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Unverschuldeter Unfall, Totalschaden, Versicherung zahlt Nutzungsausfall nicht
Hallo Leute,
im Dezember hatte meine Mutter einen unverschuldeten Unfall mit meinem Auto.
Das Auto wurde daraufhin direkt abgeschleppt und augenscheinlich sah es sehr ramponiert aus (Stoßstange defekt, Kotflügel deformiert, Türen beschädigt). Ich ging davon aus, dass das Auto nicht fahrbereit war und ließ es deswegen 7 Tage beim Abschleppdient stehen, ehe ich es abgeholt habe.
An dem Tag wo ich das Auto geholt habe, sah ich, dass das Auto technisch sogar noch einigermaßen gut war und so konnte ich das Auto bis nach Hause fahren.
Dort stand das Auto wieder 2 Tage, bis der Gutachter kam.
Laut Gutachter ist es ein wirtschaftlicher Totalschaden mit 100 Euro Restwert, daher habe ich fiktiv abrechnen lassen.
Nach weiteren 5 Tagen bin ich mit dem Auto zu einem Bekannten mit Hebebühne gefahren, damit wir das Auto von unten begutachten konnten.
So an sich war alles okay, nur dass die Spur etwas verstellt war. Nun hatte das Auto nur noch optische Mängel (komplette linke Seite und Stoßstange).
Ab dann bin ich das Auto wieder gefahren, nun bin ich gerade dran das Auto wieder nach und nach optisch schick zu machen (neue Stoßstange, neue Türen).
Dennoch will die Versicherung mir den Nutzungsausfall (laut Gutachten 12-14 Tage) nicht zahlen.
Sie wollen eine Rechnung einer Werkstatt, in der sie den Werkstattaufenthalt ersehen können.
Wie soll ich die Reperaturdauer nachweisen, wenn ich alles mit einem Bekannten, der Kfz-Mechatroniker ist, gemacht habe ?
Habe ich nicht wenigstens Recht auf Nutzungsausfall, in der Zeit wo das Auto beim Abschleppdienst stand (7 Tage) ? Ich kann ja nicht ahnen, dass man das Auto so doch noch fahren kann.
Ich danke euch schonmal,
Liebe Grüße
Melli
Beste Antwort im Thema
@rrwraith
Dir mag es wumpe sein. Die Versicherung geht von dm aus, was in einem Gutachten steht. Und wenn dann etwas anderes tatsächlich gegeben ist, geht sie dvon aus.
Übrigens, mit Deinem Beitrag stellst Du Dich selbst ins Abseits. Anscheinend kennst Du nicht einmal die einschlägige Rechtsprechung, die ich wiedergegeben habe.
Übrigens, Deine Wortwahl und Ausdrucksweise lassen sehr zu wünschen übrig!
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53 Antworten
Ich fürchte da sieht's düster aus. Das du 7 Tage im guten Glauben den Wagen da hast stehen lassen ist eher persönliches Pech.... und ohne Werkstattrechnung wirst auch für die Reparaturzeit nix extra kriegen....
Der Nutzungsausfall im Gutachten ist bei einem Totalschaden für die benötigte Zeit einer Ersatzbeschaffung bemessen.
Möglicherweise hast du einen Anspruch auf irgendeine Nutzungsausfallentschädigung, die wirst du dir aber vermutlich erstreiten müssen. Ohne Rechtsschutz mit entsprechendem Risiko.
Frag mal den Gutachter wieviele Tage bei einem Totalschaden dir zustehen für die Widerbeschaffungszeit. Notfalls behaupten die keine Werkstatt keine Wiederbeschaffung. Aber die Tage bis zum Gutachtertermien müsstest du einfordern können wo der beim Abschlepper stand, bis dahin bist du Laie und kannst es nicht beurteilen.
Das OLG Celle, Urteil v. 13.2.2014, 5 U 159/13 rechnet z.B. so:
Der Anspruch auf Nutzungsausfall ergibt sich demnach aus der Addition von:
der Dauer der Schadensaufnahme bzw. dem Vorliegen des Gutachtens
einer angemessenen Überlegungsfrist (1 bis 3 Tage)
der vom Sachverständigen angesetzten Wiederbeschaffungsdauer ( in diesem Fall 14 bis 16 Tage)
Den Restwert lt. Gutachten abfinden und den Nutzungsausfall lt. Gutachten nicht zu akzeptieren
ist seitens der Versicherung sicher nicht in Ordnung.
Ich würde in deinem Fall einen Anwalt nehmen.
Ganz offensichtlich bist Du mit dem Fahrzeug nachweislich gefahren. Also war es fahrbereit. Damit nur Anspruch auf die tatsächlich angefallene Zeit der Repararturdauer. Der Nachweis dürfte in Deinem Fall schwierig werden.
Der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung kann nur gefordert werden, wenn durch den Geschädigten oder seinen Rechtsanwalt nachgewiesen wird, dass das Unfallfahrzeug auch tatsächlich ausgefallen ist (BGH, Az.VI ZR 41/71)
Na ja nachweislich gefahren?
