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Unklarheit nach Unfall über Restwert und Verkauf von Auto

Hallo,

steige nun mit einer Unklarheit über eine Unfallregulierung hier ein.

Dies war mein erster Unfall den ich bisher hatte und ich war nicht schuld. Leider habe ich wirklich keine Ahnung von dem üblichen Prozedere -.- . Stand an einer roten Ampel und mein Vordermann setzte plötzlich zurück und ist mir in die Front gefahren. Der Schaden sah erstmal nicht tragisch aus, aber ein Gutachten ergab eine Reperatursummue von ca 3500€. Der rechte Scheinwerfer ist etwas lose, der Querträger eingedrückt und der Stoßfänger etwas verformt. Sieht erstmal alles halb so wild aus und im Gutachten steht, die Fahrsicherheit ist weiterhin gegeben.

Das Auto ist ein Opel Astra G Bj. 2003 und soll noch einen Wiederbeschaffungswert von 2900 Euro haben, laut Gutachten einen Restwert von 30€.

Nun Dachte ich mir, dass ich mir die Differenz auszahlen lasse (ca. 2870€) und diese dann gegen Frühjahr/Sommer in ein neues Auto investiere. Das Auto wollte ich bis dahin weiter fahren, da laut Gutachten ja die Fahrsicherheit gegeben ist, auch wenn es nicht schöner wurde dadurch.

Nun habe ich von der gegnerischen Versicherung allerdings ein Kaufangebot über den von ihnen geschätzten Restwert von ca. 850€ bekommen, statt der vom Gutachter veranschlagten 30€.

Sehe ich das nun richtig, dass die Versicherung mir den von ihnen errechneten Restwert von der Schadenssumme abziehen wird, wenn ich das Auto behalte? Sie also nur noch ca. 2000€ bezahlen will/wird, oder zahlen sie trotzdem noch die errechnete Reperatursumme -19% Mwst?

Weiterhin hat das Auto noch einen recht großen Riss in der Frontscheibe, der bisher wegen fehlender TK nicht repariert wurde (dachte bei Abschluss der Versicherung nicht an Glassschäden o.Ä., da machte die TK nicht viel Sinn für ein 13 Jahre altes Auto....den Fehler mach ich nicht nochmal, Scheiben sind teuer ;) ). Der Schaden in der Scheibe steht nicht im Gutachten, da er nicht von dem Unfall verursacht wurde, es sind nur alterstypische Verschleißerscheinungen angegeben. Könnten die mir bei Verkauf an die Versicherung deshalb ans Bein pinkeln, da sie ja nicht mit einem Wechsel der Frontscheibe rechnen? Habe ja keine Ahnung was die Versicherung noch mit dem Auto vor hat.

Ist jetzt leider ein ganz ordentlicher Text geworden, aber hoffe trotzdem auf hilfreiche Antworten :)

mfg,

Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@udas schrieb am 26. November 2016 um 09:55:24 Uhr:

Ich finde das langsam nur noch stressig irgendwie, das Auto war an sich in Ordnung und hätte noch bis Mitte 2018 TÜV, bis dahin ich es eigentlich auch noch fahren wollte...-.-

Selbstverständlich darfst Du so verfahren, wie Du es vorhast.

Die Versicherung darf Dich nicht dazu nötigen, Dein Auto zu verkaufen.

Wenn Du es behältst, ist ist der Schadensersatz WBW - RW, also 2.870,- €.

Der von der Versicherung genannte RW spielt dann keine Rolle.

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Alles richtig erkannt. Lass den Aufkäufer kommen und habe Zeugen dabei. Entweder nimmt er ihn für die 850,- € oder nicht. Wenn nicht, dann teilst Du das der Versicherung mit. Sie wird dann wohl nach Papierlage die 30,- € Restwert zu Grunde legen. Kauf Dir davon einen anderes Auto. Astras sind ja keine Mangelware. ;)

Die defekte Scheibe sollte im Gutachten stehen.

