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Unterjährige Kündigung der KFZ-Versicherung nach Beitragserhöhung durch begleitetes Fahren mit 17?

Themenstarteram 29. März 2016 um 8:00

Hallo zusammen,

mein Sohn nimmt ab Sommer am begleiteten Fahren mit 17 teil. Das Auto meiner Frau und meins sind jeweils bei der gleichen Versicherung versichert, die die Versicherungsprämie um fast 80% erhöht, wenn ich meinen Sohn dort mit angebe.

Habe ich daraus resultierend ein außerordentliches Kündigungsrecht unterjährig?

Danke für alle Infos.

Knut

 

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35 Antworten
am 29. März 2016 um 8:04

Selbstverständlich nicht.

Du erhöhst das Risiko und dafür zahlst du mehr.

Zur Hauptfälligkeit kannst du kündigen, aber vorher prüfen, ob du woanders, bei gleichen Vorgaben, günstiger dran bist und dabei auch ein mögliches Unfallrisiko einschließen.

am 29. März 2016 um 8:21

Änderungen am Vertrag berechtigen nicht zur Kündigung.

 

Normal ist begleitetes Fahren kostenfrei mitversichert. Es wird normal erst teurer, wenn das Kind 18 wird und alleine fahren darf. Vielleicht nochmal mit der Versicherung reden oder in den Bedingungen, warum es teurer wird und ob das richtig ist?! Welche Gesellschaft ist es?

Einzige Möglichkeit aus dem Vertrag raus zu kommen ist eine SFR-Übertragung auf einen anderen. Also wenn Auto 1 auf die Frau und Auto 2 auf den Mann versichert ist, dann bei einer neuen Gesellschaft Verträge abschließen und zwar FZG 1 auf den Mann und FZG 2 auf die Frau. Rentiert sich aber nur, wenn der SFR vom Führerschein her voll übernommen werden kann. Dazu wäre es auch ratsam die Fahrzeug umzumelden, damit es keinen Zuschlag für abweichenden Halter gibt.

Ist etwas Aufwand, aber nur so kommt man raus. Natürlich sollte der Sohn bei der neuen Gesellschaft während des begleiteten Fahrens kostenfrei mitversichert sein. Evt. auch prüfen wie die Prämie aussieht, wenn der Sohn 18 wird! ;)

am 29. März 2016 um 8:29

Man könnte auch Fahrzeug 1 auf Person C z.B. die Oma versichern.

Hier muss man aber prüfen, ob Person D, der Sohn dann auch ohne Zuschlag damit fahren darf. Falls Person C keinen Führerschein hat, so könnte man prüfen, ob eine Übertragung auf Person E, der Opa sinnvoll ist. Hier muss man aber wiederrum aufpassen, dass falls Person E stirbt und er auch ein Fahrzeug, also Fahrzeug 2 hat, die beiden SF von Fahrzeug 1 und Fahrzeug 2 vermutlich nur auf Person C übertragen werden kann. Evtl. macht es auch Sinn, wenn Person D das begleitete Fahren nur beim Onkel, Person G macht. Denn dessen Versicherung, nennen wir sie Versicherung B, könnte evlt. keinen Zuschlag für das begleitete Fahren verlangen. Wenn Person D dann ein eigenes Auto hat, so kann er dann ja frei wählen, ob Versicherung C oder Versicherung D besser ist. Evtll gibt es dann auch eine Sondereinstufung über die Versicherung A der Eltern, oder Versicherung B von Person G.

Man muss einfach mal vergleichen.

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 29. März 2016 um 10:21:25 Uhr:

Änderungen am Vertrag berechtigen nicht zur Kündigung.

 

Normal ist begleitetes Fahren kostenfrei mitversichert. Es wird normal erst teurer, wenn das Kind 18 wird und alleine fahren darf. Vielleicht nochmal mit der Versicherung reden oder in den Bedingungen, warum es teurer wird und ob das richtig ist?! Welche Gesellschaft ist es?

Einzige Möglichkeit aus dem Vertrag raus zu kommen ist eine SFR-Übertragung auf einen anderen. Also wenn Auto 1 auf die Frau und Auto 2 auf den Mann versichert ist, dann bei einer neuen Gesellschaft Verträge abschließen und zwar FZG 1 auf den Mann und FZG 2 auf die Frau. Rentiert sich aber nur, wenn der SFR vom Führerschein her voll übernommen werden kann. Dazu wäre es auch ratsam die Fahrzeug umzumelden, damit es keinen Zuschlag für abweichenden Halter gibt.

