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Unverschuldeter Unfall, Totalschaden. Bitte um Tips & Ratschläge
Hallo,
leider wurde vergangene Woche ein Fahrzeug aus der Familienflotte mit einem Volltreffer von der Straße befördert. Mich würde allgemein interessieren, welche Tips die Experten so haben, wie man in so einem Fall vorgehen sollte. Habe (Gott sei Dank) mit so einem Fall noch nichts zu tun gehabt und bin unerfahren was den ganzen Abhandlungsprozess anbelangt. Hier ein paar Stichpunkte/Fragen zum aktuellen Stand:
- Für mich ist die Schuld klar: Unfallgegner schießt unser Auto von der Straße. Wo wird die Schuldfrage schwarz auf weiss geklärt? Polizei?
- Gutachter wurde bereits vom Autohaus beauftragt und hat sich das Fahrzeug auch schon angesehen, voraussichtlich Totalschaden. Gutachten ausständig.
- Wir ziehen die Konsultierung eines Anwalts in Betracht, vorerst schlichtweg zur Vorbeugung
- Laut mobile.de dürfte der A3 einen Wiederbeschaffungswert von ca. 15.000€ haben
- Wir sammeln alle Belege die in Zusammenhang mit dem Unfall stehen (Taxikosten, Abschleppkosten, etc...).
Womit müssen wir jetzt rechnen?
Welche Kosten können wir bei der gegnerischen Versicherung geltend machen?
Der Plan sieht folgendermaßen aus: Der A3 soll kurzfristig durch einen Mietwagen ersetzt werden (2 Wochen Mietwagen muss wohl die gegnerische Versicherung übernehmen). Mittelfristig soll das Fahrzeug durch einen Gebrauchtwagen etwa gleichen Werts ersetzt werden, welcher dann möglichst ohne oder nur mit geringem Wertverlust wieder verkauft wird. Langfristig kommt ein Neuwagen ins Haus.
Die Fahrerin blieb beim Unfall bis auf kleinere Blessuren unverletzt und durfte nach einer Nacht im Klinikum wieder nach Hause. Der Treffer war laut Polizei am Unfallort wohl quasi ungebremst mit 90-100 km/h, es war keine Bremsspur zu sehen.
Vielen Dank für eure Hilfe
Beste Antwort im Thema
Bei einem Personenschaden würde ich in dem Falle zu einem Anwalt raten, aber zu einen Fähigen.
Gibt viele negative Beispiele, nur merkwürdigerweise nicht in diesem Forum.
Die Aufprallgeschwindigkeit lag bei weit unter 50 km/h. Die von der Polizei geschätzte würde allenfalls schwerste Verletzungen, wenn keine Todesfolge, zur Folge haben. Bremsspuren wurden vermutlich durch ABS nicht erkannt.
Den wirtschaftlichen Totalschaden dürfte eine Werkstatt auf den ersten Anschein erkennen und nicht vermuten.
Ein Mietwagen wird in aller Regel für 14 Tage gezahlt, aber mindestens 1 Klasse tiefer anmieten.
Wenn hinsichtlich der Verletzung keine Folgeschäden auftreten, war sehr viel Glück im Unglück im Spiel.
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27 Antworten
Bei einem Personenschaden würde ich in dem Falle zu einem Anwalt raten, aber zu einen Fähigen.
Gibt viele negative Beispiele, nur merkwürdigerweise nicht in diesem Forum.
Die Aufprallgeschwindigkeit lag bei weit unter 50 km/h. Die von der Polizei geschätzte würde allenfalls schwerste Verletzungen, wenn keine Todesfolge, zur Folge haben. Bremsspuren wurden vermutlich durch ABS nicht erkannt.
Den wirtschaftlichen Totalschaden dürfte eine Werkstatt auf den ersten Anschein erkennen und nicht vermuten.
Ein Mietwagen wird in aller Regel für 14 Tage gezahlt, aber mindestens 1 Klasse tiefer anmieten.
Wenn hinsichtlich der Verletzung keine Folgeschäden auftreten, war sehr viel Glück im Unglück im Spiel.
