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Unterbodenbeleuchtung

VW Vento 1H
Themenstarteram 28. September 2009 um 19:16

Hallo liebe User,

habe als idee bekommen unterbodenbeleuchtung anzubringen, soweit ich weis ist diese im straßenverkehr verboten.?

Gilt das verbot wenn die unterbodenbeleuchtung an ist und auch wenn sie unten drunter angebracht ist und aus ist?

Beste Antwort im Thema

Abgesehen von der Illegalität, mal Hand auf`s Herz Jungs: Es sieht doch auch einfach KACKE aus...

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Im Geltungsbereich der StvZo ist eine Unterbodenbeleuchtung verboten.

Was es bringen soll sie trotzdem einzubauen aber nicht einzuschalten musst

du mir(und anderen interessierten)bitte noch erklären.

Unterbodenbeleuchtung kann meines Wissen nach eingetragen werden.

Vorraussetzung ist das sie als Einstiegsleuchten fungieren. Heißt sie müssen so geschaltet sein, das sie NUR bei offener Tür angehen.

Jedoch ist diese aussage unter Vorbehalt...

Meine aber wie gesagt, das das möglich ist...

Am besten beim TÜV anfragen...

Themenstarteram 28. September 2009 um 20:08

Zitat:

Was es bringen soll sie trotzdem einzubauen aber nicht einzuschalten musst

du mir(und anderen interessierten)bitte noch erklären.

Heist doch eigentlich dann das wenn ich sie als showeffekt auf parkplätzen, etc anhabe wäre dieses nicht im STVO?

beim losfahren kann man die ja durch fernbedinung wieder ausschalten.

Oder das Auto im dunkeln besser zu sehen ;) einfach anschalten per fernbedinung ;)

Also anbauen dürfte man diese? Nur im STvo nicht einschalten?

nein, ist und bleibt verboten.

allein die MÖGLICHKEIT, dass du sie EINSCHALTEN könntest reicht dafür aus..

 

etwas plastischer ist evtl das bespiel mit einem flammenwerfer am endtopf..dieser ist natürlich im bereich der stvo verboten..wenn du dafür jetzt ne fernbedienung hättest und sagen würdest "ja, keine angst lieber herr TÜV, ich benutze den flammenwerfer natürlich nur außerhalb des öffentlichen straßenverkehrs..wenn ich normal fahre, schalte ich den schon nicht ein. versprochen."

kannste knicken..bleibt natürlich dennoch verboten..

alles was am auto angebaut wird muss eingetragen werden oder man braucht eine abe.

du wirst keine einzige UBB mit abe sehen. das gibts einfach nicht. es gibt einstiegsleuchten die ähnlich wie die UBB aussehen. dürfen nur leuchten wenn die tür auf gemacht wird und nur in weiß! und auch nur bei den türen.

Themenstarteram 28. September 2009 um 20:18

hmm ist ja doof ;)

okay das es im straßenverkehr seine gründe haben wird seh ich ein, aber das auch nur wenn es montiert ist und AUS ist verboten ist find ich für übertrieben aber okay.. ;)

Nur mal zur Erinnerung, falls es jemand von euch aus den Augen verloren haben sollte:

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach auch nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Im Klartext:

Bereits die Montage ist unzulässig, nicht erst der Betrieb.

Zitat:

Original geschrieben von MMGolfGT

alles was am auto angebaut wird muss eingetragen werden oder man braucht eine abe.

Selbst wenn eingetragen ist es illegal. Auch Eintragungen können ungültig sein. Weil einige Tuning-Werkstätten das als "Service" anbieten und als Kunde glaubt "Ha..eingetragen = legal".

Ist nicht.

Es gibt von Hella eine nachrüstbare Einstiegsbeleuchtung.

Die ist wiederum ok.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Nur mal zur Erinnerung, falls es jemand von euch aus den Augen verloren haben sollte:

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach auch nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Im Klartext:

Bereits die Montage ist unzulässig, nicht erst der Betrieb.

Nach..wieder einer schneller...

Abgesehen von der Illegalität, mal Hand auf`s Herz Jungs: Es sieht doch auch einfach KACKE aus...

Zitat:

Original geschrieben von VW_Golf3GTI

Unterbodenbeleuchtung kann meines Wissen nach eingetragen werden.

Vorraussetzung ist das sie als Einstiegsleuchten fungieren. Heißt sie müssen so geschaltet sein, das sie NUR bei offener Tür angehen.

Jedoch ist diese aussage unter Vorbehalt...

Meine aber wie gesagt, das das möglich ist...

Am besten beim TÜV anfragen...

Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren als ihr Fahrer denken kann!

 

Da hat einer vollkommen Recht

 

DANKE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von sillyGolfer

Abgesehen von der Illegalität, mal Hand auf`s Herz Jungs: Es sieht doch auch einfach KACKE aus...

Nochmal Danke

 

Son amischitt

mahlzeit also ich habe mir meine UBB selsbt gebaut und habe sie so geklemmt das sie nur angeht wenn die türen offen sidn udn bis jetzt hat noch kein grüner mann sich beschwert.

auch das ordnungsamt nicht:D

und ich war schon bei paar treffen und wurde schon paarmal angehalten.

und dazukommt man sieht auf den erstenblick meien ubb nicht :D

nochnichtmal der tüver

und dazu kommt das sie soweit ich weis nur im stand ansein darf nicht während de fahrt das stimmt.

bau sie ein und freu dich auf ne schöne Kirmesbeleuchtung:)

 

einfach lächerlich solche dinger.

Kauf dir für das geld was sinnvolles oder mach nen Ölwechsel oder was auch immer:)

 

Limmi

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