1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W210
  7. Ungenaue Wegstreckenangabe gelöst

Ungenaue Wegstreckenangabe gelöst

Mercedes E-Klasse W210
Themenstarteram 12. Oktober 2011 um 19:11

Hallo,

ich hatte mich über die ungenaue Wegstreckenanzeige meines S210 - 320 T beschwert und konnte sie am Tacho selbst nicht lösen. Jetzt habe ich die (vermutlich) Serienräder des W211 günstig bekommen und zwar in Größe 225/55 * R16, also 10 mm breiter und im Abrolldurchmesser entsprechend größer. Perfekt: Anzeige jetzt im Messtoleranz-Bereich. Und damit fahre ich also fast ein Eichfahrzeug, bei dem übrigens natürlich auch die Garminwerte und auch die Klimaanlagenanzeige nahezu 100 %ig übereinstimmen. Da diese Messgenauigkeit Voraussetzung für anständige Verbrauchsmessungen sind, fange ich damit jetzt an und erzähle euch in den nächsten Tagen mal von erstaunlichen Resultaten.

 

Wass mich interessieren würde, ist, ob und welche Bestätigungen für die Zulässigkeit der beim V 210 nicht serienmäßigen Reifen ich nach der vor ca. 3 Jahren geänderten Zulassungsbescheinigung, in der ja jetzt nur noch die Seriengröße eingetragen wird/ist, was anderes dabei sein  m u s s ? Weiß da jemand was genaueres? Beim TÜV wollen sie dafür vermutlich nur unnütz ausgegebenes Geld für ein "Gutachten".

Beste Antwort im Thema

Du hast überhaupt nichts verstanden. Natürlich sind die Gewinde gleich, sind ja schliesslich in der Radnabe die Gewinde und nicht in der Felge. :rolleyes: Wenn Du die Radbolzen vom 210er in eine Felge vom 211er steckst ist nicht nur der Durchmesser des Bolzens zu klein sondern auch der des Kugelkopfes.

Es gibt extra Schrauben dafür mit 12er Gewinde und 14er Kugelkopf, die vom Smart sollen auch passen. Die werden dann aber auch nicht das Loch der Felge ausfüllen, müssen sie ja auch nicht die Kugel hält sie dann ja auch.

Ich bin echt froh das dein Auto im Moment kaputt ist, Du solltest lieber mal Leute fragen die Ahnung von solchen Dingen haben bevor Du solche Aktionen startest die andere womöglich noch gefährden.:mad:

46 weitere Antworten
Ähnliche Themen
46 Antworten

Hey, fahre seit ein paar Jahren die 225/55 16 Zoll! Musste sie Eintragen bzw. beim TÜV bescheinigen lassen.

Beim letzten TÜV vergangenen Monat wollten sie den Wisch sehen!

Versicherungstechnisch ist es auch ratsam die Dinger beim TÜV eintragen zu lassen.

Tachoabweichung bei mir:

130 auf tomtom - 128 auf Benztacho

Gruß

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 3:13

Zitat:

Original geschrieben von wtb320

Hey, fahre seit ein paar Jahren die 225/55 16 Zoll! Musste sie Eintragen bzw. beim TÜV bescheinigen lassen.

Beim letzten TÜV vergangenen Monat wollten sie den Wisch sehen!

Versicherungstechnisch ist es auch ratsam die Dinger beim TÜV eintragen zu lassen.

 

Tachoabweichung bei mir:

130 auf tomtom - 128 auf Benztacho

 

Gruß

Danke Dir,

werde noch versuchen, ob es über den Reifenhändler und die beiden Reifen, die ich drauf hab (Pirelli P 7000 und Conti) womöglich ohne die TÜV-Prozedur abgeht. Ich habe aber gehört, dass den ganzen Zirkus die Polizei ab sofort nicht mehr interessiert und im Falle eines Unfalls wegen der generellen Tauglichkeit auch nicht. Wer weiß noch mehr?

 

...ohne Freigabepapiere, ohne Eintragung und dann noch zwei verschiedene Reifenmarken auf den 4 Felgen ist grundsätzlich nicht vertrauenswürdig....

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 6:49

Zitat:

Original geschrieben von hoechst

...ohne Freigabepapiere, ohne Eintragung und dann noch zwei verschiedene Reifenmarken auf den 4 Felgen ist grundsätzlich nicht vertrauenswürdig....

Hallo, Danke für Deine Meinung,

aber 2 gleiche Reifen mit 5-6 mm vorn und zwei ebenfalls gleiche mit 6 mm hinten von zwei renommierten Hertsellern auf ansonsten schönen, neuen Felgen stellen doch nicht das Vertrauen infrage.

Die Frage war: wer fragt nach der Gesetzesänderung nach eurer Meinung noch nach den Papieren?

Wer weiß mehr?

Vielleicht gibt's ja mittlerweile sowas wie ne allgemeine Betriebserlaubnis. Aber das muss Dein Reifenhändler wissen!

Das "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" ist beim TÜV keine grosse Prozedur. Er schaut nur ob die Räder nicht streifen.

kostete 2006, ca 50 €!