Zitat:
@germania47 schrieb am 10. Februar 2018 um 10:29:36 Uhr:
Ein Mietwagen wird in aller Regel für 14 Tage gezahlt,
Hinzu kommen der Unfalltag und die Tage bis zum Vorliegen des Gutachtens. (wird gerne unterschlagen)
Zitat:
aber mindestens 1 Klasse tiefer anmieten.
Warum? Geschuldet wird der Ersatz für ein Fahrzeug der selben Klasse.
Zitat:
@germania47 schrieb am 10. Februar 2018 um 10:29:36 Uhr:
Bei einem Personenschaden würde ich in dem Falle zu einem Anwalt raten, aber zu einen Fähigen.
Uns wurden vom Autohaus zwei Kanzleien empfohlen, zuerst werden wir aber mal bei unserem persönlichen Anwalts-Kumpanen fragen, ob er will.
Personenschaden in dem Sinne gabs ja keinen (zumindest meinem Verständnis nach).
Zitat:
Gibt viele negative Beispiele, nur merkwürdigerweise nicht in diesem Forum.
Die Aufprallgeschwindigkeit lag bei weit unter 50 km/h. Die von der Polizei geschätzte würde allenfalls schwerste Verletzungen, wenn keine Todesfolge, zur Folge haben. Bremsspuren wurden vermutlich durch ABS nicht erkannt.
Interessant, tue mich schwer das einzuschätzen. Die Verformung ist schon enorm, bis zur B-Säule quasi nix mehr heile. Deshalb hielt ich die geschätzte Aufprallgeschwindigkeit durchaus für glaubhaft. Bin schon gespannt ob der Gutachter ne Schätzung abgibt wie viel es war.
An der Unfallstelle meinten Rennleitung & Rettungssanitäter, dass beide Unfallbeteiligte definitiv ins Krankenhaus müssen, weil die Aufprallgeschwindigkeit mehr als 80 km/h betragen haben muss. Wo das geschrieben steht, keine Ahnung. Google war hier nicht zielführend, zumindest nicht auf die Schnelle.
Zitat:
Den wirtschaftlichen Totalschaden dürfte eine Werkstatt auf den ersten Anschein erkennen und nicht vermuten.
Ein Mietwagen wird in aller Regel für 14 Tage gezahlt, aber mindestens 1 Klasse tiefer anmieten.
Wenn hinsichtlich der Verletzung keine Folgeschäden auftreten, war sehr viel Glück im Unglück im Spiel.
Den Totalschaden hat die Werkstatt auch nach erstem Anschein festgestellt, als die demolierte Karre bei ihnen auf den Hof kam. Kann mir auch nicht vorstellen, dass das Auto nach geltenden Richtlinien überhaupt, selbst mit exorbitantem Kostenaufwand, repariert werden könnte.
Glück war definitiv im Spiel. Der Gegenverkehr (Unfall war auf ner Bundesstraße, klassischer Linksabbieger-Crash würde ich sagen) hat gut reagiert und ist nicht reingekracht, das Auto kam auf der Spur der Gegenrichtung zum stehen. Unfallgegnerin ist nach rechts in den Graben geflogen, hat sich aber auch nichts weiter geholt.
Interessant ist, dass der Fahrersitz durch den Aufprall "gebrochen" zu sein scheint. Zumindest steht die Lehne in schräger Schlafstellung, die Fahrerin hatte sie aber stets fast senkrecht eingestellt.
Die Klasse tiefer beim Leihwagen habe ich schon gelesen, aber danke nochmal für den Hinweis.
Befreundeter Anwalt?! Das muss nicht immer gut ausgehen. Noch dazu der vielleicht nicht auf Verkehrsrecht spezialisiert sein wird.
Klasse tiefer käme für mich nicht in Frage. Ich würde genau das gleiche Fahrzeug mieten.
Zitat:
@rommulaner schrieb am 10. Februar 2018 um 11:29:02 Uhr:
Klasse tiefer käme für mich nicht in Frage. Ich würde genau das gleiche Fahrzeug mieten.
