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Unterschriebener Kaufvertrag von privat bindend? Nachträgliche Preiserhöhung.
Hallo liebe Kollegen,
bin gerade in einer Situation, bei der ich gerne rein informativ wüsste welcher im Recht ist, Käufer oder Verkäufer, da ich beruflich auch mit Fahrzeugverkauf zu tun habe.
Szenario:
Auto wurde ungesehen gekauft, Kaufvertrag unterschrieben mit beidseitiger Angabe der Ausweisnummer, Nebenabsprachen, Adresse etc.
Nun wurde mir mitgeteilt (nachdem ich bereits eine Anzahlung geleistet habe und das Auto demnächst abgeholt werden sollte), jemand hätte für dieses mehr geboten. Ich würde das Fahrzeug für Betrag X + 2500€ Aufzahlung bekommen, alternativ solle ich vom Kaufvertrag zurücktreten und es wird an den verkauft der mehr geboten hat.
Meine Frage nun, wer ist im Recht?
Habe ich das Recht, das Auto zum Preis vom Kaufvetrag zu bekommen? Immerhin ist dieser vom Verkäufer unterzeichnet worden. Muss ich den Betrag von 2500€ mehr zahlen wenn ich es unbedingt möchte?
Würde mich über ein paar fachkundige Antworten freuen.
Beste Grüße
Beste Antwort im Thema
Moment mal...
- >100.000€ Auto
- Ungesehen gekauft
- Mitarbeiter vom Autohaus fragt, ob ein Kaufvertrag bindend ist
- Anstatt seinen eigenen Anwalt, Kammer, Schiedstelle etc wird ein Internet Forum gefragt
Der 1. April ist erst Montag
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22 Antworten
Der unterzeichnete Kaufvertrag ist bindend - der dort aufgeführte Preis natürlich ebenso.
Wenn der Verkäufer jetzt vom Vertrag zurücktreten will, weil er von einem anderen Kaufinteressenten einen höheren Kaufpreis erhalten kann, dann wird er dem im existierenden Kaufvertrag genannten Käufer gegenüber schadenersatzpflichtig.
... deshalb soll ja, so der Vorschlag, auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Zitat:
@StaV6498 schrieb am 29. März 2019 um 17:02:48 Uhr:
Nun wurde mir mitgeteilt (nachdem ich bereits eine Anzahlung geleistet habe und das Auto demnächst abgeholt werden sollte), jemand hätte für dieses mehr geboten. Ich würde das Fahrzeug für Betrag X + 2500€ Aufzahlung bekommen, alternativ solle ich vom Kaufvertrag zurücktreten und es wird an den verkauft der mehr geboten hat.
Was bietet dir der Verkäufer als Ausgleich für den Rücktritt vom Kaufvertrag an?
Ein wirksam zustande gekommener KV bindet grundsätzlich mal beide Seiten, Käufer und Verkäufer, mit dem vereinbarten Inhalt. Das hat auch nichts mit schriftlich oder nicht zu tun, das betrifft immer nur die Nachweisbarkeit. Bleibt halt die Frage, ob der KV wirksam zustande kam, das kann hier niemand beurteilen. Für alles weitere müsstest du im konkreten Fall einen Anwalt befragen.
§ 433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag... kommt nun der Verkäufer seiner Pflicht nicht nach indem er den Verkaufsgegenstand nicht an den Käufer -zum vereinbarten Preis- herausgibt bzw. ihm das Eigentum daran verschafft, dann...
§ 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis
§ 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
(2)...
Ein Bekannter hat das vor Jahren einmal bei einer Ebay-Auktion durchgezogen... er hatte ein schickes Audi-Cabrio ersteigert, wo der Verkäufer nach Abschluß der Auktion auf Tauchstation gegangen ist... das Fahrzeug würde aus irgendwelchen unglaubwüdigen Gründen plötzlich nicht mehr zur Verfügung stehen - der Verkaufspreis entsprach wohl nicht dessen Vorstellungen.
Er hat sich dann -auch Dank vorhandener Rechtsschutzversicherung- einen Rechtsanwalt genommen, den Verkäufer entsprechend zur Erfüllung seiner Pflichen aus dem Kaufvertrag gemahnt und ist da die Fristen fruchtlos verstrichen sind anschließend mit einer Klage vor Gericht gezogen.
Das Ergebnis war, dass der Verkäufer verurteilt wurde Schadensersatz zu leisten, indem er sich anderweitig ein vergleichbares Fahrzeug zu einem dann höheren Preis gesucht hat und der Verkäufer nebst Gerichtskosten, REchtsanwaltskosten, etc. die Preisdifferenz zu zahlen hatte.
Ggf. müßte der Verkäufer, der nicht liefert sogar Schäden übernehmen, die z.B. daraus resultieren, dass das Fahrzeug erst später als erwartet bzw. später zur Verfügung steht, als es beim normalen Verlauf des Verkaufes zur Verfügung gestanden hätte.
D.h. als Käufer mit einem gültigen Kaufvertrag in der Tasche und einem Verkäufer, der sich in Lieferverzug befindet fahre ich auf dessen Kosten Mietwagen, bis das Fahrzeug aus dem Kaufvertrag oder ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht.
