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Unverschuldeter Unfall: Kostenvoranschlag nur mit Fotos

Hallo zusammen,

Heute wurde mein Sohn auf seiner KTM von einem Dosenfahrer geschnitten, der zu allem Überfluss wegen des stockenden Verkehrs noch stark bremsen musste.

Mein Sohn auch, aber es hat trotz Kopfstandes nicht gereicht und er hat die Stoßstange des Unfallgegners mit dem Vorderrad angetitscht.

Ihm ist zum Glück nichts passiert, auch nicht umgefallen.

Die Polizei hat den Dosenfahrer klar als Unfallverursacher ausgewiesen.

Jetzt ist die Frage, wie man die KTM in die Werkstatt für einen Kostenvoranschlag bringt. Ich würde auf die Nummer sicher gehen und mit der Maschine jetzt nicht mehr fahren, bis sich die Geschichte geklärt hat.

Wie ist die gängige Praxis? Oder kann die Werkstatt anhand von Fotos einen Kostenvoranschlag erstellen?

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29 Antworten

Nein, fahren solltest du damit nicht mehr, am besten die Versicherung vom Verursacher anrufen in der Regel geht die Maschine dann zu einem Sachverständigen der die höhe des Schadens ermittelt

Gutachten erstellen lassen , und dann reparieren lassen . Wenn etwas dran ist mit der Versicherung nur mit Anwalt.

Wie soll das anhand Fotos funktionieren? Geht nicht!!!!

Bei einem Auffahrunfall, so wie du es ja nur grob geschildert hast, kann sich auch die Gabel und der Rahmen verzogen haben. Das Ding sollte auf jeden Fall vermessen werden. Neben den Plastikteilen, etc. kann auch etwas Tiefliegenderes was abbekommen haben.

Einem Freund (ich war direkt dahinter) hat mal ein PKW angetischt, als er rückwärts gerollt/zurückgestoßen ist. Wahrscheinlich wurde der Gang verwechselt. Er Konnte nur auf die Hupe gehen. Fazit Gabel neu und Rahmen gerichtet.

Je nachdem wie weit der Händler weg ist und wie das Moped aussieht, könnte man schon versuchen vorsichtig zum Händler zu fahren. Irgendwie ist er ja schließlich auch nach Hause gekommen oder? Ggf. holt der Händler die Maschine auch ab oder einen Hänger besorgen. Müsste eigentlich die gegnerische Versicherung bezahlen. Anrufen und fragen. Anwalt die Sache abwickeln lassen.

Kostenvoranschlag nur per Fotos geht nicht.

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 13. August 2023 um 23:06:07 Uhr:

Nein, fahren solltest du damit nicht mehr, am besten die Versicherung vom Verursacher anrufen in der Regel geht die Maschine dann zu einem Sachverständigen der die höhe des Schadens ermittelt

Dieser Rat ist schlicht schlecht. Der Sachverständige, den die gegnerische Versicherung beauftragt, schreibt sein Gutachten im Sinne seiner Auftraggeberin, nämlich ebendieser Versicherung.

Die Devise ist: Immer einen eigenen Gutachter beauftragen. Im Zweifel in der Moppedwerkstatt nachfragen, ob die wen kennen und mit dem abklären, wie es weiter geht.

Aber niemals die gegnerische Versicherung ans eigene Fahrzeug lassen. Erfahrung aus über 20 Jahren Unfallabwicklung haben wir gezeigt, dass das in mindestens 50 % der Fälle für erheblichen Ärger sorgt.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 15. August 2023 um 11:52:15 Uhr:

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 13. August 2023 um 23:06:07 Uhr:

Nein, fahren solltest du damit nicht mehr, am besten die Versicherung vom Verursacher anrufen in der Regel geht die Maschine dann zu einem Sachverständigen der die höhe des Schadens ermittelt

Dieser Rat ist schlicht schlecht. Der Sachverständige, den die gegnerische Versicherung beauftragt, schreibt sein Gutachten im Sinne seiner Auftraggeberin, nämlich ebendieser Versicherung.

