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US-Blinker definitiv nicht erlaubt!

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 29. August 2005 um 10:07

Um das euch nochmal mitzuteilen, war vor kurzem die Diskussion...

War gerade eben beim Tüv. Die Blinker als Standlichter umzufunktionieren ist generell NICHT erlaubt! Auch wenn man es von VW umprogrammieren lässt.

Erlaubt ist:

nach vorne nur weiß

zur Seite gelb

nach hinten nur rot

Außnahme natürlich Rückfahrscheinwerfer und Blinker.

Greets

Phil

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32 Antworten

sieht aber sehr gut aus :)

Zitat:

Original geschrieben von thomas56

sieht aber sehr gut aus :)

Nicht nur sehr gut, sondern sau gut... Da muss man doch mit Connections was machen können;)

Spaß beiseite, schon schade...aber nur wegen umprogrammierten Blinkern werd ich nicht ohne Versicherungsschutz fahren --> meine Standlicht bleibt Standlicht und Blinker Blinker;)

MFG

am 29. August 2005 um 10:18

Zitat:

Original geschrieben von GolVer

...Da muss man doch mit Connections was machen können;)

Kann man bestimmt aber die Polizei kann den Wagen trotzdem stilllegen egal ob der TÜV/DEKRA (nach Bezahlung eines Betrages X) es eingetragen hat.

Zitat:

Original geschrieben von EX_147er_Fahrer

Kann man bestimmt aber die Polizei kann den Wagen trotzdem stilllegen egal ob der TÜV/DEKRA (nach Bezahlung eines Betrages X) es eingetragen hat.

fängst du jetzt schon wieder an :mad:

TÜV/DEKRA/Polizei > still legen ohne Eintragung :) Hier handelt es sich nicht um Fahrwerksänderun ohne Eintragung (lebensgefährlich für sich und andere), sondern lediglich um rd. 20 % Licht auf den Blinker vorne.

oh man, hab ein bißchem Spaß. Nimm das Leben nicht so bitter ernst.

und es sieht trotzdem sehr gut aus. Fand mein :) auch

nur mal so EX_147er_Fahrer :p

Zitat:

Original geschrieben von thomas56

nur mal so EX_147er_Fahrer :p

GEIL

am 29. August 2005 um 10:38

Zitat:

Original geschrieben von thomas56

fängst du jetzt schon wieder an :mad:

Sieht ja auch gut aus ich wollte nur darauf hinweisen das eine TÜV/DEKRA Eintragung/Abnahme nicht automatisch ein Freischein ist.

Das war bezogen auf "Connections beim TÜV/DEKRA"

Es denken nunmal viele das alles was einmal eingetragen/abgenommen wurde der StVo entspricht und wundern sich dann wenn die Rennleitung die TÜV Plakete vor Ort abkratzt.

Man man man hier darf man auf nichts hinweisen echt schlimm.

@EDIT

Im übrigen würde es mich nicht im geringsten stören wenn jemand mit der Modifikation durch die Gegend fährt und bin der Meinung das es auch niemandem auffallen würde das es nicht original ist.

Wenn du wüsstest welche Odysee ich mit meinem Alfa wegen der "Blinkerumlegung" hatte (bei Tieferlegung um 30mm wären die original Blinker 2mm (!!!!) zu tief gewesen laut EU Norm. Darum musste ich für knapp 400 EUR die Blinker in die Stoßfängerleiste umlegen lassen), dann wüsstest du das ich der Letzte bin der gegen solch harmlose Modifikationen etwas hat.

Themenstarteram 29. August 2005 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von EX_147er_Fahrer

Kann man bestimmt aber die Polizei kann den Wagen trotzdem stilllegen egal ob der TÜV/DEKRA (nach Bezahlung eines Betrages X) es eingetragen hat.

So ist es. Das hat mir der Tüv auch gesagt. Ob man dieses Risiko eingehen möchte bleibt jedem selbst überlassen. Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt jedoch 100%ig.

Super gut aussehen tut es - keine Frage!

Habe DAS hier noch gefunden. Wenn's wegen einer Fehlinterpretation anderer Verkehrsteilnehmer kracht zahlt dir keine Versicherung was.

hi @ all!

ich finde es sieht etwas eigenartig aus.... kann mich noch nicht entscheiden, ob's mir wirklich gefällt.... aber einen vorteil hat es jedenfalls: man kan sofort erkennen, ob ein blinker defekt ist! allerdings macht die sache auch nur sinn, wenn das bei allen fahrzeugen so ist...

andererseits denk ich mir, es ist schon ein bißchen was aus det uning ecke, aus der auch stirnbänder um die kopfstützen kommen ;) .... irgendwann wird auch noch so umprogrammiert, daß der blinker immer leuchtet und das abblendlicht beim abbiegen blinkt.... ;)

cheers, jochen

Zitat:

Original geschrieben von yochen

............aus det uning ecke, aus der auch stirnbänder um die kopfstützen kommen...........

das versteh ich nicht ganz :mad:

am 29. August 2005 um 11:24

@thomas56

im übrigen lautet der Thread "US-Blinker definitiv nicht erlaubt"

Also geht es hier um Rechtsgrundlagen und nicht ob es gefällt oder nicht gefällt oder Spaß bringt oder nicht.

Wenn dir meine Antworten zum Thema also nicht gefallen steht es dir frei mich auf ignore zu setzen.

Gruß

EX_Alfisti

habs verstanden, okay :p deshalb bleibt die Einstellung trotzdem bei mir dran. Legal ist Legal :D

am 29. August 2005 um 16:07

Und ich lass sie mir trotzdem am kommenden Do. freischalten ... bäh !

;-)

Zitat:

Original geschrieben von jaspa11

Und ich lass sie mir trotzdem am kommenden Do. freischalten ... bäh !

;-)

Und ich 10000%ig auch.

Das sieht nämlich echt WAHNSINNIG GEIL aus! *sabber* ;)

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