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ungeklärte Schuldfrage nach Unfall

Themenstarteram 30. April 2013 um 16:02

Hallo vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich habe gestern einen Unfall gebaut und war mir sicher, dass ich verantwortlich dafür bin, deshalb auch keine Polizei.

Nun im nachhinein kommen mir Zweifel.

Ich fuhr aus einer Ausfahrt , die in einen geteerten Feldweg mündete, die Sicht war schlecht und ich bin zu weit in die Straße gefahren und schon hing ich in einem Anhänger (kleiner 2-rad anhänger) drinnen.

So weit so gut.

Ich habe ihnen meine Versicherung mitgeteilt etc.

Für mich war klar, dass ich schuldig bin.

Doch nun ist mir aufgefallen, dass dies ein Weg ist wo nur Landwirtschaftlicher Verkehr und Anlieger fahren dürfen (ich bin sozusagen rechtlich gesehen Anlieger), was der in den ich hineinbin jedoch nicht ist.

Ändert dies etwas an der Schuldfrage?

Da die betreffende Person auf diesem Weg nicht hätte fahren dürfen und ein sehr hohes Tempo (unangemessen für diese Verkehrsverhältnisse) draufhatte? (kann durch zeugen bestätigt werden).

Hoffe auf Antworten.

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20 Antworten

Einzig ein stark überhöhtes Tempo könnte zur Teilschuld des Unfallgeners führen.

Das er dort nicht durchfahren durfte macht ihn ja nun nicht gleich zu "Freiwild" ;)

Themenstarteram 30. April 2013 um 16:15

Das heißt die Tatsache, dass er da hätte nicht fahren dürfen bringt mir wenig?

Das erhöhte Tempo aber schon was?

Danke schonmal für die Antwort:)

Werden das mit der Versicherung klären, und hoffen dass er Teilschuld trägt.

Zitat:

Original geschrieben von Isabel93

 

Das erhöhte Tempo aber schon was?

Was verstehst du unter "erhöhtem Tempo"?

Gibt es eine ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Feldweg?

War der Feldweg innerorts oder außerorts?

Gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung und der Feldweg war außerorts, dürfte man sogar 100 km/h fahren ... so sehe ich das jedenfalls. Oder gibt es eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Feldwegen?

Themenstarteram 30. April 2013 um 16:44

Also die Polizei hat gemeint, grundsätzlich gibt es das auf Feldwegen nicht, aber man muss seine Geschwindigkeit an die Umgebung anpassen.

Wenn die andere Person sagen wir mal geschätzt mit 80-100km/h an einer unübersichtlichen Stelle vorbeigefahren ist, bringt mir das was, wenn Zeugenaussagen vorhanden sind?

am 30. April 2013 um 16:44

Naja, ob er da fahren durfte oder nicht ist Wurst. Da liegt die Schuld bei dir. Ob er zu schnell war muesste man nachweisen. Ich seh es so das es besser ist wenn du die Geschichte abhaken tust. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Isabel93

Wenn die andere Person sagen wir mal geschätzt mit 80-100km/h an einer unübersichtlichen Stelle vorbeigefahren ist, bringt mir das was, wenn Zeugenaussagen vorhanden sind?

wenn du in den (angeblich) 80-100kmh schnellen anhänger reinbist hat das aber nen mächtigen knall gegeben...

bringen tut dir der umstand das der unfallgegner angeblich zu schnell war (was DU wasserdicht nachweisen musst) eigentlich nichts! da du seinen vorrang missachtet hast und dies schwerer wiegt als der angebliche geschwindigkeitsverstoß...

Themenstarteram 30. April 2013 um 17:09

Hat es auch.

Ich bin im 1. Gang sozusagen etwas weit in die Kreuzung hineingerollt.

Schaden ca. 2000€

Wie gesagt ich war mir auch sicher, dass ich Schuld bin, nur die zwei Dinge sind mir eben eingefallen, und ich wollte mich mal erkundigen , ob mir das eventuell etwas bringen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von Isabel93

Schaden ca. 2000€

wenn der 80-100 gefahren wäre, während du den anhänger von der straße schubst, wäre da garantiert mehr als 2k-€uro schaden entstanden!

Zitat:

ob mir das eventuell etwas bringen könnte.

hochgestuft wirst du trotzdem...

...und wie gesagt, das der andere "zu schnell" war, müsstest du schon wasserdicht nachweisen. die aussage "der war zu schnell" ist die standart ausrede die versicherungen, polizei, richter, staatsanwälte jeden tag am laufenden band zu hören bekommen!

Woher weißt du eigtl. das der Gegner kein Anliegen hatte und somit dort legal fahren dürfte?

(das angeblich zu hohe Tempo mal ganz außen vor gelassen)

Themenstarteram 30. April 2013 um 18:00

weil die Adresse wo ganz anders ist (andere Stadt).

Auf dem Schild steht halt: frei bis ...

und wenn die Person weiter fährt als bis, ist es doch ein verstoß oder?

am 30. April 2013 um 18:08

Zitat:

Original geschrieben von Isabel93

weil die Adresse wo ganz anders ist (andere Stadt).

Auf dem Schild steht halt: frei bis ...

und wenn die Person weiter fährt als bis, ist es doch ein verstoß oder?

Ein Verstoss schon. Nur fuer den Unfall ohne relevanz;)

Zitat:

Original geschrieben von Isabel93

weil die Adresse wo ganz anders ist (andere Stadt).

Auf dem Schild steht halt: frei bis ...

und wenn die Person weiter fährt als bis, ist es doch ein verstoß oder?

ich gaube nicht, dass es dabei eine Rolle spielt, wo das Fahrzeug zugelassen ist und du durftest deiner Meinung nach ja dort auch unterwegs sein, warum also nicht der andere?

am 30. April 2013 um 18:08

Wenn er jemanden besucht hat er ja ein Anliegen ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Isabel93

weil die Adresse wo ganz anders ist (andere Stadt).

Auf dem Schild steht halt: frei bis ...

und wenn die Person weiter fährt als bis, ist es doch ein verstoß oder?

Vielleicht hat er sich auch verfahren oder will jemanden besuchen der da wohnt oder wollte was von einem Feld holen, das ihm gehört oder oder oder....

Man muss zumindest ein Anliegen haben um in eine Straße zu fahren zu dürfen wo "Anlieger frei" steht.

Aber allein der Wille ich will da jetzt durchfahren, ist kein Anliegen!

Wenn dem nicht so wäre, dürfte nicht mal die Post in die Straße fahren. Auch Besuch dürfte da nicht durch. Dürfen sie aber, weil sie eben das Anliegen haben dich zu besuchen ;)

Ganz davon abgesehen, das dies für den Unfall ohne Relevanz sein dürfte.

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