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unverschuldeter Unfall in Österreich - ö.Versicherung stresst

Themenstarteram 14. Dezember 2015 um 8:17

Hallo zusammen,

ich war Anfang des Jahres in Wien mit meiner damaligen Freundin.

Wir hatten im Parkhaus geparkt und sind dann ausgestiegen.

Auf dem Weg zum Ausgang sah ich wie die österreichische Dame nebenmir, während des Ausparkens mein Auto streift.

Da die Dame schnell weg musste, habe ich Fotos gemacht und Ihrer Daten erhalten.

Habe dann in Deutschland mittels Gutachten die Reparaturkosten ermitteln lassen.

1800€ habe ich nach ewigem Hin- und Her mit der österreichischen Versicherung endlich erhalten.

Jetzt wollen sie eine Reparaturrechung. Ich hatte immer vergessen den Schaden reparieren zu lassen, aber schlussendlich durch Beziehungen regulieren lassen. Kosten beliefen sich auf 500€ plus Mwst = 595€.

Ich hatte erst keine Rechnung verlangt, woraufhin die österreichische Versicherung aber dann 970€ Rückzahlung verlangte. (mit welcher Kalulation auch immer)

Habe somit doch eine Rechnung erhalten und denen geschickt. Nun wollen die 1200€ haben. Also die Differenz von den fiktiven Kosten und den tatsächlichen Kosten.

Können die das wirklich verlangen? Habe ich iwie Chancen, doch besser aus der Sache rauszukommen? Ich kannte es nur so, dass wenn ich den Schaden nicht reparieren lasse, ich die Mehrwertsteuer zurückzahlen muss. In Österreich läuft das aber wohl ein bisschen anders.

Hat hier jemand einen Rat für mich? Vielen Dank schonmal.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@romanusko schrieb am 14. Dezember 2015 um 19:11:58 Uhr:

Die Meinungen gehen weit auseinander. Fakt ist

[...]

3) In Österreich wird man als Fahrzeughalter wohl das gleiche Recht haben wie in Deutschland, den Schaden selbst reparieren zu können und ggf nur Teilrepararturen in Auftrag zu geben. Das würde ich auch Schreiben und es dann damit belassen. Das ist kein Tricken und Abzocken. Also!

Also erstens drückt 3) keinen Fakt aus, sondern deine Annahme. Und dass in Österreich die gleichen Rechte gelten wie in Deutschland ist schon mal grundlegend falsch. Die meisten Verbraucherrechte sind in Österreich schlechter als bei uns.

Und sich in einem Schreiben auf deutsches Recht berufen wenn man das Österreichische nicht kennt, hilft auch nicht weiter.

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Nach meiner Meinung hast Du die Rückzahlung von 1200 € Deiner eigenen großen Dummheit zu verdanken. Wenn die Versicherung nach Gutachten 1800 € bezahlt und dann eine Rechnung von den Reparatur von nur 595 € bekommt ist das doch klar das die das zuviel bezahlte Geld zurückfordern.

Somit hast Du Dir ein schönes Weihnachtsgeschenk gemacht!!!

Und man bedenke, es gilt das österreichische Recht.

Nach deutschem Recht könnte man schließen, dass eine ungerechtfertigte Bereicherung vorlag.

Finde das gut, wie diese Versicherung das handhabt. Abzockerei = 0

Wenn man auf Gutachterbasis abrechnet, braucht man keine Rechnung.

Wenn man die Mehrwertsteuer will, braucht man eine Rechnung.

In Deinem Fall blöd gelaufen. Zuerst ist es gut gelaufen, Du hast 1800 Euro auf Grund vom Gutachten erhalten. Hast das Fahrzeug für 595 Euro reparieren lassen. Super!

Doch dann der Fehler, der Versicherung eine Rechnung zu zu schicken?!?!?!? Einfach schreiben, fiktive Abrechnung aufgrund vom Gutachten, das Fahrzeug wird nicht repariert.

Vielleicht hättest Du, wenn in den 1800 Euro die Mwst. drin ist, diese zurückzahlen müssen, aber nicht mehr. Durch die eingereichte Rechnung könnte das anders sein.

Eventuell einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen, der sich mit Österreichischen Versicherungen auskennt?! Evt. auch ans Grüne-Karte-Büro wenden, ob die wissen wie das in Österreich gehandhabt wird?!

Finde auch, der Fehler war denen eine Rechnung zu schicken, macht man nicht wenn per Gutachten abgerechnet wird.

Und @trouble1 dein Einwurf ist ziehmlich dämlich, will dich mal sehen im Grunde hat der TE nun ein Fahrzeug mit Vorschaden und die 1800 stehen ihm zu, er hätte das Fahrzeug auch verkaufen können.