Ich würde in DE nicht ohne Betriebserlaubnis rum fahren....im Schadensfall bekommst immer mindestens ne Teilschuld.

Kläre es lieber vorher ab!

Take Care, wtb

Ps. Der TÜV fragt bei der nächsten HU nach den Papieren !

Zitat:

Tachoabweichung bei mir:

130 auf tomtom - 128 auf Benztacho

Hallo WTB320,

so wie ich das sehe, bist Du also illegal unterwegs. Laß Dich besser nicht erwischen. Eine gewisse Tachovoreilung ist hierzulande vorgeschrieben. Dein Tacho zeigt WENIGER als die reale Geschwindigkeit an! Das ist nicht zulässig. Bei meinem Jeep muß man in so einem Fall ein passendes Tachoritzel einbauen, beim Benz kann man es vermutlich irgendwo programmieren, damit es wieder stimmt.

Grüße Dirk

Zitat:

Original geschrieben von Dirk E.

Zitat:

Tachoabweichung bei mir:

130 auf tomtom - 128 auf Benztacho

Hallo WTB320,

so wie ich das sehe, bist Du also illegal unterwegs. Laß Dich besser nicht erwischen. Eine gewisse Tachovoreilung ist hierzulande vorgeschrieben. Dein Tacho zeigt WENIGER als die reale Geschwindigkeit an! Das ist nicht zulässig. Bei meinem Jeep muß man in so einem Fall ein passendes Tachoritzel einbauen, beim Benz kann man es vermutlich irgendwo programmieren, damit es wieder stimmt.

Grüße Dirk

Hey Dirk,

Schreibfehler in der Hektik.

130 benz 128 tomtom.

Aber danke für die Info.

Gruß

Ah, ok. Dann ist es quasi perfekt. Ist bei meinem ganz ähnlich.

Zitat:

Original geschrieben von barmbrun

...

Ich habe aber gehört, dass den ganzen Zirkus die Polizei ab sofort

nicht mehr interessiert und im Falle eines Unfalls wegen der generellen

Tauglichkeit auch nicht ...

Hallo barmbrun,

die zulässigen Rad-/Reifenkombinationen sind nicht ausser Kraft gesetzt,

nur weil in der Zulassungsbescheinigung nur noch eine zulässige Reifengröße

eingetragen wird. Bei einer Fahrzeugkontrolle ist der "geneigte" Beamte

durchaus in der Lage, per Abfrage über seine Leitstelle die auf dem zu

kontrollierenden´Fahrzeug vorgefundene Rad-/Reifenkombination zu prüfen.

Wird ein Kraftfahrzeug oder Anhänger angetroffen, die unzulässig mit Diagonal-

und mit Radialreifen ausgerüstet waren, zieht dies ein Bußgeld i.H.v. 15 €

nach sich.

Und was sagt die Versicherung?

• Kfz-Haftpflicht zahlt immer den Fremdschaden

• Kasko-Versicherung zahlt, wenn ungeeignete Bereifung

als Unfallursache nicht nachgewiesen werden kann

• Kasko-Versicherung zahlt, selbst wenn falsche Bereifung

als Ursache nachgewiesen werden könnte, aber grobe Fahrlässigkeit

als Einwand im Vertrag ausgeschlossen ist

• Kasko-Versicherung zahlt nicht, wenn falsche Bereifung

als Ursache nachgewiesen werden kann und grobe Fahrlässigkeit

als Einwand im Vertrag besteht

Rad-/Reifenkombinationen

http://et.mercedes-benz-clubs.com/.../Reifenkombinationen

Liebe Grüße, Walter

P.S.

Reifenumfang/Tachoabweichung berechnen:

http://www.reifensuchmaschine.de/reifen_rechner/reifenrechner.htm

Hallo!

Wenn das Serienfelgen des W211 sind dann stimmt doch die ET gar nicht mit der von MB freigegebenen, oder?.

Ist zwar nur von 41 auf 42 geklettert, trotzdem ist das eine nicht zugelassene Felge und somit eintragungspflichtig! Reifengröße und Reifenfreigabe hin oder her...

Somit ist dein Auto bauarttechnisch nicht mehr serienmäßig und die Betriebserlaubnis somit erloschen.

Im Falle eines Unfalles muss nur ein sehr findiger Fuchs das bemerken und du hast die A***karte!

(Ich habe diesen Sommer die Reifengröße 225/45 17" extra eintragen lassen, weil diese nicht explizit von MB freigegeben ist für den W210... auch wenn Sie ohne weiteres passen würde und wohl keiner das sofort erkennen würde. Sicherheit geht vor!)

Zitat:

Original geschrieben von barmbrun

 

Danke Dir,

werde noch versuchen, ob es über den Reifenhändler und die beiden Reifen, die ich drauf hab (Pirelli P 7000 und Conti) womöglich ohne die TÜV-Prozedur abgeht. Ich habe aber gehört, dass den ganzen Zirkus die Polizei ab sofort nicht mehr interessiert und im Falle eines Unfalls wegen der generellen Tauglichkeit auch nicht. Wer weiß noch mehr?

