- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Unverschuldeter Unfall, Fragen zu ggf. wirtschaftlichem Totalschaden
Unverschuldeter Unfall, Fragen zu ggf. wirtschaftlichem Totalschaden
Hallo,
meine Frau hatte heute einen unverschuldeten Unfall mit unserem
VW Passat 2.0 TDI
BJ 10/2010
KM 215.000
170 PS / 125 KW
Diesel
Schaltgetriebe
recht umfangreiche Ausstattung
Ich vermute, dass ich das Auto für ca. 10.000 - 11.000 EUR hier in Stuttgart verkaufen könnte (ohne den Schaden)
Heute ist meine Frau auf der Straße gefahren, aus einer Hofeinfahrt kam das andere Auto raus und ist meiner Frau in die Seite gefahren.
Welchen Schaden sehe ich optisch auf Anhieb:
- Fahrertüre sowie Fondtüre stark eingebeult (linke Autoseite)
- Kotflügel zwischen Fondtüre und Reifen sowie Radkappe stark beschädigt (linke Autoseite)
- Stoßstange leicht verkratzt (linke Seite)
- Beide rechte Radkappen verkratzt, da bis Gehweg ausgewischen (evtl. auch Bordstein hochgefahren)
- Optisch auf der rechten Seite keine weiteren Auffälligkeiten
Mit der gegnerischen Versicherung habe ich Kontakt aufgenommen. Schuldfrage ist stand jetzt klar.
Die gegnerische Versicherung meint, ich soll das Auto zur Partnerwerkstatt bringen (keine VW-Werkstatt sondern spezialisiert auf Unfallreparatur).
Meine Fragen:
- Auf was muss ich ab jetzt achten?
- Wie verhalte ich mich?
- Ich könnte mir vorstellen, dass es knapp auf einen wirtschaftlichen Totalschaden rausläuft.
- Habt ihr Tipps hierzu?
- Ist es ein Fehler, das Auto in die Partnerwerkstatt der Versicherung zu bringen oder lieber in eine VW Werkstatt?
Ich bin für jeden Tipp, Rat oder Hinweis dankbar, da zum Glück noch Laie auf diesem Gebiet.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Jens
Beste Antwort im Thema
Guten Morgen!
Also es ist furchtbar wichtig, dass man als Geschädigter der gegnerischen Haftpflichtversicherung, die einen ständig mit Geld bewerfen will, jeden dümmlichen Gefallen zuwendet, den man sich irgendwie ausdenken kann. Wer das nicht eigeninitiativ macht, der ist ein ganz schlimmer Finger und zündet wahrscheinlich auch Häuser an. Auch noch sehr viel Gruseligeres kann man sich vorstellen. Und wer krank ist, der geht dann bitte auch nicht zum Arzt. Das belastet viel zu sehr das Krankenversicherungssystem und das müssen wir dann alle bitter bezahlen. Hingegen ist eine Beerdigung viel preiswerter. Das muss man einsehen, nech ... Mein Gott, wie kann man nur so verpeilt sein?
Selbstredend hat man keine Vorteile, wenn man sich in die Hände des gegnerischen Versicherers begibt. Ein Ersatzwagen steht dem unschuldig Geschädigten immer zu, wenn er sonst sein beschädigtes Auto hätte nutzen können. Und wenn man halbwegs in Richtung Totalschaden únterwegs ist, dann wird die gegnerische Versicherung den größten Effekt erwirtschaften, wenn ihr Gutachten in Richtung des wirtschaftlichen Totalschadens ausfällt. Und wenn man sich dann noch die Restwerte aus der Mondpreisbörse draufdrücken lässt, dann wird es erst richtig lustig!
Für den Geschädigten ist es also völlig legitim und auch am sinnvollsten, wenn er einen eigenen Gutachter und einen Anwalt beauftragt. Die Reparatur sollte man dort ausführen lassen, wo man sein Vertrauen in die Qualität der Arbeitsleistung erworben hat. Nur so wird der Geschädigte seine Rechte optimal wahren können. Alles andere ist bestenfalls gut gemeint und nicht gekonnt!
Ähnliche Themen
23 Antworten
Nimm dir einen eigenen Gutachter da du freie Gutachter Wahl hast und fertig! Du mußt keine Partnerwerkstatt des Unfallgegners nehmen!