Es stand beim Abschleppunternhemen....
dann stand es wieder 2 Tage bis der Gutachter kam.
Ich wäre mit einem Fahrzeug in nicht klarem technischen Zustand nach einem Unfall auch nciht gefahren.
Dann sagt der Gutachter es ist ein Toatalschaden.
Auch da wäre ich nicht ohne vorherige Durchsicht bei einem Fachmann losgefahren.
Wo ist sie da nachweislich gefahren ?
Danke für eure Antworten!
Anwalt habe ich am Anfang direkt eingeschaltet, dieser hat auch zwei mal versucht den Nutzungsausfall einzufordern, es hat aber nicht geklappt. Beim 1. Mal ohne Nachweis, beim 2. Mal mit Nachweis von einer "Achsvermessung". Mein Nächster Termin beim Anwalt ist nächste Woche Dienstag, da werden wir wohl weiterschauen was man da machen kann.
Wie gesagt, ich als Laie konnte nicht erkennen, ob das Auto fahrbereit ist oder nicht. An dem Abend vom Unfall, wo ich mir das Auto beim Abschleppdient auf dem Hof angeschaut habe hat sogar der Abschleppmitarbeiter zu mir gesagt " sieht schlecht aus mit dem Auto", daher bin ich ja auch davon ausgegangen, dass es nicht fährt.
Nach einer Woche, bin ich dann mit meinem Bruder zum Abschleppdienst gefahren und mein Bruder hat das Auto direkt angemacht und ist über den Abschlepphof gefahren; hat sogar geklappt.Das war trotz alle dem leichtsinnig, da wir beide nicht wussten, ob das Auto technisch überhaupt sicher ist.
Dann sind wir ganz langsam damit die 5 Km bis nach Hause gefahren und haben das Auto stehen lassen, bist der Gutachter gekommen ist.
Also ich denke man kann hier nicht von einer Nutzungsfähigkeit ausgehen.
Bei fiktiver Abrechnung ist Nutzungsausfall für die fiktive Reparaturdauer netto zu zahlen. Ob die Karre zusamegekhrt wurde oder nicht, spielt dafür eher keine Rolle. Ich würde Klage einreichen und dann schauen, ob die Versicherung dann nicht plötzlich doch zahlt.
Zitat:
bin ich mit dem Auto zu einem Bekannten
Zitat:
konnte ich das Auto bis nach Hause fahren
Zitat:
dann bin ich das Auto wieder gefahren
Deutlicher geht es nicht. Da ist kein Nutzungsausfall vorhanden.
Zitat:
@UliBN schrieb am 23. Januar 2018 um 21:28:17 Uhr:
Zitat:
bin ich mit dem Auto zu einem Bekannten
Zitat:
@UliBN schrieb am 23. Januar 2018 um 21:28:17 Uhr:
Zitat:
konnte ich das Auto bis nach Hause fahren
Zitat:
@UliBN schrieb am 23. Januar 2018 um 21:28:17 Uhr:
Zitat:
dann bin ich das Auto wieder gefahren
Deutlicher geht es nicht. Da ist kein Nutzungsausfall vorhanden.
Das nennst du normal und voll nutzungsfähig?
Da möchte ich dich mal hören wenn es dein Auto gewesen wäre.
Also ich fahre mit meinem Auto mehr als nur nach Hause oder zu einem Bekannten um
den Schaden inspizieren zu lassen.
Außerdem entscheidet über die Nutzungsfähigkeit der Gutachter.
Dafür gibt es ihn schließlich. Was man dann auf eigene Gefahr macht ist eine andere Sache
und nachweisbar ist es schon gar nicht.
Der Gutachter mag schreiben was er will. Der Rechtsanspruch besteht nur auf den tatsächlichen Nutzungsausfall. Sonst könntest Du das Fahrzeug monatelang stehen lassen. Bei der fiktiven Abrechnung beschränkt sich der Nutzungsausfall auf den in dem Gutachten angegebenen Zeitraum.
Ist der Unfallschaden ein Totalschaden, wird grundsätzlich nur dann Nutzungsausfall erstattet, wenn der Geschädigte eine Ersatzbeschaffung nachweist, da die Versicherung andernfalls davon ausgeht, dass, wenn der Geschädigte, der vor dem Unfall ein Fahrzeug hatte und sich nach dem Unfall kein Fahrzeug mehr anschafft, auch keinen Nutzungswillen mehr hat.
Es gibt kein normles Nutzen und voll nutzungsfähig. Es gibt die Nutzung oder Nichtnutzung. Du hast es genutzt. Damit ist Dir kein tatsächlicher Nutzungsausfall entstanden.
Fiktiv ... das meint nicht, tief zu ...
Bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als abzuwarten, was mein Anwalt am Dienstag sagt.
Finde es nur schade, dass man überhaupt keine Entschädigung dafür bekommt.
Bin das Auto 2 Wochen nicht gefahren, und habe in der Woche jeden Morgen meinen Vater um halb 5 auf die Arbeit gefahren, damit ich sein Auto hatte, um zur Uni zu fahren.
Ich warte jetzt erstmal ab und werde euch berichten.