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US-Heck für Audi
Hallo, ich mir jetzt die US-Kennzeichenhalterung für mein Audi Coupe gekauft und wollte fragen ob mir jemand sagen kann ob ich die eintragen lassen muss oder nicht. Und wenn ja ob ich die auch eingetragen kriege.
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17 Antworten
Einfach mal zum TÜV und fragen, die werden es schon wissen. Und informiert man sich nicht vorher, bevor man etwas kauft.
moin,
eintragen iss so ziehmlich unmöglich...
kleines kennzeichen bekommen, kommt auf den landkreis an...
das liegt im ermessen der zulassungsstelle....
hier bei uns fast unmöglich...
laut gesetz müssen sie dir ein kleines kennzeichen geben, wenn das umrüsten auf ein "normales" kennzeichen
den fahrzeugwert übersteigen...
du kannst es mal mit nem kostenvoranschlag von audi mit ner neuen heckklappe inkl lackierung versuchen...
mal schauen, was sie sagen...
MFG marko
Unsere Hella US Leuchten haben E-Prüfzeichen von der Limo. Vielleicht ist das bei dir auch so.
Kleines Kennzeichen (125er) haben wir leider nicht bekommen aber ein normales Motorradkennz.
gruß
Zitat:
Original geschrieben von Audi.200.20V
laut gesetz müssen sie dir ein kleines kennzeichen geben, wenn das umrüsten auf ein "normales" kennzeichen
den fahrzeugwert übersteigen...
Fast: Wenn das Umrüsten nen bestimmten Pronzentsatz (ich meine 25%) des Fahrzeugwertes übersteigt.
Das funktioniert aber nur, wenn das entsprechende Teil ab Werk dran war. Der TE hat also absolut kein Recht drauf
Das eintragen der US-RL ist nahezu unmöglich, (jedenfalls der Blinkerecken), da die Blinker laut StZo in dD gelb leuchten müssen, die US-Teile leuchcten aber rot. also nicht konform für den Deutschen Markt.
müssen die fahrzeuge ausm amerikanischen markt nicht sogar noch zusätzlich zwei rote rückstrahler anbringen?
hab vor paar monaten eine neue heckstoßstange für mein coupe gekauft und da waren welche dran... es hieß, dass das spenderfahrzeug ursprünglich aus den USA kam.
Zitat:
Original geschrieben von SerialChilla
Zitat:
Original geschrieben von Audi.200.20V
laut gesetz müssen sie dir ein kleines kennzeichen geben, wenn das umrüsten auf ein "normales" kennzeichen
den fahrzeugwert übersteigen...
Fast: Wenn das Umrüsten nen bestimmten Pronzentsatz (ich meine 25%) des Fahrzeugwertes übersteigt.
Das funktioniert aber nur, wenn das entsprechende Teil ab Werk dran war. Der TE hat also absolut kein Recht drauf
moin,
das weiss ich aus zuverlässiger quelle, weil ich damals den stress hatte....
man bekommt das kleine kennzeichen, wenn das umrüsten auf die grosse kennzeichenaussparung (heckklappe usw)
der Fahrzeugwert (100%) überschritten wird !
kleines beispiel:
Audi A4 B5 mit US Heckklappe, wert des fahrzeugs 3000 euro, kosten zum umrüsten 2999,- pech gehabt, bekommt kein kleines kennzeichen.
Golf 2 mit umgeschweißter heckklappe, wert des fahrzeugs 800 euro, kosten zum umrüsten 900 euro, bekommt nen kleines kennzeichen und gut ist...
so ist das halt in deutschland...
MFG Marko
Ich weiß es auch aus zuverlässiger Quelle, ich habs nämlich auch durch: http://baron784.ba.ohost.de/Bilder/Bild000.jpg
Wie gesagt, es steht einem nur bei nem echten US Modell zu. Der Kerl an der Zulassungsstelle hat damals nach 3 Tagen reden ein Auge zugedrückt.
