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US Blinker an der C-klasse

Themenstarteram 24. Dezember 2007 um 12:21

Hallo

vor ca einen halben JAhr verabschiedete ich mich aus dem W202 Forum, da ich meinen 96iger c180 Esprit verkauft habe und mir eine W210 T zugelegt habe.

Nun konnte ich mit vollem Erfolg meiner Freundin ihren Twingo abquatschen und sie fuhr mit meinem únd ist auf den Geschmack gekommen.

Nun wird es bald nen c180T von 99 geben als Sport-Modell.

Dieses Mal möchte ich aber einiges anders machen, als bei meinem c180.

Ich möchte gerne US-Blinker einbauen.

Hier in der Suchfunktion habe ich jedoch einen Beitrag gefunden, dass diese nicht erlaubt seien.

Dies wundert mich eigentlich, da ich hier schon einige damit gesehn habe.

Stimmt das nun, dass diese verboten sind?

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24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von alex-kn84

Hallo

vor ca einen halben JAhr verabschiedete ich mich aus dem W202 Forum, da ich meinen 96iger c180 Esprit verkauft habe und mir eine W210 T zugelegt habe.

Nun konnte ich mit vollem Erfolg meiner Freundin ihren Twingo abquatschen und sie fuhr mit meinem únd ist auf den Geschmack gekommen.

Nun wird es bald nen c180T von 99 geben als Sport-Modell.

Dieses Mal möchte ich aber einiges anders machen, als bei meinem c180.

Ich möchte gerne US-Blinker einbauen.

Hier in der Suchfunktion habe ich jedoch einen Beitrag gefunden, dass diese nicht erlaubt seien.

Dies wundert mich eigentlich, da ich hier schon einige damit gesehn habe.

Stimmt das nun, dass diese verboten sind?

ja das ist Verboten, es gibt welche die nur die Leuchten in der US-Ausführung fahren, also das Blinkergehäuse ist ganz normal und die Blinker leuchten mit!

Dann gibt es welche, die beides haben, US Blinker Gehäuse mit dem gelben Streifen und dem leuchtenden Blinker!

Oder nur das Blinkgehäuse ohne Standlicht funktion des Blinkers!

Aber alles das ist verboten!

Gruß

Themenstarteram 24. Dezember 2007 um 13:24

aha

bei meinem W124 habe ich graue Blinker gehabt, die hatten eine extra Fassung für Standlichtbirnen.

Die hatte ich auch angeschlossen und es hat sich nie einer beschwerrt.

aAuch der TÜV nicht

Zitat:

Original geschrieben von alex-kn84

aha

bei meinem W124 habe ich graue Blinker gehabt, die hatten eine extra Fassung für Standlichtbirnen.

Die hatte ich auch angeschlossen und es hat sich nie einer beschwerrt.

aAuch der TÜV nicht

wie haben die geleuchtet, in gelb oder weiß ?

Für den W202, gibts auch eine extra Blinkerfassung, wo du die Standlichter anschließen musst!

 

Gruß

Bitte was ist verboten ? So wie das geschrieben ist kann das ja kein Mensch verstehen. Die US Blinker sind sofern sie nach Deutschen Richtlinien betrieben werden Zulässig.

Also, die US Blinker (weiß mit gelben Streifen) werden von Bosch in D Hergestellt und sind mit einem in D gültigem E1 Prüfzeichen (wie das original auf der Vorderseite) versehen, d.h. man benötigt keine ABE und es ist keine Eintragung notwendig. Übrigens haben die Zulässigen US Blinker eine Typenspezifische Teilenummer. Werden diese Blinker nachträglich auf Standlichfunktion umgebaut ist das mit dem E1 Prüfzeichen hinfällig.

Das Beispielbild ist zwar von einem W124, aber für den W202 ist es genau das gleiche.

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900

Bitte was ist verboten ? So wie das geschrieben ist kann das ja kein Mensch verstehen. Die US Blinker sind sofern sie nach Deutschen Richtlinien betrieben werden Zulässig.

Also, die US Blinker (weiß mit gelben Streifen) werden von Bosch in D Hergestellt und sind mit einem in D gültigem E1 Prüfzeichen (wie das original auf der Vorderseite) versehen, d.h. man benötigt keine ABE und es ist keine Eintragung notwendig. Übrigens haben die Zulässigen US Blinker eine Typenspezifische Teilenummer. Werden diese Blinker nachträglich auf Standlichfunktion umgebaut ist das mit dem E1 Prüfzeichen hinfällig.

