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Unterschiedliche Verkehrsregeln und Beschilderungen in verschiedenen Ländern
Gibt es eigentlich eine Gegenüberstellung unterschiedlicher Verkehrsregeln und Beschilderungen in verschiedenen Ländern?
Analog zu den verfügbaren Gegenüberstellungen der möglichen Bussen.
Beispiel: Schon die Richtungsanzeigen der Parkverbote in Deutschland sind für mich als Schweizer nicht immer verständlich (Allerdings weiss ich auch nicht, ob das Deutsche immer verstehen (sollte mal Fotos machen)).
Auch dass Parkverbote in Deutschland nur in eine Fahrtrichtung signalisiert werden müssen und trotzdem in beide Fahrrichtungen gelten, wusste ich z.B. nicht. Habe so schon mal 5 Euro bezahlt, obwohl für mich nur die Rückseite der Tafel ca. 15 Meter vor dem Fahrzeug sichtbar war (ich ging in die andere Richtung zu Fuss weg).
Sinnvoll wären auch Hinweise, dass man im Ausland nie privat nie ein Fahrzeug mit einem anderen Nummernschild als dem eigenen Wohnortstaat ausleihen darf (nur kommerzielle Miete ist erlaubt).
Geht man also jemanden im Ausland besuchen, darf man dessen Auto nicht ausleihen, wenn er dort niedergelassen ist (sehr kostspieliges Zollvergehen).
Kommt der Vater, der in Deutschland wohnt, in die Schweiz zu Besuch und verunfallt beim Skifahren. so darf die in der Schweiz wohnhafte Tochter ihm des Auto nicht nach Hause fahren.
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20 Antworten
Also Halte- und Parkverbote gelten nicht in beiden Fahrtrichtungen, sondern nur auf der Straßenseite, an der das Schild steht. Die Pfeile weisen dabei immer in die Richtung, in die das Verbot gilt (bei einem Pfeil "vom Fahrer weg" darf also vor dem Verbotsschild noch geparkt werden). Ein Doppelpfeil signalisiert demnach, dass das Halteverbot vor und nach dem Schild gilt.
Aber so eine Website mit EU-weitem Vergleich von bestimmten Verkehrsrtegeln wäre in der Tat interessant. Gerade auch beim Kreisverkehr gibt es ja bezüglich des Blinkens viele verschiedene Regelungen in diversen Ländern. Da bin ich mir im Ausland immer unsicher.
Zitat:
@DaXXes schrieb am 9. Februar 2018 um 13:05:41 Uhr:
Also Halte- und Parkverbote gelten nicht in beiden Fahrtrichtungen, sondern nur auf der Straßenseite, an der das Schild steht. Die Pfeile weisen dabei immer in die Richtung, in die das Verbot gilt (bei einem Pfeil "vom Fahrer weg" darf also vor dem Verbotsschild noch geparkt werden). Ein Doppelpfeil signalisiert demnach, dass das Halteverbot vor und nach dem Schild gilt.
.....
Bei mir war die Strasse im Quartier ein geschlossenes Rechteck mit einer einzigen Zufahrt.
Fährt man nach links in die Strasse ein, so ist ein Halteverbot auf der kommenden rechten Strassenseite 1 Mal signalisiert. Fährt man nach rechts ins Rechteck ein, so sieht man nie ein Schild von vorne (ausser man schaut zu Beginn nach links in die linke Abzweigung).
Das Ordnungsamt hat auf der Busse beharrt und damit argumentiert, ich hätte zu Beginn nach links schauen müssen und mir die Tafel im Kopf abspeichern sollen. Dann hätte ich gewusst, dass auf der Tafel von der ich beim Parken nur die Rückseite sah, vorne ein Halteverbot enthielt.
PS. Ich fuhr ein Behindertenfahrzeug und lud eine Behinderte mit Behindertenausweis aus. Die Busse wurde in meiner Anwesenheit vom Ordnunsamt ausgestellt.
