- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Ungarn Höchstegeschwindigkeit oder Mindestgeschwndigkeit?
Ungarn Höchstegeschwindigkeit oder Mindestgeschwndigkeit?
Auf meiner Fahrt durch Ungarn Ende Mai (Bereich siehe 1. Bild) sind mir die Tempolimits 120/80 (2. Bild) aufgefallen. Das wäre klar, auch wenn man dadurch quasi gezwungen wird, auf der leeren Autobahn links zu fahren. Wenn dann eine Kriechspur hinzukommt (3. Bild) bleibt man gerne links, weil man rechts mit langsamen Lkw rechnen muß. Aber was bedeutet dann das Schild (4. Bild)? Wird die Mindesgeschwindigkeit von 100/70 aufgehoben? Die Schilder wechseln öfter, haben sie sich hier vielleicht schon auf kommende Staus im Urlaubsverkehr vorbereitet?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@espace001 schrieb am 7. Juli 2018 um 12:43:28 Uhr:
Aber was bedeutet dann das Schild (4. Bild)? Wird die Mindesgeschwindigkeit von 100/70 aufgehoben?
VZ zur Mindestgeschwindigkeit gibt es mE auf keinem Bild, nur Tempolimits. Auf Bild 4 wird das Tempolimit aufgehoben, und es darf wieder die zulässige Höchstgeschwindigkeit 130/80 gefahren werden.
In Ungarn sollte man auch die Schilder im Bildanhang beachten.
Ähnliche Themen
17 Antworten
Zitat:
@espace001 schrieb am 7. Juli 2018 um 12:43:28 Uhr:
Aber was bedeutet dann das Schild (4. Bild)? Wird die Mindesgeschwindigkeit von 100/70 aufgehoben?
VZ zur Mindestgeschwindigkeit gibt es mE auf keinem Bild, nur Tempolimits. Auf Bild 4 wird das Tempolimit aufgehoben, und es darf wieder die zulässige Höchstgeschwindigkeit 130/80 gefahren werden.
In Ungarn sollte man auch die Schilder im Bildanhang beachten.
Bild 4... Ende der Mindestgeschwindigkeit.
Der Rest zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Ist aber eh egal, der Großteil der Ungarn kann eh nicht autofahren.
Katastrophe
Zitat:
@spreetourer schrieb am 7. Juli 2018 um 13:33:21 Uhr:
Zitat:
@espace001 schrieb am 7. Juli 2018 um 12:43:28 Uhr:
Aber was bedeutet dann das Schild (4. Bild)? Wird die Mindesgeschwindigkeit von 100/70 aufgehoben?
VZ zur Mindestgeschwindigkeit gibt es mE auf keinem Bild, nur Tempolimits. Auf Bild 4 wird das Tempolimit aufgehoben, und es darf wieder die zulässige Höchstgeschwindigkeit 130/80 gefahren werden.
In Ungarn sollte man auch die Schilder im Bildanhang beachten.
Bild 1. Bedeutung: "Nicht in den Wald sch..."
Zitat:
@spreetourer schrieb am 7. Juli 2018 um 13:33:21 Uhr:
VZ zur Mindestgeschwindigkeit gibt es mE auf keinem Bild, nur Tempolimits. Auf Bild 4 wird das Tempolimit aufgehoben, und es darf wieder die zulässige Höchstgeschwindigkeit 130/80 gefahren werden.
Bild 4 zeigt natürlich das Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit. Schaut man sich Bild 3 an, dann erkennt man, dass dort früher mal der Beginn der Mindestgeschwindigkeit beschildert war. Dann hat man diese Zeichen durch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit überklebt. Insofern ist die Beschilderung widersprüchlich, aber da man das nicht wissen kann, muss man nur die Zeichen beachten, die man auch sieht, also die Höchstgeschwindigkeit.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Juli 2018 um 16:52:49 Uhr:
Bild 4 zeigt natürlich das Ende der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit. Schaut man sich Bild 3 an, dann erkennt man, dass dort früher mal der Beginn der Mindestgeschwindigkeit beschildert war. Dann hat man diese Zeichen durch eine zulässige Höchstgeschwindigkeit überklebt. Insofern ist die Beschilderung widersprüchlich ...
