1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. 80, 90, 100, 200 & V8
  6. unterschiedliche Reifen

unterschiedliche Reifen

Audi
Themenstarteram 28. Oktober 2004 um 18:09

Hallo Leute,

kann mir jemand sagen, ob es statthaft ist, beim erneuern der Reifen auf der Vorderachse die Reifen der gleichen größe wie auf der Hinterachse, jedoch von einem anderen Hersteller zu montieren? Ich habe vor sehr einseitig abgefahrene Reifen, wohin gegen die hinteren noch gut bis sehr gut sind.

Gruß AJ

Ähnliche Themen
22 Antworten
am 28. Oktober 2004 um 18:23

Hi, wenn du Allrad hast, müssen alle gleich sein! Bei Frontantrieb müssen alle Reifen auf einer Achse gleich(Hersteller, Marke) sein!

Also ich seh da gar kein Problem!

Klar,am besten ist es,wenn Du vorne und hinten die gleichen reifen fährst!

Aber: Du kannst Problemlos vorne ne andere Marke als hinten montieren!!

Und: Es wird NUR empfolen, ACHSWEISE gleiche reifen zu fahren!!! Wenn Du willst,dann kannst Du 4erlei verschiedene Fabrikate drauf machen! Größe, Traglast, ect. müssen halt gleich sein! Es Gibt KEIN Gesetzt,Daß Dir Das Verbietet!!!

Weder Tüv noch Polizei können da was sagen!

Rechtlich gesehen ist es erlaubt!!! Das Fahrverhalten is Deine Sache!

Mfg Alex

es ist nur erlaubt pro achse einen hersteller drauf zu machen. z.b. vorne fulda, hinten semperit...

Wo steht das geschieben???!!!

Zeig mir das mal!!!

NIRGENDS!!!

Und: Es Ist erlaubt!!!

Darauf würd ich sogar meinen Audi verwetten!!!!

Und: Wetten Tu Ich nur,wenn ich mir 100%ig sicher bin!!!

ES WIRD IMMER NUR EMPFOLEN; ABER ES IST KEINE PFLICHT!!!

Arbeite lange genug in der Branche um es zu wissen!

Mfg Alex :-)

am 28. Oktober 2004 um 20:28

KamikazeAlex hat recht.

Beim Motorrad sieht`s aber wieder anders aus.

Danke GTI! :-)

Klar, beim Motorrad hast Du auch noch ne MarkenGebundenheit!

Gibts beim Auto seit ....april 94??? nicht mehr?

Allerdings um dazu zu sagen, bei einigen Rad-Reifenkombinationen brauchts ne Freigabe vom Reifenhersteller zwecks Traglast ,ect.

Mfg Alex

ich hab doch garnix anderes geschrieben, versteh ich net was du jetzt meinst???

habe doch geschrieben es ist nur erlaub pro achse einen hersteller drauf zu machen, also net vorne z.b. links fulda und rechts semperit, hinten das gleiche...

vll verstehst du es falsch weil ich einen hersteller geschrieben habe. klar kannste vorne bzw. hinten fahren was du lustig bist, muss halt li. und re. gleiche marke sein...

Nein, es geht darum, dass man auch links und rechts Reifen verschiedener Hersteller raufpacken kann.

Das könnte interessant sein:

http://www.taximagazin.de/magazin/19/21.html

Du kannst

vorne links nen z.b nen michelin

vorne rechts nen semperit

hinten links nen Fulda

hinten rechts nen Dunlop

montieren!!!!!

Und selbst DAS ist erlaubt!!!!

 

Mfg Alex

Solange die größe, tragfähigkeit ect. übereinstimmen versteht sich!!!

Von mir aus auch von der geschwindigkeit her T,H,V,W oder Y gemischt!!! Solange Du nicht Drunter bist,was im Fahrzeugschein eingetragen ist! Auf die Geschwindigkeit bezogen!!!

Gilt allerdings nur für sommerreifen!

Mit Winterreifen kannst Du Drunter gehen! Brauchst allerdings so nen hässlichen Aufkleber auf dem z.B 180km/h steht!

Und wenn Du Das einen Drin Hast,kannst sogar Sommer und Winterreifen Mischen!

Den Aufkleber Brauchst aber auch nur dann,wenn die Wintersocken, z.B. "T"(bis190) sind und Du "H"(bis 210) ab werk eingetragen hast!

Es Steht nigens geschrieben,daß Du KEINE Mischberreifung(sommer u. Winterreifen) fahren darfst!

Mfg ALex :-)

Themenstarteram 28. Oktober 2004 um 20:52

Hallo Leute,

herzlichen Dank für Eure Unterstützung, ich glaube, dem Wunsch, nur auf die Vorderachse den gleichen Hersteller mit einem anderen Profil zu montieren, steht nichts mehr im Wege.

Liebe Grüße

AJ

DAS HAB ICH ABER IN DER LEHRE UND BERUFSSCHULE ANDERS GELERNT!!

Hey Roko! Man lernt schließlich nie aus!

Deshald wird hier auch drüber diskutiert!

ICH WEIß AUCH NICHT ALLES!

ABER AUCH NICHT WENIG! :-)

Mfg Alex

Nach der Richtlinie 92/23/EWG hat roko ja auch vollkommen recht und die betrifft wohl in erster Linie Fahrzeuge bei Erstzulassung, danach kann man gleich loslegen und nach § 36 (2a) StVZO eine große Anzahl an Kombinationen draufhauen. Ausserdem macht es ausser für den Geldbeutel nicht immer Sinn, solch eine Mischbereifung zu fahren. Der ADAC hat ja schon häufiger gezeigt, wie sich sowas auswirkken _kann_.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. 80, 90, 100, 200 & V8