Na ja, egal dumm gelaufen würde ich sagen, ich hätte die Versicherungsstrategie Nr. 1 der Versicherungen angewendet und nach Zahlung der 1800 EUR nicht mehr auf die Versicherung reagiert...;)

Der Einwurf von mir ist nicht dumm. Der Schaden wurde behoben. Wo ist das Problem?

Schon mal etwas von Schadenminderungspflicht gehört?

Und wie gesagt, das ausländische Recht ist zu beachten.

Und wie aus beigefügter Stellungnahme ersichtlich ist, so ist nach dem österreichischen Recht eine Rechnung vorzulegen, welche die Kosten ausweist.

https://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaagoxty

Mehr ist hier nicht geschehen.

Aber der TE kann ja in Österreich die Versicherung verklagen und beweisen, dass sein Schaden höher als die Kosten der Reparatur ist.

Das Problem ist, wenn der TE ehrlich ist, muss der Schaden immer angegeben werden, egal ob bei einem weiteren Unfall oder Verkauf. Das bedeutet nun mal einen Wertminderung. Er hätte das Geld auch kassieren können und garnix reparieren müssen.

Sah die ösi Versicherung erstmal auch so, sonst hätten die keinen 1800 EUR überwiesen.

Die habens halt auf die blöde probiert und wohl auch geschaft den TE zu verunsichern und ihm nachträglich in die Falle gelockt.

Du scheints das grundlegend nicht zu verstehen.

Ich verstehe das schon.

Aber andere verstehen das nicht, weil sie das hohe deutsche Anspruchsdenken auf andere Länder übertragen.

Siehe beiliegenden Artikel:

https://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaagoxty

Aber der TE kann ja in Österreich die Versicherung verklagen und beweisen, dass sein Schaden höher als die Kosten der Reparatur ist.

Es geht wohl um den alten BMW aus 2007.

Themenstarteram 14. Dezember 2015 um 10:36

Danke für eure Antworten. Ja ich war ziemlich dämlich... Ich hatte gehofft, dass ich mit der Rechnung von den 970€ wegkomme. Dass das aber noch mehr wird hätte ich nicht gedacht..

Kann jemand deren System hacken und die Rechnung wieder löschen? ;)

So wie ich das hier rauslese, bleibt mir wohl nix weiter übrig als diese sch*** 1200€ zurückzuzahlen..

Das noch blödere ist, dadurch die sich jetzt fast 1 Jahr später erst melden, ging das Geld für den letzten Urlaub drauf und ich habe es nicht gerade so locker momentan.

@trouble1: ja es handelt sich um den E92 320i

Zurückhaltung der Rechnung hätte auch zu keinem besseren Ergebnis geführt, da Schadenersatz in dieser Höhe nur bei Vorlage der Rechnung. ( siehe nachfolgende ADAC Info)

https://www.adac.de/.../...ndsunf%C3%A4lle%20%C3%96sterreich_59363.pdf

O.

Zitat:

@tartra schrieb am 14. Dezember 2015 um 10:46:43 Uhr:

Das Problem ist, wenn der TE ehrlich ist, muss der Schaden immer angegeben werden, egal ob bei einem weiteren Unfall oder Verkauf. Das bedeutet nun mal einen Wertminderung.

Wertminderung gibts in Österreich nicht, soviel ich weiß.

Er kann es seiner Deutschen Versicherung melden, wenn er einen Auslandsschutz Baustein hat.

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 14. Dezember 2015 um 11:56:02 Uhr:

Zurückhaltung der Rechnung hätte auch zu keinem besseren Ergebnis geführt, da Schadenersatz in dieser Höhe nur bei Vorlage der Rechnung. ( siehe nachfolgende ADAC Info)

https://www.adac.de/.../...ndsunf%C3%A4lle%20%C3%96sterreich_59363.pdf

O.

Ich zitiere mal dein selbst eingeworfenes PDF und makiere das wichtige;)

"a) Reparaturkosten gegen Vorlage einer Werkstattrechnung oder eines

Sachverständigengutachtens, geringe Schäden (bis etwa 730,- €) oft auch auf

Kostenvoranschlag hin. Ein Gutachten ist bei Schäden ab 1.100,- € empfehlenswert.

Der gegnerischen Versicherung sollte aber generell die Besichtigung des Fahrzeugs

ermöglicht werden."

 

Noch fragen, Gutachten wurde ja angefertigt.?

Natürlich hätte die Zurückhaltung der Rechnung die Rückzahlungforderung verhindert.:cool:

Das Gutachten mit den 1800 EUR war i.o., der Fehler war halt im Nachhinein die Rechnung zur Verfügung zu stellen.

Man hätte noch nicht mal erwähnen müssen, dass überhaupt einen Rechnung vorhanden ist, bzw. eine Reparatur erfolgte.