Die Erstattung erfolgt in Höhe des Netto-Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes, jeweils lt. Gutachten.

Scheiben sind nicht so teuer wie du glaubst, wenn man sich einen günstigen Betrieb sucht.

Googel, EBay usw. mal bemühen.

Dass ein Fahrzeug mit losem Scheinwerfer verkehrssicher sein soll erscheint mir merkwürdig.

Mir scheint der Gutachter (DEKRA) hat im Gutachten nur den aktuellen Unfall berücksichtig, sonst nichts. Scheiben sind tatsächlich nicht teuer, nur leider finde ich hier keine Werkstatt, die selbst gekaufte Scheiben auch einbaut, das günstigste Angebot liegt mit Einbau und allem bei ca. 500€.

Lose ist wieder relativ, man kann an ihm rütteln, wenn die Motorhaube offen ist, dann bewegt er sich ein wenig. Wenn die Haube geschlossen ist, bewegt sich da nix. Mein Werkstatt-Mensch meinte auch, das der Scheinwerfer ein Mangel sei, allerdings scheint der Gutachter das wieder anders zu sehen. Man sollte meinen das man für den Preis auch ein einwandfreies Gutachten bekommt...

Bin halt gerade irgendwie etwas konfus, da einiges nicht so recht zusammenpasst. Alleine der Restwertunterschied von 30€ (Dekra) und 850€(Versicherung, wobei die natürlich drücken will)

Wenn ich das Auto nun an der angegeben Verkäufer veräußern will und der es nicht nimmt, kann man sich dann wieder auf den, im Gutachten veranschlagten, Restwert berufen?

Ich finde das langsam nur noch stressig irgendwie, das Auto war an sich in Ordnung und hätte noch bis Mitte 2018 TÜV, bis dahin ich es eigentlich auch noch fahren wollte...-.-

Zitat:

@udas schrieb am 26. November 2016 um 09:55:24 Uhr:

Ich finde das langsam nur noch stressig irgendwie, das Auto war an sich in Ordnung und hätte noch bis Mitte 2018 TÜV, bis dahin ich es eigentlich auch noch fahren wollte...-.-

Selbstverständlich darfst Du so verfahren, wie Du es vorhast.

Die Versicherung darf Dich nicht dazu nötigen, Dein Auto zu verkaufen.

Wenn Du es behältst, ist ist der Schadensersatz WBW - RW, also 2.870,- €.

Der von der Versicherung genannte RW spielt dann keine Rolle.

Einen Restwert von 30,00 Euro für ein fahrtüchtiges Auto find ich schon wenig, da ist der Schrottpreis ja höher.

Vielleicht hat der Gutachter eine 0 vergessen

Wenn der GA drei regionale Angebote einholt und keiner will die Kiste haben, ist der Restwert 0,00 €, egal was Du, ich oder sonstwer finden. :)

Zitat:

@rrwraith schrieb am 26. November 2016 um 11:45:59 Uhr:

Wenn der GA drei regionale Angebote einholt und keiner will die Kiste haben, ist der Restwert 0,00 €, egal was Du, ich oder sonstwer finden. :)

Entschuldige, aber das ist ja nun wirklich Dummfug !

Selbstverständlich kann man auch einen realistischen Restwert ermitteln ohne ein Börse zu befragen. Dafür ist man

als Sachverständiger schließlich beauftragt und dafür ist man Sachverständig.

Im übrigen ist das hier ganz sicher ein Restwertgebot aus der Börse Auto Online. Da gibt es ein paar "Vertragsbieter", die immer 30 Euro bieten.

Aber das sind halt grüne Männchen. Die machen nur das, was man Ihnen vorschreibt, überlegen dürfen die warscheinlich nicht.

Oder Sie können es nicht.

Das es hier noch mehr wie dreißig Euro Restwert gibt, sieht man ja daran, dass es noch andere Gebote gibt.

