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Unverschuldeter Unfall. Wie soll ich vorgehen ?

BMW 3er E46
Themenstarteram 13. März 2015 um 20:50

Guten Abend motortalk Gemeinde

Ich bin neu hier im Forum, daher erst einmal Hallo an alle

Habe mich hier angemeldet, da ich oft bei Problemen hier Hilfe gefunden habe

Jetzt habe ich folgendes Problem:

Gestern, also am Donnerstag, den 12.März 2015 hat mich ein anderer Autofahrer in einer engen Kurve geschnitten und meinen Außenspiegel erwischt.

Ich war heute bei BMW, habe eine Kostenvoranschlag machen lassen und nach etwas hin und her hat der Unfallgegner gestanden und ist auch bereit, den Schaden zu bezahlen.

Der Unfallgegner meinte, ich solle den Schaden reparieren lassen und die Rechnung ihm zukommen lassen

Er werde diese dann begleichen

Ich habe sein Geständis und seine Daten schriftlich

Mein Plan war es jetzt genau so vorzugehen:

Am Montag zu BMW, Schaden beheben lassen, Rechnung abschicken und von BMW informieren lassen, wann bezahlt wurde

Was sagt ihr dazu? Ist es richtig so oder muss ich anders verfahren?

Ich muss dazu sagen das ist mein allererstee Unfall, daher habe ich keine Erfahrungen darin, wie man hier vorgeht. Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfe

MfG Sevki

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16 Antworten
am 13. März 2015 um 20:58

BMW gibt dir sicherlich keinen Spiegel solange nicht bezahlt wurde. Lasse dir von BMW einen genauen Kostenvoranschlag machen, kassiere das Geld. Repariere dann!

Oder lasse es über Versicherung laufen. ;-)

Themenstarteram 13. März 2015 um 21:08

Der Betrag ist jetzt nicht sehr hoch, daher will der Unfallgegner lieber nicht die Versicherung einschalten, wegen der SF-Klasse.

Ich habe ihm den Kostenvoranschlag auch geschickt, der ist ziemlich genau, und auch gesagt, dass ich nicht in Vorkasse bezahlen will, da ich keine Garantie dafür habe, dass die Rechnung auch von ihm beglichen wird.

Er lässt sich nicht überzeugen und will nichts bezahlen, bevor er die fertige Rechnung hat

am 13. März 2015 um 21:12

In diesem Fall, würde ich es über die Versicherung laufen lassen. Du hast sein Nummernschild, damit kannst du die Versicherung ausfindig machen. Verband der Versicherer oder sowas. Musst mal Google fragen. Die begleicht dir das dann und er kann den Schaden dann innerhalb eines Jahres bei der Versicherung abkaufen und behält seine SF Klasse. Lasse dich nicht verarschen von ihm. Du wurdest geschädigt, du bestimmst wo der Hase lange läuft.

am 13. März 2015 um 21:13

Kannst ihn vor die Wahl stellen, entweder er zahlt nach Kostenvoranschlag oder es geht über die Versicherung. Am Ende kann es dir sonst passieren das du auf den Kosten sitzen bleibst.

Themenstarteram 13. März 2015 um 21:15

Vielen Dank für die Hilfe

Ich werde mich darum kümmern und am Montag die Versicherung anschreiben

Ehrlich gesagt wurde es mir langsam auch zu blöd mit dem ganzen hin und her

So klärt sich die Sache hoffentlich schnellstmöglich

MfG und schönen Abend noch :-)

am 13. März 2015 um 21:19

Rufe am besten direkt an. Melde den Schaden und lasse dir eine Kostenübernahmegarantie geben. Kannst denen sagen, das die Schuldfrage eindeutig ist und du es schwarz auf weiß hast. Faxe denen das zu und dann kann er sich mit der Versicherung prügeln um seine SF Klasse.

Themenstarteram 13. März 2015 um 21:22

Okay

So werde ich es dann machen

Vielen Dann für die schnellen und hilfreichen Antworten :-)

MfG Sevki

Du solltest aber nicht glauben, dass du das Geld umgehend von der Versicherung überwiesen bekommst.