Zitat:
@urspeter schrieb am 9. Februar 2018 um 13:31:50 Uhr:
Zitat:
@DaXXes schrieb am 9. Februar 2018 um 13:05:41 Uhr:
Also Halte- und Parkverbote gelten nicht in beiden Fahrtrichtungen, sondern nur auf der Straßenseite, an der das Schild steht. Die Pfeile weisen dabei immer in die Richtung, in die das Verbot gilt (bei einem Pfeil "vom Fahrer weg" darf also vor dem Verbotsschild noch geparkt werden). Ein Doppelpfeil signalisiert demnach, dass das Halteverbot vor und nach dem Schild gilt.
.....
Bei mir war die Strasse im Quartier ein geschlossenes Rechteck mit einer einzigen Zufahrt.
Fährt man nach links in die Strasse ein, so ist das Parkverbot auf der kommenden rechten Strassenseite 1 Mal signalisiert. Fährt man nach rechts ins Rechteck ein, so sieht man nie ein Schild von vorne (ausser man schaut zu Beginn nach links in die linke Abzweigung).
Das Ordnungsamt hat auf der Busse beharrt und damit argumentiert, ich hätte zu Beginn nach links schauen müssen und mir die Tafel im Kopf abspeichern sollen. Dann hätte ich gewusst, dass auf der Tafel von der ich beim Parken nur die Rückseite sah, vorne ein Parkverbot enthielt.
Also wenn man nie ein Schild von vorne sieht sollte man sich evtl. Gedanken darüber machen ob man vielleicht verkehrt herum in eine "Einbahnstraße" gefahren ist.
Zitat:
@TomF31 schrieb am 9. Februar 2018 um 13:37:42 Uhr:
Also wenn man nie ein Schild von vorne sieht sollte man sich evtl. Gedanken darüber machen ob man vielleicht verkehrt herum in eine "Einbahnstraße" gefahren ist.
Ist garantiert keine Einbahnstrasse.
Ich hatte längs der Strasse parkiert und wäre so auch wegen Fahrens in falscher Fahrtrichtung gebüsst worden.
Ich werde dort Fotos mit Autos in diesem Halteverbot machen. Geparkte schweizerische Autos hat es dort fast immer (Das Ordnungsamt bezahlt den Angestellten dort sicher Lohnzuschlag für übermässige Kugelschreiberabnutzung).
Ein Foto wäre davon nicht schlecht. Oder du zeichnest eine einfache Skizze. Ich kann mir gerade die Verkehrslage da auch nicht so ganz vorstellen.
So eine simple Sackgasse wie unten skizziert scheint das aber nicht zu sein, sonst würde man das Schild ja immer sehen, egal aus welcher Richtung man dort einbiegt ...?
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Zitat:
@urspeter schrieb am 9. Februar 2018 um 12:47:26 Uhr:
Gibt es eigentlich eine Gegenüberstellung unterschiedlicher Verkehrsregeln und Beschilderungen in verschiedenen Ländern?
Analog zu den verfügbaren Gegenüberstellungen der möglichen Bussen.
Gibt es nur für jeweils ein Handvoll Besonderheit (z. B. Winterreifenpflicht, Tagfahrlichpflicht, Mitführen Warnwesten etc.; zul. Geschwindigkeiten für gängige Fahrzeugkombinationen).
Aber nicht alles abdeckend (z. B. Blinkerregeln im Kreisverkehr oder beim Überholen, blaue, weiße, gelbe, rote Parkmarkierungen, Mitführpflicht Beleuchtungssets oder Feuerlöscher, Rücklichter an/aus bei Tagfahrlicht und vieles mehr.).
In Deutschland ist es so, dass die Mitarbeiter der Ordnungsämter alle blöden Ausreden der Autofahrer kennen und nicht drauf reinfallen. In der Schweiz sicher anders (obschon mitunter von den skurrilsten Geldeintreibungen berichtet wird).