Die Warheit liegt warscheinlich wie so oft irgenwo dazwischen.

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 26. November 2016 um 12:09:32 Uhr:

Entschuldige, aber das ist ja nun wirklich Dummfug !

Ich entschuldige fast Alles. :D

Zitat:

Selbstverständlich kann man auch einen realistischen Restwert ermitteln ohne ein Börse zu befragen. Dafür ist man

als Sachverständiger schließlich beauftragt und dafür ist man Sachverständig.

Du wirst mir sicher Recht geben, dass er sich nicht einfach einen Restwert ausdenken kann. Wenn er mindestens drei Angebote regionaler Restwertkäufer einholt hat er der obersten Rechtsprechung Genüge getan und wenn alle Gebote bei 0,- € stehen, dann erscheint das eben so im GA.

Zitat:

Im übrigen ist das hier ganz sicher ein Restwertgebot aus der Börse Auto Online. Da gibt es ein paar "Vertragsbieter", die immer 30 Euro bieten.

Aber das sind halt grüne Männchen. Die machen nur das, was man Ihnen vorschreibt, überlegen dürfen die warscheinlich nicht.

Oder Sie können es nicht.

Hier hast Du die volle Zustimmung!:)

@rrwraith schrieb am 26. November 2016 um 12:31:32 Uhr[/url]:

Du wirst mir sicher Recht geben, dass er sich nicht einfach einen Restwert ausdenken kann. Wenn er mindestens drei Angebote regionaler Restwertkäufer einholt hat er der obersten Rechtsprechung Genüge getan und wenn alle Gebote bei 0,- € stehen, dann erscheint das eben so im GA.

Nein, er soll sich den Restwert nicht ausdenken, Er soll Ihn Sachverständig ermittleln und seinen Verstand dabei benutzen.

Und er tut nicht genüge damit irgendwelche oberflächliche Zahlen aus seinem PC Programm ohne nachzudenken zu übernehmen.

Im ürbrigen ist die BGH Rechtsprechung zum Rerstwert kein Persilschein für schlampige Arbeit.

Würden mir meine Mitarbeiter bei diesen Zahlen hier so einen Restwert präsentieren, dann würde ich die Abmahnen.

Ich könnte die Versicherung gut verstehen, wenn sie hier einen Prozess aufnehmen würde.

Und ich kenne in meinem Prozessbezirk keinen Kollegen, der deine Argumentation zum Restwert mit einem Gutachten -in diesem Fall- bestätigen würde.

Nicht in diesem Fall hier.

Sicher kann sich der Geschädigte hier auf das Gutachten seines Sachverständigen berufen. Aber das wird das Problem hier nicht lösen.

Ich bin mir auch sicher, das udas hier "seinen" Restwert sehr wohl selber gut einschätzen kann. Und für 30 Euro

würde er das Auto ganz sicher nicht verkaufen.

Zusamenfassend:

Dieser Restwert hier ist Grütze und er wurde fachlich falsch ermittelt.

das ist für mich hier Fakt.

 

ps.: und Grüne Männchen sind weisungsgebundene Wasserträger der Versicherungen.

Meine Aussage war auch nicht auf diesen speziellen Fall bezogen, das kann ich nicht beurteilen.

Sie war eine allgemeine Replik auf die Aussage von celica1992, der sagte, schon der Schrottpreis sei höher.

Demnach dürfte es einen Restwert von 0,- € nie geben und das ist definitiv nicht richtig.

PS: Ich habe in 35 Jahren noch kein ordentliches Schadensgutachten der DEKRA gesehen...

Zitat:

@rrwraith schrieb am 26. November 2016 um 13:03:19 Uhr:

Meine Aussage war auch nicht auf diesen speziellen Fall bezogen, das kann ich nicht beurteilen.

Sie war eine allgemeine Replik auf die Aussage von celica1992, der sagte, schon der Schrottpreis sei höher.

