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Unsicher bezüglich Geschwindigkeitsindex Sommerreifen 205/55/R16 + richtige Entscheidung?

Themenstarteram 3. Juni 2016 um 22:29

Hallo zusammen,

in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht eine Reifengröße, welche bald nicht mehr verwendet wird als Sommerreifen: 225/40 R18 86W. Habe überlegt auf 16 Zoll umzusteigen, genauer gesagt 205/55 R16 91V. Beides Original Autoherstellerfelgen. Nun habe ich gelesen, dass man im Sommer nicht mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex fahren darf, als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben. Stimmt das und kann/muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen? Schneller als H fährt das Auto eh nicht, muss jedoch afaik V nehmen aufgrund Erstzulassung vor 05/2009 und der Regelung "Sicherheitsaufschlag".

2. Anliegen = Reifenwahl

Die Entscheidung fällt momentan auf den Hankook Ventus Prime3 K125.

Gibt es irgendwelche Gründe, die für nen Pirelli Cinturato P7 Blue, Continental ContiPremiumContact 5, Goodyear EfficientGrip Performance, Dunlop Sport BluResponse oder Michelin Primacy 3 sprechen würden?

Wichtig wären Komfort, wenig Geräusch im Innenraum und Handling sowie Bremsen bei trockener Fahrbahn.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Eugen_2007 schrieb am 4. Juni 2016 um 00:29:33 Uhr:

Hallo zusammen,

in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht eine Reifengröße, welche bald nicht mehr verwendet wird als Sommerreifen: 225/40 R18 86W. Habe überlegt auf 16 Zoll umzusteigen, genauer gesagt 205/55 R16 91V. Beides Original Autoherstellerfelgen.

Auch 205/55R16 sind für Deinen Mondeo - ab Werk - bereits typgeprüft = zugelassen :)

(alle Rad-Reifen-Kombi´s stehen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ( "CoC-Papier"),

die jedoch erst ab 10/2005 dem Fahrzeug beigelegt werden muß)

 

Zitat:

Nun habe ich gelesen, dass man im Sommer nicht mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex fahren darf, als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben. Stimmt das und kann/muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen? Schneller als H fährt das Auto eh nicht, muss jedoch afaik V nehmen aufgrund Erstzulassung vor 05/2009 und der Regelung "Sicherheitsaufschlag".

Der Geschwindigkeitsindex ( GSY) muß nicht den "Papieren" entsprechen,

sondern der angegebenen Vmax (bbH).

Ein "Sicherheitsaufschlag" entfällt, da Dein Mondeo eine EG-Typgenehmigung hat. :)

91V ist zugelassen, eine Berichtigung (Änderung) der "Papiere" ist nicht notwendig :)

Alles Weitere zu diesem Thema hier:

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf

 

23 weitere Antworten
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23 Antworten
am 3. Juni 2016 um 22:43

Welchen Wagen fährst du denn? Und wie hoch ist denn die Höchstgeschwindigkeit?

Themenstarteram 3. Juni 2016 um 22:56

@Karliseppel666

Ford Mondeo Mk3

Motorleistung:131 PS / 96 kW

Höchstgeschwindigkeit: 207 km/h

Achslast VA/HA:1055 / 1015

Laut Goodyear Tiremanager:

Min. LI VA/HA, Min. SI:86 / 85, H nicht ermittelbar

HÄÄÄÄÄH die angegebene Größe hat ein LI von 88 bzw 92 ,was soll der Käse? Ich denke wirklich ,ich bin hier in Afrika gelandet,mit soviel Nonsens

am 3. Juni 2016 um 23:01

Kuck nochmal genau bezüglich deiner original eingetragenen Reifengröße.... das mit dem LI86 kann eigentlich nicht stimmen.

Wobei ich sagen würde das ein 205/55 16 in 91V für deinen Mondeo passend wäre. Aber wenn ich nicht ganz verkehrt liege müsstest du so oder so eine nicht eingetragene Reifengröße abnehmen lassen vom TÜV. Auch wenns sonst eher ne Nummer größer geht :)

Wie is denn dein Fahrprofil so? Wieviel Kilometer? Landstraßen oder eher AB...

Themenstarteram 3. Juni 2016 um 23:22

@renerenard @Karliseppel666 Doch, LI 86 simmt, siehe Anhang. Dieser LI/SI war natürlich nicht am Auto, es ist 92Y montiert.

Bezüglich abnehmen lassen: Abnehmen lassen muss ich das nicht, da original Ford Felgen. Was mich aber interessiert, ob ich die neue Sommerreifengröße in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen lassen müsste. Winterreifen waren auch schon immer in 16 Zoll und sind in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 nicht eingetragen. (Müssen sie auch nicht, soweit ich weiß, da man auf originalen Ford Felgen die entsprechenden Größen fahren darf.) Was mir jedoch unklar ist, ist nun der neue Geschwindigkeitsindex .

Fahrprofil: ca 16.000km pro Jahr, manchmal einige Tage 36km AB,Landstraße, Stadt gemischt, dann ansonsten eher Stadt und paar Mal im Jahr Urlaub 700km ca 60% Landstraße, 30% Autobahn, 10%Stadt/Dorf.