Da hast du natürlich Recht, lieber @Florian333 ; und es hätte mich sehr gewundert, wenn du mal nix an meiner Meinung auszusetzen gehabt hättest.
Nur ... die Bedeutung der Schilder samt ihrer Widersprüchlichkeit ist/war mir durchaus bewusst. Deshalb habe ich mir die Frage gestellt, was sich die Schilderverantwortlichen dabei gedacht haben bzw. was deren mutmaßlicher Wille gewesen sein könnte. So ähnlich wie bei dem kürzlich hier heiß diskutierten Berliner Park-Schilderchaos.
Deshalb meine ich (schon in meinem vorigen Kommentar hatte ich ganz bewusst "mE" eingefügt), dass der Sinn und Wille der Beschilderung lt. Bild 4 nur darin bestehen kann, die vorangegangenen Tempolimits gem. Bild 3 aufzuheben. Die Aufhebung von Mindestgeschwindigkeiten würde schon deshalb keinen Sinn machen, weil es wegen der überklebten Schilder in Bild 3 ja gar keine Mindestgeschwindigkeiten gegeben hat. Doch was es nicht gibt, kann und muss nicht aufgehoben werden.
Deshalb bleibe ich aus vorgenannten Gründen dabei: In Bild 4 sieht man zwar die Schilder zum Ende der Mindestgeschwindigkeiten, doch gemeint sein kann nur das Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung gem. Bild 3. Anders gesagt: das Schild meint etwas Anderes als man sieht. Natürlich lasse mich auch gerne eines Besseren belehren. Das Problem ist nur, dass niemand hier genau weiß, was sich die Schilderfritzen dabei gedacht haben - so wie auch in dem o.g. Berliner Fall.
@spreetourer
Das sehe ich ebenso. Ist ja auch die einzige Erklärung, die einen Sinn ergibt.
Meine Version ist folgende; Schild 2 und 3 gelten weiterhin und Schild 4 ist keine Aufhebung sondern Mindestgeschw. weiterhin ausser Kraft, fulgo TL 100 bzw. 80 . Eine Aufhebung ist meines Wissens ein schräger Schwarzweissschwarzbalken wie bei uns in D . Was haltet Ihr davon?
Ich halte nichts davon! Weil der schräge Balken eindeutig "durchgestrichen" bzw. "nicht mehr gültig" oder "Ende" oder "Aufgehoben" signalisiert, und zwar ganz unabhängig von der Farbe. Andere Länder, andere Sitten! Auch bei uns hier gibt es bisweilen Schilder, die mit roten Klebestreifen überklebt werden. Manchmal nur mit einem Schrägstrich, manchmal mit zwei Strichen als Kreuz.
Zitat:
@spreetourer schrieb am 7. Juli 2018 um 19:10:00 Uhr:
... und es hätte mich sehr gewundert, wenn du mal nix an meiner Meinung auszusetzen gehabt hättest.
Das hängt einzig und allein von deiner Meinung ab. Wenn die richtig ist, habe ich auch nichts daran auszusetzen. Und der Aussage, dass nirgends ein Schild zur Mindestgeschwindigkeit zu sehen ist, kann ich mich eben nicht ganz anschließen.
Ich will jetzt auch nicht krampfhaft erörtern, was irgendein ungarischer Bürokrat sich bei der Anordnung gedacht haben könnte. Ende-Zeichen ohne korrelierende Anfangs-Zeichen sind einfach unsinnig.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Juli 2018 um 19:49:23 Uhr:
Das hängt einzig und allein von deiner Meinung ab. Wenn die richtig ist, habe ich auch nichts daran auszusetzen.
Ach, und du entscheidest, ob die richtig ist? Das mit dem Oberlehrer hatten wir gerade erst, war aber NICHT von mir.
Zitat:
Und der Aussage, dass nirgends ein Schild zur Mindestgeschwindigkeit zu sehen ist, kann ich mich eben nicht ganz anschließen.
