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Unterschiedliche Modellgenerationen auf einer Achse

Themenstarteram 15. Januar 2022 um 11:14

Hallo,

hatten mit unserem Leasingauto einen Unfall, welcher von der gegnerischen Versicherung bezahlt wurde. Ein Reifen musste dabei ausgetauscht werden (1 Jahr alt). Auf dem Fahrzeug sind privat beschaffte Michelin Crossclimate montiert, der neue ausgetauschte Reifen ist die neue Modellgeneration Michelin Crossclimate 2. Laut Michelin wurde die Gummimischung und das Profil verändert. Auch wenn es gesetzlich erlaubt ist, wird laut ADAC eine Mischbereifung nicht empfohlen und der alte Crossclimate ist ja prinzipiell auch noch verfügbar. Weiterhin würde ich die Reifen nach dem 2 Jahres Leasing gerne weiter verkaufen und da sind 4 identische Reifen sicher besser.

Bevor ich mich an das Autohaus wende, hat jemand Erfahrung ob man Anspruch auf einen identischen Reifenersatz hat bzw. Alternativ zwei neue Reifen für eine identische Achse?

Vorab schon mal Danke für Antworten

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17 Antworten

Hallo, ist der Reifen in deiner Größe noch beschaffbar gewesen? Deine Informationen sind da ja leider sehr dürftig.

 

Wenn ja, hat das Autohaus Bockmist gebaut.

 

Es ist zulässig Reifen zu mischen, dies sollte man nach Möglichkeit aber vermeiden.

Wie groß ist denn überhaupt der Profilunterschied auf der Achse? Bei mehr als 2 mm sollte man eh die Achse erneuern.

Eine weitere wichtige Information fehlt:

Allrad ja oder nein?

BMW Allrad? Reifen mit Sternmarkierung?

Zunächst würde ich die Leasinggesellschaft fragen, ob Du verpflichtet bist, das Fahrzeug mit identischer Bereifung wieder abzugeben.

Dass es sich dabei um Deine Reifen handelt, spielt ja dafür keine Geige.

@Gummihoeker

 

Er schrieb

 

 

Zitat:

@Norbert123 schrieb am 15. Jan. 2022 um 12:14:18 Uhr:

Weiterhin würde ich die Reifen nach dem 2 Jahres Leasing gerne weiter verkaufen und da sind 4 identische Reifen sicher besser.

Ich bin der der Sprache, in welcher hier geschrieben wird, mächtig und habe den Beitrag gelesen und verstanden.

Themenstarteram 16. Januar 2022 um 12:14

Danke für die den Input. Bei Reifenhändlern im Netz sind die Vorgänger Crossclimate+ noch beschaffbar, ob das auch für den Großhandel gilt k.a.. Es ist kein BMW und das Auto hat Frontantrieb.

Michelin schreibt selbst, das sie den Crossclimate 2 gegenüber dem Vorgänger hinsichtlich Traktion verbessert haben, ich habe also zwei Reifen mit potentiell unterschiedlicher Bodenhaftung auf einer Achse. Hab mal Michelin angeschrieben, ob aus deren Sicht die Reifen bedenkenlos kombiniert werden können.

Können sie nicht, was aber Dein Problem nicht löst.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 16. Januar 2022 um 11:12:10 Uhr:

Ich bin der der Sprache, in welcher hier geschrieben wird, mächtig und habe den Beitrag gelesen und verstanden.

Naja, das wäre noch auszudiskutieren....:):):)

Du rätst dem TE, er soll die Leasinggesellschaft fragen, mit welcher Bereifung er das Auto zurückgeben darf.

Der TE schrieb aber, er will die Räder/Reifen nach Leasingende WEITERVERKAUFEN, und nicht mit zurückgeben.

Aus gutem Grund:

Wenn schon die LG fordert, das die Rücknahme des Fahrzeugs nicht mit unterschiedlicher Bereifung erfolgen darf, spielt das ja dem TE bei seiner Forderung an die Versicherung in die Karten.

Weshalb sollten ihm auch Nachteile einzustehen, für einen Schaden, den er nicht zu vertreten hat?

Dass es sich hierbei um Eigentum des TE handelt, ist ja eine andere Baustelle.

Jetzt weiß ich, worauf du rauswolltest. Sozusagen eine Argumentationshilfe für die Forderung nach 4 gleichen Reifen.

100 % erkannt ;-)

Das Fahrzeug hatte vor dem Unfall keine Mischbereifung auf der Achse und in diesem Zustand hast du ein Anrecht das Fahrzeug auch wieder zu bekommen.

Grundsätzlich ist die Werkstatt verpflichtet immer den beschädigten Reifen gegen einen identischen Reifen zu tauschen. Sollte dies nicht (oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand) möglich sein, muss der Tausch achsweise gegen zwei gleichwertige erfolgen. Bei Versicherern und Leasinggebern gibt es Tabellen welche Reifen als Premium- bzw. Markenreifen gelten.

Ab 2mm Profilunterschied hat der Tausch ebenso achsweise zu erfolgen. Aber Achtung nicht zu früh freuen, für die neuen Reifen wird die Versicherung etwas im Rahmen der Regulierung in Abzug bringen (gebraucht gegen neu).

Aus deinem ersten Beitrag kann ich nicht rauslesen, ob die Werkstatt im Auftrag der Versicherung arbeitet oder Du die Werkstatt selber gewählt hast. Bei Ersteren einfach schriftlich auf einen Mangel bzgl. der Reparatur bei der Versicherung melden, andernfalls musst du tatsächlich selber Rücksprache mit der Werkstatt nehmen.

Welche Marke steht denn im Gutachten?

Außerdem: Hast du den Schaden schon sehr Leasinggeberin gemeldet? Dies ist in der Regel vertraglich vereinbart, zudem möchte die Leasinggeberin die - so eingetretene - Wertminderung ausgezahlt bekommen.

Zitat:

@Norbert123 schrieb am 15. Januar 2022 um 12:14:18 Uhr:

Hallo,

hatten mit unserem Leasingauto einen Unfall, welcher von der gegnerischen Versicherung bezahlt wurde. Ein Reifen musste dabei ausgetauscht werden (1 Jahr alt). Auf dem Fahrzeug sind privat beschaffte Michelin Crossclimate montiert, der neue ausgetauschte Reifen ist die neue Modellgeneration Michelin Crossclimate 2. Laut Michelin wurde die Gummimischung und das Profil verändert. Auch wenn es gesetzlich erlaubt ist, wird laut ADAC eine Mischbereifung nicht empfohlen und der alte Crossclimate ist ja prinzipiell auch noch verfügbar. Weiterhin würde ich die Reifen nach dem 2 Jahres Leasing gerne weiter verkaufen und da sind 4 identische Reifen sicher besser.

Bevor ich mich an das Autohaus wende, hat jemand Erfahrung ob man Anspruch auf einen identischen Reifenersatz hat bzw. Alternativ zwei neue Reifen für eine identische Achse?

Vorab schon mal Danke für Antworten

Ich denke schon dass man Anspruch auf (achsweise) identische Reifen hat. Meine Tochter hatte auch mal einen Unfall wobei unter anderem eine Reifen-Zierblende beschädigt wurde. Da wurden alle 4 Zierblenden neu gemacht. Eine einzelne identische Zierblende konnte nicht mehr beschafft werden.

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