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unklare Situation aufgrund Forderungen des Händlers gegenüber Vorbesitzer

Themenstarteram 15. April 2017 um 14:52

Hallo zusammen,

vor etwa einem haben Jahr habe ich mein Auto bei wirkaufendeinauto.de verkauft. Das Auto wurde angeschaut und ich habe darauf hingewiesen, dass das Auto schon ein paar Kratzer hat. Für mich waren das nur Bagatellschäden. Ich hatte zwar einen Auffahrunfall. Aber der Schaden war bei mir so gering, dass ich es nicht reparieren hab lassen: Dellen in der Front und eine gebrochene Stoßstangenhalterung unter der Motorhaube. Am gegnerischen Auto waren nur Kratzer zu sehen (Schaden laut Versicherung 1500€). Den Schaden an meinem Auto kann ich nicht in € beziffern.

Mir wurde ein Kaufvertrag vorgsetzt, wo angekreuzt war: "unfallfrei" und "keine sonstigen Schaden". Das hatte ich unterschrieben.

Ein Händler hatte das Auto einige Zeit später von "wirkaufendeinauto.de" gekauft, hat sich auf die Angabe "unfallfrei laut Vorbesitzer" verlassen und hat es wiederum im Internet als "unfallfrei" inseriert.

Eine Frau hat das Auto gekauft und laut ihren Angaben hatte der Verkäufer nicht auf die Schäden hingewiesen. Der Verkäufer sagt natürlich zu mir, dass er sie über die Schäden unterrichtet hat. Die Frau hat mich inzwischen kontaktiert und ich habe ihr die Geschichte von meinem Auto erzählt. Jetzt fühlt sie sich vom Händer getäuscht und macht auf den Druck ihn (will Gutachten erstellen, verlangt Schadensersatz etc.).

Jedoch hat der Händler mich auch kontaktiert und will, dass ich mich an den Kosten beteilige, wenn er Geld an sie zurückzahlt. Evtl. will er das Auto von ihr zurücknehmen, wenn es zu keiner Einigung kommt.

Der Händler könnte dann Regressansprüche gegen wirkaufendeinauto.de stellen. Was würde dann auf mich zukommen? Könnte wirkaufendeinauto.de dann Forderungen an mich stellen?

Bin dankbar für eure Meinungen.

Beste Antwort im Thema
am 15. April 2017 um 16:58

...der TE hat dafür unterschrieben, dass es sich um ein unfallfreies Fahrzeug handelt... das riecht nicht nur danach sondern ist ein glasklarer Betrug (§ 263 StGB), den der TE da begangen hat.

Und jeder der das hier mit euphemistischen Umschreibungen herunterspielt, sollte sich mal überlegen, wie er sich fühlen würde, hätte er diesen Wagen als unfallfrei beschrieben gekauft und fände anschließend zu Hause auf der Hebebühne, etc. so "harmlose" Schäden, wie sie der TE hier beschreibt... träfe es evtl. das Wörtchen "betrogen"?

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ich denke mal, dass du mit der ganzen Sache nix zu tun hast.

wirkaufendeinauto hat den Wagen weiterverkauft und steht nun dafür gerade. Nicht du.

Der Händler hat das Auto ja nicht von dir gekauft...

Ich an deiner Stelle würde erstmal gelassen bleiben. Ich denke, der Händler kann dir garnix.

Themenstarteram 15. April 2017 um 15:23

Danke für die schnelle Antwort, Cocker. Ich denke auch, dass der Händler momentan mir nix kann. Aber was passiert, wenn er sich bei Wirkaufendeinauto.de beschwert? Wirkaufendeinauto.de wird wahrsscheinlich mich dann kontktiieren und kann ja vielleicht behaupten, dass ich sie getäuscht hätte, als ich mein Auto an Wirkaufendeinauto.de verkauft hatte.

Also ich weis ja nicht so genau, "Dellen in der Front und eine gebrochene Stoßstangenhalterung unter der Motorhaube". Gebrochene Stoßstangenhalterung ist keine Kleinigkeit.

