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Unterschied Achlast und zGM
Hallo zusammen,
Da im August die HU an meinem Eigenbauanhänger fällig ist, habe ich mal einen Blick in den Fahrzeugschein geworfen. Dabei ist mir aufgefallen, das die zGM 500kg beträgt, die Achslast aber nur 450kg. Stützlast sind 50kg. Wie schwer darf der Anhänger denn jetzt sein? Bei meinen anderen Anhängern (Wowa und noch ein Doppelachser) ist die zGM = Achslast. Kommt mir so vor als wurde die Stützlast vom zGM abgezogen, aber die wird doch sowieso immer bei dem Zugfahrzeug zugerechnet.
Ich besitze auch noch die originalen Papiere von DDR Zeiten ( Planung eines Ingenieurs, Erlaubnis zum Aufbau, verwendete Materialien etcpp) falls das wichtig ist. Da steht was von 550kg zGM.
Wäre schön wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte.
29 Antworten
500kg - Typenschild auf der Achse?
Der Anhänger darf 500Kg wiegen, dabei darf die Achse aber nicht mehr als 450Kg auf die Waage bringen. Es heißt also beim ausnutzen der vollen 500Kg das Gewicht genau auszutarieren damit man auf 50Kg Stützlast und auf 450Kg Achslast zu kommen.
Die Stützlast wird zwar dem Zugfahrzeug zugerechnet, aber trotzdem darf der Anhänger alleine nicht mehr als das ZgM wiegen, heißt hätte der Anhänger nur 450Kg ZgM so dürfte er auch nur so viel allein auf die Waage bringen, egal wie viel Achs oder Stützlast er hat.
eigentlich ist es klar, das Gesamtgewicht, bestehend aus Achslast und Stützlast ( was dem Zugwagen zugelastet wird ) entspricht genau den Daten. Wichtig ist eben bei voller Beladung, das auch die volle Stützlast eingehalten wird.
Aus auch diesem Grunde halte ich nix von diesen kleinen Anhängern, denn wenn man dann noch das Leergewicht des Anhängers von ca 150 kg ( sollte man einmal genau wissen) abzieht, darf man nur noch 7 Zentner zuladen, was meist zu wenig sein wird.
Naja, sooo schwer sind die auch wieder nicht.
Der 400er Westfalia von '82 von meinem Vater wiegt 80kg leer, der 600er Westfalia von '89 120kg, beide mit Holzkasten, letzterer mit kleinem GFK-Deckel.
Geh' mal davon aus, dass heutige Anhänger viel mehr auf Leichtbau getrimmt sind und weniger wiegen. Vor allem auch wegen der einfacheren Knott oder Al-Ko-Achsen.
MfG
Leergewicht ist mit 140kg eingetragen. Kannte das bisher nur, das beide Werte gleich sind. Vielen Dank für die Aufklärung.
Mein Anhänger hat eine ZGM von 2t aber eine eingetragene achslast von jeweils 1100kg. Gibt es also auch andersrum.
Zitat:
@polomaiki schrieb am 1. August 2021 um 11:35:34 Uhr:
Leergewicht ist mit 140kg eingetragen. Kannte das bisher nur, das beide Werte gleich sind. Vielen Dank für die Aufklärung.
Moin,
das hat etwas mit der eingetragenen Fahrzeugart zu tun. Bei Dir steht wahrscheinlich SDAH offener Kasten oder ähnliches, da ist zwingend die Eintragung der Stützlast erforderlich hingegen bei ANH offener Kasten sind die Angaben Achlast und zGM identisch.
SDAH = Starrdeichselanhänger
ANH = Anhänger
Viele Grüße
Moin Moin !
Zitat:
das hat etwas mit der eingetragenen Fahrzeugart zu tun.
Nein !
Zitat:
Bei Dir steht wahrscheinlich SDAH offener Kasten oder ähnliches, da ist zwingend die Eintragung der Stützlast erforderlich hingegen bei ANH offener Kasten sind die Angaben Achlast und zGM identisch.
Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun! In alten Papieren gab es keine Angabe der Stützlast.
die zulässige Achslast ist teils technisch bedingt , das zGG oft Vorschriften geschuldet oder dem Eillen des Besitzers (z.B. bei Ablastung , hierbei wird die Achslast natürlich nicht reduziert, weil für FS-Fragen oder Steuern und Versicherung nicht relevant)
MfG Volker
??? hierbei wird die Achslast natürlich nicht reduziert-- deiner Meinung nach wird nur die Stützlast reduziert?
Natürlich nicht nur wenn man einen 1,8t Anhänger hat, wo die Maximale Achslast 1,8t beträgt ablastet zwecks FS B Kompatibilität z.B. dann bleibt die Maximale Achslast bei 1,8t aber das zulässige gesamt Gewicht wird reduziert.
Klar so passt das eher.
Wie wäre das jetzt bei meinem Wohnanhänger z.b. da ist ja zGM = Achslast also 1300kg. Wenn der jetzt allein gewogen wird, dürfte der um den Betrag der Stützlast (75kg) höher sein? Und am Fahrzeug halt diese 1300kg ?
Moin Moin !
Nein !
wenn das zul. Gesamtgewicht 1300 kg beträgt, dann darf der WW auch nur so viel auf die Waage bringen.
Also abgekuppelt Achslast + Stützlast = max. 1300 kg
Beträgt die Achslast ebenfalls 1300 kg , ändert sich daran gar nichts.
Aber: angenommen , dein Fzg hätte eine zulässige Anhängelast von 1300 kg. Du belädst den WW so , dass er genau 1300 kg Achslast hat, aber um 50 kg überladen ist , diese 50 kg misst du als Stützlast. jetzt wiegt der Wohnwagen 1350 kg, das zGG des WW ist also um 50 kg überschritten.
Aber du hast keine Überschreitung der Achslasten und auch keine Überschreitung der Anhängelast, denn die 50 kg Stützlast zählt nicht zu der gezogenen Last , sondern als Beladung des PKW. (bei diesem ist natürlich auf die zu.HA-Last und das zGG ebenfalls zu achten. Statt 3 OWis begehst du also nur eine.
MfG Volker