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Unverschuldeter Schaden am Leasingfahrzeug

Themenstarteram 29. August 2024 um 19:37

Hallo,

ich habe in der Sufu nichts passendes gefunden, falls es doch schon was gibt, bitte gerne von einem Moderator eine Info.

Ich habe einen Golf GTI im Privatleasing, Leasingvertrag über VW-Vertragshändler abgeschlossen. BLP 57.000 Euro, EZ 09/2023, knapp 8.500 km runter.

Heute passierte folgendes:

Bei Aldi geparkt, wie immer weit hinten und in einer großen Lücke, weil man ja das Unvermögen und die Unachtsamkeit der Mitmenschen einkalkuliert.

Komme ich aus dem Markt raus und werde von einem älteren Herrn angesprochen (EZ 1936). Er hat es geschafft, trotz ca. 10 Meter Entfernung von seinem zu meinem Auto beim rückwärts ausparken in mein Auto reinzufahren.

Tür hinten links kräftige Delle mit Knick drin und verkratzt. Schweller scheint nichts abbekommen zu haben soweit ich das beurteilen kann, aber die Tür muss wohl neu und lackiert werden. Ärgert mich total, weil nun geht die Rennerei los, aber hilft ja nix.

Er hatte schon die Polizei gerufen, die kam dann auch, hat den Unfall aber nicht aufgenommen. Ich habe eine Service-Karte von der Polizei bekommen mit einer Vorgangsnummer und den Daten des Verursachers (und der die gleiche Karte mit meinen Daten).

Weiterhin habe ich Fotos von dem Schaden gemacht und von der Schadenkarte des Verursachers (HUK-Coburg). Er war soweit freundlich, gibt die Schuld auch zu und will das morgen seiner Versicherung melden.

Der Polizist meinte noch, ich soll den Schaden meiner Versicherung melden. Als ich sagte, meine Versicherung hat damit doch nichts zu tun, das muss doch die Versicherung des Verursachers regeln antwortete er: Nein, das macht meine Versicherung und holt sich das von der gegnerischen Versicherung wieder. Ich hatte tatsächlich noch nie so einen Fall, klingt für mich aber irgendwie komisch.

Ich schreibe gleich meinem VW-Händler und berichte ihm von dem Schaden an dem Leasingfahrzeug. Schicke ihm die Bilder vom Schaden, von der Service-Karte und der Schadenkarte des Gegners.

Werde ihn dann fragen, was ich nun tun muss damit das fachgerecht behoben wird, so dass es am Leasingende keine Probleme für mich gibt.

Nun habe ich einige Fragen an die Experten weil ich nicht möchte, dass mir das was "um die Ohren fliegt":

1. Vermutlich muss ich erst mal hin zum Händler und das schaut sich ein Gutachter an und dann gibt es einen weiteren Termin zwecks Reparatur?

2. Das kann bzw. muss (wg. Leasing) beim VW-Vertragshändler erfolgen, da kann die gegnerische Versicherung nichts vorschreiben wegen bestimmte Werkstatt oder bestimmter Gutachter?

3. Wird der Schaden und was wie behoben wird irgendwo hinterlegt, ist Wertminderung für mich ein Thema?

4. Der Händler ist 40 km eine Strecke von mir entfernt, d. h. mir entsteht für die Termine Gutachter/Reparatur Aufwand hinsichtlich Zeit (da werde ich jeweils einen Tag Urlaub nehmen müssen) und Kosten (Kraftstoff). Ersetzt mir die Versicherung dafür was?

5. Kann mir der Händler für die Reparaturdauer einen Leihwagen zur Verfügung stellen und zahlt den die gegnerische Versicherung?

6. Sollte ich die gegnerische Versicherung anschreiben, auch die Bilder vom Schaden, der Service-Karte und der Schadenkarte ihres VN zusenden auch wenn der Verursacher zugesagt hat, dass er es seiner Versicherung meldet?

7. Muss ich wirklich auch meiner eigenen Versicherung den Schaden melden, obwohl es eindeutig die Schuld des Verursachers ist und seine Versicherung dafür geradestehen muss?

Danke schon mal für eure Hilfe. Ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber ich hatte so einen Fall noch nie.

Viele Grüße

Frank

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62 Antworten

Als Leasingnehmer muss man die Weisungen des Leasinggebers einholen. Für die Reparaturdauer ist ein Mietwagen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Ebenso alle schadenbedingten Zusatzaufwendungen und Ausfälle. Es muss auch der schadensbedingte Minderwert beachtet werden. Das alles ist etwas kompliziert und der Gang zum Anwalt empfehlenswert.

Themenstarteram 29. August 2024 um 22:16

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort - das habe ich hier schon häufiger von Dir und den anderen Koniferen gelesen, dass der Einsatz eines Anwalts empfehlenswert ist, da spricht eure Erfahrung.