Hallo Josburg,
1.0
beauftrage bitte selber einen unabhängigen und qualifizierten Sachverständigen ein Gutachten zu erstellen.
2.0
beauftrage einen Rechtsanwalt mit der Warnehmung deiner Interessen.
3.0
Nach dem das Gutachten vorliegt und du mit dem Anwalt alles besprochen hast entscheidet du, wie
es weitergeht und nicht die Versicherung.
Die Kosten für den Sachverständigen und auch die für den Anwalt muss bei geklärter Schudfrage von der Versicherung übernommen werden.
Habe ich einen Nachteil, wenn ich das Auto morgen früh zunächst in die Partnerwerkstatt bringe?
Der Vorteil für mich wäre, dass ich da direkt einen Leihwagen mitbekommen würde.
Kann ich anschließend immer noch einen eigenen Gutachter separat beauftragen?
Ich habe ein bißchen die Befürchtung, dass ich das Auto da morgen abstelle und es tagsüber angeschaut wird.
Dann kommt der Anruf mit irgendwelchen "überraschenden" Informationen.
Wie verhalte ich mich dann richtig?
Das Problem ist, dass die Türe nicht mehr richtig und dicht schließt, kann das Auto also nicht mehr fahren und benötige schnell Ersatz für die Strecke ins Büro.
Hallo,
Du als Geschädigter bestimmst was mit deinem Wagen passiert.
Also eigenen Sachverständigen,Markenwerkstatt die du auch bestimmst,
brauchst du einen Ersatzwagen für die Zeit,Wertminderung,Kostenpauschale oder
Aufwand nach Belegen.
Eventuell einen Anwalt falls die Versicherung Probleme machen will.
In der Werkstatt deiner Wahl wird sich die gegnerische Versicherung auch den
Wagen anschauenSo war es jedenfalls bei mir.
Seelze 01
Zitat:
@Seelze 01 schrieb am 27. Juni 2016 um 21:38:29 Uhr:
Hallo,
Du als Geschädigter bestimmst was mit deinem Wagen passiert.
...da fängt es bei mir schon an. Ist meine VW-Werkstatt der besserer "Partner" oder die Unfallreparatur-Werkstatt (hat eigentlich einen guten Ruf), aber als Partner der Versicherung...?
das kann dir hier keiner beantworten, da beide Werkstätten gut oder halt auch schlecht arbeiten können.
Ich würde mich an deiner Stelle nicht unter Druck setzen lassen.
Lass unabhängig den Schaden feststellen und entscheide dann.
Eile ist kein guter Berater.
Hallo Delle,
weißt Du, ob ich mein Auto morgen erst in die Unfallreparatur-Werkstatt bringen kann und wenn ich dann nicht zufrieden sein sollte, ob ich dann noch in die VW Werkstatt wechseln kann (also vor Reparatur-Beginn) bzw. falls morgen als Ergebnis raus kommt, dass es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.
Wenn es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist, kann ich ggf. durch inen 2. unabhängigen Sachverständigen noch eine 2. Meinung einholen?
Wenn ja, wie gehe ich dabei vor? Den 2. unabhängigen Sachverständigen in die Unfallreparatur-Werkstatt bitten oder das Auto nach Hause holen?
Problem ist halt, dass die Türe nicht mehr dicht schließt und ich das Auto so gerade nicht sinnvoll fahren kann.
Zuerst zu einem Gutachter deiner Wahl.
Er kann dir auch sofort sagen, ob das Fahrzeug weiter genutzt werden kann.
Danach bringst Du das Fahrzeug zur Partnerwerkstatt,
mit dem Hinweis, dass ein Gutachten erstellt wird.
Delle hat es schon ganz richtig auf den Punkt gebracht. Zuerst einen eigenen Sachverständigen und einen Anwalt aufsuchen. Nur so kannst Du zuverlässig etwas zur Schadenshöhe und -abwicklung in Erfahrung bringen.
Gutachter und Anwalt treiben nur die Kosten und bringen überhaupt keine Lösung!
Die Partner Werkstatt soll erst mal beginnen, wenn was nicht passt kann man immer noch einen Anwalt/Gutachter einschalten.
Selbst ein Gutachten der generischen Versicherung kann im Zweifelsfall vor Gericht zum Tragen kommen.
Aber soweit wird es gar nicht kommen. Die Reparatur wird schon gelingen!
