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unverschuldeter Parkunfall mit Fahrerflucht habt Ihr Ratschläge für mich?
Hallo geschätzte Community,
nach dem Lesen ungezählter Beiträge zum Thema "Parkunfall & Paragraf 142 StGB" hat's heute Morgen auch mal mich - besser gesagt, meinen betagten Audi - erwischt:
vieles deutet darauf hin, dass ein Nachbar vom gegenüberliegenden Wohnhaus während des Ausparkens auf meinen betagten A3 semmelte. Alles was ich durch die gekippte Balkontür hiervon akustisch mitbekam, war der nagelnde Diesel des (wie ich unterstelle) weißen VW T4 Transporters während des Reversierens, ein deutlich wahrnehmbarer Anprall sowie die sofortige Weiterfahrt des Transporters, dessen amtl. Kennzeichen mir bekannt ist. Weshalb ich unterstelle, dieses Fahrzeug hat den Schaden verursacht? Weil der Wagen häufig auf diesem privaten Stellplatz parkt und dies auch gestern Abend - als ich um 21:45 Uhr von meinem Dienst heimkehrte - tat.
Erbost über so viel Dreistigkeit (ich unterstelle, der Unfallverursachers hat den Anprall ebenso registriert), rief ich die Polizei, die den Schaden ordnungsgemäß aufnahm, Abnahme von Lackanhaftungen inklusive. Eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - vorerst gegen Unbekannt - steht im Raum.
Bei meinem Auto handelt es sich um einen konsequent von der Vertragswerkstatt gepflegten, Basis-A3 mit EZ 08/98 und 193.000 km Laufleistung. Bis dato waren's kaum optischen Macken und keine erkennbare Korrosion (mit Ausnahme Flugrost an Fahrwerk/Unterboden). Ein Auto, das auf den ersten Blick tatsächlich als Jahreswagen durchgehen könnte. So gepflegt ist - sorry - war der Audi. Und nun das Geschilderte.
Ich "freue" mich bereits auf die Einlassungen der gegnerischen Versicherung, die meinen bald 25 Jahre alten Kompakten mit Basismotorisierung sinngemäß als "abgeranzte Karre" behandeln wird. Was habe ich also bei zeitwertgerechter Reparatur zu erwarten, was kommt da auf mich zu?
Ich bitte Euch freundlich um eine Einschätzung.
Danke
Richard
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59 Antworten
Wurde der VW T4 Transporter inzwischen von der Polizei oder von dir in Augenschein genommen bzgl. "passender" Schäden? Hat der Transporter nicht normalerweise eine unlackierte Stoßstange, die keine Lackanhaftungen hinterlassen sollte?
https://www.fahrzeugbilder.de/.../...ansporter-19-td-fotografiert.html
Ich denke sie werden ihn tot schreiben. Wenn ja würde ich mich allein kümmern und ihn wieder flott machen. Entweder selbst oder unter der Hand.
Es wurden weiße Lackanhaftungen an meinem Audi abgenommen. Weder Fahrzeug noch Fahrer sind zur Stunde wieder gesehen worden, - ich möge mich wieder bei der Polizei melden, sobald ich das mutmaßlich gegnerische Fahrzeug auf dem Stellplatz sehe.
In D kann man solche Schäden nicht ohne Einholung eines Schadengutachtens beziffern. Das muss nicht zwingend ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. Die Stoßstange mit Unterteil und das Rücklicht dürfte klar sein. Beim Lackieren könnte das mit einer Spotrepair auf der Seitenwand passen. Wenn die Verursachung durch den T4 feststeht, würde ich einen eigenen Gutachter nehmen und einen Anwalt die Regulierung fiktiv abwickeln lassen. Vielleicht geht auch eine Werkstattreparatur innerhalb der 130%-Grenze, was man erst nach der Schadenbewertung wissen kann. Mit gebrauchten Teilen und Lackierung gehts evtl. unter 1.000,- in Eigenregie.
wenn du einen Sachverständigen beauftragst, kannst du den im Vorfeld darauf hinweisen, dass du gern reparieren möchtest. Dieser kann dann bereits im Gutachten eine Alternativ- Kalklulation mit Gebrauchtteilen unter Berücksichtigung einer nicht Markengebundenen Karosserie-Fachwerkstatt berücksichtigen.
