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us blinker

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 4. Dezember 2006 um 22:29

hab das jetzt schon ein paar mal gelesen.

was ist eiegntlich genau der us blinker ??

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28 Antworten

dauerleuchten der vorderen blinker mit 20% oder 30% leuchtkraft

am 5. Dezember 2006 um 7:06

Hi!

Schau mal auf www.us-style-blinker.at.tc dort ist die Funktion und das aussehen genau beschrieben.

Es gibt aber anstatt der Lösung mit dem Modul auch die möglichkeit dies büber das Bordnetz Steuergerät bei VW Programieren zu lassen.

MfG

somemrgu

am 5. Dezember 2006 um 8:39

Wenn mich nicht alles täuscht, dann ist es mittlerweile nicht mehr unbedingt möglich, die US-Blinker beim Freundlichen codieren zu lassen. Da hat es wohl mal eine Umstellung im System gegeben, und die Jungs kommen jetzt über ihre Diagnosegeräte nicht mehr an diese Funktionen ran.

Aber es gibt ja andere Wege, sich das umcodieren zu lassen. ;)

Gruß

am 5. Dezember 2006 um 11:13

Hi,

klingt interessant.

Würde für mich nur in Frage kommen, wenn man das

bei VW Programmieren lassen kann.

Ist das einfach für den freundlichen?

Zitat:

Original geschrieben von aalener

Hi,

klingt interessant.

Würde für mich nur in Frage kommen, wenn man das

bei VW Programmieren lassen kann.

Ist das einfach für den freundlichen?

Mit Stecker dran machen und wieder abmachen nach der Codierung ca. 2 Minuten!

Habe es selber auch. Habe es allerdings nicht ebeim :) machen lassen. War bei einem Fachmann auf diesem Gebiet, der vielen hier aus dem Forum bekannt sein dürfte durch seine Seite. :)

ist das überhaupt legal in deutschland? ist ja ne veränderung der lichttechnischen einheit...

mfg

Nein, ist in D nicht zulässig.

Zitat:

Original geschrieben von FallSoWireless

Nein, ist in D nicht zulässig.

immer gut zu wissen wenn man mal nen unfall mit so jemanden hat ;)

hatte es mir aber schon gedacht :D

mfg

Ist in D leider nicht zugelassen. Aber ich wurde auch schon mehrmals angehalten von den Jungs vom Spargeltuning udn die haben nix gesagt. Also bei 20% Leutkraft, passt schon Alles.

Die Blinker gehen ja beim Blinkvorgang trotzdem vollständig an und vollständig aus. Erst wenn das Blinken vorbei ist, gehen sie wieder mit 20% an. Zumindest ist es so, wenn man's im Steuergerät schalten lässt.

Zitat:

Original geschrieben von leon_raser

Ist in D leider nicht zugelassen. Aber ich wurde auch schon mehrmals angehalten von den Jungs vom Spargeltuning udn die haben nix gesagt. Also bei 20% Leutkraft, passt schon Alles.

klar passt das, du hast keine BE und wenn du mal so nen schlauen wie mich bei nem unfall triffst, wirste ein lebenlang dafür zahlen...

wers braucht...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von wing2579

klar passt das, du hast keine BE und wenn du mal so nen schlauen wie mich bei nem unfall triffst, wirste ein lebenlang dafür zahlen...

wers braucht...

mfg

Brauchst mir hier nicht so dumm zu kommen Kollege. Du bist bestimmt wirklich Superschlau! Hauptschule '86 wa?!

Nun habe ich das 1. Mal die "ignore"-Funktion genutzt. Schöne Sache muss ich sagen!

Na Leute, gaaaanz ruhig.

Also, sicher, nach vorne nur weißes Licht, nach hinten nur rotes Licht und seitlich orangenes Licht.

Aber, ich persönlich würde da sicher keine BE erlöschen sehen! So einfach erlischt diese nämlich auch nicht. Ea gibt nur 3 Möglichkeiten zum erlöschen: 1. Abgas und Geräuschverhalten, 2. Rad-Reifen (mit Einschränkung) und 3. Anbauteile die eine Gefährdung darstellen.

Das Standlicht ist ja hier im Prinzip vorhanden und in anderen Ländern zugelassen bzw. notwendig. Bei einer Leuchtkraft von 20% stellt dies doch hier nur eine Kennzecihnung des Fahrzeuges dar. Also die BE ist hier mit Sicherheit nicht erloschen, was denn der TÜV sagt ist was gaaanz anderes.

Also Leutz, ruhig Blut!

Zitat:

Original geschrieben von leon_raser

Brauchst mir hier nicht so dumm zu kommen Kollege. Du bist bestimmt wirklich Superschlau! Hauptschule '86 wa?!

Nun habe ich das 1. Mal die "ignore"-Funktion genutzt. Schöne Sache muss ich sagen!

Wieso muss man jetzt im Ton so daneben greifen?

Wing hat völlig Recht, im Schadensfall wird sich die Versicherung weigern zu zahlen, wenn (!) diese Änderung am Scheinwerfer zum Erlöschen der BE führen würde. (was man in dem Fall klären müsste)

Deswegen musst du hier aber niemanden so niveaulos anfahren.

Setzt du jetzt alle auf Ignore, die nicht deiner Meinung sind?

Zitat:

Original geschrieben von FallSoWireless

Wieso muss man jetzt im Ton so daneben greifen?

Wing hat völlig Recht, im Schadensfall wird sich die Versicherung weigern zu zahlen, wenn (!) diese Änderung am Scheinwerfer zum Erlöschen der BE führen würde. (was man in dem Fall klären müsste)

Deswegen musst du hier aber niemanden so niveaulos anfahren.

Setzt du jetzt alle auf Ignore, die nicht deiner Meinung sind?

Nein mache ich grundsätzlich nicht! Das ist das 1. Mal. Abe rer hat mich jawohl zu erst angemacht! Wie kann man sich selbst als "schlau" bezeichnen. Wenn man es echt ist, sagt man es nicht von sich! Zumindest nicht in diesem Zusammenhang. Und dann eben auch noch "... wirste ein lebenlang dafür zahlen ..."! Sorry aber das geht mal gar nicht!

Und mit 23 solche Sprüche raus zu hauen, ist echt ****!

Und außerdem ging's gar nicht ums Thema! Das hätte er mir auch per PN schreiben können!

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