Die Devise ist: Immer einen eigenen Gutachter beauftragen. Im Zweifel in der Moppedwerkstatt nachfragen, ob die wen kennen und mit dem abklären, wie es weiter geht.

Aber niemals die gegnerische Versicherung ans eigene Fahrzeug lassen. Erfahrung aus über 20 Jahren Unfallabwicklung haben wir gezeigt, dass das in mindestens 50 % der Fälle für erheblichen Ärger sorgt.

Das ist nicht ganz richtig was du schreibst. Ein Sachverständiger bleibt ein Sachverständiger und das er für die Versicherung für den Verursacher schreibt halte ich für nicht nach Vollziehbar denn das Gutachten muss eventuell einem Gerichtsprozess stand halten.

Es gibt nur eine Möglichkeit, ab in die Werkstatt und sich einen Kostenvoranschlag holen und diesen mit seinem eignen Anwalt bei der Versicherung des Gegners einreichen

Ich bin auch eher der Meinung, sich selber einen Sachverständiger rauszusuchen. Meine Freundin hatte vor kurzem einen unverschuldeten Unfall. Sie ging noch vor dem Brief der Gegenversicherung zu einem Sachverständiger. Dieser machte eben seine Arbeit, beriet meine Freundin noch und meinte, sie solle am besten einen Anwalt einschalten, den in so einem Fall die Gegenversicherung zahlen muss. Gesagt, getan. Sie kam heim und hatte dann Post von der Gegenversicherung, in dem Sachen standen wie sie muss sich jetzt mehrere Angebote von mehreren Sachverständiger einholen, sie muss sich den günstigsten aussuchen, der darf maximal so und so viel kosten...nenene.

Würde ich im Fall der Fälle auch so machen. Hilft jetzt dem TE natürlich nicht richtig weiter.

Von daher: Fotos werden nicht reichen. Sowohl Werkstatt als auch ein Sachverständiger müssen das Fahrzeug vor Ort durchchecken. Vielleicht kennst du jemanden, der einen Anhänger hat? Es gibt auch Werkstätte, welche ein Abholservice anbieten.

Zitat:

@hoinzi schrieb am 15. August 2023 um 11:52:15 Uhr:

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 13. August 2023 um 23:06:07 Uhr:

Nein, fahren solltest du damit nicht mehr, am besten die Versicherung vom Verursacher anrufen in der Regel geht die Maschine dann zu einem Sachverständigen der die höhe des Schadens ermittelt

Dieser Rat ist schlicht schlecht. Der Sachverständige, den die gegnerische Versicherung beauftragt, schreibt sein Gutachten im Sinne seiner Auftraggeberin, nämlich ebendieser Versicherung.

Die Devise ist: Immer einen eigenen Gutachter beauftragen. Im Zweifel in der Moppedwerkstatt nachfragen, ob die wen kennen und mit dem abklären, wie es weiter geht.

Aber niemals die gegnerische Versicherung ans eigene Fahrzeug lassen. Erfahrung aus über 20 Jahren Unfallabwicklung haben wir gezeigt, dass das in mindestens 50 % der Fälle für erheblichen Ärger sorgt.

Vollkommen richtig

EIGENER Sachverständiger

Sofort einen Rechtsanwalt beauftragen

Versicherungen leben davon Schäden zu reduzieren und Gutachten kreativ auszulegen um weniger zahlen zu müssen

 

Grüße aus Coburg

Vielleicht bekannt durch einen großen Kfz-Versicherer der hier ansässig ist

 

Ein Schelm ......

Wenn man es Rechtssicher haben will kann man auch Dekra oder TÜV Sachverständige nehmen werden von Versicherungen selten angezweifelt.

So, mein Sohn war mit Fotos bei der Werkstatt, die natürlich keinen Kostenvoranschlag ohne Fahrzeug live gesehen zu haben, erstellen wollte.