Du hast doch den Ankaufvertrag bei wirkaufen..... unterschrieben auf dem wie du ja sagst, stand: "unfallfrei" und "keine sonstigen Schaden". Damit hast du doch erklärt das der Wagen Unfallfrei ist obwohl es nicht stimmt. Du hättest ja nicht unterschreiben brauchen.

Ich wäre mir da nicht ganz so sicher denn wirkaufen..... ist im Prinzip dabei auf der sicheren Seite oder wurdest du zur Unterschrift gezwungen?

Klar ich würde auch erst mal abwarten wie es weiter geht aber ein mulmiges Gefühl hätte ich schon bei der Sache.

Ich würde tippen du weißt selbst genau wo das Problem liegt: Bei deinen falschen Angaben?

Mehr kann und wird hier keiner feststellen und die Tipps werden von "lehn dich zurück", über "geh zum Anwalt" bis "beteilige dich am Schaden" reichen, wobei alles in irgendeiner Form auch Nachteile mit sich bringt oder bringen kann (Kosten, schlechtes Gewissen/gewisse Unruhe, verlorene Zeit, Schuldeingeständnis).

Ich würde schauen was da so kommt oder versuchen direkt mit der Frau zu sprechen. Was will sie denn überhaupt? Was hat sie, eine Werkstatt oder gar ein Gutachter* festgestellt?

Aber Vorsicht: Ohne Gewähr, nur mein persönlicher Laientipp. In deiner Situation möchte ich ungern stecken (nicht weil´s hier vielleicht um 250 oder 500 € geht, sondern weil du spätestens mit der Eröffnung dieses Threads die nächste Woche nicht mehr zu Ruhe kommst).

*Wenn sie schon beim Gutachter war, wozu ihr womöglich ein Anwalt geraten hat... wäre wohl eher ungünstig...

In der Situation mit den genannten Fakten würde ich keine Aussage mehr machen. Du kannst nur noch mehr Fehler begehen. Abwarten und wenn was von deinem Käufer (wirkaufen...) kommt, dann geh zum Anwalt.

Wenn Du einen Zeugen beim Verkaufsgespräch an wkdA dabei hattest, dass Du auf den Schaden hingewiesen hast und/oder dieser ggf. auch leicht erkennbar war (die untersuchen schießlich vorher intensiv), dann würde ich an deiner Stelle nicht unbedingt in Panik geraten. ;)

WKDA agiert als Händler und da hängt die Latte wo Sie dem Vorbesitzer ans Bein pinkeln lassen. Der Gesetzgeber geht davon aus das ein Autohändler von sich aus Mängel findet die der Private vielleicht nicht mal kennt. Ebenso wird der Händler der jetzt das Auto verkauft hat kaum damit kommen können das er die Mängel nicht gesehen hat und sich auf die Angaben von WKDA verlassen hat.

Da kaum davon auszugehen ist das WKDA das Auto vor dem Weiterverkauf repariert hat kann man davon ausgehen das Er genau wusste das das Auto nicht Unfallfrei war, auch wenn das so angegeben gewesen sein sollte.

Wenn überhaupt wäre die Niederlassung dran die das Auto ankaufte weil Sie schlampig gearbeitet hat.

So einfach kommt der TE nicht aus der Sache raus. Wenn er verstecke Schäden dem Aufkäufer verschweigt, kann man ihm sehr wohl daraus einen Strick drehen. Denn auch ein Aufkäufer prüft nicht penibel alles, denn das würde von keinem Käufer der Welt honoriert. Gewisse Fachkenntnis muss man natürlich vorrausetzen, dennoch können sich genug Schäden unter Stoßstangen und Verkleidungen verbergen.

Im Falle des TE würde ich mich auch nicht auf die Zeugen verlassen ... einerseits muss das ganze mit dem nicht unfallfrei glaubhaft nachgewiesen werden. Seine Frau, die bestätigt, das "das Auto vorne optisch bisschen scheiße aussieht und paar leichte Dellen hat" reicht nicht. Zumal er nun noch nachweisen muss, wieso er das "nicht unfallfrei" einfach so unterschreibt ... für so

am 15. April 2017 um 16:58

...der TE hat dafür unterschrieben, dass es sich um ein unfallfreies Fahrzeug handelt... das riecht nicht nur danach sondern ist ein glasklarer Betrug (§ 263 StGB), den der TE da begangen hat.