Die DEKRA wollte uns kein Gutachten über die Umbaukosten geben, bzw in welcher Relation das zum Fahrzeugwert steht. ("Bei dem Auto mach ich gar nichts!")
Erfolg hatten wir dann mit nem Kostenvoranschlag von VW über 1000 Euro. Das Telefonat mit seinem Chef hab ich noch im Kopf: "Der ist zwar sehr schick, aber sicher nicht mehr als 4000 Euro wert."
Für das Auto gibts übrigens n 5-stelliges WGA
Diese Umrüstageschichte, wegen dem kleinen Kennzeichen liegt teilweise auch im ermessen der Zulassungsstelle.
Hier in Bremen-Nord war es so, daß nur originale US-Fahrzeuge, also nichtmal ein US-Golf, die kleinen Kennzeichen bekamen. Wie das hier jetzt aussieht kann ich nicht sagen, mein wissensstand ist hierzu von 2007.
also ich hatte mich für meckis mal durch die Thematik gewühlt und das dann komplett aufgeschlüsselt.
Sagen wirs mal so: Das zweizeilige Kuchenblech ist kein problem. zumindest solange das gewünschte Kennzeichen in Schrift draufpasst. alles andere ist mit unterschiedlich hohem Aufwand, oder gar nicht relaisierbar, wobei das die einzelnen Zulassungstellen die die Kennzeichen genehmigen unterschiedlich hart auslegen. mancher bekommts ohne Brauenzucken der nächste nicht für Geld und gute Worte, der rechtliche Aspekt des montierens der US leuchten mal aussen vor, lauten die Vorschriften (die gesetzlich bindenden Vorschriften...!) zur Erteilung von Kennzeichen folgendermaßen:
...erstmal moin. ich les hier schon ne weile mit jetzt neuanmeldung und das erste post - weil genau das thema bei mir zur debatte stand.
aus reinem masochismus habe ich mich also mal durch die gesetzesvorschriften gewühlt und die gewonnen erkenntnisse will ich euch natürlich nicht vorenthalten.
Vorweg alles bez Kennzeichen - schriften, Art, Abmessungen, Anbringungasrten, Neigungswinkel, Beleuchtung und noch viel mehr ist hier nachzulesen - im bundesanzeiger der die Vorschrfiten veröffentlicht:
http://www.bundesgesetzblatt.de/ einfach über den kostenlosen Bürgerzugang und dann ists die Ausgabe : N. 21 vom 29.04.2006.
Die Erteilungsvorschriften sind in :
"Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen " geregelt die sich bezüglich de Ausprägung auf obige Veröffentlichung beziehen.
Kurz zusammengefasst.
1. es gibt drei Arten von kennzeichen -
a) das normal altbekannte einzeilige (max 52x10cm)
b) das zweizeilige Kuchenblech (max 34 x 20cm)
c) ein verkleinertes zweizeiliges. (25,5 x 13)
2. es gibt drei Arten von Schriften
a) die "Mittelschrift75" (47,5mm breite 75mm höhe pro zeichen)
b) die "engschrift75" (40,5mm breit)
c) eine "Mittelschrift 49" nur für Kennzeichenart 1c (31 breit x 49mm hoch)
3. Die Vorschriften zur Erteilung der Kennzeichen lauten sinngemäß zitiert:
a) Für PKWs ist Kennzeichen entweder 1a oder 1b zu verwenden - das Kennzeichen ist mit Schrift 2a zu bdrucken. Kennzeichen 1c ist nur für Motorräder und Landmaschinen zulässig (vorrausetzung Geschwindigkeitsaufkleber)
b) zusätzlich sind die Abstände einzuhalten (nachlesbar/als grafik ab seite 1037 im obigem Bundesgesetzblatt)
4. (jetzt wirds interessant)
a)"...es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lässt dies nicht zu. In diesem Fall darf ... ...die Engschrift verwendet werden",
b) "Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen," [wenn nicht unverhältnismäßiger Aufwand.]
