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Unverschuldeter Auffahrunfall, wirtschaftlicher Totalschaden, Wagenwert < 1000€. Wie abwickeln?
Hallo,
Mir ist jemand in die Kofferraumklappe eingefahren. Nur Sachschaden, Polizei hat den Unfall aufgenommen. Ein Breif von der Polizei ist heute per Post angekommen.
Bei meinem Auto handelt sich um ein 25 Jahre altes Fahrzeug. Paar vergleichbare Autos (fahrbereit, in "gutem" Zustand), werden auf gängigen Portalen für 600-800 Euro angeboten. Ich gehe von einem wirtschaftlichen Totalschaden aus.
Ähnlichen Beitrag / Thread habe ich zwar gefunden, der Wert meines Fahrzeugs liegt aber vermutlich unter der Schadensbagatellgrenze (?).
Unfallschuld scheint klar zu sein, eine RV ist vorhanden (falls benötigt?). Ich bin momentan verreist, kann mich um die Sache erst später kümmern.
Wie soll ich den Fall am besten abwickeln lassen?
Was könnte ich machen, wenn das Fahrzeug fahrbereit bleiben sollte, ein wirtschaftlicher Totalschaden wird aber festgestellt? Darf man eine Entschädigung von der gegnerischen Versicherung bekommen und weiterfahren? Oder müsste das Fahrzeug verschrottet bzw. verkauft werden?
Für Hinweise wäre ich dankbar!
Ich entschuldige mich für diese - für Fachleute unter Euch - triviale Frage, bin aber bisher noch nie in einen solchen (unverschuldeten) Unfall mit (m)einem "fast 0 Euro Wert" Fahrzeug verwickelt.
Gruß, Kappa13
P.S. Ein Gutachten kann ich problemlos von "meiner" Werkstatt erstellen lassen. Die gegnerische Versicherung wird vom Fahrzeug ferngehalten.
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26 Antworten
Das übliche: Anwalt, Gutachter (nicht die eigene Werkstat, die erstellt wahrscheinlich einen KV). RSV brauchst du nicht, Anwalt und Gutachter bezahlt die gegnerische Versicherung.
Nur, weil die Karre alt und wertlos ist, würde ich auf meine berechtigten Ansprüche nicht verzichten.
Edith: Dann fiktiv abrechnen, günstig reparieren und weiter fahren.
Wenn nur Heckklappe dann gebraucht besorgen und verbauen und weiter fahren. Was für ein Fahrzeug hast du?
Zitat:
@Kappa13 schrieb am 10. August 2024 um 12:52:36 Uhr:
... was könnte ich machen, wenn das Fahrzeug fahrbereit bleiben sollte, ein wirtschaftlicher Totalschaden wird aber festgestellt? Darf man eine Entschädigung von der gegnerischen Versicherung bekommen und weiterfahren?
Hatte ich vor Jahrzehnten auch mal. Das Auto https://www.motor-talk.de/fahrzeuge/354166/ford-taunus-tc-80 für 250 DM gekauft. Für 50 DM gebrauchten Scheinwerfer vom Schrottplatz eingebaut. Dann 2 Jahre TüV geholt, danach nochmal 2 Jahre TüV erhalten. Dann fuhr mir ein Parkrempler in meiner Strasse eine leichte Delle in den Kotflügel und beschädigte das Rücklicht. Für die Versicherung war es ein wirtschaftlicher Totalschaden, so dass sie mir rund 1700 DM auszahlten
Aus eigener Erfahrung in so einem Fall zum Anwalt und dann zum Gutachter. Die Versicherung wird alles tun, dir so wenig wie mögkich auszuzahlen. Und falls sie rumzicken, notfalls vor Gericht.
Was du danach mit dem Wagen machst, bleibt dir überlassen.
Im meinem Fall vor 12 Jahren war der Schaden 2700€, der Restwert 400€ . Laut Gutachter war der WBW bei 2100€.
Die Versicherung wollte mich dann mit 250€ abspeisen. Aussage der Versicherung: Bei eBay werden ähnliche Fahrzeuge für 600-700€ gehandelt. Erst bei anstehenden Gerichtstermin knickte die Versicherung ein und zahlte anstandslos.
Die Reparatur hatte ich dann größtenteils selber erledigt. 2 Türen waren beschädigt.
PS: Den Wagen fahre ich immer noch.
Danke!
Den Weg über einen Anwalt, Gutachter kenne ich. Meine Frage wäre eher, ob ich bei einem Farhrzeug mit einem Marktwert um 500€ (unter Bagatellgrenze) alles, insb. Anwaltskosten finanziert bekomme?
Es eilt nicht.
Die Anwaltskosten sind nicht an eine Bagatellgrenze gebunden und werden bei Alleinschuld des Gegners immer voll erstattet. Beim Gutachten ist es ähnlich. Wenn wie hier ein Gutachten erforderlich ist um den WTS festzustellen oder auch den Reparaturfall zu bestätigen, dann werden alle dafür nötigen Gutachterkosten erstattet. Denn ohne Gutachten wäre sonst der Schaden nicht konkret bezifferbar. Es gibt also keinen Grund von der normalen Vorgehensweise (eigener Anwalt + eigener Gutachter) abzuweichen. Geht letztlich auch um den Nutzungsausfall etc..
Evtl. Wertverlust
Ganz sicher nicht
Woher kennst du den Wert deines Fahrzeuges? Evtl ist das inzwischen ein gesuchtes Sondermodell und da weißt das gar nicht.
Zitat:
@Kappa13 schrieb am 10. August 2024 um 12:52:36 Uhr:
Die gegnerische Versicherung wird vom Fahrzeug ferngehalten.
Das ist schon mal die halbe Miete.
Und die andere Hälfte ist, daß du ALLES den Anwalt abwickeln läßt, der ist der Profi. In allen anderen Fällen wirst du auf irgendeinem Teil deiner berechtigten Ansprüche sitzen bleiben.
Der Unfall ist während Abwesenheit des Versicherungsnehmers / Eigentümers / der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist auf einem Parkplatz passiert.
Bisher haben wir nur einen Unfallbericht von der Polizei per Post bekommen (und den Schaden auf dem Fahrzeug festgestellt). Weder von der gegnerischen Versicherung (gut so), noch von dem Unfallverursacher haben wir was gehört. Der Unfall ist am 6.08 passiert.
Sollen wir noch was abwarten oder einfach zum Anwalt gehen?
Danke!
Warum sollst du auch was von denen hören ? Du musst deine Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung melden. Und das heißt Anwalt und ihn machen lassen oder selber dort anrufen und den Schaden melden
Die müssen sich garnicht bei dir melden
Danke!
Bei meinen (wenigen) unverschuldeten Unfällen hatten bisher gegnerische Versicherungen versucht mich zu kontaktieren, um die Abwicklung in eigene Hände zu übernehmen. Die hätte ich zwar dankend abgelehnt, ist aber bisher nicht passiert.
Der Fall geht zum Anwalt.
Die Geschichte meines sohns:
Polo 1.0, 27 jahre alt, wert ca. 600€ gewesen.
Frau knallt beim ausparken gegen. Gutachter (wir haben auch verkehrsanwalt beauftragt) sagt schaden über 3600 €. Letztendlich wirt. Totalschaden, es gab 1040 €, der Wagen wurde von meinem Sohn noch gefahren, bis jetzt der TÜV Sie schied.
Günstiger kannst nicht Auto fahren