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Unverschuldeter Unfall: Versicherung kürz Gutachten
Hallo und Guten Tag,
hab einen kleinen unverschuldeten Parkunfall gehabt, woraufhin mein Gutachter einen Schaden von 3000€ Brutto festgestellt hat. Ich möchte das Geld ausgezahlt haben und den Schaden selbst reparieren.
Die gegnerische Versicherung hat das Gutachten um 3 Positionen gekürzt:
1. Stundensätze der BMW-Vertragswerkstatt sind zu hoch, da eine vergleichbare Werkstatt in der Nähe ist mit niedrigeren Stundensätzen. (Mein Auto ist nicht BMW-Scheckheftgepflegt, ich habe es jedoch erst 1 Jahr und ein Service ist noch nicht angefallen). Die Versicherung akzeptiert deshalb nicht, dass die BMW-Stundensätze maßgeblich sind.
2. Die "Beilackierung" der hinten Tür (die vordere Tür wurde Beschädigt). Der Gutachter hat gesagt, die muss mitlackiert werden, da sonst farbliche Unterschiede zu sehen sind (schwarzes Auto)
3. Verbringungkosten (3 Tage Aufenthalt in der Werkstatt)
Macht es sinn hier noch einen Anwalt einzuschalten, um die Differenz (1000€) ausgezahlt zu bekommen oder eher nicht ?
Danke für eure Hilfe
LG
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Macht es sinn hier noch einen Anwalt einzuschalten, um die Differenz (1000€) ausgezahlt zu bekommen oder eher nicht ?
Das macht sehr viel Sinn, einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
Zitat:
Die "Beilackierung" der hinten Tür ....die muss mitlackiert werden, da sonst farbliche Unterschiede zu sehen sind
genau so ist es, der vordere Kotflügel aber ebenfalls!
Zitat:
Verbringungkosten
das sind die Kosten um das Auto in die Lackiererei zu verbringen, der Nutzungsausfall ist was anderes. Ob dir diese bei fiktiver Abrechnung zustehen oder nicht ist vom Gerichtsbezirk und der Üblichkeit in deiner Gegend abhängig.
Zitat:
Zitat:
ich habe es jedoch erst 1 Jahr und ein Service ist noch nicht angefallen). Die Versicherung akzeptiert deshalb nicht, dass die BMW-Stundensätze maßgeblich sind.
Wie alt ist dein Auto?
Wie in diesem Fall ein Gericht entscheidet, kann dir hier keiner vorhersagen. Ich würde es aber dennoch anwaltlich überprüfen lassen.
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20 Antworten
Zitat:
Macht es sinn hier noch einen Anwalt einzuschalten, um die Differenz (1000€) ausgezahlt zu bekommen oder eher nicht ?
Das macht sehr viel Sinn, einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
Zitat:
Die "Beilackierung" der hinten Tür ....die muss mitlackiert werden, da sonst farbliche Unterschiede zu sehen sind
genau so ist es, der vordere Kotflügel aber ebenfalls!
Zitat:
Verbringungkosten
das sind die Kosten um das Auto in die Lackiererei zu verbringen, der Nutzungsausfall ist was anderes. Ob dir diese bei fiktiver Abrechnung zustehen oder nicht ist vom Gerichtsbezirk und der Üblichkeit in deiner Gegend abhängig.
Zitat:
Zitat:
ich habe es jedoch erst 1 Jahr und ein Service ist noch nicht angefallen). Die Versicherung akzeptiert deshalb nicht, dass die BMW-Stundensätze maßgeblich sind.
Wie alt ist dein Auto?
Wie in diesem Fall ein Gericht entscheidet, kann dir hier keiner vorhersagen. Ich würde es aber dennoch anwaltlich überprüfen lassen.
Die kürzen alles weg was nicht anfallen würde wenn du nach Gutachten abrechnen willst! Grund: Lackierung fällt nicht an und Verbringungskosten auch nicht und Bmw Löhne wenn nicht Scheckheftgepflegt und evtl. noch gewisses Alter des Wagens wird dann halt auch gern gestrichen! Die Lackierungskosten und die Verbringung wird bezahlt wenn du nachweisen kannst das der Wagen instandgesetzt wurde doch Märchensteuer gibts nur wenn eine Rechnung vorgelegt werden kann!
@TE kurz und knackig: ja.
Der Wagen ist jetzt 10 Jahre alt.