Li86
Ford-freigaben

Laut COC sind 205/55-16 V mit Lastindex 90 zulässig.

In 205/55 r 16 gibt es nur Li 91 u 94 VR bis 240 o WR bis 270 o YR bis 300 km/h und wenn du Winterreifen in 205 gefahren hast brauchst du keine Sommerreifen eintragen zu lassen

In 205/55 r 16 gibt es nur Li 91 u 94 VR bis 240 o WR bis 270 o YR bis 300 km/h und wenn du Winterreifen in 205 gefahren hast brauchst du keine Sommerreifen eintragen zu lassen und davonabgesehen sind VR Reifen meist günstiger als HR und das dein Auto bis 207 zugelassen ist musst du wahrscheinlich VR Reifen fahren

Zitat:

@Eugen_2007 schrieb am 4. Juni 2016 um 00:29:33 Uhr:

Hallo zusammen,

in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht eine Reifengröße, welche bald nicht mehr verwendet wird als Sommerreifen: 225/40 R18 86W. Habe überlegt auf 16 Zoll umzusteigen, genauer gesagt 205/55 R16 91V. Beides Original Autoherstellerfelgen.

Auch 205/55R16 sind für Deinen Mondeo - ab Werk - bereits typgeprüft = zugelassen :)

(alle Rad-Reifen-Kombi´s stehen in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung ( "CoC-Papier"),

die jedoch erst ab 10/2005 dem Fahrzeug beigelegt werden muß)

 

Zitat:

Nun habe ich gelesen, dass man im Sommer nicht mit einem geringeren Geschwindigkeitsindex fahren darf, als in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 angegeben. Stimmt das und kann/muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen? Schneller als H fährt das Auto eh nicht, muss jedoch afaik V nehmen aufgrund Erstzulassung vor 05/2009 und der Regelung "Sicherheitsaufschlag".

Der Geschwindigkeitsindex ( GSY) muß nicht den "Papieren" entsprechen,

sondern der angegebenen Vmax (bbH).

Ein "Sicherheitsaufschlag" entfällt, da Dein Mondeo eine EG-Typgenehmigung hat. :)

91V ist zugelassen, eine Berichtigung (Änderung) der "Papiere" ist nicht notwendig :)

Alles Weitere zu diesem Thema hier:

http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf

 

Zitat:

@renerenard schrieb am 4. Juni 2016 um 00:59:19 Uhr:

HÄÄÄÄÄH die angegebene Größe hat ein LI von 88 bzw 92 ,was soll der Käse? Ich denke wirklich ,ich bin hier in Afrika gelandet,mit soviel Nonsens

Das hat auch niemand bestritten. Dennoch ist ein geringerer LI ausreichend, unabhängig davon, ob dieser zur Zeit erhältlich ist.

Mit Afrika oder Nonsens hat diese Mindest-Forderung folglich nichts gemeinsam.

Zitat:

@renerenard schrieb am 4. Juni 2016 um 01:41:19 Uhr:

In 205/55 r 16 gibt es nur Li 91 u 94 VR bis 240 o WR bis 270 o YR bis 300 km/h und wenn du Winterreifen in 205 gefahren hast brauchst du keine Sommerreifen eintragen zu lassen und davonabgesehen sind VR Reifen meist günstiger als HR und das dein Auto bis 207 zugelassen ist musst du wahrscheinlich VR Reifen fahren

...müssen wahrscheinlich keine VR-Gummis montiert werden, die übrigens in der in Rede stehenden Größe nicht angeboten werden. H-Decken sind de facto ausreichend und entsprechen den Vorschriften.

am 4. Juni 2016 um 6:47

Bei 207 km/h ist der Grat zum V schmal, ich würde die V nehmen, die im Schein bzw. COC stehen, preislich ist es egal und man ist auf der sicheren Seite. Gegnerische Versicherungen drehen einem gerade da nämilch gerne einen Strick draus, gepaart mit einem Richter, der gerade mal weiß, dass Reifen rund und schwarz sind, u.U. eine explosive Paarung.

Für Reifen, die es bald nicht mehr geben soll ist aber noch ein sattes Angebot da. Wie alt ist denn dein Mondeo?

Pirelli hat schon alleine drei Sommer und zwei Winterreifen im Sortiment.

Gehe ich auf reifendirekt.de bekomme ich deutlich über 200 Sommerreifen angeboten. Und ab rund 70 Euro bekomme ich schon brauchbare Marken. Ich finde das schon eine ganze Menge. Wie lange hast vor den Wagen noch zu fahren?

Zitat:

@Italo001 schrieb am 4. Juni 2016 um 08:50:54 Uhr:

Für Reifen, die es bald nicht mehr geben soll ist aber noch ein sattes Angebot da. Wie alt ist denn dein Mondeo?

Zitat vom TE:

"in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht eine Reifengröße, welche bald nicht mehr verwendet wird als Sommerreifen: 225/40 R18 86W."

Soll heißen, daß er diese Reifengröße nicht mehr fahren (verwenden ) will,

sondern stattdessen 205/55R16 ;)

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