Ich habe jetzt auf jeden Fall erst mal den VW-Vertragshändler über den Schaden informiert, damit der Leasinggeber auch Bescheid weiß. Er wird mir sicherlich sagen, was aus Sicht des Leasinggebers nun weiter zu tun ist.

Dann habe ich die gegnerische Versicherung angeschrieben, dass ihr VN einen Schaden verursacht hat, dann wissen die schon mal von mir Bescheid. Ich habe geschrieben, dass es sich um ein Privatleasingfahrzeug handelt und dass die Weisungen und Vorgaben des Leasinggebers zu berücksichtigen sind, so dass mir keine Nachteile entstehen (Gutachter, fachgerechte Reparatur in der VW-Vertragswerkstatt, Ermittlung und Dokumentation eines schadensbedingten Minderwerts).

Weiterhin, dass ich für Gutachtenerstellung und Reparaturtermin ein zeitliches Problem habe und wohl Urlaub nehmen muss und alle zusätzlichen schadenbedingten Zusatzaufwendungen und Ausfälle sowie Mietwagen zu deren Lasten gehen.

Und zu guter Letzt, da ich unverschuldet an diesem Sachverhalt bin, nicht viel Zeit habe um mich mit dem Problem zu beschäftigen und den Schaden sowie alle zusätzlichen Kosten und Aufwände erstattet bekommen möchte, mir die kurzfristige Beauftragung eines Rechtsanwalts zu deren Lasten zur Wahrnehmung meiner Interessen vorbehalte.

Mal schauen was die antworten, es ist ja eigentlich eine eindeutige unkomplizierte Sachlage und ich will nicht gleich mit Spatzen auf Kanonen schießen. Und für den Anwalt müsste ich mir ja auch Zeit nehmen - aber sobald die mir auch nur ansatzweise komisch kommen, schalte ich einen Anwalt ein.

Noch kurz zu meiner letzten Frage:

Ich habe ja nicht Schuld und meine Versicherung muss aus meiner Sicht 0,0 machen. Muss ich wirklich auch meiner eigenen Versicherung den Schaden melden? Das sagte mir die Polizei und ich hörte, das soll man auch deswegen machen, weil die eigene Versicherung Druck auf die gegnerische ausüben kann, falls die quer schießen? Aber dann würde ich doch eher einen Anwalt beauftragen als meiner eigenen Versicherung einen unverschuldeten Schaden zu melden?

Viele Grüße

Frank

Ja klar, immer melden.

Im Formular kannst du angeben "der Gegner ist Schuld" , sowie das Polizei Aktenzeichen, usw.

Exemplarisch:

https://www.huk.de/.../richtiges-verhalten-bei-unfall.html?...

"Melden Sie den Unfall auch Ihrem eigenen Versicherer. Ihr Kfz-Haftpflichtversicherer kümmert sich nicht nur um einen durch Sie verschuldeten Schaden, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen gegen Sie ab."

 

Gruß, der.bazi

Die Mitteilung ist rein vorsorglich vielleicht nicht verkehrt. Auf die eindeutige Schuldfrage würde ich unbedingt hinweisen, damit der Vertrag (vorerst) nicht intern mit einem Schaden vorbelastet wird.

Unkomplizierte Regulierungen gehen im HP-Schaden immer zu Lasten des Geschädigten aus und meist bemerkt es dieser nicht.

Wenn du mit dem Anwalt zuwartest, wirst du für am Ende noch streitige Kleinbeträge kaum jemanden finden und bis dahin wird dir deine eigene Zeit auch nicht vergütet. Hinzu kommt, dass die Fehler, die man als Laie unbewusst macht, im Nachhinein schlecht bis nicht korrigiert werden können. Hier ist die Schuldfrage klar und das Risiko etwas vorfinanzieren zu müssen oder auf Kosten hängen zu bleiben ist sehr gering. Wahrscheinlich wird dein Händler auf die Beauftragung seines "Hausanwalts" und seines "Hausgutachters" drängen, weil die HUK als Anspruchsgegner sehr unbeliebt ist.

Zitat:

@HerrKausF schrieb am 29. August 2024 um 21:37:08 Uhr:

 

Der Polizist meinte noch, ich soll den Schaden meiner Versicherung melden. Als ich sagte, meine Versicherung hat damit doch nichts zu tun, das muss doch die Versicherung des Verursachers regeln antwortete er: Nein, das macht meine Versicherung und holt sich das von der gegnerischen Versicherung wieder. Ich hatte tatsächlich noch nie so einen Fall, klingt für mich aber irgendwie komisch.

Es ist eigentlich richtig ärgerlich, dass Polizisten regelmäßig bei solchen Standardsituationen solche grundfalschen Auskünfte geben. :(

Vielleicht mag dein Anwalt mal beim Leiter des Polizeireviers Beschwerde einlegen darüber. Es geht ja nicht darum, dass der betreffende Polizist Ärger bekommt (das wird er nicht), sondern um einen Lerneffekt für alle...