Habe ihn in einer günstigen Werkstatt reparieren lassen, kann ich trotzdem die Verbringungskosten geltend machen ?
Ich habe jedoch vorher argumentiert, dass ich die Stundensätze von BMW gutgeschrieben haben möchte. Der Wagen ist scheckheftgepflegt, jedoch nicht bei BMW. Ich kann da ja wenig für ? Habe das Auto immerhin beim Vertragshändler gekauft und es sind eben noch keine Services angefallen für mich.
Aber schonmal Vielen Dank für die Hilfe.
Nach gründlichem Lesen des Eingangspost: entfernt. Sorry.
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 31. Oktober 2016 um 11:48:41 Uhr:
Die kürzen alles weg was nicht anfallen würde wenn du nach Gutachten abrechnen willst! Grund: Lackierung fällt nicht an und Verbringungskosten auch nicht und Bmw Löhne wenn nicht Scheckheftgepflegt und evtl. noch gewisses Alter des Wagens wird dann halt auch gern gestrichen! Die Lackierungskosten und die Verbringung wird bezahlt wenn du nachweisen kannst das der Wagen instandgesetzt wurde doch Märchensteuer gibts nur wenn eine Rechnung vorgelegt werden kann!
Selbst die Reparatur fällt dann nicht an, es fällt also gar nichts an
Merkst du jetzt was mit deiner Argumentation ist?
Bei fiktiver Abrechnung nach Gutachten fällt zunächst einmal gar nichts an. Es ist aber das zu zahlen was anfallen würde wenn das Auto sach- und fachgerecht und vollständig in der Vertrauenswerkstatt des Eigentümers repariert würde.
Mag sein das eigentlich nichts anfällt! Mir ist letztes Jahr einer reingefahren und ich habe es fiktiv abgerechnet! Habe mich privat um die Teile gekümmert und den Wagen in Polen machen lassen incl. Neuer Radläufe wegen Rost! Mehrwertsteuer gab es keine da keine Rechnung dafür wurden aber 5tage Nutzungsausfall nachträglich bezahlt! Bei mir wurden damals 180€gekürzt unteranderem Anfertigung eines Lackbleche und da ich keine Rechnung über die Lackierung hatte wurde dies auch nicht im Nachhinein! P.s Da half auch kein Kurzgutachten über die erfolgte Reparatur obwohl auf den Fotos die erfolgte Lackierung zusehen war!
Zitat:
1. Stundensätze der BMW-Vertragswerkstatt
2. Die "Beilackierung" der hinten Tür (die vordere Tür wurde Beschädigt). Der Gutachter hat gesagt, die muss mitlackiert werden, da sonst farbliche Unterschiede zu sehen sind (schwarzes Auto)
3. Verbringungkosten (3 Tage Aufenthalt in der Werkstatt)
Zu 1: Bei Fiktiver Abrechnung gibt es nur die Ortsüblichen Stundenverrechnungssätze.
Zu 2: Wenn der Gutachter sagt, die gehören einlackiert, dann ist das idr. mit zu zahlen.
Zu 3: Diese Kosten werden nur getragen, wenn angefallen.
Die Verbringungskosten sind Kosten der Verbringung von KFZ Werkstatt zu Lackiererei und zurück. Dafür dass du dein Auto in die Werkstatt bringen musstest, kannst du wahrscheinlich nicht mehr als etwas KM Geld raus holen, ggfls. noch das Busticket nach Hause, wenn vorhanden. Wenn keine Verbringungskosten auf der Werkstattrechnung stehen, sind auch keine Angefallen. Wenn fiktiv abgerechnet wurde, und hinterher repariert wurde, ist dass auch schwierig geltend zu machen.
Da im Kaskofall erstmal kein Rechtsanwalt durch die Versicherung zu zahlen ist, würde ich auf Ersatz der Einlackierkosten bestehen.
Die Verbringungskosten sind auch fiktiv drin.
hier ist alles fiktiv. inkl. das fach know-how.
Phaeti ... hier ist aber keiner der üblichen Kandidaten dabei.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 31. Oktober 2016 um 18:23:26 Uhr:
Die Verbringungskosten sind auch fiktiv drin.
Sag ich doch, das die auch fiktiv dabei sind. Steht auch in deinen Quellenangaben so drin, auch wenn die in meiner Welt als nicht zitierfähig gelten.