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US Import, keinen Titel und keine Zollpapiere vorhanden
Hallo Leute,
Ich bin neu hier und habe gesehen das über dieses Thema schon öfters diskutiert wurde und bitte um rat bzw. um Hilfe, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
nun zu meiner Geschichte.
Ich Besitze seit kurzem ein US Import Baujahr 2007 Audi A4 B7 Cabrio 3,2 Fsi Quattro, ein totales Traum Auto meinerseits (mit 18). Zu der Vorgeschichte : Mein Vater wohnt in Portugal und dieses Auto damals in Portugal, Lissabon gesehen, hatte darauf hin hier in Deutschland einen kontakt bei Audi, hat diesen Kontaktiert und der hat für ihn eine abfrage gemacht ob es gestohlen ist o. Ä. , da dies nicht der Fall war entschloss mein Vater sich den Wagen kurzer Hand zu kaufen, was sich erst sehr Plausibel anhört. Einziger haken an der Sache : der Wagen hat keinerlei Dokumente. Also keinen US Titel bzw. "Certification of Title" und auch keine Zollpapiere und keinen Kaufvertrag von dem Verkäufer aus der USA, mit damals beziehen wir uns auf das Jahr 2014 - 2015. Danach entschied mein Vater sich, den Wagen nach Deutschland zu bringen, da er hier viele Freunde hat um das Auto bei irgendwem unterzustellen und sich um den Papierkram zu kümmern. Er hat dann 2015 im August eine EBE machen lassen (Einzelbetriebserlaubnis), mit Sondergenehmigungen, da der Wagen keine Lichtweitenregulierung hat und ein paar andere kleine Sachen.
Dann kam noch eine Tieferlegung drauf und Nagelneue Speedline St5 20Zoller. Nachdem das Auto fertig gemacht wurde und fertig für den Straßenverkehr war kam es also alles nur noch auf die Papiere an.
Ich habe den Wagen jetzt seit Weinachten in meinen Händen weil mein Vater mir den Wagen geschenkt hat da er zu beschäftigt mit seinen eigenen Sachen um sich richtig darum zu kümmern und er selber nicht mehr weiter wusste nach vielen versuchen beim Straßenverkehrsamt. So jetzt sitze ich hier mit dem Auto und weiß nicht mehr weiter.
Ich habe jetzt gestern den Carfax ausgelesen und da steht das das Auto 2007 gekauft wurde in New Jersey und als Firmen Auto registriert war, dann ungefähr ein Monat später hatte das Auto einen starken Wasserschaden und der zuletzt ausgelesene Kilometerstand waren 10 Meilen (16km). Daraufhin wurde das Auto einen Monat darauf nach New York weiterverfrachtet und dann nach Frankreich importiert, ab da hört die Historie auf, Ich gehe davon aus das der Besitzer in Lissabon den Wagen 7 Jahre gehabt hat und ihn dann weiterverkauft hat weil er es selber aufgegeben hat nach der Reparatur und ihn dann weiterverkauft hat an meinen Vater. Wenn man sich das Auto anguckt sind nicht mal spuren zu sehen das das Auto Unterwasser stand. Das Auto wurde nie in Europa zugelassen hat aber 50.495 km und ist seitdem im Besitz von meinem Vater. Jetzt weiß ich selber nicht mehr weiter, ich war bei Audi habe da gefragt die konnten mir nicht helfen, ich war beim Tüv, die haben mich zum Straßenverkehrsamt geschickt und dann war ich vorgestern beim Straßenverkehrsamt und die haben zu mir gesagt Ohne Titel keine Zulassung bzw keine Beantragung auf Deutsche Papiere. Jetzt meine Fragen : Was kann ich tun hat jemand einen Lösungsweg eine Vorgehensweise ?
Kann ich das Auto Neu verzollen ?
Und wenn ja wie geht das ohne ehemaligen Kaufvertrag, wie sollen die den Verzollen wenn der kein definierten Wert hat ?
Oder Wie komme ich an die alten Zoll Papiere dran ?
Und wie kann ich an einen Ersatztitel rankommen ?