Wie in der Schweiz auch, werden in Deutschland Verkehrsschilder so aufgestellt, dass sie in Fahrtrichtung zu sehen sind. In der Schweiz und in Deutschland rechts (wegen Rechtsverkehr). Ein Schild auf der linken Seite kann zusätzlich angebracht werden (muss aber nicht und wenn, natürlich nicht verkehrt herum).
Wer gegen die Fahrrichtung fährt (kann ja mal Sinn machen, wenn man z. B. wendet und rückwärts ein Stückchen zu einer Parkmöglichkeit fährt), muss sich in der Schweiz wie auch in Deutschland in der Tat selbst davon überzeugen, ob sein Tun vielleicht böses Unrecht ist. Notfalls muss der bis zur nächsten Kreuzung die Straße ablatschen, denn da könnte ein Schild stehen, welches irgendwas verbietet.
Die Schilderung des TE ist nicht nachvollziehbar. Gehe mal davon aus, dass die Ordnungshüter wissen, was sie tun (zumindest in Deutschland).
Zitat:
@situ schrieb am 9. Februar 2018 um 14:51:36 Uhr:
Zitat:
@urspeter schrieb am 9. Februar 2018 um 12:47:26 Uhr:
Gibt es eigentlich eine Gegenüberstellung unterschiedlicher Verkehrsregeln und Beschilderungen in verschiedenen Ländern?
Analog zu den verfügbaren Gegenüberstellungen der möglichen Bussen.
Gibt es nur für jeweils ein Handvoll Besonderheit (z. B. Winterreifenpflicht, Tagfahrlichpflicht, Mitführen Warnwesten etc.; zul. Geschwindigkeiten für gängige Fahrzeugkombinationen).
Aber nicht alles abdeckend (z. B. Blinkerregeln im Kreisverkehr oder beim Überholen, blaue, weiße, gelbe, rote Parkmarkierungen, Mitführpflicht Beleuchtungssets oder Feuerlöscher, Rücklichter an/aus bei Tagfahrlicht und vieles mehr.).
In Deutschland ist es so, dass die Mitarbeiter der Ordnungsämter alle blöden Ausreden der Autofahrer kennen und nicht drauf reinfallen. In der Schweiz sicher anders (obschon mitunter von den skurrilsten Geldeintreibungen berichtet wird).
Wie in der Schweiz auch, werden in Deutschland Verkehrsschilder so aufgestellt, dass sie in Fahrtrichtung zu sehen sind. In der Schweiz und in Deutschland rechts (wegen Rechtsverkehr). Ein Schild auf der linken Seite kann zusätzlich angebracht werden (muss aber nicht und wenn, natürlich nicht verkehrt herum).
Wer gegen die Fahrrichtung fährt (kann ja mal Sinn machen, wenn man z. B. wendet und rückwärts ein Stückchen zu einer Parkmöglichkeit fährt), muss sich in der Schweiz wie auch in Deutschland in der Tat selbst davon überzeugen, ob sein Tun vielleicht böses Unrecht ist. Notfalls muss der bis zur nächsten Kreuzung die Straße ablatschen, denn da könnte ein Schild stehen, welches irgendwas verbietet.
Die Schilderung des TE ist nicht nachvollziehbar. Gehe mal davon aus, dass die Ordnungshüter wissen, was sie tun (zumindest in Deutschland).
Allem ausser dem von mir markierten stimme ich zu.
Selbst bei meiner Markierung ist es so, daß die Ordnungshüter meisst sehr gut bescheid wissen, aber eben nicht immer.
Und dann kommen schnell sehr skurile Geschichten zustande.
Man muss den Ordnungshütern auch nicht immer alles glauben.
Moorteufelchen
Wenn das Ordnungsamt den Fall geprüft hat und die Entscheidung vor Ort bestätigte, wie der TE schreibt, dann gehe ich davon aus, dass sich der TE irrt. Zumindest, bis eine nachvollziehbare Schilderung zu einem anderen Urteil führt (Schilderung muss ja nie stimmen - wir waren nicht dabei).