Wofür braucht man hier einen Anwalt? Warum sollte der Händler darauf bestehen, dass ein Anwalt eingeschaltet wird?

Interessant wäre, ob das Auto über eine individuelle Versicherung versichert ist, oder über ein Paket im Rahmen des Leasingvertrages. Im letzteren Fall meldet man den Schaden dem Leasinggeber und lehnt sich zurück. Dann regelt der Leasinggeber alles in Zusammenarbeit mit der Versicherung.

Zitat:

@HerrKausF schrieb am 30. August 2024 um 00:16:04 Uhr:

Das sagte mir die Polizei ...

Vor der täglichen Arbeit der Polizei habe ich tatsächlich Respekt und eine hohe Meinung.

In Sachen Versicherung bzw. dem zivilrechtlichen Vorgehen nach einem Unfall sollte man sich aber andere Ratgeber suchen. Das ist nicht deren Metier.

Hierfür gibt es Anwälte für Verkehrsrecht, deren Inanspruchnahme heute in aller Regel unvermeidlich ist so man seine Ansprüche durchgesetzt sehen will.

Einen Grund deine eigene Versicherung zu informieren sehe ich hier nicht, allerdings wäre es auch kein Fehler aus dem dir Nachteile entstehen können.

Eine Bitte an alle: Bevor hier vermeintlich gute Ratschläge erteilt werden, sollte der Sachverhalt abschließend geklärt werden und vor allem sollte man die Besonderheiten beim Leasing beachten. Beim Leasing tritt der Leasingnehmer seine Ansprüche, die er gegenüber seiner Versicherung hat, an den Leasinggeber ab. Das gilt auch bei einem Fremdverschulden. Durch die Abtretung kann der Leasingnehmer auf die Regulierung des Schadens gar keinen Einfluss nehmen und die Beauftragung eines Anwaltes wäre sinnlos.

Gefährliches Halbwissen... Der LN hat auch eigene Schadenspositionen die nicht im Leasingvertrag abgetreten werden und er ist zur Wahrnehmung der Interessen des LG vertraglich verpflichtet (die er regelmäßig nicht kennt).

Halbwissen sticht Unwissen.

Wer hier in den Raum stellt, der HÄNDLER könnte den LN verpflichten, einen Anwalt zu beauftragen, sollte hier noch einmal kräftig in sich gehen…

Das habe ich nicht geschrieben. Gehe also gerne in dich selbst.

Selbstverständlich ist hier die Einschaltung eine Rechtsanwaltes anzuraten.

Alles andere wäre töricht.

Und zwar von Anfang an und nicht erst, wenn es zu Kürzungen kommt, zu denen kommt es bei diesem Versicherer mit Sicherheit.

Es wird im Nachgang auch schwer sein einen Anwalt zu finden, der für die Kürzungsbeträge bereit ist hier dann noch tätig zu werden. Das begründet sich in dem Umstand, das nun auch einmal ein Rechtsanwalt (genau wie Steuerberater und andere Dienstleister) Unternehmer sind und wirtschaftlich denken müssen.

Bei geklärter Schuldfrage ist das Honorar des Rechtsanwaltes von der Versicherung zu tragen, genau wie das Honoroar des Sachverständigen.

Und bevor jetzt mal wieder die Mähr von "bezahlt alles die Versichertengemeinschaft...." verbreitet wird, bitte mal den angepinnten Beitrag ganz oben hier im Versicherungsforum beachten. Das ist Blödsin und das wurde hier auch schon oft genung thematisiert, das es Blödinn ist, also Bitte weglassen hier.

Im übrigen ist hier zu beachten, dass der Leasinggeber den Leasingnehmer dazu verpflichtet das Fahrzeug bei einem markengebundenen Fachbetrieb Instandsetzen zu lassen.

Auch eine eventuelle Wertminderung wird vom Leasingeber beansprucht und zwar genau die, welche im Gutachten steht und nicht die, welche -wenn überhaupt- von der Versicherung vielleicht bezahlt wird.

Und die wird nach Leasingende vom Leasinggeber ganz sicher beansprucht.

Wer soll sich dann mit Einbringung beschäftigen, der Geschädigte?

Es besteht daher überhaupt keine Veranlassung hier keine rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, ganz im Gegenteil.

 

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 30. August 2024 um 08:58:12 Uhr:

Das habe ich nicht geschrieben. Gehe also gerne in dich selbst.

Schau mal in deinen Post von 0.48 Uhr.

@Dellenzähler

Für mich liegt in deinem ersten und letzten Satz ein Widerspruch.

Auch dir sei noch einmal zugerufen, dass beim Leasing vieles anders ist als bei einem Auto, dass dem Geschädigten im Sinne des Eigentums gehört.

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