Das wird schon einige Wochen dauern.

am 13. März 2015 um 22:05

Das ist Quatsch. Die Versicherung klärt das direkt mit BMW, wenn er reparieren lässt. Dann hat er gar nichts mit am Hut.

Wenn er nach Kostenvoranschlag abrechnet, bekommt er es binnen weniger Tage. War bei mir bisher immer so. Musste nie Wochen warten.

Auf einfachen Zuruf eines Geschädigten zahlt keine Versicherung.

Nachdem der Schaden der Versicherung vom Geschädigten gemeldet wurde, wird der VN angeschrieben und um Stellungnahme gebeten.

Erst dann wird geprüft, ob gezahlt wird oder nicht.

Mit BMW klärt die Versicherung vielleicht im Kasko-Schadensfall die Modalitäten, aber nicht im Haftpflichtfall.

Lediglich bei Anerkenntnis und Abtretung des Schadens an BMW zahlt die Versicherung an BMW.

Ist in dem Fall ja aber recht unstrittig, da ja offenbar vom Unfallgegner schriftlich schon was vorliegt. Dann kommt er aus der Nummer ja nicht mehr raus. In der Regel reparieren die Autowerkstätten gegen Übernahmeerklärung und gehen quasi in Vorleistung. Sie wissen ja, dass sie (von wem auch immer), dann Geld bekommen. Zur Not wird aber natürlich der Auftraggeber zahlen müssen. Wenn die Rechtslage lange unklar bleibt, holen die sich das Geld halt dort.

Vom Prozess ist der Weg über die Versicherung sicher der bequemste. Der Unfallgegner kann den Schaden dem Versicherungsunternehmen ja auch wieder rückerstatten. Ist meistens für beide Seiten das beste, da sich sonst schnell einer der beiden über den Tisch gezogen fühlt. So, ist es meistens einfacher.

Die Unfallsituation selbst (Schneiden) ist natürlich nicht immer so glasklar. Wenn sich zwei entgegenkommen und dann irgendwie die Spiegel abfahren, fühlen sich meistens beide unschuldig. Aber dies scheint ja hier nicht der Fall zu sein.

Also ich würde mit BMW reden, dass sie dir die Rechnung mitgeben und diese innerhalb 1 Woche bezahlt wird.

Mit dem Unfallverursacher würde ich noch mal reden, Du kommst nach der Reparatur bei ihm vorbei und er zahlt dir den Rechnungsbetrag sofort in bar. Andernfalls Anwalt und Versicherung einschalten. Anwalt, weil er sich nicht an Absprachen hält. Dann wird es für ihn schön teuer, den Schaden von der Versicherung zurück zu kaufen.

Ich denke, dass der Gegner nur zahlen will, wenn Du tatsächlich reparierst und nicht einfach Geld geben will, was du einsteckst. Auch wenn es dein Recht wäre...

Am besten nehme einen Zeugen mit und lasse dir ebenfalls schriftlich geben, dass er die Rechnung bezahlt nach Reparatur. Aber auch wann die Zahlung fällig ist! Nicht das er dann erst prüfen will oder ankommt, dort oder dort wäre es billiger gewesen...

Genau wegen solcher Aspekte wie sie benprettig beschreibt, ist der Weg über die Versicherung der beste.

Irgendeiner der Parteien dreht bei der Geschichte sonst meistens durch. Entweder bläht der eine den Schaden unnötig auf oder der andere möchte dann nicht mehr bezahlen. Wie hieb- und stichfest ist eigentlich das bisherige Schriftstück des Unfallbeteiligten. War ja nett von Ihm. Nur mal so. Aber es geht ja nur um einen Spiegel. Was kostet das Ding mit Einbau? Ist doch Kleinkram im Regelfall für alle, besonders für die Versicherung.

Geh einfach über die Versicherung. Der schuldige Fahrer sollte froh sein, dass du ihm die Möglichkeit gibst, das privat zu regeln. Stattdessen macht er rum, sowas ist nicht in Ordnung.

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