Die Marken Bindung, ist nicht dein Problem! Es geht um die Reifengröße u. um die verwendeten Felgen!

Wenn die Teile Nummer in den Felgen mit 211 beginnt, sind das 211er Felgen, willst du die auf dem 210er fahren mußt du die Felgen u. die Reifengröße Eintragen lassen!!

Zur Zeit würde ich davon ausgehen, das deine Betriebserlaubnis Erloschen ist, wenn du damit im Straßenverkehr unterwegs bist!

Diese Felgen Reifen Kombination mußt du per Einzelabnahme Eintragen lassen!

Was Walter meint, ist das nicht mehr alle Zulässigen Felgen/ Reifen Kombinationen in der Zulassung aufgeführt sind. Hier geht es aber um den Fall das Räder eines anderen FHz. gefahren werden u. der 210er z.B. eine ganz andere ET hat als der 211er u. das es beim 210er keinen 225/55 Reifen gibt, allein das zwingt dich zum TÜV.

Die Sache mit einem eventuellen Unfall u. nicht eingetragen Felgen, ist wohl die, das es heute wohl möglich ist die "Eintragung nach zureichen". Wenn also die Räder Eintragungfähig sind, kann man im nachhinein einen Zustand herstellen, als wenn die Räder schon vor dem Unfall eingetragen gewesen wären.

Sau Blöd ist dann nur, wenn der TÜV die Räder nicht Eintragen kann, weil z.B. die Freigängigkeit in der Karosserie nicht gewährleistet ist... . Dann siehst du je nach Unfallablauf ganz alt aus, also Eintragen lassen!

 

MfG Günter

Themenstarteram 13. Oktober 2011 um 19:22

Zitat:

Original geschrieben von 4matic Guenni

Zitat:

Original geschrieben von barmbrun

 

Danke Dir,

werde noch versuchen, ob es über den Reifenhändler und die beiden Reifen, die ich drauf hab (Pirelli P 7000 und Conti) womöglich ohne die TÜV-Prozedur abgeht. Ich habe aber gehört, dass den ganzen Zirkus die Polizei ab sofort nicht mehr interessiert und im Falle eines Unfalls wegen der generellen Tauglichkeit auch nicht. Wer weiß noch mehr?

Die Marken Bindung, ist nicht dein Problem! Es geht um die Reifengröße u. um die verwendeten Felgen!

Wenn die Teile Nummer in den Felgen mit 211 beginnt, sind das 211er Felgen, willst du die auf dem 210er fahren mußt du die Felgen u. die Reifengröße Eintragen lassen!!

Zur Zeit würde ich davon ausgehen, das deine Betriebserlaubnis Erloschen ist, wenn du damit im Straßenverkehr unterwegs bist!

Diese Felgen Reifen Kombination mußt du per Einzelabnahme Eintragen lassen!

 

Was Walter meint, ist das nicht mehr alle Zulässigen Felgen/ Reifen Kombinationen in der Zulassung aufgeführt sind. Hier geht es aber um den Fall das Räder eines anderen FHz. gefahren werden u. der 210er z.B. eine ganz andere ET hat als der 211er u. das es beim 210er keinen 225/55 Reifen gibt, allein das zwingt dich zum TÜV.

Die Sache mit einem eventuellen Unfall u. nicht eingetragen Felgen, ist wohl die, das es heute wohl möglich ist die "Eintragung nach zureichen". Wenn also die Räder Eintragungfähig sind, kann man im nachhinein einen Zustand herstellen, als wenn die Räder schon vor dem Unfall eingetragen gewesen wären.

Sau Blöd ist dann nur, wenn der TÜV die Räder nicht Eintragen kann, weil z.B. die Freigängigkeit in der Karosserie nicht gewährleistet ist... . Dann siehst du je nach Unfallablauf ganz alt aus, also Eintragen lassen!

MfG Günter

Danke,

da gebe ich euch allen Recht und werde den Weg zum TÜV antreten. Mal sehen, wie sie reagieren. Einpresstiefen-Bedeutung von 1 mm Unterschied ist im Grunde ja ein Witz und die Freigängigkeit im Radhaus auch keinerlei Problem. Auch bei vollem Einschlag streift im Radkasten nichts nach innen.

ZITAT:

Danke,

da gebe ich euch allen Recht und werde den Weg zum TÜV antreten. Mal sehen, wie sie reagieren. Einpresstiefen-Bedeutung von 1 mm Unterschied ist im Grunde ja ein Witz und die Freigängigkeit im Radhaus auch keinerlei Problem. Auch bei vollem Einschlag streift im Radkasten nichts nach innen.

 

-> Willkommen im deutschen Straßenverkehr :-)

Da muss ich den anderen absolut recht geben.

In meinem "Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis" steht als Zusatz - "nur auf Orginalfelgen Größe ....."

Setz lieber die Euros für den TÜV, dann hast Deine Ruhe und zahlst die Versicherung nicht umsonst ;)

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen