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Unnötiger Unfall mit meinem E60

BMW 5er E60
Themenstarteram 22. Februar 2009 um 21:33

Hallo erstmal an alle,

wie Ihr es auch vom Titel entnehmen könnt, wollte ich euch von einem "unnötigen Unfall" am Wochenende berichten.

Nebenbei gesagt: fahre einen E60 525d aus BJ 06 in saphirschwarz

Also der Unfall passierte folgendermaßen...

Ich war am Samstag einkaufen bei "Ali" und bin aus dem Parkplatz herausgefahren.. soweit so gut..

Ich fuhr ganz normal weiter und auch natürlich langsam.. dann wollte ein Opel Vectra mit einem DU Kennzeichen aus seiner Parklücke herausfahren, rückwärts..

ich hielt an und ließ ihn herausfahren.. er fuhr weiter und weiter rückwärts ...

als er immer näher kam habe ich die Hupe betätigt, doch ohne Erfolg es hat "bums" gemacht !!!

Da war ich erstmal natürlich richtig "angepisst"... ich stieg aus und auch der andere..

Doch da kommt erst die eigentliche Überraschung.. der Typ kam aus Rumänien und konnte kein Wort deutsch sondern nur Englisch.. Er meinte, dass er mir 100 € geben würde und die Sache hier klären könnten..

Ich ging natürlich nicht darauf ein und rief die Polizei..

Meine Frage an euch:

Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?

Erst einmal zur Werkstatt fahren oder erst einmal zum Gutachter?

und vllt gibt es ja unter uns, die Jura studiert haben ;)

Der Typ meinte, dass er in ein paar Tagen wieder nach Rumänien zurückkehren würde..

Der Officer versicherte mir, dass der Halter des Fahrzeuges dafür aufkommen müsse bzw seine Versicherung. Was ist, wenn die Versicherung sagt: "Der Versicher war nicht angemeldet und somit nicht versichert"

 

Das war wirklich ein scheiß Tag... !!!

 

bitte erstmal um euren Rat..

schonmal danke für die Antworten

cihan

Beste Antwort im Thema
am 24. Februar 2009 um 16:50

Zitat:

Original geschrieben von cihan67

Da ist wohl ein Missverständniss :)

Also der Wagen ist hier in Deutschland zugelassen.. Der Wagen gehört seinem Freund.

Kennzeichen war Duisburg..

Nur so zur Erinnerung, da hier ständig von der rumänischen Versicherung geschrieben wird.

Ansonsten finde ich es schon bemerkenswert wie anwaltsgeil hier die Deutschen scheinbar schon sind. Aber gleichzeitig wegen Bürokratie schreien.

Mir ist schon mehrfach einer an den Karren gefahren und konnte trotz Zicken der Versicherung immer alles ohne Anwalt klären und das ohne Einbußen oder Kompromisse.

Nichts gegen einen Anwalt, ich brauche den beruflich auch oft genung, aber der kommt bei mir erst dann zum Einsatz wenn selbst die große Keule nichts mehr hilft. Aber so mancher scheint den ja schon zu brauchen wenn der Nachbar zu laut einen fahren lässt.

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Er war bestimmt nicht versichert und wenn er erstma in rumanien ist kriegt ihn eh keiner mehr.

ALso kannst du dir die kosten fur den gutachter sparen, denn wahrscheinlich bleibst du auf dem schaden sitzen

Ich gehe mal davon aus, dass Du dir das amtliche rumänische Kennzeichen notiert hast und der Rumäne dir die Daten seiner KFZ Versicherung ausgehändigt hat. Damit rufst Du beim Büro Grüne Karte an (Tel. steht auf jeder gr. Karte oder den Unfallbögen der Polizei), checkst dort ab, ob die rumänische Versicherung dort hinterlegt ist und welche deutschen Versicherer für die rumänische Gesellschaft als Korrespondenzversicherer hinterlegt sind damit du den Schaden auf Deutsch mit einer deutschen Gesellschaft abwickeln kannst - sowas nennt sich Regulierungshilfe und ist in der EU Standard. Und da die Rumänen ja jetzt auch zur EU gehören...

Wenn es beim Büro grüne Karte Probleme gibt würde ich zügig zum Anwalt um dem Rumänen evtl. eine Sicherungsleistung abzuknöpfen...

Themenstarteram 22. Februar 2009 um 22:07

Da ist wohl ein Missverständniss :)

Also der Wagen ist hier in Deutschland zugelassen.. Der Wagen gehört seinem Freund.

Kennzeichen war Duisburg..

Und mit dem Versicherer war der Versicherer des Halters gemeint, da der Wagen ja dem Fahrer nicht gehört.

Der Fahrer selbst kommt aus Rumänien, aber der Wagen und sein Halter aus Deutschland.

Hallo,

wenn ich den TE richtig verstanden habe, handelte es sich um ein deutsches Fahrzeug mit einem rumänischen Fahrer. In diesem Fall haftet die Versicherung des Halters des gegnerischen Fahrzeugs.

Sollte das deutsche Fahrzeug nicht versichert gewesen sein, hätte die Polizei das vor Ort festgestellt.

Da es sich anscheinend nur um eine Art "Parkrempler" handelt, dürfte der Schaden überschaubar sein. Dann sollte kein Gutachter eingeschaltet werden, da dieser vermutlich von der Versicherung nicht übernommen wird. Hier reicht nämlich ein Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt deiner Wahl.

Am einfachsten ist es, wenn du dich mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzt und die Maßnahmen vorab telefonisch absprichst. So habe ich das immer gehandhabt.

Sollte dir die Versicherung des Gegners nicht bekannt sein, kann man sie telefonisch unter Angabe des Kennzeichens erfragen. Die entsprechende Telefonnr. sollte auf dem Papier, dass dir die Polizei ausgehändigt hat, stehen.

cu

Themenstarteram 22. Februar 2009 um 22:38

Danke für die Antwort !!

Hatte auch das gleiche vor, werde morgen früh zur BMW Werkstatt fahren und einen Kostenvoranschlag machen lassen...

mal schauen, was sich ergeben wird...

am 22. Februar 2009 um 22:57

Bei mir hat selbst das die BMW Werkstatt selbst erledigt. Ich habe mir den Ansprechpartner der Versicherung geholt und der Werkstatt gegeben, welche einen Kostenvoranschlag machte und die Erlaubnis bei der Versicherung einholte.

Je weniger man von solch unnötigem Ärger mitbekommt, desto besser.

100 Euro, wirklich genial. Mir ist vor kurzem einer an die Heckstoßstange gefahren. Man konnte den Kratzer, abgesehen vom gebrochenen Reflektor, fast nur mit der Lupe feststellen und hat bei BMW 1500 Euro gekostet. Aber dann hätte er halt nicht hinfahren sollen.

Themenstarteram 22. Februar 2009 um 23:03

1500 €??

also bei mir sind klare kratzer zu erkennen.. und die Stoßstange hat sich von seiner stelle bewegt..

es wurde reingedrückt an einer stelle und hängt ein wenig schief.

Was meint Ihr, wie hoch die Kosten betragen werden?

Normale Frontstoßstange mit PDC in saphirschwarz

Hi cihan,

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Die Jungs & Mädels sind richtig gut auf Zack.

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angeldust

 

Zitat:

Original geschrieben von cihan67

Was meint Ihr, wie hoch die Kosten betragen werden?

für das lackieren der stoßstange kannste inner bmw-werkstatt rd. 700-900€ einplanen.....

@te: du kannst die sache einem anwalt übergeben, dieser ist für dich kostenfrei (dafür muss die geg. vers. aufkommen)....

an deiner stelle würde ich per kva abrechnen und dann den schaden bei nem lackdoktor richten lassen!

am 23. Februar 2009 um 14:56

Zitat:

Original geschrieben von cihan67

1500 €??

Ja, es wurde mal eben eine neue Stoßstange von BMW verbaut, vorlackiert. Ich habe die alte auch mitgenommen, falls ich mal eine zu Schrott fahre. Mit Spotrepair und einem neuen roten Reflektor wäre das wahrscheinlich für 200 Euro auch gegangen.

So gesehen ist der Vorschlag von Magirus mit Spotrepair und KVA auch keine schlechte Idee.

am 23. Februar 2009 um 15:24

Hallo!

