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Unterschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Ich habe eine Frage: Und zwar gibt es bei uns in der Stadt eine Straße in der die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h gilt, da keine andere Beschilderung vorhanden ist. Nun sieht die Straße allerdings so aus, als wäre hier maximal 30 km/h zumal alle umliegenden Straßen diese Beschränkung haben. Zusätzlich hängt die Stadt regelmässig Hinweistafeln auf, auf der man die momentane Geschwindigkeit sieht. Für die meisten durchfahrenden Fahrzeuge sieht es also wirklich so aus, als dürfte man in der Straße nur 30km/h fahren.
Da regt es mich nun täglich auf, dass viele Leute dort mit 30km/h durchschleichen, obwohl viel schneller fahren dürfte.
Ich habe die Stadt also angeschrieben, ob dort geplant ist, 30km/h zu machen (was okay wäre) oder ob man dann nicht wenigstens ein Schild aufhängen könnte, auf dem die 50km/h geschrieben stehen. Nun hat mir die Stadt geantwortet, dass weder das eine noch das andere geplant sei.
Nun hat die Stadt vor ein paar Monaten eine neue Radarpistole bekommen und die messen hier täglich an einer Stelle, an der 30km/h gelten und man locker mit 150 km/h fahren könnte und jederzeit genug Zeit und Platz zum Bremsen hätte.
Diese Radarpistole könnte man meiner Meinung nach wunderbar dazu einsetzen, mal in der Straße zu messen, in der alle zu langsam fahren und diese Leute dann mit einem Bußgeld belegen.
Nun ist meine Frage, ab welcher Unterschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Verstoss gegen die StVo vorliegt. Gibt es da einen Wert?
Gruss
Joscha
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62 Antworten
Gar nicht, mir bekannt zumindest nicht.
Bei extremer Behinderung gibt es sowas vielleicht, aber wenn man es halbwegs Begründen kann (da waren Kinder, es war glatt, es war dunkel, Laub auf der Straße, irritiert durch irgendwas) dann wird es wohl kaum bei 20km/h drunter bestraft. Wenn man bei gutem Wetter auf der AB 30 fährt wird vielleicht jemand was sagen. Aber in deinem Fall wird nix passieren.
Re: Unterschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Zitat:
Original geschrieben von Joscha2
und diese Leute dann mit einem Bußgeld belegen.
ein bußgeld bekommen die schonmal nicht...wenn ein verwarngeld...
und das mit der geschwindigkeit, ist so ne sache, weil es ja keine "bauartabhä. mindestgeschwindigkeit" wie z.b. bei autobahnen gibt....
deshalb kann einer mit schrittgeschwindigkeit vor dir herfahren und du kannst nichts machen....!
Re: Unterschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
Zitat:
Original geschrieben von Joscha2
...eine Straße in der die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h gilt, da keine andere Beschilderung vorhanden ist. Nun sieht die Straße allerdings so aus, als wäre hier maximal 30 km/h zumal alle umliegenden Straßen diese Beschränkung haben.
...in der alle zu langsam fahren und diese Leute dann mit einem Bußgeld belegen.
Nun ist meine Frage, ab welcher Unterschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ein Verstoss gegen die StVo vorliegt.
Bei der "zulässigen Höchstgeschwindigkeit" handelt es sich dem Wortlaut nach schon um eine MAXIMALgeschwindigkeit und NICHT um eine MINDESTgeschwindigkeit. Wenn der Ausbau der Straße schon eine angebrachte Geschwindigkeit von 30 km/h suggeriert, so verstößt ein entsprechend langsames Fahren nicht gegen die Regeln der StVO, auch nicht gegen §1.
Dass eine Straße einen "Eindruck" erweckt, der falsch ist, ist nicht ganz nachvollziehbar denn es gibt ja eindeutige Verkehrsvorschriften und diese besagen, dass man innerhalb einer geschlossenen Ortschaft 50 km/h fahren darf (und wie ich finde auch "soll") wenn nichts gegenteiliges beschrieben ist. Andererseits kann ich ja auch nicht in einer 30er Zone 50 fahren, wenn die Bebauung dies suggeriert.
In diesem Falle nerven mich weniger die langsamen Autofahrer, sondern viel mehr die Stadt. Denn durch das Aufhängen der Hinweistafeln "Sie fahren XX km/h" hat man immer ein schlechtes Gewissen, wenn man mit 50 km/h durch die Straße fährt und hinter einem alle denken, man sei ein Raser.
Naja, ich werde mich wohl mit der Situation abfinden müssen.
Joscha
§ 3 Abs. (2) StVO:
"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern."
In krassen Fällen (z.B. 50 km/h statt 100 km/h auf der Landstrasse) ist ein Verwarnungsgeld von 20 EUR fällig.
