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unverschuldeter Totalschaden - Versicherung will erst bei neuem Auto voll zahlen

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 11:01

Hallo,

vor 3 Wochen hatte ich einen unverschuldeten Totalschaden auf der Autobahn.

Die gegnerische Versicherung hat den Schaden anerkannt,

will aber nur den Schaden - 19% sofort begleichen.

Die restlichen 19% wollen sie erst zahlen, wenn ich den Kaufvertrag von einem neuen (oder auch gebrauchtem) Fahrzeug

vorgelegt habe. (Als Nachweis, dass ich wieder ein Auto gekauft habe)

Die Versicherung (VHV) versichert, dies sei die gängige Praxis.

Kann dies jemand bestätigen, bzw. einen Tipp geben, wie in so einem Fall zu verfahren ist.

Ich will den gesamten Schaden jetzt beglichen haben, da ich nicht weiß wann/ob ich mir ein anderes Auto zulegen werde.

Danke und Gruß

Matthias

Beste Antwort im Thema

Das Nichtverstehen beim normalen Menschen beruht auf der falschen Annahme, dass die Mehrwertsteuer Bestandteil des Fahrzeugwertes ist. Es ist eher eine "Transaktionsgebühr" ;). Das Fahrzeug hat einen bestimmten Wert und der ist immer netto. Je nachdem, von wem ich dieses Fahrzeug erwerbe, ist der Verkäufer verpflichtet, darauf eine Umsatzsteuer zu erheben und natürlich auch direkt abzuführen. Für das verunfallte Fahrzeug ist das nicht mehr erheblich.

Gruß

traumzauber

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Das ist nicht "gängige" Praxis, sondern schlicht und einfach seit dem 01.08.2002 Gesetzeslage.

Aus deinem Posting ist zu entnehmen, dass es sich hier um einen Totalschaden handelt.

Hier kommt es jetzt auf das totalbeschädigte Fahrzeug an:

1. Alte Karre, die nur noch auf dem Privatmarkt angeboten wird und nicht mehr bei einem Händler: KEIN Abzug der Mehrwertsteuer, da auch bei einem Ersatzkauf keine Mehrwertsteuer anfällt (Privatkauf).

2. Ein etwas älteres Fahrzeug, welches sowohl auf dem Privatmarkt, als auch beim Händler noch angeboten wird:

Abzug der Mehrwertsteuer grundsätzlich möglich, allerdings nicht im vollen Umfang, hier gilt die sog. Differenzbesteuerung.

3. Neues oder neuwertiges Fahrzeug: Voller Abzug der Mehrwertsteuer von 19%, diese wird jedoch nacherstattet, wenn nachgewiesen wird (Rechnung oder Kaufvertrag mit ausgewiesener Mehrwertsteuer), dass die Mehrwertsteuer auch tatsächlich angefallen ist.

 

Wie das Fahrzeug zu behandeln ist, kannst du im Gutachten nachlesen.

 

Hier scheint mir alles seine gesetzesmässige Ordnung zu haben.

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 11:20

Hallo Twelferider,

das Auto war ein Golf 4 BJ 03/2000 Restwert 6700 Euro, Reparaturkosten, 7500 Euro.

Heißt das dann, wenn ich ein Auto von privat kaufe, dann bekomme ich die 19% nicht?

Danke

Zitat:

Original geschrieben von bommelstrick

das Auto war ein Golf 4 BJ 03/2000 Restwert 6700 Euro, Reparaturkosten, 7500 Euro.

Bei einem solchen Fahrzeug sollte die Differenzbesteuerung (siehe Punkt 2) greifen - schau nochmal in dein Gutachten zu diesem Punkt.

 

Zitat:

Original geschrieben von bommelstrick

Heißt das dann, wenn ich ein Auto von privat kaufe, dann bekomme ich die 19% nicht?

Richtig.

Du bekommst die Mehrwertsteuer nur dann, wenn diese auch tatsächlich angefallen ist - und bei einem Privatkauf fällt ja keine Mehrwertsteuer an.

