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Unverschuldeter Unfall --> Auszahlung
Hallo Versicherungsexperten,
ich hatte am 10.06. einen unverschuldeten Unfall. Nach dem Unfall bin ich zur DEKRA und habe mir ein Gutachten erstellen lassen.
Wiederbeschaffungswert: 2300€
Repararurkosten: 1600€ (abzüglich MwSt.: 1325€)
Mein Fahrzeug möchte ich auf jeden Fall behalten und eine Teilreparatur in Eigenregie durchführen.
Kann ich mich von der Versicherung in Höhe von 1325€ auszahlen lassen?
Wenn ja, welche Dinge (u.a. Restwert) muss ich dabei beachten?
Vielen Dank vorab.
++Grüße aus Berlin
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21 Antworten
Hi,
bitte benutz die Suchfunktion...
Du bekommst ausgezahlt:
Reparaturkosten
a) abzgl. MwSt wenn du keine Reaparatur nachweist (die "fiktive Abrechnungsmethode")
b) mit MwSt wenn du eine Reparatur nachweist (etwa durch Foto, Rechnung o.ä.)
Grüße
Schreddi
Mein Kollege hat mir erklärt, dass die Versicherungen sich bei fiktiver Abrechung schwer tun, also
Reparaturkosten - MwSt. nicht auszahlen, wenn Wiederbeschaffung und Reparaturkosten dicht beieinander liegen (bei mir 700€).
Seiner Aussage nach erhalte ich Wiederbeschaffungswert - Restwert.
Im Gutachten ist kein Restwert vermerkt. Fehler des Gutachters?
Könnt ihr mir weiterhelften, was ich bei der Versicherung fordern soll!?
Ja, Du kannst Dir die Reparatur ohne Mehrwertsteuer auszahlen lassen.
Da der Wiederbeschaffungswert erheblich über den Reparaturkosten liegt dürfte es keine Probleme geben.
Die Frage nach dem Restwert kann Dir der Gutachter beantworten - wir müssten raten.
DANKE für die Infos. Ich hoffe, dass mich die Versicherung ohne Zicken abzüglich MwSt. auszahlen wird.
Hallo Leute,
mittlerweile sind fast 2 Monate vergangen und die Versicherung verzögert die Auszahlung. Die Prüfung des Sachverhalts dauert an und eine Ablehnung der Zahlung ist wahrscheinlich, da mein Unfallgegner die Schuld von sich weisst.
Jetzt musste ich doch einen Anwalt einschalten, klagen und warten (mindestens 6 Monate) sch***!!
Keine Zeugen?
Keine Polizei?
Kein von beiden unterschriebenes Unfallprotokoll?
Zeugen sind bekannt.
Polizei hat den Unfall aufgenommen.
Die Anforderung der Polizeiakte ist im Gange.
Für mich ist dies ein klarer Fall bürokratischer Verschleppungstaktik.
Schade nur, dass die Verantworlichen nicht die Konsequenzen tragen.
Hi,
tja - die Verantwortlichen - weißt du die genau?
Es ist z.B. bekannt, dass die Anforderung einer Polizeiakte sehr lange dauert - auf Seiten der Behörde.
Andererseits kann natüprlich auch der Versicherer das ganze in die Länge ziehen.
Ich drück dir aber die Daumen, dass alles schneller vonstatten geht.
Wenn du Zeugen und nen guten Anwalt hast, wirds schon schiefgehen (nicht gleich von vornherein pessimistisch sein)
Grüße
Schreddi
Mich ärgert nur, dass sich alles so lange verzögert und vor Gericht geklärt werden muss. Kostet der Versicherung mehr Aufwand.