Naja, wenn die 30 km/h gerechtfertigt sind, viele Parker, viele Einmündungen, Fußgängerüberwege, etc. dann ist es doch legitim.
Wenn du der Meinung bist, da kann man 50 gefahrlos fahren, dann kannst du auch überholen. Sofern du die üblichen Vorschriften dazu einhälst, also auch nicht die 50 übertrittst, ist das auch legitim.
Naja, 50 km/h sind die HÖCHSTgeschwindigkeit. Natürlich ist es ärgerlich, wenn nur 30 gefahren wird, weil man den Eindruck hat, dass nur soviel erlaubt wären. Ansonsten sollte man froh sein über Autofahrer, die im Rahmen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten und ihren eigenen Können (trifft jetzt eher auf Schnellstraßen zu) anpassen, anstatt mit einer "das-muss-gehen"-Mentalität immer mindestens die maximal erlaubte Geschwindigkeit fahren.
Hallo,
es gab doch auch mal diese Aktion "Freiwillig 30 km/h innerorts" oder so.
Also kann es eigentlich nicht strafbar (oder verwarnbar) sein, innerorts mit 30 km/h zu fahren.
Und es gibt doch auch noch die Schilder "Freiwillig 30 km/h Uns zuliebe" mit ein paar Kindern drauf.
So wie ich das sehe, ist da überhaupt nichts zu machen (auch wenn´s ärgerlich ist).
MfG
30 innerorts, überall?
Wer hat denn die Aktion gestartet?
Also über 70 könnte man reden...
Zitat:
Original geschrieben von golf_v_tdi_66kw
Wer hat denn die Aktion gestartet?
Ich bin mir da nicht 100% sicher aber ich meine, die Aktion wurde von der Deutschen Verkehrswacht initiiert.
Zitat:
Original geschrieben von sladaloose
Naja, wenn die 30 km/h gerechtfertigt sind, viele Parker, viele Einmündungen, Fußgängerüberwege, etc. dann ist es doch legitim.
Wenn du der Meinung bist, da kann man 50 gefahrlos fahren, dann kannst du auch überholen. Sofern du die üblichen Vorschriften dazu einhälst, also auch nicht die 50 übertrittst, ist das auch legitim.
Und wenn durch solche Leute es dann 'nen 4km (und mehr) Stau gibt??
Übrigens ist genau das das, was man hier jeden Sommer beobachten kann, wenn die Leute zugig fahren würden, würde es sich kaum noch stauen.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Und wenn durch solche Leute es dann 'nen 4km (und mehr) Stau gibt??
Ich gehe mal davon aus, daß durch eine Straße, in der die geschilderten baulichen Gegebenheiten anzutreffen sind, nicht soviel Verkehr hindurchfließt, um einen derartigen Stau zu erzeugen.
Zitat:
Original geschrieben von Stefan Payne
Und wenn durch solche Leute es dann 'nen 4km (und mehr) Stau gibt??
Übrigens ist genau das das, was man hier jeden Sommer beobachten kann, wenn die Leute zugig fahren würden, würde es sich kaum noch stauen.
Ich bin ja auch eher für zügige Fahrweise. Aber wenn jemand mit ner Straße so überfordert ist, dann soll er lieber langsam fahren, als dass er einen Unfall baut und eine Spur komplett blockiert. In der Regel sind solche Kandidaten dann außerorts auch nicht sonderlich schnell unterwegs, so dass ne kleine Lücke zum überholen ausreicht.
Andererseits plädier ich immer wieder dafür, dass Leute die wirklich überfordert sind, einfach mal rechts ranfahren um den Verkehr vorbei ziehen zu lassen. Dann ist der Druck auch nicht mehr so hoch. Mach ich mit Anhänger regelmäßig, wenn es hinter mir zu viel wird.
Ich weiß ja nicht, wie sich das genau verhält, aber rein theoretisch(!) könnte man doch den Vorausfahrenden wegen "Nötigung" anzeigen, oder?!
Natürlich nur sofern es keine überholmöglichkeit gibt oder es irgendwelche äußeren Umstände erfordern würden, die Geschwindigkeit derart (um 20 km/h) zu drosseln...
Das Problem dürfte dann nur sein, dies letztendlich nachzuweisen...
(Deswegen das "theoretisch" )
Was mich nur wundert, ist, dass in deiner Stadt anscheinend nur "vorbildliche" Autofahrer unterwegs sind. Denn i.d.R. wird sich ja grundsätzlich nicht an die 30 km/h gehalten, selbst wenn es durch Kindergarten, Behindertenheime o.ä. zwingend vorgeschrieben ist...