Soweit so gut. Blöd ist nur, dass mein Auto mit AHK für 3 Wochen ausgefallen ist und ich die Maschine von meinem Sohn nicht per Anhänger hin bringen kann.

Dann werden wir wohl erstmal die Zahlungspflicht der Gegenversicherung einfordern. Wenn das feststeht, können wir einen Gutachter kommen lassen oder mein Auto fährt wieder.

Leihe dir einen Transporter kostet für 6 Stunden 60 Euro und Bring den Flitzer dann zur Werkstatt, die 60 Euro begleicht die Versicherung

Zitat:

Zitat:

@hoinzi schrieb am 15. August 2023 um 11:52:15 Uhr:

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 13. August 2023 um 23:06:07 Uhr:

Nein, fahren solltest du damit nicht mehr, am besten die Versicherung vom Verursacher anrufen in der Regel geht die Maschine dann zu einem Sachverständigen der die höhe des Schadens ermittelt

Dieser Rat ist schlicht schlecht. Der Sachverständige, den die gegnerische Versicherung beauftragt, schreibt sein Gutachten im Sinne seiner Auftraggeberin, nämlich ebendieser Versicherung.

 

Die Devise ist: Immer einen eigenen Gutachter beauftragen. Im Zweifel in der Moppedwerkstatt nachfragen, ob die wen kennen und mit dem abklären, wie es weiter geht.

 

Aber niemals die gegnerische Versicherung ans eigene Fahrzeug lassen. Erfahrung aus über 20 Jahren Unfallabwicklung haben wir gezeigt, dass das in mindestens 50 % der Fälle für erheblichen Ärger sorgt.

Das ist nicht ganz richtig was du schreibst. Ein Sachverständiger bleibt ein Sachverständiger und das er für die Versicherung für den Verursacher schreibt halte ich für nicht nach Vollziehbar denn das Gutachten muss eventuell einem Gerichtsprozess stand halten.

Es gibt nur eine Möglichkeit, ab in die Werkstatt und sich einen Kostenvoranschlag holen und diesen mit seinem eignen Anwalt bei der Versicherung des Gegners einreichen

Wach auf Versicherungen haben sich bereits "Sachverständige" gekauft denen sie Explizit vorschreiben wieviel sie bei der Schadenssumme einsparen müssen, den daraus resultierenden "Gewinn" teilen sich die beiden dann zum Nachteil der Versicherten. Das wurde bereits mehrfach nachgewiesen, es gibt sogar einen Fachbegriff dafür: Gefälligkeitsgutachten.

Bestell einen Gutachter von TÜV od DEKRA

Die kommen zum Fahrzeug

Zitat:

@Pluto-0007 schrieb am 15. August 2023 um 12:34:33 Uhr:

 

Das ist nicht ganz richtig was du schreibst. Ein Sachverständiger bleibt ein Sachverständiger und das er für die Versicherung für den Verursacher schreibt halte ich für nicht nach Vollziehbar denn das Gutachten muss eventuell einem Gerichtsprozess stand halten.

Es gibt nur eine Möglichkeit, ab in die Werkstatt und sich einen Kostenvoranschlag holen und diesen mit seinem eignen Anwalt bei der Versicherung des Gegners einreichen

Auch das stimmt wieder in weiten Teilen nicht. So ein Gutachten muss keinem "Prozess standhalten", da ein Gericht immer einen eigenen Sachverständigen beauftragen wird.

Die Versicherer haben seit vielen Jahren ihre eigenen Unternehmen, die im Auftrag der Versicherer Gutachten erstellen. Kannst ja mal Carexpert/Controlexpert und wie sie alle heißen googlen und ein bisschen was zu den Erfahrungen mit denen lesen.

Da diese Unternehmen ganz überwiegend den Versicherungen gehören, schreiben die ihre Gutachten natürlich im Sinne der Versicherung, im übrigen ganz oft alleine aufgrund von Bildern, die sie von den Versicherungen erhalten haben. Wie man mit Bildern eines Schadens ein richtiges Gutachten schreiben soll, bleibt deren Geheimnis, es hält sie aber nicht davon ab.