Ich hatte neulich erst wieder tolle Erfahrungen mit Versicherungen gemacht. Allerdings ging es dort um einen Schaden von über 13000 €...

Ich kann dir auch nur empfehlen einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen und gleich direkt zum Anwalt. Die Versicherungen stellen sich in der Regel quer und wollen immer ihre Kosten reduzieren. Gerade wenn du nicht dort versichert bist und nur Forderungen stellst. Gerade ohne Zeugen, drehen Versicherungen gerne die ganze Schuldfrage.

Falls es jemanden interessiert, hier sind die ganzen Strapazen nachzulesen, wenn man sich nicht gleich einen Anwalt nimmt :p

KLICK

Grüße

Peter

Ich hätte versucht, von dem Rumänen möglichst viel cash auf die Kralle zu bekommen. Denn abgesehen von der Greifbarkeit der Versicherung (wenn denn eine solche besteht), dürfte rechtlich die Sache ohne Zeugen mit großer Wahrscheinlichkeit als Quote ausgehen (zwischen 50/50 und 75/25 je nachdem, was erzählt wird).

Beim jetzigen Stand der Dinge würde ich auch zum Anwalt gehen. Ohne Rechtsschutz bleiben die Kosten aber in Höhe der eigenen Quote bei einem am Ende backen.

Man sollte mit dem Anwalt drüber reden, auf wessen Konto eingehende Beträge vom Gegner gezahlt werden, denn die Hebegebühr des eigenen Anwalts wird in keinem Fall vom Gegner erstattet.

Bei dem Fall mit dem Jetta war das Problem der Gutachter. Da hätte ich schwören können, dass der von der gegnerischen Vers. beauftragt wurde, war aber ja wohl nicht so!!!

Bei Unfällen mit unstreitiger Haftungslage (100% Gegner) sollte man gleich zum Anwalt gehen. Das ist für einen kostenneutral und man wird nicht Mandant 2. oder 3. Klasse, weil der Streitwert noch i.O. ist.

Wenn die Vers. erst nen Teilbetrag gezahlt hat und es dann um den Rest geht, springt für den Anwalt nix mehr raus, obwohl er die gleiche Arbeit hat. Da gibt er sich dann höchstens Mühe, wenn man sonst nen guter Kunde bei dem ist.

am 24. Februar 2009 um 13:35

Hallo!

Wie bereits geschrieben wurde hängt die Schadensregulierung dem Fahrzeughalter nach, dessen Versicherung erst einmal bezahlen wird, sofern der Unfall nicht kurios / unklar entstanden ist und Fragen offen sind. Die Polizei zu rufen war absolut richtig. Ob der Fahrer laut Versicherungsvertrag überhaupt hätte fahren dürfen mag dahinstehen, da dies allenfalls die Versicherung mit dem Kunden "diskutiert" und ihn ggf. wegen Vertragsbruchs finanziell haftbar macht, sprich sich einiges Geld des Schadens zurück holt.

Melde den Unfall deiner Versicherung und lass dir dort den Ablauf erklären. Dann fahr zu BMW für den Kostenvoranschlag / Gutachten ( das zahlt alles de Gegner) und bring diesen deiner Versicherung, die klärt dann mit der gegnerischen, ob gezahlt wird, was der Fall sein dürfte. Von denen bekommst du einen Fragebogen zum Unfall zugesandt, wenn der zurück ist und sie das ok geben, wird repariert und die Rechnung lässt man denen zukommen. Ende.

Bei einer Abtretungserklärung macht alles deine Werkstatt für dich, aber so viel Arbeit ist es nun auch wieder nicht. Wäre der Pkw aus dem Ausland, würde ich mir den Stress nicht antun und die Sache abgeben, so wird es aber kein Thema sein.

Viel Erfolg!

Grüße, -M-

Zitat:

Original geschrieben von usa2

Bei einer Abtretungserklärung macht alles deine Werkstatt für dich

VORSICHT!

bei ner abtretunsgerklärung fängt die werkstatt zu 99% auch direkt mit einer reparatur an, und wenn die vers. sich querstellt oder wie werkstatt nach 3wochen ihr geld nicht von der vers. hat, dann rate mal an wen die mit ihren forderungen ranntreten!

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