Ist etwas Aufwand, aber nur so kommt man raus. Natürlich sollte der Sohn bei der neuen Gesellschaft während des begleiteten Fahrens kostenfrei mitversichert sein. Evt. auch prüfen wie die Prämie aussieht, wenn der Sohn 18 wird! ;)

Bei welcher Versicherung ist begleitetes Fahren kostenfrei mitversichert?

Und warum sollte die Übertragung des SFR auf einen anderen ein Sonderkündigungsrecht begründen? Oder meinst du Halterwechsel?

Dafür kenn ich wiederum keinen Zuschlag für abweichenden Halter.

am 29. März 2016 um 9:10

Bei meiner ist es auch kostenlos mitversichert.

Das ist also schon nicht unüblich auf dem Markt.

am 29. März 2016 um 12:49

Richtig mein Sohn beendete im Januar das Einjährige Begleitete Fahren, war bei beiden Autos als Begleitendes Fahren eingetragen und beide Kostenlos Gohtaer Versicherung.

Mittlerweilen zur DEVK gewechselt da sie die Günstigste war mir Fahrern u 23.

Habe aber erfahren vom Nachbarn, seine Versicherung hatte 10 % Aufschlag beim Begleitenden Fahren ( Allianz )

MFG aus FFB

Danke für den Hinweis. Dann wird ich mal Gothaer und DEVK auf die Gesamtsumme prüfen.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 29. März 2016 um 11:08:06 Uhr:

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 29. März 2016 um 10:21:25 Uhr:

 

Bei welcher Versicherung ist begleitetes Fahren kostenfrei mitversichert?

Und warum sollte die Übertragung des SFR auf einen anderen ein Sonderkündigungsrecht begründen? Oder meinst du Halterwechsel?

Dafür kenn ich wiederum keinen Zuschlag für abweichenden Halter.

1. z.Bsp. bei der WWK ist begleitetes Fahren kostenfrei mitversichert, da der unter 18 jährige Fahrer nicht alleine Fahren darf und dadurch das Risiko nicht signifikant erhöht wird.

2. SFR-Übertragung neuer VN = neuer Vertrag. Ältere Rechte gibt es nur zum alten VN, der fällt aber weg. Gegenüber dem neuen VN hat das alte VU keine Anspruchsgrundlage. Im Gegensatz zu einem reinen Halterwechsel, wenn der VN gleich bleibt darf die Gesellschaft nicht gewechselt werden. (Gleicher VN und gleiches Fahrzeug wie bei der Vorgesellschaft = ältere Rechte bei der Vorgesellschaft).

3. Ideal sind Halter- und VN Wechsel in einem. Aus o.g. Grund!

4. Tja, es gibt viele Gesellschaften mit vielen Merkmalen. Bei fast allen gibt es einen Zuschlag für abweichenden Halter, da der Halter nichts mit dem VN zu tun hat, bekommt er auch keine Rechnung/Mahnung usw., dazu ist das Risiko auf den VN und nicht auf den Halter ausgerichtet.

Ich kenne nur die HUK, die auf Halterzuschlag verzichtet, gibt aber bestimmt auch andere Gesellschaften?! ;)

Seit wann verzichtet die HUK auf einen Halterzuschlag? Es gibt auch Halter wo die HUK Zuschläge verlangt

Mensch. Hier kommen wieder Argumente zum tragen ;) jede Versicherung handhabt es anders!

Und der tE hat leider die arschkarte das es 80% mehr kostet ;)

Sonderkundigungsrecht gibt es dafür nicht - geht erst zur hauptfalligkeit.

am 29. März 2016 um 15:28

Wäre er bei einem Makler wäre das nicht passiert.

Der weiß im Vorfeld, dass die Versicherung um 80% teurer wird, wenn der Sohnemann dazu kommt.

am 29. März 2016 um 15:50

Zitat:

@ke7000 schrieb am 29. März 2016 um 10:00:37 Uhr:

Hallo zusammen,

mein Sohn nimmt ab Sommer am begleiteten Fahren mit 17 teil. Das Auto meiner Frau und meins sind jeweils bei der gleichen Versicherung versichert, die die Versicherungsprämie um fast 80% erhöht, wenn ich meinen Sohn dort mit angebe.

Habe ich daraus resultierend ein außerordentliches Kündigungsrecht unterjährig?

Danke für alle Infos.

Knut

Nein

Themenstarteram 30. März 2016 um 10:44

Danke für alle Infos, mir ist jetzt klar, dass ich zum Ende des Jahres wechseln werde und Sohnemann vorerst dann nur mit dem kleinen Auto meiner Frau unterwegs sein wird. Zu den wilden Ummeldeaktionen von a nach b und c nach f fehlt mir ehrlich gesagt der Nerv - ich kenne jetzt zumindest meine Aufgabe für den November.....

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