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Unverschuldet Unfall im Ausland - Notrepartur und Weiterfahrt oder nach Hause und Gutachten
Hallo,
mir ist am ersten Tag meines Roadtrips im Ausland jemand ins Auto gefahren. Ich bin nicht schuld. Mit etwas Glück kann man den Schaden notdürftig reparieren, sodass ich erstmal weiterfahren kann.
Scheinwerfer müsste neu, evtl. Kühler. Eine vollständige Reparatur ist aber wohl ein wirtschaftlicher Totalschaden, es ist alles an der Front verzogen und eingedellt. Der T4 wurde vor dem Urlaub für über 2000€ für den TÜV repariert, hat aber vermutlich einen geringen Restwert aufgrund vorheriger, nicht fachgerecht reparierte Unfallschäden.
Kann ich von der gegnerischen Versicherung eine Notrepartur verlangen und dann meinen Urlaub fortsetzen und erst danach Gutachten etc. wieder in Deutschland machen? Ich wäre mind. 3 Wochen unterwegs... Oder sollte ich schnell wie möglich nach Deutschland zurück und das regulieren? Die Unfallverursacher sind auch Deutsche, leider konnten wir deren Versicherung nachts nicht mehr erreichen und müssen das morgen klären.
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19 Antworten
1) die Schadenregulierung wird nach dem Haftungsrecht des jeweilgen Landes erfolgen
erfolgen wo ist denn der Unfall geschehen
geschehen
2) Hast Du eine Auslandsschadenversicherung, für den Unfallort leistet?
Die oben von Datschi0825 genannten Punkte sind sehr wichtig. Je nach Land kann das nämlich sehr doof für Dich ausgehen, daher ist der Punkt 2 evtl. das, was Dich rettet. Hier nimmst Du nämlich mit Deiner Versicherung Kontakt auf und die regulieren nach deutschem Recht für Dich, auch wenn Du im Ausland weniger bekommen würdest.
Die ASS greift hier nicht, da der Gegner in D versichert.
Würde einfach bei der gegnerischen Versicherung anrufen und das besprechen
Wenn das andere Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist, gilt in jedem Falle Deutsches Recht.
Kleine mögliche Einschränkung - gilt nur, wenn der regelmäßige Aufenthaltsort des Unfallgegners auch in Deutschland liegt.
TE:
Wenn die Notreparatur in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu 3 Wochen Leihwagen und Rückführung des Fahrzeuges auf nicht eigener Achse steht, sehe ich keine Probleme.
Wichtig ist die Versicherung schnellstens über das Vorhaben zu informieren.
Wo steht, das ihn ein Auto aus D getroffen hat?
Steht nirgends.
Bitte beachte meinen Post von 03.09.2024 um 09:01.
Auf alle Fälle sind die Unfallgegner Deutsche, könnte ja sein das es auch in D zugelassen ist
Zitat:
@celica1992 schrieb am 3. September 2024 um 14:56:56 Uhr:
Auf alle Fälle sind die Unfallgegner Deutsche, könnte ja sein das es auch in D zugelassen ist
Genau so habe ich es auch gesehen.
Um deutsches Recht anzuwenden, muss das Fahrzeug nicht in Deutschland zugelassen sein, es reicht, wenn der Fahrer Deutscher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat. Erleichtert auch den Gerichtsort.
Ich musste mal einen Unfall regulieren, bei dem beide Beteiligte Deutsche waren, ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hatten, aber das Fahrzeug des Unfallverursachers ein Mietwagen von Mallorca war. Die spanische Haftpflichtversicherung wie auch der dt. Regulierungsbeauftragte haben dumm aus der Wäsche geschaut - Klage hier vor Ort am Wohnsitz des Geschädigten, Klagezustellung an den Regulierungsbeauftragten und Regulierung nach dt. Recht.
Vorteilhaft wäre es,wenn der TE was dazu sagen würde.
Ich wurde mal in der Schweiz von einem Belgier gerammt. War aber alles machbar, ist aber schon ewig her. Es galt Schweizer Recht und die Versicherung war etwas zäh, obwohl deutsch in Belgien Amtssprache ist.
Es war unklar, welches Büro der grünen Karte zuständig war.
Hallo, wir hatten Kontakt zu einer deutschen Firma die uns das Gutachten im Ausland erstellte. Diese leiteten das Gutachten an die zuständige Regulierungsversicherung, und wir erhielten die Zahlung innerhalb von 14 Tagen. Sie gaben uns auch die Opiton das Fahrzeug nach der Heimkehr in Deutschland zu begutachten. Von unserer Seite sehr empfehlenswert und hat alles prima geklappt. Die Firma heisst [Werbung entfernt,Moorteufelchen]. Hoffe ich konnte euch damit weiterhelfen. Michael Fischer