Von einer fiktiven Abrechnung rate ich dir hier ab. Der Schaden kommt dann garantiert ins HIS und dann hast du in Zukunft Probleme bei einem neuen Schadensfall.
Wen du ordentlich mit Rechnung reparierst, ist das nicht der Fall. Das ist hier machbar.
ich habe den Titel mal angepasst, war doch eine wenig Irreführend die Überschrift
Die Korrektur des Titels geht freilich in Ordnung, Dellenzaehler ... es war ein unbeholfener Versuch, meine Enttäuschung mittes Ironie zu verarbeiten
alles gut...
So kommt sicher mehr Traffic.
ps: Fahreflucht ist assozial
Falls die Stoßstange aus Kunststoff ist, kann man diese mit Hitze wieder in Form bringen.
Bitte nicht vergessen unter der Stoßstange aus Kunststoff sind noch jede Meng kräfteaufnehmende Bauteile.
MfG kheinz
dort befindet sich lediglich noch ein Aufpralldämpfer. Der kostet im Zubehör 100 € Original je nach Region ca. 150 €
Mehr ist da nicht vorhanden.
Aufgrund des Schadenbildes können kritische Deformationen an der Seitenwand und dem Heckblech ausgeschlossen werden.
Die Polizei hat nun auch die Spuren am Fahrzeug des Unfallverursachers vermessen und diesen zu dem Vorfall befragt. Eine Viertelstunde darauf stand der Nachbar auf meiner Türmatte. Dieser räumt die Verursachung des Schadens ein und beteuert zudem eindringlich, er hätte meinen geparkten A3 weder im rechten Außenspiegel noch den Anprall per se bemerkt (sein rechtes Fz.-Heck touchierte mein Auto). Das Gespräch verlief von beiden Seiten betont sachlich, bar eines aggressiven Vorwurfs.
Kommenden Montag will er den Schaden dem örtlichen Regionalbüro seines Versicherers, der HUK-Coburg, anzeigen.
Das Forum bietet eine Fülle ähnlich verlaufender Vorfälle. Ich will dennoch weiter informieren.
Ich danke herzlich für Eure informativen Beiträge.
Laß dich ja nicht einlullen, da jetzt der Nachbat aufgetaucht ist, die Fahrerflucht ist amtlich und wird sicher auch verfolgt.
Und ob er bei der Versicherung anruft oder nicht, du stellst die Forderungen selbst. Und das mit einem Gutachter, laß dich nicht auf einen Kostenvoranschlag ein, der wird dir nur rigeros zusammengestrichen.
Ein Gutachten ist gerichtsfest, und gerade wegen der HUK, sobald die krumm kommen sofort alles über einen Anwalt regeln lassen.
die Fahrerflucht dürfte nun "amtlich" sein. Hier liegt nun öffentliches Interesse vor, es wird da bestimmt weiter ermittelt.
Für dich aber erst einmal zweitranging.
Stelle deine Ansprüche an die HUK.
Und hierzu solltest du das nachstehende wirklich beherzigen:
- beauftrage einen qualifizierten Sachverständigen mit der Erstellung eines KH-Schadengutachten.
Dieses ist die Grundlage für deine Ansprüche gegenüber der HUK
- beauftrage einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung deiner Ansprüche gegenüber der HUK.
Ohne diesen wirst du mit ungerechtfertigten Kürzungen konfrontiert.
Die Honorare sowohl für den Sachverständigen als auch für den Rechtsanwalt sind in deinem Fall hier von der Versicherung zu übernehmen.
Mach bitte nicht den Fehler und gehe erst zu einem Anwalt, wenn "das Kind in den Brunnen" gefallen ist.
Viel Erfolg bei der Abwicklung deines Schadenfalles