Das Beispielbild ist zwar von einem W124, aber für den W202 ist es genau das gleiche.

Also das Blinkergehäuse mag ja eine Zulassung haben, aber das die Blinker über eine 2 Fadenglühbirne gelb mit leuchten, das ist nach meinem Stand hier verboten!

Warst du den beim TÜV und hast da nachgefragt ?

Gruß

Themenstarteram 24. Dezember 2007 um 14:00

Zitat:

Original geschrieben von Eugen-Weingardt

Zitat:

Original geschrieben von alex-kn84

aha

bei meinem W124 habe ich graue Blinker gehabt, die hatten eine extra Fassung für Standlichtbirnen.

Die hatte ich auch angeschlossen und es hat sich nie einer beschwerrt.

aAuch der TÜV nicht

wie haben die geleuchtet, in gelb oder weiß ?

Für den W202, gibts auch eine extra Blinkerfassung, wo du die Standlichter anschließen musst!

 

Gruß

In Gelb.

Ich sehe schon ich habe mit der Frage voll ins schwarze getroffen.

Zitat:

Original geschrieben von alex-kn84

Zitat:

Original geschrieben von Eugen-Weingardt

 

 

wie haben die geleuchtet, in gelb oder weiß ?

Für den W202, gibts auch eine extra Blinkerfassung, wo du die Standlichter anschließen musst!

 

Gruß

In Gelb.

Ich sehe schon ich habe mit der Frage voll ins schwarze getroffen.

also wenn es gelb war....da müsst es normal nicht erlaubt sein, nach vorne darf nur weißes licht leuchten, nach hinten rotes und an der seite gelbes !

Ich hab US Standlicht an meinem W202, hab bis jetzt zwar keine Probleme gehabt, aber erlaubt ist es nicht!

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Eugen-Weingardt

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900

 

...Werden diese Blinker nachträglich auf Standlichfunktion umgebaut ist das mit dem E1 Prüfzeichen hinfällig...

 

Also das Blinkergehäuse mag ja eine Zulassung haben, aber das die Blinker über eine 2 Fadenglühbirne gelb mit leuchten, das ist nach meinem Stand hier verboten!

 

Warst du den beim TÜV und hast da nachgefragt ?

 

Habe doch gar nichts anderes behauptet.

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900

 

Zitat:

Original geschrieben von pepe889900

Zitat:

Original geschrieben von Eugen-Weingardt

 

 

Also das Blinkergehäuse mag ja eine Zulassung haben, aber das die Blinker über eine 2 Fadenglühbirne gelb mit leuchten, das ist nach meinem Stand hier verboten!

 

Warst du den beim TÜV und hast da nachgefragt ?

Habe doch gar nichts anderes behauptet.

Also mir ist relativ egal, ob ich original US Blinkergehäuse habe oder nicht, es geht ja eigentlich um die Standlichtfunktion!

 

Gruß

Themenstarteram 24. Dezember 2007 um 16:18

Also um es auf den Punkt zu bringen.

MIt gelb leuchtenden Standlicht ist es verboten, mit weißem erlaubt???

Zitat:

Original geschrieben von alex-kn84

Also um es auf den Punkt zu bringen.

MIt gelb leuchtenden Standlicht ist es verboten, mit weißem erlaubt???

ja genau :)

gruß

Themenstarteram 25. Dezember 2007 um 17:23

Also suche ich mir Blinker mit einer separatem Standlichtfassung

Themenstarteram 26. Dezember 2007 um 9:23

Jetzt muß ich das Thema aber nochmalö aufgreifen.

Wenn es verboten ist, mit gelben Standlicht in den Blinkern zu fahren, dann frag ich mich, warum die neuen 5er BMW`s mit ihren gelben LED-Reihen zugelassen werden??

@alex-kn84: Das sind keine Standlichter, sondern Sidemarker, die es übrigens beim Volvo V40 schon zig Jahre gibt. Sidemarker müssen gelb sein und dürfen nur zur Seite leuchten.

Speziell beim 5er BMW halte ich diese Sidemarker aber für höchst unangenehm bzw. gefährlich, denn mir ist es schon häufiger passiert, dass ich beim Überholen eines 5er BMW die gelben Leuchten im Augenwinkel als Blinker interpretiert und Angst um mich und mein Auto bekommen habe...

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