäre Verwendung des Gutachtens beim Einstellen in die Restwertbörse eingeholt wurde?
und wenn der Gutachter überhaupt nicht verplichtet ist das Fahrzeug unter "bestimmten Voraussetzungen korrekt" in die Börse einzustellen, weil er den Restwert autark ermitteln darf, kann und auch soll ?
Fragen über Fragen.........

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17 Antworten
Wenn sie zur Serienausstattung des Fahrzeuges gehört, dann würde ich Ja sagen.
Du kannst dich aber auch einfach mal blöd stellen und die weiterhin draußen lassen, wenn der Händler das Fahrzeug abholt.
Erst wenn er die Abdeckung reklamiert, dann kannst du sie ja immer noch rausrücken und sagen, hab ich vergessen, lag in der Garage schön aufgeräumt.
Der Gutachter hat aus meiner Sicht das Fahrzeug anständig zu begutachten und korrekt in die Restwertbörse einzustellen. Macht er einen Fehler muss er sich drum kümmern.
So wie das Auto beim Gutachter war so wird es auch verkauft, keinen Stück anders und keinen Cent günstiger.
Wir haben das Problem öfters z.B. beim T5 wenn dieser mal mit weiterer Sitzbank ausgeliefert wurde, der Vorbesitzer diese aber nicht benötigt und daher verkauft hat. Dem Gutachter ist es aber nicht aufgefallen und hat die Daten wohl über die Fahrgestellnummer gezogen. Vereinzelt passiert dies auch mit den Alufelgen, da schauen die Gutachter aber offenbar genauer drauf.
Kommt ja durchaus vor, dass die Originalfelgen aus welchen Gründen auch immer nicht mehr enthalten sind...
Ich sehe hier keine Möglichkeit. Kommt ein Aufkäufer kann er das Auto mitnehmen oder eben stehen lassen. Dann würde ich mich an den Gutachter wenden, dass sein Aufkäufer das Fahrzeug doch nicht mitgenommen hat. Der soll das dann mit der Versicherung klären.
Das Problem hatten wir auch schonmal mit einen Verkauf über der Börse Fahrzeug wurde auch drüber verkauft. Bei abholung bemerkte der Käufer das die Anhängerkupplung fehlte machte Theater und rief die Versicherung an, die Kupplung war in der Garage auch bei der besichtigung der Gutachters, alles was Serie ist und dazu gehört muß vorhanden sein! Und wenn es verkauft worden ist darf der Käufer vom Kauf abstand nehmen oder Du mußt es nachliefern.... oder Du läßt am Preis etwas nach...
Ich glaube nicht das ich für Fehler des Gutachters verantwortlich bin,
ein Auto darf doch wohl vom Serienzustand abweichen.
Verkauft wird nach Zustand zum Zeitpunkt des Gutachtens.
Oder muß ich die Ledersitze, die der Vorbesitzer eingebaut hat,
wieder durch Stoff ersetzen?
Nicht wundern, wenns dir dann selber auch mal so geht.
Im Leben kommt ja bekanntlich alles wieder zu einem zurück
Zitat:
Original geschrieben von LillyLyn
Nicht wundern, wenns dir dann selber auch mal so geht.
Im Leben kommt ja bekanntlich alles wieder zu einem zurück
Was soll denn die Aussage???
Fehler passieren, und wenn der Gutachter einen Kratzer am Dach übersehen hat, dann gibt's auch Diskussion mit dem Aufkäufer.
Aber ich würde mich da als Verkäufer nie drauf einlassen. Warum auch, die Versicherung hat einen Abzug für den Restwert gemacht der auch erzielbar sein muss.
Dann muss eben das Gutachten überarbeitet werden. ggf. nicht nur der Preis für den Restwert, sondern evtl. auch für den Wiederbeschaffungswert.
Trotzdem ist es nicht mein Thema, auch wenn ich meinen schwarzen BMW rosa lackiert habe und mit blauen Plüschfelgen durch die Gegend fahre...
Eine fehlende Abdeckung dürfte zwar nicht sonderlich hoch ins Gewicht fallen, aber trotzdem... Thema des Gutachters mit dem von ihm bestimmten Restwert.
Was natürlich klar ist, nach dem Gutachten darf ich keine Veränderungen mehr am Auto machen... vonwegen Reifen tauschen usw.... da gibt's auch schon so ein paar Spezialisten... Aber die schrauben auch aus einem Sixt Leihwagen die sitze raus und tauschen diese mit denen des eigenen Autos welches 100.000 km auf der Uhr hat...
Das war nur eine Lebensweisheit, die jeder kennen sollte:
Behandle andere so wie du selber behandelt werden möchtest.
Es ist ja nicht so, dass hier ein Fehler passiert ist, sondern dass man den Käufer absichtlich was vorenthalten möchte.
Man möchte ihm etwas vorenthalten was nie Gegenstand des Kaufs war.
Aber um es ganz klar zu sagen, ich würde es auch nicht machen, die Diskussionen wären mir zu viel wegen den paar Euros die ich für die Ablage vielleicht bei ebay bekomme.
Aber das ist ja nicht Thema, sondern wie sieht es aus wenn ein Wagen weniger Ausstattung hat als im Gutachten und damit in der Restwertbörse aufgeführt.
Ich hoffe ja auch nicht, dass jetzt jeder seine Ablage ausbaut und dann behauptet sie war bei Erstellung des Gutachtens gar nicht im Auto...
Ich bin da schon bei TomTom. Meines Erachtens war es nicht Gegenstand des Verkaufes und schon gar nicht des Gutachtens. Ich denke Der Käufer kann nicht davon ausgehen das immer alle Teile der Serien- bzw. Sonderausstattung vorhanden sind.
Beispiele? Na klar:
Im Winter alleine schon die Winterreifen und nicht die 18" oder 19" Alus. Da wird aber im Gutachten drauf geachtete inkl. der Profiltiefe.
Im Winter nehme ich meine Velour-Fußmatten raus und tausche gegen Gummi.
Weiterhin kann das Reserverad genutzt worden sein bzw. fehlt.
...
Im übrigen sollte ein Gutachter Fotos machen, da sieht man dann ja auch was da war und was nicht. Wenn der Gutachter schlampt und du Zeugen hast ist es das Problem des Gutachters. Für nen scheiss Rollo würd ich aber drauf verzichten, Theater zu machen, da gehts um 30Euro bwi ebay.
Und wenn der Gutachter gar nicht geschlampt hat, sondern das Fehlen der Laderaumabdeckung in der Expertise textlich erfasst und/oder bildlich dokumentiert wurde,
und das beste Restwertangebot gar nicht vom Gutachter, sondern erst im Nachgang vom eintrittspflichtigen Versicherer durch bloß rudimentäre Verwendung des Gutachtens beim Einstellen in die Restwertbörse eingeholt wurde?
Zitat:
[i]Original geschrieben von Elk_EN
Und wenn der Gutachter gar nicht geschlampt hat, sondern das Fehlen der Laderaumabdeckung in der Expertise textlich erfasst und/oder bildlich dokumentiert wurde,
und das beste Restwertangebot gar nicht vom Gutachter, sondern erst im Nachgang vom eintrittspflichtigen Versicherer durch bloß rudimentäre Verwendung des Gutachtens beim Einstellen in die Restwertbörse eingeholt wurde?
und wenn der Gutachter überhaupt nicht verplichtet ist das Fahrzeug unter "bestimmten Voraussetzungen korrekt" in die Börse einzustellen, weil er den Restwert autark ermitteln darf, kann und auch soll ?
Fragen über Fragen.........