Letztlich ist die Masche der Versicherung, die Zahlungen so weit zu kürzen, dass die Geld sparen, aber sich viele Geschädigte gut überlegen, ob sie wegen ein paar hundert Euro wirklich klagen wollen, gerade wenn sie keine Rechtsschutzversicherung haben. Wenn diese Masche nur in 10 % der Fälle funktioniert, haben die Versicherer schon erheblich Geld gespart.

Und warum der Kostenvoranschlag der Versicherung die einzige Möglichkeit sein soll musst Du uns auch noch erklären. Das ist zwar ein möglicher Weg, aber sicher nicht der einzige.

Nach einem Unfall ist aus meiner Sicht und Erfahrung der einzig sinnvolle Weg:

1. eigenen Sachverständigen beauftragen (Bagatellgrenze beachten!)

2. Anwalt beauftragen

3. Nach erfolgter Nr. 2 nicht selbst mit der Versicherung kommunizieren

4. Deren Sachverständigen nicht ans Fahrzeug lassen, egal was die so behaupten.

Natürlich braucht man das nicht immer, aber abseits kleiner Schäden kann ich keinem dazu raten, selbst gegenüber der Versicherung aufzutreten, die werden in 90 % der Fälle versuchen, den Geschädigten zumindest in gewissen Grenzen über den Tisch zu ziehen.

Und bitte, man unterschreibt keine Abtretungen in der Werkstatt nach der Maßgabe "die kümmern sich um alles", denn auch das geht oft genug in die Hose, wenn die Versicherung dann kürzt und die Werkstatt den Restbetrag beim Kunden einfordert.

Wer erst dann zum Anwalt geht, stößt nicht auf Gegenliebe, denn die Arbeit ist die gleiche, als wenn man den Anwalt gleich beauftragt hätte, nur bekommt der dann praktisch kein Geld mehr für seine Arbeit, weil es meistens nur noch um relativ wenig Geld geht.

Moin!

@hoinzi spricht da etwas ganz wesentliches an: Versicherungen verdienen ihr Geld nicht damit, dass sie Schäden möglichst umfangreich regulieren, sondern damit, die Regulierung - soweit nicht vollständig vermeidbar - auf ein Minimum zu reduzieren.

Daher will ich auch noch auf einen anderen Aspekt hinweisen: Die Frage von "Gefälligkeitsgutachten" etc. bzw. zur Ermittlung der Schadenhöhe ist ja keine einfache ja/nein-Frage. Als Gutachter und bei der Bemessung des Schadens, besteht ja auch eine Vielzahl von möglichen Bewertungsspielräumen. Nur mal ein paar:

- Austausch gegen Originalteile oder gegen Drittteile gleicher Güte?

- Kostenansatz in Herstellerwerkstatt oder in freier Werkstatt?

- Kostenansatz von Zeitwert oder Neuwert?

- Austausch/Ersatz von nur mittelbar betroffenen Teilen (Schrauben, Halterungen, ...)?

- ...

Wir könnten hier ganz schnell, selbst bei einem minimalen Schaden, wie z.B. bei einem Auto einem kaputten Außenspiegel, zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wenn jeder den von ihm berechneten Schaden nennen würde. Ohne(!), dass es dabei dann sofort um "reine Gefälligkeit" o.ä. geht. Sondern einfach nur, weil der eine das bei AUDI selbst machen lassen würde, der nächste in der freien Werkstatt. Der eine das Ersatzeteil von AUDI beziehen würde, der nächste über einen freien Ersatzteilehändler, der nächste vom Zulieferer des Originalteils. etc. pp.

Und damit ist dann auch geklärt, warum ein Gutachten des von der Versicherung beauftragten Sachverständigen, auch vollkommen zu recht, deutlich unter dem ermittelten Schadenswert des eigenen Gutachters liegen kann.

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