5. Gutachter: stellt er fest, dass "unverhältnismäßigen Aufwand oder technische Unmöglichkeit" vorliegt, dann kann die Zulassungsbehörde eine Ausnahme zum Führen von Kennzeichenart 1c (mit schrift 2c) genehmigen. das (letzteres) gilt selbstverständlich nicht, wenn nachträgliche Änderungen Kzart 1a odr 1b unmöglich machen.
was heisst das letzlich für die US rückleuchten ?
1. wenn die maximal Einbaubreite tatsächlich 34cm ist, dann kann ein standardkennzichen maximal 3standard buchstaben betragen (H-H 1)
2. kulanzmäßig könnten zb teilweise engschrift angewandt werden, dann wäre zb (H-H-11) realisierbar
3. da ein zweizeiliges ohne Probleme erteilt werden kann (1b) muss man sich das mal ausrechnen (das passte bei mir eh nicht also hab ichs nicht gemacht Wink )
4. wenn 4a zutrifft (was mit einer Tüv eintragung der Leuchten evtl gegeben wäre - das könnet strittig sein), dann darf/muß die Schrift 2b au Kz 1a oder 1b verwendet werden, (denn Schritt 4a kommt vor 4b - dem Umbau der Leuchten) folglich wären dann zb auch (HH-H 1) realisierbar aber das endkennzeichen könnte schmaler ausfallen. es wäre auch möglich nochmehr Zeichen unterzubringen wenn man zweizeilig 1b nimmt. müsste man ausrechnn. Wie gesagt standard zweizeilig ist dem stinknormalen einzeiligen gleichgestellt.
5. Alternativ - udn da gehts dann aber um Milimeter - kann auch ein 5 stelliges (H-H 111) realisiert werden. das hätte dann aber eine gesamtbreite von ~36cm.
alles in allem - ab seite 1037 bzw 1042 im Bundesgesetzblatt sieht man abbildungen mit bemaßungen so dass jeder der will jetzt mal den rechenschieber schwingen darf... und wnen die pägemaschine nicht zu ausgeleiert ist, dann kann auch gerne die rennleitung mitm Messchieber nachmessen...
viel erfolg
- wer jetzt andere Erfahrungen gemacht hat, oder macht, oder machen wird darf sich freuen oder ärgern, aber das obige ist GESETZ [Stand August 2009]
Zitat:
Original geschrieben von Verbal Kint
b) "Ist es der Zulassungsbehörde nicht möglich, für ein Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, das an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, so hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen," [wenn nicht unverhältnismäßiger Aufwand.]
Da liegt der Hund begraben.
KKrHB, du wirst recht haben.... jeder handhabt das anders.
moin,
stimmt, das 2 zeilige kuchblech rücken sie raus...
das hatte ich damals auch am meinem passi, hat aber net unbedingt schön ausgesehen...
wobei beim audi oben und unten noch ne erhöhung ist und das schild net passt.
knicken darfst du es net, weil sonst bekommst du evtl. eine wegen urkundenfälschung dran...
hier nen bildchen...
mfg marko
Genau so ka... sieht das bei uns auch aus. Hab den Kennz.halter von der vorderen Stoßstange passend geschnitten und den nach hinten verfrachtet. (KZ steht jetzt schräg raus weils beim T89 nicht reinpasst)
Ich habe nur die inneren US Rückleuchten welche ein E1 Prüfzeichen haben, also für Deutschland. Da brauch ich doch keine TÜV Eintragung mehr oder?
Werd mir den Gesetzestext noch mal einsaugen und da hinmarschieren, zu mal es mittlerweile nach der Kreisfusion KFZs wie, um mal einen zu nennen, nen X5 gibt, der ne normale KZ-Aussparung hat aber das Kennz. 1C. Hab auch n Foto von dem gemacht und werd bei der Zulassungsstelle nochmal aufschlagen.
moin,
wenn E-prüfzeichen drauf dann eintragung frei...
mfg marko