Du bist ja genau so verpflichtet den Wagen zu dem Preis abzunehmen, selbst wenn du einen günstigeren oder schöneren Wagen fändest.
Ich hatte bei meinem letzten Kauf einen Vorvertrag gemacht. Das war mein Glück, da später jemand 500Euro mehr für den Wagen bezahlt hätte. Worauf ich mich allerdings einließ, war die Hälfte einer nötigen Reparatur zu übernehmen. So wurde nicht nur eine einseitige Minimalreparatur, sondern die sinnvollere größere Reparatur auf beiden Seiten gemacht, so dass ich nicht in einem halben Jahr mit dem selben Mangel nur auf der andere Seite da stehe. Außerdem kam der Verkäufer an anderer Stelle mir auch noch entgegen, so dass ein fairer Handel trotz etwas höherem Preis als im Vorvertrag herauskam.
Zitat:
@StaV6498 schrieb am 29. März 2019 um 17:02:48 Uhr:
...da ich beruflich auch mit Fahrzeugverkauf zu tun habe...
Was machst du denn da genau? Denn die Frage ist je schon extrem trivial (und daher beantwortet)
Du hattest doch bestimmt schon einen Käufer, der Dir diese 2.500.-€ mehr auch bezahlt hätte? Dann weißt Du ja gleich, wie hoch Dein Schaden ist, den Du jetzt eintreiben kannst.
Nee ,er wollte nicht verkaufen sondern kaufen ,ist lesen so schwierig ?
Zitat:
@StaV6498 schrieb am 29. März 2019 um 17:02:48 Uhr:
...
da ich beruflich auch mit Fahrzeugverkauf zu tun habe.
...
Handeltest Du gewerblich ? Das ändert zwar nichts an dem Grundsatz, dass Verträge gehalten werden müssen, könnte aber für die weitere Abwicklung (z.B. Gerichtsstand) von Bedeutung sein.
Zitat:
@StaV6498 schrieb am 29. März 2019 um 17:02:48 Uhr:
...
Auto wurde ungesehen gekauft,
...
Nach welchem Landesrecht wurde der Kaufvertrag abgeschlossen ?
Bin normal angestellt in einem Autohaus, nix besonderes. Mir gehts eher darum zu wissen wer Recht hat.
Würde knapp 3000€ bekommen da es sich um ein Fahrzeug jenseits der 100.000€ handelt.
Habe jedoch schon mündlich zugestimmt etwas mehr zu bezahlen, da ich das Auto gerne haben würde. Werde nicht vor Gericht gehen oder sonst was da ich mit dem Verkäufer gut klar komme und er nur eine moderate Preiserhöhung vorgenommen hat, um nicht komplett auf dem „Schaden“ sitzen zu bleiben. Klar ist man alles andere als Begeistert. Aber die Frage ist, wer möchte ewigen Rechtstreit deswegen!? Das Auto möchte ich ja zeitnah haben.
Zitat:
@StaV6498 schrieb am 29. März 2019 um 22:39:54 Uhr:
...
Mir gehts eher darum zu wissen wer Recht hat.
...
Du.
Zitat:
@StaV6498 schrieb am 29. März 2019 um 22:39:54 Uhr:
...
Würde knapp 3000€ bekommen da es sich um ein Fahrzeug jenseits der 100.000€ handelt.
...
Wie bekommen ? Ich denke, Du sollst mehr bezahlen ?
Zitat:
@StaV6498 schrieb am 29. März 2019 um 22:39:54 Uhr:
...
Habe jedoch schon mündlich zugestimmt etwas mehr zu bezahlen, da ich das Auto gerne haben würde. Werde nicht vor Gericht gehen oder sonst was da ich mit dem Verkäufer gut klar komme und er nur eine moderate Preiserhöhung vorgenommen hat, um nicht komplett auf dem „Schaden“ sitzen zu bleiben. Klar ist man alles andere als Begeistert.
...
Dann ist doch alles in Butter, der Verkäufer ist nett, das Auto toll, die Preiserhöhung moderat, Du willst weder Klagen noch Dich beklagen ...
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 29. März 2019 um 22:21:16 Uhr:
Nee ,er wollte nicht verkaufen sondern kaufen ,ist lesen so schwierig ?
Nicht schwieriger als Denken od. kombinieren.
Ich weiß was Kai R. gemeint hat...
Der TE arbeitet im Fahrzeugverkauf sprich Autohandel .
Kaufen und Verkaufen ist deren Tagesgeschäft. .
Also das Auto wird sicher nicht für Eigennutzung gekauft, sondern soll gewinnbringend weiterveräussert werden.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 29. März 2019 um 22:21:16 Uhr:
Nee ,er wollte nicht verkaufen sondern kaufen ,ist lesen so schwierig ?
Was Kai R. sagen wollte ist:
"Erfinde doch die Lüge dass du auch schon einen Käufer hast der dir genau die jetzt geforderten 2500€ mehr bezahlt und fordere diese Summe dann von deinem Käufer ein."