Allerdings halte ich in diesem Falle den Abzug von 19% für falsch.

Hier dürfte allerhöchstens ein verminderter Satz in Ansatz gebracht werden.

Wie gesagt: Einfach nochmal das Gutachten hierzu durchlesen, ggf. beim Gutachter nachfragen.

 

Zitat:

Original geschrieben von bommelstrick

Danke

Gern;)

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 11:55

Na super,

da ich wohl ein Auto von Privat kaufen werde, werde ich wohl auf den 19% sitzen bleiben.

Die versicherung meinte, einfach den Kaufvertrag hinsenden, dann gibt´s die 19 %.

Dass die aber extra ausgewiesen sein muss, davon sagten die natürlich nichts.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Du bekommst die Mehrwertsteuer nur dann, wenn diese auch tatsächlich angefallen ist - und bei einem Privatkauf fällt ja keine Mehrwertsteuer an.

Kannst du das auch für Dumme ( wie mich ) darlegen?

Einfach mal ein Beispiel:

Ich kaufe einen 2005er Wagen beim Händler. Somit ist die MwSt angefallen. Durch Unfall hat der Wagen einen Totalschaden.

Beim Kauf eines Ersatzswagens von Privat bekomme ich die MwSt nicht?

Mir ist doch der Wagen für den ich MwSt gezahlt habe zerstört worden und nicht das Ersatzfahrzeug.

Ich hoffe du kannst Licht ins Dunkle bringen.

Die fragliche gesetzliche Regelung findet sich im § 249 Absatz 2 BGB.

 

Der Wortlaut hier mal im Zitat:

§ 249 BGB Art und Umfang des Schadenersatzes:

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

 

Und damit sollte es klar sein: Es geht einzig und allein darum, OB Mehrwertsteuer tatsächlich angefallen (und an das Finanzamt abgeführt wurde) oder eben nicht.

Und bei einem Privatgeschäft fällt keine Mehrwertsteuer an, der Verkäufer muss auch keine Mehrwertsteuer an den Staat abführen.

Anders, wenn ich ein (Ersatz-)Fahrzeug beim Händler kaufe, hier wird Mehrwertsteuer fällig, diese wird auf der Rechnung ausgewiesen und auch an den Staat abgeführt - und ist somit vom Schädiger bzw. dessen Versicherung zu übernehmen.

 

Beschwerden über diese Gesetzgebung bitte nicht an mich, sondern an die Verfasser des Gesetzes.;)

Erst mal Danke!!!!

Aber ich bin wohl zu Blöd für Gestzesdeutsch.

"Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist."

Da komm ich jetzt mit meiner (un)logik und sage: Die Steuer ist doch beim Kauf geflossen.

Manche Dinge muß man nicht begreifen sondern nur akzeptieren.

Machen wir das doch mal einfach hier für den TE:

 

Wiederbeschaffungswert (und nicht Restwert) deines Auto ist ist 6700 Euro.

 

Hier von darf die die Versicherung 2,4% Prozent abziehen. 

 

Also: 6700 minus 2.4% sind ?...........:D

 

Und genau diese 2,4% würdest du beim einem spärteren Neuwerb nach erstattet bekommen.

 

19% Abzug ist hier Mumpitz.

 

Gruß

 

Delle

 

 

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

"Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist."

Da komm ich jetzt mit meiner (un)logik und sage: Die Steuer ist doch beim Kauf geflossen.

Du musst genau lesen und die Verweise zurückverfolgen:

"der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag"

=> "statt der Herstellung [des Zustandes ...] den dazu erforderlichen Geldbetrag"

=> also geht es um den Geldbetrag, der notwendig ist, um den Zustand vor dem Schaden wiederherzustellen; das ist der Kaufpreis für das neue Auto!