Demnach dürfte es einen Restwert von 0,- € nie geben und das ist definitiv nicht richtig.

ok, dann habe ich das wohl falsch interpretiert. Entschuldigung hierfür.

Ich wollte nur nicht, dass hier etwas falsch verstanden wird. Es ist dir als Profi in der Schadenregulierung ja

sicherlich auch nicht Recht, wenn hier etwas falsch rüberkommt.

Im übrigen kann man gerade mit solchen Fällen gegenüber den Restwertbörsen gut Punkten und auch den

Gerichten mal aufzeigen, dass hier vieles im argen liegt.

Diese -im ürbigen bekannten- 30 oder 60 Euro Restwerte werden nur angegeben, damit der Einstellbetrag von 20,82 ausgelöst wird.

Bei einem Restwert von 0 Euro kann Auto Online nämlich nichts in Rechnung stellen und verdient demnach nichts.

Die Autos werden dann mit Sammelsransporten abgeholt und stehen dann zwischen 3 und 4 bis manchmal 6 Wochen bei den Abschleppunternehmen bis die mitgenommen werden.

In der Zeit fallen natürlich Standgeldkosten an, die bei Abholung zu bezahlen sind. Die bezahlt der Abholer natürlich nicht und fährt dann einfach weiter.

Ich muss dir als Jurist nicht erzählen, was das für einen Rattenschwanz nach sich zieht. Die Versicherer bezahlen

natürlich auch nix und verweisen auf die "Abholgarantie"

Und wer ist der Gearschte?

Und wer hat den Ärger und die Scherereien?

Genau :)

Zitat:

PS: Ich habe in 35 Jahren noch kein ordentliches Schadensgutachten der DEKRA gesehen...

Da sind wir schon zwei........:D

Zitat:

@udas schrieb am 26. November 2016 um 09:55:24 Uhr:

Mir scheint der Gutachter (DEKRA) hat im Gutachten nur den aktuellen Unfall berücksichtig, sonst nichts. Scheiben sind tatsächlich nicht teuer, nur leider finde ich hier keine Werkstatt, die selbst gekaufte Scheiben auch einbaut, das günstigste Angebot liegt mit Einbau und allem bei ca. 500€.

Im Widerbeschaffungswert und im Restwert sollte/muss sich der Glasschaden wiederspiegeln.

Daher halte ich die ermittelten Werte auch nicht für so unrealistisch.

Dass es Aufkäufer gibt, die nach deutschen Maßstäben überhöhte Gebote abgeben, ist klar.

Die verfrachten die Autos dann in den Ostblock oder nach Afrika, wo die notdürftig geflickt noch Jahrzehnte ihren Dienst tun, manchmal wollen die aber nur die Papiere, wobei das in deinem Fall eher nicht zutrifft.

Vielleicht sagt Delle noch mal was dazu.

Ja, da hast du Recht.

Dieser Markt "boomt" tatsächlich und diese Händler kaufen gerne diesen alten Schrott.

Hauptsächlich gehen die dann nach Afrika. Unsere "Schrottis" hier machen mit den Jungs gute Geschäfte.

Da wird so ein Auto dann -Beispielsweise- für 300 Euro angekauft und für 600 Euro weiterverkauft.

Die Finger lecken die sich nach alten Toyotas und anderen Herstellern aus Fernost.

Mann sollte bei der Restwertermittlung auch nicht vergesen, dass es einen Gebrauchteilemarkt gibt.

Auch eine Restwertermittlung unter Beachtung der Verwertbarkeit von Ersatzteilen ist durchaus praxisorientiert

und auch zulässig.

So eun Astra, ist durchaus noch Interessant als Teileträger, dass Modell fährt noch zuhauf auf deutschen Straßen

und kann durchaus noch als Spender dienen, damit andere Fahrzeuge mit einer zeitwertgerechten Reparatur

im Rahmen der 130% Regelung noch einmal nach einem Unfall gerettet werden können.

 

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