Es gibt hier im Forum genug Beispiele für misslungene Schadensregulierungen, genau so oft werden hier die falschen Maßnahmen empfohlen. Gelogen wird, das sich die Balken biegen und falsche Vorstellungen von Versicherungsleistungen gibst es immer öfter. Alles das mach dann natürlich Stress und führt zu nichts.
Gerade wenn man die Vermutung hat, das es ein wirtschaftlicher Totalschaden sein könnte, dann kann sich so eine unkomplizierte Abwicklung über Partnerwerkstätten auch lohnen....zumindest, wenn man nicht sicher ist, das man ein vergleichbares Fahrzeug in dem Zustand für die Entschädigung auch wiederbekommt.
Wenn jeder bei eindeutiger Schuldfrage und Regulierungsbereitschaft der Versicherung immer Aufwand für Rechtsanwalt und Gutachter produziert, dann könnt Ihr danach natürlich über gestiegene Versicherungsprämien meckern und euch wundern, das Regulierungen immer aufwändiger werden, aber eigentlich solltet Ihr Euch immer etwas an die eigene Nase fassen.
Warum nicht den Service des Versicherers nutzen? Die Werkstätten sind meist spezialisiert....es geht schnell, unkomplziert und damit für alle Seiten günstig. Meist hat man auf die Reparatur auch noch 5 Jahre Garantie ( kriegt man sonst wohl kaum), völlig stressfrei nen Leihwagen und kommt so ohne Nerv und Eigenaufwand zur Schadenregulierung. Das muss nicht immer der goldene Weg sein, aber Eure Ratschläge führen erst einmal auch zu einem immensem Eigenaufwand.. Ob das das Ergebnis dann rechtfertigt, muss jeder aus eigenen Erfahrungen beantworten. Wenn so ein Service der gegnerischen Versicherung angeboten wird und funktioniert, ist er auf jeden Fall die nervenschonenste Variante...
KUM
Zitat:
@josburg schrieb am 27. Juni 2016 um 21:37:33 Uhr:
Habe ich einen Nachteil, wenn ich das Auto morgen früh zunächst in die Partnerwerkstatt bringe?
Der Vorteil für mich wäre, dass ich da direkt einen Leihwagen mitbekommen würde.
Nein, da beide Werkstätten wohl nach Richtlinie reparieren. Den Vorteil hat die Versicherung da die Werkstattkosten / Stundensätze günstiger sind.
Zitat:
Kann ich anschließend immer noch einen eigenen Gutachter separat beauftragen?
Ja die Kosten zahlst du aber dann selbst.
Zitat:
Ich habe ein bißchen die Befürchtung, dass ich das Auto da morgen abstelle und es tagsüber angeschaut wird.
Ja natürlich es steht dort nicht nur zum Spaß rum
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 28. Juni 2016 um 08:02:58 Uhr:
Zitat:
@josburg schrieb am 27. Juni 2016 um 21:37:33 Uhr:
Habe ich einen Nachteil, wenn ich das Auto morgen früh zunächst in die Partnerwerkstatt bringe?
Der Vorteil für mich wäre, dass ich da direkt einen Leihwagen mitbekommen würde.
Nein
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 28. Juni 2016 um 08:02:58 Uhr:
Zitat:
Kann ich anschließend immer noch einen eigenen Gutachter separat beauftragen?
Nein
Falsch! Ja klar ! Auf eigene Kosten immer!
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 28. Juni 2016 um 08:02:58 Uhr:
Zitat:
Ich habe ein bißchen die Befürchtung, dass ich das Auto da morgen abstelle und es tagsüber angeschaut wird.
Ja
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. Juni 2016 um 08:05:40 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 28. Juni 2016 um 08:02:58 Uhr:
Nein
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. Juni 2016 um 08:05:40 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 28. Juni 2016 um 08:02:58 Uhr:
Nein
Falsch! Ja klar ! Auf eigene Kosten immer!
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 28. Juni 2016 um 08:05:40 Uhr:
Zitat:
@Pepperduster schrieb am 28. Juni 2016 um 08:02:58 Uhr:
Ja
Hab ich gerade geändert guten Morgen, nein meinte ich weil man dann eigentlich ein Gegengutachten erstellen müsste und das andere dann mittels Anwalt anfechten müsste, was natürlich keinen Sinn macht.