ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unlauterer Wettbewerb (?) / Werbung durch Fa. "Autos für Dich" wegen 20% Rabatt-Versprechen

Unlauterer Wettbewerb (?) / Werbung durch Fa. "Autos für Dich" wegen 20% Rabatt-Versprechen

Themenstarteram 5. Februar 2024 um 15:42

Hallo,

ich weiß nicht, ob ich hier in dem Topic richtig bin mit der Frage, aber ich versuche es einmal.

Bei uns gibt es eine Autofirma (Handel mit Werkstatt) die sich "Autos für Dich" nennt, und die 20% Rabatt bei Barzahlung für Reparaturen versprechen. Das jedenfalls habe ich auf einem provokanten Autoaufkleber gesehen, den der Nachbar hinten am Auto kleben hat.

Ich bin also hingemacht zur Firma, und die sagten mir, die 20% Rabatt bei Barzahlung kommen aber nur zum Tragen, wenn man den Aufkleber hinten am Fahrzeug draufklebt.

Den Aufkleber möchte ich aber nicht anbringen an meinem Auto, da er mir "zu politisch" aussieht.

Verhält sich die Firma nicht irgendwie wettbewerbswidrig, denn einerseits versprechen die 20% Rabatt bei Barzahlung, machen das aber von einer Bedingung abhängig.

Ähnliche Themen
63 Antworten

Hmmm gute Frage wenn ja, was willst Du machen?

Klagen?!?! Wird sich nicht lohnen....

Was soll daran verboten sein?

Fragen gibt's...

Zitat:

@Pat-Web schrieb am 5. Februar 2024 um 16:45:12 Uhr:

Klagen?!?! Wird sich nicht lohnen....

Man kann es der Verbraucherzentrale melden.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 5. Februar 2024 um 16:47:02 Uhr:

Was soll daran verboten sein?

Sind denn wettbewerbsrechtliche Verstöße erlaubt? Wenn ein solcher Verstoß vorliegt, ist es natürlich verboten. Ob ein Verstoß vorliegt, hängt von der genauen Ausgestaltung des Werbeversprechens ab.

Themenstarteram 5. Februar 2024 um 16:04

Zitat:

@Pat-Web schrieb am 5. Februar 2024 um 16:45:12 Uhr:

Hmmm gute Frage wenn ja, was willst Du machen?

Ich will die 20% Rabatt, mehr nicht.

Bargeldzahlung ist für mich kein Problem - das Geld kann ich ja auch von der Hausbank abheben, bzw. mir in Bar auszahlen lassen.

Zitat:

 

Klagen?!?! Wird sich nicht lohnen....

Eine Klage kostet nur unnötiges Geld mit nachher NULL Ergebnis außer den Unkosten für Gerichtsgebühren, die für das Bezirksgericht zu entrichten sind

Zitat:

@Jochen-777 schrieb am 5. Februar 2024 um 16:42:05 Uhr:

Verhält sich die Firma nicht irgendwie wettbewerbswidrig...

Das dürfte "unlauterer Wettbewerb" sein. Wende dich damit an die Verbraucherzentrale.

Zitat:

@Jochen-777 schrieb am 5. Februar 2024 um 17:04:21 Uhr:

Bezirksgericht

Wenn das in Österreich oder in der Schweiz ist, gelten natürlich die dortigen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. Mit denen kenne ich mich nicht aus.

Themenstarteram 5. Februar 2024 um 16:07

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. Februar 2024 um 17:00:22 Uhr:

 

Sind denn wettbewerbsrechtliche Verstöße erlaubt? Wenn ein solcher Verstoß vorliegt, ist es natürlich verboten. Ob ein Verstoß vorliegt, hängt von der genauen Ausgestaltung des Werbeversprechens ab.

Ich werde mal ein Foto von dem Aufkleber machen, und dann hier im Forum hochladen.

Dann sieht man das ganz genau

Themenstarteram 5. Februar 2024 um 16:10

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. Februar 2024 um 17:06:34 Uhr:

Zitat:

@Jochen-777 schrieb am 5. Februar 2024 um 17:04:21 Uhr:

Bezirksgericht

Wenn das in Österreich oder in der Schweiz ist, gelten natürlich die dortigen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. Mit denen kenne ich mich nicht aus.

Wie kommst Du auf Österreich oder Schweiz?

Die Firma hat Sitz in Deutschland, ich komme aus Deutschland - und wohne auch in Deutschland

Wenn Du die 20 Prozent haben willst musst Du die Thematik Aufkleber wohl vor Ort ansprechen.

Zitat:

@Jochen-777 schrieb am 5. Februar 2024 um 17:10:06 Uhr:

Wie kommst Du auf Österreich oder Schweiz?

Weil es in Deutschland keine Bezirksgerichte gibt, in A und CH aber schon.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 5. Februar 2024 um 17:06:19 Uhr:

Zitat:

@Jochen-777 schrieb am 5. Februar 2024 um 16:42:05 Uhr:

Verhält sich die Firma nicht irgendwie wettbewerbswidrig...

Das dürfte "unlauterer Wettbewerb" sein. Wende dich damit an die Verbraucherzentrale.

Was soll denn daran unlauter sein?

Es spricht nichts dagegen, einen Rabatt an eine Bedingung zu knüpfen, solange diese nicht sittenwidrig ist. Und eine Barzahlung ist ganz sicher nicht sittenwidrig.

Themenstarteram 5. Februar 2024 um 16:23

Zitat:

@Rockville schrieb am 5. Februar 2024 um 17:17:41 Uhr:

Zitat:

@Jochen-777 schrieb am 5. Februar 2024 um 17:10:06 Uhr:

Wie kommst Du auf Österreich oder Schweiz?

Weil es in Deutschland keine Bezirksgerichte gibt, in A und CH aber schon.

Ja stimmt zu ½....... Richtig müßte es heißen:

Weil es in Deutschland keine Bezirksgerichte mehr gibt, in A und CH aber schon.

In Österreich gibt es auch kein Landgericht, dort heißt es Landesgericht

Na, das mit der Barzahlung sehen unsere Politiker EU-weit aber ganz anders (soweit es nicht Schmi...., aber lassen wir das).

Hier könnte es aber unlauterer Wettbewerb sein, wenn erst im Gespräch noch weitere Bedingungen genannt werden (Werbe-Aufkleber anbringen).

Wobei man das Ding doch bestimmt ganz gut wieder abbekommt...

Zitat:

@PeterBH schrieb am 5. Februar 2024 um 17:23:34 Uhr:

Na, das mit der Barzahlung sehen unsere Politiker EU-weit aber ganz anders (soweit es nicht Schmi...., aber lassen wir das).

Hier könnte es aber unlauterer Wettbewerb sein, wenn erst im Gespräch noch weitere Bedingungen genannt werden (Werbe-Aufkleber anbringen).

Wobei man das Ding doch bestimmt ganz gut wieder abbekommt...

Wobei mit Barzahlung oft auch nur gemeint ist, dass die Bezahlung ohne Finanzierung erfolgen muss, sehr wohl aber schon auch durch Überweisung erbracht werden kann.

Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Unlauterer Wettbewerb (?) / Werbung durch Fa. "Autos für Dich" wegen 20% Rabatt-Versprechen