- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Tiguan
- Tiguan 1
- Unterschiedliche Anhängelasten bei Track & Field und Sport & Style.
Unterschiedliche Anhängelasten bei Track & Field und Sport & Style.
Hallo,
kann mich mal bitte jemand aufklären warum der "Track & Field TDI" 2.500 Kg ziehen darf und der "Sport & Style TDI" nur 2.200 Kg.
Gruß FerdiR
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen,
wenn denn nun eine EG-Richtlinie vorschreibt, das ein Fahrzeug nur ab einem größeren Böschungswinkel als "Geländefahrzeug" zugelassen werden kann, und nur ein Geländefahrzeug 2,5 t statt sonst 2,2 t ziehen darf, dann ist es doch löblich, wenn VW entsprechend zwei unterschiedliche Ausführungen vom Tiguan anbietet! So weit ich weiß, gelingt dies bisher keinem anderen Hersteller. So können sich möglichst viele für einen Tiguan entscheiden. Wer noch mehr als 2,2 t ziehen will oder muss und/oder tatsächlich im gröberen Gelände zu tun hat, kann auf den T&F zurückgreifen. Wer nur mehr Sicherheit im Schnee benötigt, die anderen Vorteile dieses Autos schätzt und die "stylische" Frontausführung hübscher findet, ist meist mit dem T&F oder S&S sicher gut bedient. Klar bleiben immer noch einige übrig, welche weder den einen noch den anderen Kompromiss akzeptabel finden. Vielleicht entwickelt VW für diese Ansprüche ja noch die anklappbare Front.
Ich habe keine Ahnung ob die EG-Richtlinie sinnvoll ist oder nicht. Bis diese geändert ist, fallen unsere Tigs wahrscheinlich unter die Verschrottungsprämie. Bis dahin bin ich mit meinem S&S zwar nicht restlos glücklich, aber glücklich. Ich kann mit diesem Kompromiss sehr gut leben.
Bis
Neulich
Ähnliche Themen
16 Antworten
weil er unter einer bestimmten gruppe geländewagen fällt durch seinen höheren böschungswinkel nehme ich mal an
Zitat:
Original geschrieben von Kartman
weil er unter einer bestimmten gruppe geländewagen fällt durch seinen höheren böschungswinkel nehme ich mal an
Ist für mich nicht nachvollziehbar.. die beiden Typen haben doch, so Glaube ich zumindest, auch die gleichen Fahrzeug-Daten bis auf die unterschiedlich erlaubten Anhängelasten. Das kann doch nicht nur an der "angeblichen Einstufung" des Fahrzeugtypes liegen. Wenn mich nicht alles täuscht, hat das doch nur etwas mit dem Fahrzeug-Eigengewicht, evtl. noch mit der PS-Leistung zu tun...
Ist vielleicht jemand unter euch der es genauer weiß..?
Gruß FerdiR
Hallo zusammen
ich kann nur Auskünfte weitergeben vom einem süddeutschen und einem zentralschweizer Amt , zuständig für technische Fragen. Beide "Institute" erklärten, einfach gesagt, dass der T&F mit dem 28° Böschungswinkel als Geländewagen eingestuft wird und eine andere AHL zugesprochen bekommt als die Modelle T&F und S&S mit den 18°als Personenkraftwagen. Punkt fertig. Keine Begründungen u.s.w. Also müssen wir es einfach zur Kenntnis nehmen.
Der Votreil für die T&F und S&S -Kunden : sie haben die Gewissheit, weil technisch alle Tiguans identisch sind (ausser Offroadtaste und Unterbodenschutzdetail), dass ihre Wagen eine gute Reserve haben. Was aber natürlich für Zulassungskriterien und Gewichtsfragen leider unbedeutend bleibt. Unterschiede nur noch von Motorisierung und Getriebe.
Gruss Charlybenetti
Hallo,
aber beim Benziner/TSI sind die Anhägelasten doch identisch, oder? Ich meine 2,1 Tonnen, egal ob S&S oder T&F.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von charlybenetti
Hallo zusammen
ich kann nur Auskünfte weitergeben vom einem süddeutschen und einem zentralschweizer Amt , zuständig für technische Fragen. Beide "Institute" erklärten, einfach gesagt, dass der T&F mit dem 28° Böschungswinkel als Geländewagen eingestuft wird und eine andere AHL zugesprochen bekommt als die Modelle T&F und S&S mit den 18°als Personenkraftwagen. Punkt fertig.Keine Begründungen u.s.w. Also müssen wir es einfach zur Kenntnis nehmen.
Hallo auch,
die Begründung hierzu ist der §42 der StVZO, dort wird tatsächlich zwischen Personenkraftwagen und
"Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind"unterschieden.....
Viele Grüße
roman
Zitat:
Original geschrieben von charlybenetti
Hallo zusammen
ich kann nur Auskünfte weitergeben vom einem süddeutschen und einem zentralschweizer Amt , zuständig für technische Fragen. Beide "Institute" erklärten, einfach gesagt, dass der T&F mit dem 28° Böschungswinkel als Geländewagen eingestuft wird und eine andere AHL zugesprochen bekommt als die Modelle T&F und S&S mit den 18°als Personenkraftwagen. Punkt fertig.Keine Begründungen u.s.w. Also müssen wir es einfach zur Kenntnis nehmen.
