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Urteil: Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem geradeaus fahrenden Rotlichtsünder zu

Themenstarteram 30. September 2011 um 18:34

Untenstehendes Urteil kann ich nicht nachvollziehen. Meiner Meinung nach wird hier dem Verhalten "es ist doch gerade erst rot geworden, da kann ich auch noch fahren" noch richterlich unterstützt. Ein Anderer fährt bei Rot, verstieg gegen grundlegende Regeln des Straßenverkehrs und der Linksabbiegers muss ein Teil seines Schadens selber tragen. Na dann, was kommt als nächstes.

Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem geradeaus fahrenden Rotlichtsünder zusammenstößt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Danach muss sich ein Autofahrer an die Regeln halten - auch wenn ein anderer dagegen verstößt. Ein Linksabbieger müsse die Vorfahrt entgegenkommender Fahrzeuge beachten, insbesondere dann, wenn es kein eigenes Ampelzeichen für Linksabbieger gibt (Az.: 22 U 67/09).

Das Gericht hob mit dem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt auf und verurteilte einen Autofahrer dazu, einen Teil seines Unfallschadens selbst zu tragen. Der Wagen des Mannes war beim Linksabbiegen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Der Linksabbieger machte geltend, der andere sei mit hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung gefahren, als die Ampel schon "Rot" zeigte, deshalb müsse er den vollen Schaden ersetzen. Das Landgericht hatte diese Ansicht geteilt und den Unfallgegner zu vollem Schadensersatz verurteilt.

Die OLG-Richter sahen aber ein erhebliches Mitverschulden bei dem Linksabbieger, der deshalb auf der Hälfte seines Schadens sitzenbleibt. Die OLG-Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache liegt sie dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (BGH-Aktenzeichen VI ZR 133/11).

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ulrich P

Untenstehendes Urteil kann ich nicht nachvollziehen.

also ich für meinen teil würde - wenn ich der linkssabbieger bin - stehen bleiben, wenn ich sehe das der geradeausfahrer (der vermeintlicht rot hat) nicht langsamer wird...

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Zitat:

Original geschrieben von Ulrich P

Untenstehendes Urteil kann ich nicht nachvollziehen.

also ich für meinen teil würde - wenn ich der linkssabbieger bin - stehen bleiben, wenn ich sehe das der geradeausfahrer (der vermeintlicht rot hat) nicht langsamer wird...

Aber wenn ich sowas sage, dann bin ich das ganz pöhse asoziale Arschloch.

am 30. September 2011 um 19:07

Zitat:

Original geschrieben von Ulrich P

Meiner Meinung nach wird hier dem Verhalten "es ist doch gerade erst rot geworden, da kann ich auch noch fahren" noch richterlich unterstützt.

Oder es tritt dem Verhalten entgegen, dass man auf seine Rechte - notfalls auch mit Gewalt - pocht.

Wenn man sieht, dass da einer kommt, der nicht langsamer wird, dann bleibt man idR ja schon stehen. Wir wissen nicht, wie die Situation in dem konkreten Fall aussah, aber wenn das Urteil bestätigt werden sollte (was ich nicht hoffe), dann stellt sich die Frage, ob man sich auf den grünen Pfeil, der den Stop des Gegenverkehrs signalisiert, noch verlassen darf. Gerade in der Stadt hat man oft keinen Einblick, wer noch kommt und ob der hält.

Ansonsten stimme ich Ulrich zu, so ein Urteil fördert nur noch diese verdammten Rotlichtsünder. Scheiß Justiz.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Oder es tritt dem Verhalten entgegen, dass man auf seine Rechte - notfalls auch mit Gewalt - pocht.

Völliger Quatsch, wer fährt schon absichtlich so einem kranken Penner in den Weg? :rolleyes:

am 30. September 2011 um 19:18

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Völliger Quatsch, wer fährt schon absichtlich so einem kranken Penner in den Weg? :rolleyes:

Offenbar der Kläger. Der Beklagte fuhr nicht mit überhöhter Geschwindigkeit in den Kreuzungsbereich ein und der Kläger konnte mangels Lichtzeichenanlage innerhalb seines Sichtbereichs nicht davon ausgehen, dass er freie Fahrt hat - insbesondere gab es keinen Grünpfeil für den abbiegenden Verkehr, auf den sich der Kläger hätte berufen können.

Wie gesagt, wir wissen nicht, wie die Situation in dem konkreten Fall aussah. Oder weißt du es? Quelle?

Und wenn es so sein sollte, wie du schreibst, dann muss man das sehr deutlich herausstellen.

Das Urteil "scheint" auf dem 1. Blick "ungerecht" zu sein. Was wäre im Falle, dass das Fahrzeug einen Bremsdefekt hat und dadurch nicht anhalten konnte.

Der Vertrauensgrundsatz (dass der bei Rot stehen bleibt) ist schon recht. Hoffentlich wird mir das jetzt nicht falsch ausgelegt. Der Linksabbieger hat sich "blind" darauf verlassen, dass er abbiegen kann. Dem war leider nicht so.

am 30. September 2011 um 19:22

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Ulrich P

Meiner Meinung nach wird hier dem Verhalten "es ist doch gerade erst rot geworden, da kann ich auch noch fahren" noch richterlich unterstützt.

Oder es tritt dem Verhalten entgegen, dass man auf seine Rechte - notfalls auch mit Gewalt - pocht.

Man könnte auch sagen, das Urteil unterstützt die Aufmerksamkeit beim Linksabbiegen. Absolut unterstützenswert.

am 30. September 2011 um 19:25

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Quelle?

Die Urteile des LG DA in erster und des OLG FFM in zweiter Instanz.

Wenn es keinen grünen Pfeil gab, wie konnte denn der Linksabbieger in der Situation annehmen, dass der Gegenverkehr bereits rot hatte?

Da bleibt man doch stehen? Selbst bei nem grünen Pfeil schau ich noch mal genau hin.

Zitat:

Original geschrieben von bits1011

Zitat:

Original geschrieben von Rocket2

Quelle?

Die Urteile des LG DA in erster und des OLG FFM in zweiter Instanz.

Link?

Irgendwie ist das Urteil aber Verständlich.

Wenn ich keinen Grünpfeil hab dann schau ich immer zuerst ob ich Gegenverkehr habe beim Linksabbiegen.

Gibt es oft genug das man Grün hat aber der Gegenverkehr auch Grün bekommt und man eben warten muss.

Woher möchte der eigentlich Wissen das der andere Rot hatte? Kann er doch garnicht sehen eigentlich!?

Zitat:

Original geschrieben von Chris492

Irgendwie ist das Urteil aber Verständlich.

Wenn ich keinen Grünpfeil hab dann schau ich immer zuerst ob ich Gegenverkehr habe beim Linksabbiegen.

Gibt es oft genug das man Grün hat aber der Gegenverkehr auch Grün bekommt und man eben warten muss.

Woher möchte der eigentlich Wissen das der andere Rot hatte? Kann er doch garnicht sehen eigentlich!?

schon allein wegen Radfahrern muss man da aufpassen :D

Nicht zu letzt könnte auch die Ampel einen Defekt haben und gar kein Rot anzeigen.

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