Das sei dir unbenommen, beweist aber nicht, dass meine Meinung falsch ist. Doch wie schon gesagt, lasse ich mich gerne eines Besseren belehren. Nur müsstest du dann auch genau sagen können, auf welchem Bild du ein Schild zur Mindestgeschwindigkeit zu sehen glaubst? Ich sehe nämlich nach wie vor keins! Aber ich sehe:
Bild 1: Wegweiser
Bilder 2/3: Geschwindigkeitsbeschränkungen
Bild 4: Aufhebungsschild
Auch ein Schild "Ende der Mindestgeschwindigkeit" ist doch ein Schild zur Mindestgeschwindigkeit.
Aber dieses kindische Hin und Her, nur um am Ende recht haben zu können, ist mir einfach zu anstrengend. Gib doch einfach mal zu, dass du nicht bemerkt hattest, dass auf dem 3. Bild die Schilder überklebt wurden.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Juli 2018 um 20:04:26 Uhr:
...dass auf dem 3. Bild die Schilder überklebt wurden.
Das bedeutet doch nichts anderes, als daß die überklebten Schilder nicht (mehr) gelten, sondern die aufgeklebten Schilder. Damit wird die Erklärung von @spreetourer plausibel.
Wie schwierig das Thema "Mindestgeschwindigkeit/Höchstgeschwindigkeit" ist, kann man übrigens an dem folgenden Thread gut erkennen:
https://www.motor-talk.de/.../...-mindestgeschwindigkeit-t6390014.html
Zitat:
@Drahkke schrieb am 7. Juli 2018 um 20:07:34 Uhr:
Das bedeutet doch nichts anderes, als daß die überklebten Schilder nicht (mehr) gelten, sondern die aufgeklebten Schilder.
Genau das hatte ich ja geschrieben. Es müsste dann aber logischerweise auch das Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschildert sein und nicht das Ende der Mindestgeschwindigkeit. Daher hatte ich die Beschilderung als widersprüchlich bezeichnet. Und damit ist eigentlich alles gesagt (aber vermutlich noch nicht von jedem).
Zitat:
@Florian333 schrieb am 7. Juli 2018 um 20:10:56 Uhr:
Genau das hatte ich ja geschrieben. Es müsste dann aber logischerweise auch das Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschildert sein und nicht das Ende der Mindestgeschwindigkeit. Daher hatte ich die Beschilderung als widersprüchlich bezeichnet. Und damit ist eigentlich alles gesagt (aber vermutlich noch nicht von jedem).
Nun ja, ehrlicherweise war mit meinem ersten Kommentar bereits alles gesagt und im Einzelnen dargelegt, was die Beschilderung bedeuten bzw. wie diese "im Sinne der Erfinder" gemeint sein könnte. @Drahke hat diese meine Meinung auch mehrfach bestätigt. Doch du hast dich dann lediglich über meine Aussage mokiert, dass ich keine Schilder zur Mindestgeschwindigkeit sehe, die es deiner Meinung nach sehr wohl gäbe. (Ich sehe nach wie vor keine, weil ein Aufhebungsschild nichts damit zu tun hat.)
Dass du dabei die Temposchilder in Bild 3 als aufgeklebt bezeichnet hast, ist zwar richtig, aber ohne Bedeutung. Und dass du die gesamte Beschilderung wegen der fehlenden Aufhebung des Tempolimits als widersprüchlich bezeichnest, ist ebenfalls richtig, doch auch ohne Belang. Das ist lediglich Ausdruck und Ergebnis eines übersehbaren Hangs zur Pedanterie oder - mit den Worten von @Ventodriver1976 (für Insider: Freund von Manuel) - Oberlehrerei und trägt in keiner Weise zur Beantwortung der Fragen des TE (für dich TO) bei:
Zitat:
@espace001 schrieb am 7. Juli 2018 um 12:43:28 Uhr:
Aber was bedeutet dann das Schild (4. Bild)?
Wird die Mindesgeschwindigkeit von 100/70 aufgehoben?
Ich meine, dass wegen deiner hierzu noch ausstehenden Antwort eben doch noch nicht alles gesagt ist, auch wenn du das mal wieder komplett anders siehst und - wie könnte es auch anders sein - natürlich richtiger als alle anderen.