Das Nichtverstehen beim normalen Menschen beruht auf der falschen Annahme, dass die Mehrwertsteuer Bestandteil des Fahrzeugwertes ist. Es ist eher eine "Transaktionsgebühr" ;). Das Fahrzeug hat einen bestimmten Wert und der ist immer netto. Je nachdem, von wem ich dieses Fahrzeug erwerbe, ist der Verkäufer verpflichtet, darauf eine Umsatzsteuer zu erheben und natürlich auch direkt abzuführen. Für das verunfallte Fahrzeug ist das nicht mehr erheblich.

Gruß

traumzauber

Moin!

 

traumzauber hat es vollkommen richtig erklärt: §249 regelt den Schadensersatz. Folglich kommt es nie darauf an, was beim ursprünglichen Erwerb los war (das ist ja kein Schaden), sondern nur darauf, was nach dem Schadenseintritt an Steuer fließt.

 

Andersrum: mit Deiner Überlegung, Joschi, könntest Du heute keine Mehrwertsteuer nachfordern, wenn Du damals Deinen Wagen von Privat gekauft hättest. Da wäre wohl erkennbar nicht richtig.

 

Aber mach Dir nix draus: diesem Denkfehler unterliegen viele Geschädigte.

 

@TE: Du kannst auch bei einem Erwerb von Privat den vollen Wiederbeschaffungswert verlangen, wenn Du nachweist, dass Du für das Ersatzfahrzeug mehr ausgegeben hast, als der WBW des beschädigten Fahrzeugs war.

 

Es bleibt bei dem Abzug, wenn Dein Ersatzwagen von Privat stammt und weniger kostet als der WBW.

 

Gruß

Hafi

 

 

am 13. Oktober 2009 um 19:08

Hallo,

das Wesentliche ist schon gesagt:

1.) Abzug der MwSt ist rechtens, aufgrund des Fahrzeugsalters aber keine 19% sondern nur 2,4 % (Stichwort Differenzbesteuerung).

2.) Es ist ohne Bedeutung, ob für das verunfallte Fahrzeug "irgendwann" mal MwSt gezahlt wurde. Es geht beim Schadenersatz um die Frage, ob zur Wiederherstellung des Zustandes vor dem Unfall, also im Totalschadenfall beim Kauf eines anderen Fahrzeugs, MwSt. aufgewandt wird.

Aber: In der Rechtsprechung ist es zwischenzeitlich anerkannt, dass, wenn mindestens der Brutto-Wiederbeschaffungswert (in Deinem Fall also 6.700,- EUR) für ein Ersatzfahrzeug reinvestiert wird, die zuvor in Abzug gebrachte Mwst (egal ob 19% oder 2,4 %) nachgezahlt werden muss, auch wenn privat gekauft wurde. Als Nachweis reicht der Kaufvertrag. Es ist nicht erforderlich, ein Fahrzeug mit ausweisbarer Mwst zu kaufen. (dies gilt aber nur für Haftpflichtschäden. In Kasko ist es von der Handhabung des Versicherers abhängig.)

Gruß Schusti

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 19:36

Also bekomme ich jetzt die 19% in jedem Fall, wenn ich irgend ein anderes Auto kaufe,

oder nur dann, wenn die Mehrwertsteuer extra ausgewiesen wurde?

Das sind alles Spezialisten hier.............:rolleyes:

 

Alle reden von 2,4% aber wieviel das von 6.700 Euro sind, traut sich keiner zu sagen.......:cool:

 

@Schusti

 

Nööö........

 

Das hat mit der Handhabung des Versicherers nix zu tun.

 

Auch nicht in Kasko.

 

Einzig und allein entscheidend ist ob und wie die Fahrzeuge am Markt angeboten werden.

 

-Regelbesteuert

-Differenzbesteuert

-Steuerneutral

 

Und das steht im Gutachen des SV.

 

Ausser bei den grünen Männchen, da kann man es sich aussuchen, weil die alles reinschreiben, aber was will man bei denen auch anderes erwarten :mad:

 

Streite nicht mir, ich habe mit so etwas gegen die Arroganz gerade erst ein Sachverständigenverfahren gewonnen.........:cool:

 

Gruß vom Wegelagerer und Mützenverteiler ......:D

 

Delle

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