Wie werden in der Schweiz und in Deutschland Parkverbote aufgehoben?
a. Aufhebungsschild
b. Kreuzung/Einmündung
Welche Auffhebung findet man in der Sackgasse? Keines.
Wie ist die Fahrbahn definiert? Rechts rein - nach links wenden - links raus.
Wie viele Schilder braucht man nach dieser Sichtweise für ein kpl. Parkverbot? Richtig - 1.
Ob es inzwischen eine höchstinztanzliche Rechtsprechung dazu gibt, weiß ich nicht. Ich hätte, wenn ich schon die vorgesetzte Ebene bemühe, wenigstens um eine Erläuterung gebeten, wenn ich anderer Ansicht wäre oder es nicht verstehe.
Muss nicht jeder wissen - auch nicht jeder Schweizer in der Schweiz.
https://www.frag-einen-anwalt.de/...sse-fuer-beide-Seiten--f90608.html
Die Frage ist, wie die Situation vor Ort tatsächlich aussieht. Hat die Sachgasse eine Wendeschleife, sprich eine 180° Kurve, bzw, Kehre am Ende, könnte ein Haltverbot genügen. Besser wäre aber die Beschilderung von Anfang und Ende. Ist es aber nur eine "normale" Sackgasse, die "stumpf" endet, genügt ein Haltverbot am Beginn der Straße nicht, es sei denn, man beschildert es als Zone (Zeichen 290.1).
Es ist ja vielfach so, dass auf Schilder verzichtet wird, weil der Autofahrer nach reiflichen, juristischen Überlegungen zum Schluss kommen muss, dass z. B. eine ausgedehnte Baustelle irgendwo zu Ende ist und nun die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht mehr gilt, anstatt dort ein eindeutiges Schild hinzustellen. Oder eine Straße, auf der er 100 km Vorfahrt berechtigt war, plötzlich rechts Vorfahrt geben muss, weil man das gelbe Quadrat dort nicht hingestellt hat.
Ich war heute nochmals dort. Es waren wiederum 4 Fahrzeuge im Halteverbot abgestellt (3 deutsche, 1 schweizerisches). Die Situation scheint also auch für Deutsche (ortsunkundige ?) nicht klar zu sein.
Leider war es für Uebersichtsfotos bereits zu dunkel. Ich werde nochmals versuchen, Fotos zu erstellen.
Eine Skizze tät es. Wie hat denn das Ordnungsamt begründet?
Fakschparken beruht häufig nicht auf Unkenntnis, sondern auf Hoffnung, nicht zu oft erwünscht zu werden.
Zitat:
@urspeter schrieb am 9. Februar 2018 um 13:31:50 Uhr:
Bei mir war die Strasse im Quartier ein geschlossenes Rechteck mit einer einzigen Zufahrt.
Fährt man nach links in die Strasse ein, so ist ein Halteverbot auf der kommenden rechten Strassenseite 1 Mal signalisiert. Fährt man nach rechts ins Rechteck ein, so sieht man nie ein Schild von vorne (ausser man schaut zu Beginn nach links in die linke Abzweigung).
Nach dieser Schilderung stand das Schild auf der rechten Seite, während du auf der gegenüber liegenden geparkt hast. Selbst wenn es sich um eine Sackgasse handelt, standest du doch aber nach der Einmündung, wodurch das beschilderte Haltverbot auf jeden Fall beendet wäre. Das müsstest du noch mal genau kontrollieren.
Zitat:
@urspeter schrieb am 9. Februar 2018 um 12:47:26 Uhr:
Geht man also jemanden im Ausland besuchen, darf man dessen Auto nicht ausleihen, wenn er dort niedergelassen ist (sehr kostspieliges Zollvergehen).
Doch, das ist erlaubt, nur umgekehrt nicht. Befindest du dich zuhause in der Schweiz, dann darf ein deutscher Besucher dein in der Schweiz zugelassenes (CH: immatrikuliertes) Fahrzeug benutzen.