Habe meinen Wagen längst reparieren lassen und sitze derweil auf den Kosten rum, daher der Ärger.
wieso "bürokratische Verschleppungstaktik", wenn der unfallgegner jede schuld abstreitet?
edit: hoppla
Hier der Unfallbericht, wie ich ihn 1 Tag nach dem Unfall an die Versicherung des Unfallgegners geschickt habe:
Am Freitag, den **.**.2005 gegen **:** Uhr, fuhr ich mit meinem Fahrzeug *** (B-*****), in Berlin-Steglitz, aus Charlottenburg kommend, von der Stadtautobahn runter. Es regnete zu diesem Zeitpunkt. Nach dem Abbiegen von der Autobahn herunter in Richtung Wolfensteindamm, wechselte ich auf die rechte der zwei Fahrspuren, die an dieser Stelle geradeaus auf den Wolfensteindamm führen. Auf der linken Geradeausspur (neben mir) fuhr Herr W. mit dem **** Kastenwagen der Firma **** (******). Er fuhr etwas versetzt schräg vor mir. Kurz hinter der S-Bahn-Brücke zog sein Fahrzeug ohne Vorankündigung auf meine Fahrspur. Ich bremste sofort, so dass wir uns nicht in Höhe der Fahrertür, sondern in Höhe des linken Kotflügels/Vorderrads berührten. Die Ursache für sein Ausweichmanöver habe ich erst später erfahren. Nach dem Unfall haben wir die rechte Fahrspur unverzüglich geräumt und unsere Fahrzeuge kurz dahinter auf dem rechten Seitenstreifen abgestellt, um die Polizei zu verständigen. Im Fahrzeug von Hr. W. saß die Zeugin Fr. P (****).
Die Ursache für das Ausweichmanöver von Herr W. war für mich zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar. Wie ich durch den Zeugen Herrn C.W. (***) erfuhr stand Frau J. (****) mit dem Leihwagen des VW Autohaus XXX, *****) auf der Linksabbiegespur Richtung Birkbuschstraße und fuhr kurz vor unserem Zusammenstoß (FZ von Hr. W. --> Mein FZ) über die durchgezogene Linie auf die Geradeausspur Richtung Wolfensteindamm, unmittelbar vor das FZ des Hr. W. Er wich ihr, seiner Aussage nach, "reflexartig aus" und fuhr mir wie oben beschrieben in den linken Kotflügel/Stoßstange. Nach dem Unfall fuhr Frau J zunächst weiter und wurde durch den Zeugen, Herrn C.W. an der darauffolgenden Ampelkreuzung gestellt.
Ca. 5 Minuten nach dem Unfall kam Hr. C.W. zu mir und Hr. W., um uns das Geschehen kurz zu schildern, seine Daten mitzuteilen und uns zu informieren, dass Frau J gewendet hat und auf der anderen Straßenseite steht. Ich bin sofort zu ihr hin (andere Straßenseite, ca. 150m entfernt), habe mir das Kennzeichen notiert und sie mehrmals aufgefordert, zur Unfallstelle zu kommen. Sie telefonierte zwischenzeitlich und gab mir zu verstehen, dass sie kaum deutsch spreche und nicht weiss was geschehen ist. Sie erklärte mir, dass sie Ihren Mann holen möchte und dann mit ihm wieder kommt. Ich bat sie dennoch zu bleiben. Sie fuhr jedoch kurz darauf weg.
Gegen 17:10 Uhr kam die Polizei. Der Unfall wurde unter Aktenzeichen ********* aufgenommen. Ca. gegen 17:20 Uhr kam zunächst eine Dolmetscherin und ca. 5 Minuten später Frau J zum Unfallort zurück. Die Polizeit hat Frau J als Unfallauslöser ausgemacht.
Aus Versicherungstechnischer Sicht hat jedoch Hr. W. den Schaden an meinem FZ zu tragen, daher wende ich mich an dei Versicherung von Hr. W.
Muss den jeder Scheiß vom Richter geklärt werden?
mach Dir keine Sorgen, die Sachlage ist doch eindeutig
Zinsen gibt's ja eventuell auch noch ...
Gerichte bestrafen in letzter Zeit die verzögerung durch Versicherungen ziemlich heftig.
Zinsen werden fällig, der Nutzungsausfall verlängert sich.