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Unterschied zwischen Wohnwagen und Wohnmobil
Gibts da auch einen Unterschied in Sachen Führerschein? Oder kann man beides mit einem "normalen" Führerschein der Klasse B fahren?
Beste Antwort im Thema
Das ist dann aber kein "alter B", sondern ein "alter Klasse 3"!
Also, wer hier Blödsinn schreibt, .....
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117 Antworten
Mit "B" darfst Du ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren, oder ein Gespann, dessen zGG auch die 3,5 Tonnen nicht überschreitet oder PKW + Wohnwagen mit max. 750 kg (kann ich mir in der Praxis gerade nicht so recht vorstellen).
http://www.adac.de/infotestrat/technik-und-zubehoer/anhaenger/
MFG Sven
Zitat:
@Daimler201 schrieb am 30. Dezember 2014 um 16:57:22 Uhr:
............... oder ein Gespann, dessen zGG auch die 3,5 Tonnen nicht überschreitet oder PKW + Wohnwagen mit max. 750 kg (kann ich mir in der Praxis gerade nicht so recht vorstellen).
MFG Sven
Bei der FS-Regelung handelt es sich ja auch um Anhänger und nicht nur WoWa
Bedeuted,
das das gesamte Gespann ( PKW zusammen mit Anhänger )
nicht mehr als 3.500 kg zulässiges Gesamt-Gewicht haben darf.
Aus diesem Grund haben bestimmte Baujahrreihen der versch. PKW-Hersteller auch oft "nur" ein
eingetragenes zulässiges Gespann-Gesamt-Gewicht von 3.500 kg.
.
@Spaltaner:
Zitat:
Gibts da auch einen Unterschied in Sachen Führerschein? Oder kann man beides mit einem "normalen" Führerschein der Klasse B fahren?
...letztendlich kommt es bei beiden immer aufs Gewicht drauf an, mit welchem Führerschein so ein Gefährt/Gespann gefahren werden darf.
http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#B
http://www.fahrschule-endres.com/page.php?content=b_b96_be_rechner
Moin Moin !
Zitat:
Aus diesem Grund haben bestimmte Baujahrreihen der versch. PKW-Hersteller auch oft "nur" ein
eingetragenes zulässiges Gespann-Gesamt-Gewicht von 3.500 kg.
Das hat damit nicht nur nichts zu tun ,sondern die Aussage ist sogar gefährlich falsch !
Das zul. Gespannges.gew. hat ausschliesslich technische Gründe wie z.B. die Einhaltung vorgeschriebener
Anfahrfähigkeit an Steigungen oder Mindestbremswirkung der Feststellbremse.
Für die Fahrerlaubnis dagegen zählt ausschliesslich die Summe der zGG der Einzelfzge !
MfG Volker
Zitat:
Mit "B" darfst Du ein Wohnmobil bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren
Und ich behaupte mal
Mit " B " darfst Du ein Wohnmobil bie 7, 5 to fahren
Leider nicht. Das war früher so bei der alten "Klasse 3". Von 3,5-7,5 Tonnen gibt es jetzt die Klasse C1.
Zitat:
@Daimler201 schrieb am 1. Januar 2015 um 12:39:32 Uhr:
Leider nicht. Das war früher so bei der alten "Klasse 3". Von 3,5-7,5 Tonnen gibt es jetzt die Klasse C1.
Siehste, der TE hat aber nicht geschrieben wann er sein FS gemacht hat ;-))
Also kann man seine Frage in der Richtung nicht beantworten.
Doch man kann antworten:
Führerschein Klasse B (dannch fragt der TE) bis zum Gesamtgewicht oder Gesamtzuggewicht von 3,5 Tonnen. Ergänzend kann der B96 erworben werden, dann darf man ein Gesamtzuggewicht bis 4,25 Tonnen fahren. Oder es wird BE erworben, dann darf ein Gesamtzuggewicht bis 7,0 Tonnen bewegt werden. Für ein Solofahrzeug (Wohnmobil) über 3,5 Tonnen bedarf es, wie schon oben von Daimler 201 geschrieben, der Klasse C1.
Zitat:
. Für ein Solofahrzeug (Wohnmobil) über 3,5 Tonnen bedarf es, wie schon oben von Daimler 201 geschrieben, der Klasse C1.
Mit den alten b bis 7,5 to.
Und Du weist was er für einen F S hat ?
Einen "alten B" gibt es nicht, "B" ist immer die neue Führerscheinklasse bis 3,5 tonnen. Wenn Du vorher Klasse 3 hattest und einen neuen Kartenführerschein bekommen hast hat man Dir die Klassen B, BE C1 und C1E dafür eingetragen.
MFG Sven
Bei uns müssen Neulenker sogar ne Prüfung für Wowa, spricht Anhänger machen. Wobei das eigentlich jedem Neuanwender gut tun würde, macht sogar Spass dies mal zu üben auch
Zitat:
@Daimler201 schrieb am 1. Januar 2015 um 15:26:03 Uhr:
Einen "alten B" gibt es nicht, "B" ist immer die neue Führerscheinklasse bis 3,5 tonnen. Wenn Du vorher Klasse 3 hattest und einen neuen Kartenführerschein bekommen hast hat man Dir die Klassen B, BE C1 und C1E dafür eingetragen.
MFG Sven
Das ist doch Blödsinn was Du da schreibst.
es gibt sehr viele mit den alten B die noch keinen Kartenführerschein haben, meine Frau zum Beispiel, die hat noch den Grauen.
Klar beinhalten die auch C1, steht aber nicht im Führerschein drin.
Das ist dann aber kein "alter B", sondern ein "alter Klasse 3"!
Also, wer hier Blödsinn schreibt, .....