Der Votreil für die T&F und S&S -Kunden : sie haben die Gewissheit, weil technisch alle Tiguans identisch sind (ausser Offroadtaste und Unterbodenschutzdetail), dass ihre Wagen eine gute Reserve haben. Was aber natürlich für Zulassungskriterien und Gewichtsfragen leider unbedeutend bleibt. Unterschiede nur noch von Motorisierung und Getriebe.
Gruss Charlybenetti
Halle charlybenetti,
genau so ist es.
Gruss
Thomas
Das ist fast so, als wenn jemand mit einer großen Nase Brille tragen darf, wer eine kleine Nase hat muss sich mit Kontaklinsen begnügen.
Ja, ich weiß, das ist Schwachsinn - basiert aber auf der gleichen Logik, wie das mit der unterschiedlichen Anhängelast. Ja, genau, auf GARKEINER!!!
Hallo zusammen,
wenn denn nun eine EG-Richtlinie vorschreibt, das ein Fahrzeug nur ab einem größeren Böschungswinkel als "Geländefahrzeug" zugelassen werden kann, und nur ein Geländefahrzeug 2,5 t statt sonst 2,2 t ziehen darf, dann ist es doch löblich, wenn VW entsprechend zwei unterschiedliche Ausführungen vom Tiguan anbietet! So weit ich weiß, gelingt dies bisher keinem anderen Hersteller. So können sich möglichst viele für einen Tiguan entscheiden. Wer noch mehr als 2,2 t ziehen will oder muss und/oder tatsächlich im gröberen Gelände zu tun hat, kann auf den T&F zurückgreifen. Wer nur mehr Sicherheit im Schnee benötigt, die anderen Vorteile dieses Autos schätzt und die "stylische" Frontausführung hübscher findet, ist meist mit dem T&F oder S&S sicher gut bedient. Klar bleiben immer noch einige übrig, welche weder den einen noch den anderen Kompromiss akzeptabel finden. Vielleicht entwickelt VW für diese Ansprüche ja noch die anklappbare Front.
Ich habe keine Ahnung ob die EG-Richtlinie sinnvoll ist oder nicht. Bis diese geändert ist, fallen unsere Tigs wahrscheinlich unter die Verschrottungsprämie. Bis dahin bin ich mit meinem S&S zwar nicht restlos glücklich, aber glücklich. Ich kann mit diesem Kompromiss sehr gut leben.
Bis
Neulich
Hallo Neulich,
natürlich hast Du Recht, aber mir fehlt einfach die Logik, die der Gesetzgeber hier angewandt hat. Was VW daraus gemacht hat, finde ich schon toll. So toll, dass ich mir heute meinen S&S mit AHK trotz der geringeren Anhängelast bestellen werde.
Somit beginnt morgen die Vor weihnachts tiguanzeit.
Hallo liebe Gemeinde,
wer kann mir denn die Frage beantworten ob die Anhängelast beim TSI (egal ob T&F oder S&S) nahezu identisch ist? Auf der VW-Seite stehen beim TSI 2,1 T bzw. 2,2 T. Also gilt die höhere Last von 2,5T nur beim Diesel, oder?
In diesem Zusammenhang wäre für mich auch interessant, ob die Bodenplatte (Aufpreis: 195,- €) beim S&S Sinn macht. Habe mir gestern mal den Tiguan von unten angesehen und siehe da, da ist bereits eine Bodenplatte drunter, jedoch aus Plastik. Frage deshalb weil mir der S&S optisch etwas besser gefällt aber ab und zu gehts halt doch mal über unbesfestigte Waldwege. Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher ob ich die zusätzliche Bodenplatte mitbestellen soll. Wie seht Ihr das?
Gruß
Hab mir bei S&S die Schutzplatte und das OFF-Road Schälterchen dazubestellt. Wer weiss, vielleicht bin ich mal froh drüber....
Habe doch schon das eine oder andermal einen kleineren "Ausflug" gemacht, wo ich früher nicht durchgefahren wäre...
Hofieos
Zitat:
Original geschrieben von berni65
Hallo liebe Gemeinde,wer kann mir denn die Frage beantworten ob die Anhängelast beim TSI (egal ob T&F oder S&S) nahezu identisch ist? Auf der VW-Seite stehen beim TSI 2,1 T bzw. 2,2 T. Also gilt die höhere Last von 2,5T nur beim Diesel, oder?
Gruß
Das sind zumindest die Daten die ich aus der Preisliste entnehmen konnte (ich denke mal das die in D genau gleich sind)
150 PS (110 KW) TSI® kg 2000
170 PS (125 KW) TSI® kg 2200 / Track & Field 2500
200 PS (147 KW) TSI® kg 2200 / Track & Field 2500
140 PS (103 KW) TDI® DPF 2200 (2000)** / Track & Field 2500 (2000)**
170 PS (125 KW) TDI® DPF 2200 / Track & Field 2500
** Klammerwerte für Automatikgetriebe
Hallo,
danke für die Info. Und wie ist es beim 150PS TSI ? Gibt es hier einen Unterschied zwischen T&F und S&S?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von berni65
Hallo,danke für die Info. Und wie ist es beim 150PS TSI ? Gibt es hier einen Unterschied zwischen T&F und S&S?
Gruß
nein
siehe auch hier
www.volkswagen.de/.../technische_daten.html