Und jeder der das hier mit euphemistischen Umschreibungen herunterspielt, sollte sich mal überlegen, wie er sich fühlen würde, hätte er diesen Wagen als unfallfrei beschrieben gekauft und fände anschließend zu Hause auf der Hebebühne, etc. so "harmlose" Schäden, wie sie der TE hier beschreibt... träfe es evtl. das Wörtchen "betrogen"?

@Kikero : jetzt mal ganz ehrlich, ist die Geschichte wirklich so passiert?

11 Jahre bei MT angemeldet und diese Story ist dein erster Thread/Post?

Oder Bis du der Händler der den Unfaller von wkda erworben hat, und jetzt nicht weiter weiß?

Gruß,

der_Nordmann

https://www.bussgeldkatalog.org/unfallfreiheit/

Der TE ist von einem Bagatellschaden ausgegangen, der Schaden ist aber offenbar größer. Er war für den TE offenbar nicht erkennbar (ohne Demontage). Ein Betrug wäre hier schwer nachzuweisen.

Es gibt ja auch andere Unfälle. Man kann gegen eine Verkehrsinsel fahren, und z.B. Felge und Querlenker (und wasweißichnoch am Fahrwerk) zerdeppern. Unfallfrei, wenn alle Teile gegen Original getauscht werden? Die Halterung der Stoßstange ist wahrlich kein sicherheitsrelevantes Teil bezogen auf das Fahrverhalten des Fahrzeuges, oder bezogen auf die Spaltmaße. Nicht einmal das Blech ist betroffen (Rostproblematik).

Meine Meinung: der TE hat auf Bagtellschäden hingewiesen (nicht nachweisbar, aber auch nicht nachweisbar, dass er es NICHT getan hat), die Einschätzung ist vom Käufer UNGEPRÜFT geteilt worden, und so kam es zum Vertrag. Der gewerbliche Käufer muss sich hier die Frage gefallen lassen, wieso er den Kaufvertrag "Unfallfrei" unterschrieben hat, wenn offensichtliche Dellen an den Stoßstangen waren - böswillig und in Betrugsabsicht? In diesem verzwickten Fall würde ich mich nicht beruhigt zurücklehnen, aber auch keine schlaflosen Nächte haben. Erst einmal abwarten, dass geklagt wird. Ohne einer erfolgreichen Klage gibt's kein Geld. Wenn geklagt wird, Erstberatung anfordern und weitersehen. Notfalls einem Vergleich zustimmen - aber nur notfalls (und den Vergleich sehe ich bei guter Beratung als "worst case" an).

Der Vorfall müsste dann aber in allen Webrezensionen sachlich vorkommen, wo man den Laden unzensiert bewerten kann (golocal und pointoo entfallen, das sind Läden, die korrekte, negative Bewertungen mit seltsamen Begründungen löschen). Ein möglicherweise juristischer " Sieg" hätte also ziemlich böse Folgen für den Käufer. Verlorenes Vertrauen ist für Händler deutlich schlimmer, als ein paar Kröten zu erstatten, wenn man Mist gebaut hat.

Ich glaube kaum das wkda ein offensichtlich beschädigtes Fahrzeug als unfallfrei ankaufen.

Irgendwie ist die Story schon recht komisch.

Gruß,

der_Nordmann

Im dem Sinne, dass "jemand" einen "Zombie-acc" gehackt hätte? Sowas jibbet doch nüsch. :eek:

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 15. April 2017 um 19:53:29 Uhr:

Im dem Sinne, dass "jemand" einen "Zombie-acc" gehackt hätte? Sowas jibbet doch nüsch. :eek:

Paul aber doch nicht zu Ostern, dazu hat doch niemand Zeit. Die Eier müssen auch noch gefärbt werden ;)

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