Kannst auch 3 Klassen höher mieten. Da macht dir keiner Vorschriften, wie du dein Geld anlegst.
Ist mir klar, aber wie rrwraith schon schrieb: Geschuldet wird ein Fahrzeug gleicher Klasse.
in der Praxis ist es so, dass die Mietwagenfirmen etwas gleichwertiges oder sogar einen Höherwertigen Ersatzwagen vor die Tür stellen und eine Klasse tiefer abrechnen. Damit kommen die finaziell auch ganz gut klar....
Zitat:
Die Fahrerin blieb beim Unfall bis auf kleinere Blessuren unverletzt und durfte nach einer Nacht im Klinikum wieder nach Hause.
Damit liegt ein Personenschaden vor und es wird von Amts wegen ermittelt.
In dieser Konstellation und bei der Schadenshöhe nichts ohne Anwalt.
... Unfallersatz"tarif"
Zitat:
@UliBN schrieb am 10. Februar 2018 um 12:21:19 Uhr:
Zitat:
Die Fahrerin blieb beim Unfall bis auf kleinere Blessuren unverletzt und durfte nach einer Nacht im Klinikum wieder nach Hause.
Damit liegt ein Personenschaden vor und es wird von Amts wegen ermittelt.
In dieser Konstellation und bei der Schadenshöhe nichts ohne Anwalt.
sehe ich genau so....
@4B-Fahrer
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, solltest du von Beginn an einen Anwalt, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist, einschalten. Wenn du einen Anwalt einschaltest, dann solltest du sämtlich Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung nur über den Anwalt laufen lassen.
Da Totalschaden, muss du dir ein Ersatzfahrzeug kaufen. Dein Anwalt sollte der Versicherung mitteilen, dass du den Kauf nicht vorfinanzieren kannst. Damit kann man dann eventuell später einen Nutzungsausfall oder Mietwagen von mehr als 14 Tagen rausschlagen.
Welche Mietwagenkategorie du nehmen darfst, kann dir der Anwalt sagen. Ganz wichtig, du musst Vergleichsangebote einholen, sonst könnte die Versicherung die Kostenübernahme für den Mietwagen verweigern. Im Internet gibt es Mietwagen-Preisvergleiche und die reichen aus. Über so ein Vergleichsportal kannst du den Mietwagen dann auch gleich buchen.
Gruß
Uwe
Hallo zusammen,
bei einem unverschuldetem Autounfall übernimmt doch die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten.
Ohne Anwalt würde ich hier nichts machen!! Ganz wichtig!!
Es gibt so viele Dinge die es zu berücksichtigen gilt( z. Schmerzensgeld- ganz wichtig ist hier eine
Krankmeldung/ Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Je länger man Arbeitsunfähig ist, desto höher der Schadensersatz)
Des weiteren Kostenpauschale, eventuell Ab und Anmelde Kosten ( Falls man ein neues Auto kaufen muss )
Waren Kindersitze im Auto? Auch die bekommt man ersetzt!! Ganz Wichtig: Die gegnerische Versicherung dar keinen Abzug Alt für Neu tätigen. Da gibt es ein Urteil drüber!!
Es gab doch keine Verletzung. ... was soll denn jetzt die Krankmeldung? ??
Aber egal... Hauptsache erstmal Kosten verursachen...
Hi Leute,
danke für die zahlreichen Antworten.
Zum Anwalt gehts am Montag, die Suche läuft
Zum Thema Mietwagen: Es geht uns lediglich darum, wieder nen fahrbaren Untersatz aufm Hof stehen zu haben. Klasse egal. Also eine Klasse tiefer, sicher ist sicher. An dem Crash bereichern wollen wir uns sicher nicht, so sind wir nicht gestrickt und hier wird ganz einfach der Weg des geringsten Widerstands gegangen, fertig. Was beim Mietwagen weiters möglich & zu beachten ist, wird uns ja der Anwalt für Verkehrsrecht dann mitteilen.
Ich halte euch aufm Laufenden, schönes (Rest-)Wochenende zusammen