Ich hätte max. geantwortet, siehe Gutachenten XY. Kein Wort mehr.:D

Te: du hättest nicht erwähnen sollen, dass du das Geld für einen Urlaub genutzt hast, da wirste jetzt von einigen verbal gesteinigt.:D:D:D:D

Nach einer eigentlich einfachen eigenen Schadensabwicklung, wo die Versicherung auch jede Möglichkeit der Kürzung und Verlängerung der Entschädigung durchgezogen hat, stehe ich auf dem Standpunkt, immer das Max. rauszuholen, die wollen es nicht anders.

Zitat:

@tartra schrieb am 14. Dezember 2015 um 14:21:38 Uhr:

Zitat:

@go-4-golf schrieb am 14. Dezember 2015 um 11:56:02 Uhr:

Zurückhaltung der Rechnung hätte auch zu keinem besseren Ergebnis geführt, da Schadenersatz in dieser Höhe nur bei Vorlage der Rechnung. ( siehe nachfolgende ADAC Info)

https://www.adac.de/.../...ndsunf%C3%A4lle%20%C3%96sterreich_59363.pdf

O.

Ich zitiere mal dein selbst eingeworfenes PDF und makiere das wichtige;)

"a) Reparaturkosten gegen Vorlage einer Werkstattrechnung oder eines

Sachverständigengutachtens, geringe Schäden (bis etwa 730,- €) oft auch auf

Kostenvoranschlag hin. Ein Gutachten ist bei Schäden ab 1.100,- € empfehlenswert.

Der gegnerischen Versicherung sollte aber generell die Besichtigung des Fahrzeugs

ermöglicht werden."

Noch fragen, Gutachten wurde ja angefertigt.?

Natürlich hätte die Zurückhaltung der Rechnung die Rückzahlungforderung verhindert.:cool:

sicher? hier wird ja nur das Thema behandelt wie man an Geld kommt aber nicht wie es eventuell weitergeht. im link vom Trouble steht das zwar kosten auf Gutachter gezahlt werden dann aber, wahrscheinlich für die tatsächliche Abrechnung, noch eine Rechnung einzureichen ist. somit hätte das zurückhalten nichts verhindert. zumindest verstehe ich dies so

 

Die Meinungen gehen weit auseinander. Fakt ist

1) Du hast Fotos vom Unfall

2) Du hast ein Gutachten mit dem Wert des Schadens

3) In Österreich wird man als Fahrzeughalter wohl das gleiche Recht haben wie in Deutschland, den Schaden selbst reparieren zu können und ggf nur Teilrepararturen in Auftrag zu geben. Das würde ich auch Schreiben und es dann damit belassen. Das ist kein Tricken und Abzocken. Also!

Ich weiß nun nicht wie "dumm" Du Dich wirklich angestellt hast, was Du geschrieben hast und was nicht. Insoweit ist guter Rat teuer, aber möglich. Was steht genau auf der Rechnung? Sind dort Positionen benannt oder einfach eine Rechung mit wenig Text?

Könnte man argumentieren, dass die Rechnung nur die Lackierung war und es sich dabei um eine Teilrechnung gehandelt hat? So würde ich es machen.

Variante 2) Du hast Dir ein Teil besorgt, und die Werkstatt hat es auf Deine Kosten ran gebaut. Das war nun preiswerter, ja, na und? Frech sein! Die sind auch frech. Wenn Du bessere Konditionen als eine Werkstatt hast, ist es eben so. Die Arbeitsleistung 595 Euro.

Keinesfalls würde ich als Geschädigter zurückzahlen umd immer wieder auf die Lichtbilddokumentation und auf das Gutachten verweisen. Wenn man ganz frech sein will, sagt man, dass man in der Hektik des Gefechts aus Versehen eine falsche Rechnung eingereicht hat... Weil es so lange her war... Sorry, war ein Versehen.

Zitat:

@romanusko schrieb am 14. Dezember 2015 um 19:11:58 Uhr:

Die Meinungen gehen weit auseinander. Fakt ist

[...]

3) In Österreich wird man als Fahrzeughalter wohl das gleiche Recht haben wie in Deutschland, den Schaden selbst reparieren zu können und ggf nur Teilrepararturen in Auftrag zu geben. Das würde ich auch Schreiben und es dann damit belassen. Das ist kein Tricken und Abzocken. Also!

Also erstens drückt 3) keinen Fakt aus, sondern deine Annahme. Und dass in Österreich die gleichen Rechte gelten wie in Deutschland ist schon mal grundlegend falsch. Die meisten Verbraucherrechte sind in Österreich schlechter als bei uns.

Und sich in einem Schreiben auf deutsches Recht berufen wenn man das Österreichische nicht kennt, hilft auch nicht weiter.

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