Ich brauch wirklich eure Hilfe, wenn irgendjemand weiter weiß bitte Helfen, ich wäre sehr dankbar, Danke schonmal im Vorraus
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45 Antworten
Eine EBE gibt's dann wohl nicht sondern nur das "Gutachten zur Erlangung einer EBE" da nie in Europa angemeldet.
-> Neues Gutachten zur EBE erforderlich
-> Nachweis der Erstzulassung (ggf. das Carfax)
-> Nochmal die Ausnahmegenehmigungen beantragen.
Das wäre der zulassungstechnische Teil. Spannend wird es mit dem Thema Verzollung und Eigentumsnachweis. Interessant ist da an der Historie IMHO die 50000km und die angeblich nicht erfolgte Zulassung in der EU obwohl mit 16km hierhin verschifft lt. Carfax. Da ist irgendwas faul an der Geschichte.
Von wem gekauft? Kaufvertrag? FIN mal bei google eingegeben?
Ansonsten muss man mal gucken ob man ggf. über die französischen Behörden was rausbekommt, lt. deinem carfax ist er ja dahin aus den USA exportiert worden. Irgendwo hat das Auto seine Kilometer ja nicht auf einem Prüfstand gefahren.
Passenden Unfallschrottwagen mit Papieren zulegen und diesen mit den Teilen des Reimports wieder aufbauen.
@Moers75 Tut mir leid richtig, ich habe das Gutachten zur erlangung einer EBE.
Meinst du das Carfax reicht ? weil in dem Gutachten zu erlangung ist etwas abgebildet was aussieht wie ein Fahrzeugschein und da steht auch das erstzulassungs Datum drin.
Zu dem Thema mit der Verzollung und eigentumsnachweis, da habe ich hier im Forum gelesen das das Auto nochmal verzollt werden kann also der Zoll das Auto einschätzt bzw Bewertet und dieser dann neu Verzollt werden könnte.
Und warum der wagen 50000km geschafft hat und wie das geht das Frage ich mich auch, da der Wagen von meinem Vater und mir nicht bewegt wurde. Mein Vater hatte aber erwähnt das man in portugal nicht länger als 2 Wochen mit ausländischen kennzeichen rumfahren darf, da das Auto zugelassen werden muss und er davon ausgeht das die mit den Kennzeichen aus Amerika rumgefahren sind und erwischt wurden. Mein Vater meinte Außerdem das er davon ausgeht das die Behörden die Papiere eingezogen haben, was aber für mich keinen sinn machen würde, weil warum Sollte jemand ein Auto wenn er doch die Papiere hat das Auto nicht irgendwie Regestrieren um Papiere in seinem Land zu erlangen.
Mein Vater hat ihn 2014/2015 bei einem Polen in Lissabon gekauft und das Geld ging wohl bar über den Tisch ohne Vertrag etc. da er auch keine Hohe Summe bezahlt hatte, er hat damals schlappe 2500€ dafür bezahlt und danach wollten sie ihm die Karre noch wieder Klauen, weil wohl der zweite Funkschlüssel von dem Polen einbehalten wurde, ganz komisch. Ich sitze hier zuhause und habe einfach nur noch Fragezeichen im Kopf.
FIN hab ich schon eingegeben, war nix aufzufinden.
Ich versuche es mal mit den Französischen behörden, muss nur erstmal eine Kontaktadresse finden.
Mit der Kopie der Papiere kannst Du es versuchen. Es wäre natürlich super, wenn Du dazu auch einen Kaufvertrag hättest. Ohne wirst Du keine Chance haben.
Die Freigabe vom Zoll brauchst Du auch, wirst ihn ggf. verzollen müssen. Dabei wird der Wert angesetzt, den das Auto zum Zeitpunkt der Einfuhr hatte. Das ist aber sekundär, ich würde erst einmal das Grundsätzliche klären.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 17. Januar 2024 um 17:36:20 Uhr:
Mit der Kopie der Papiere kannst Du es versuchen. Es wäre natürlich super, wenn Du dazu auch einen Kaufvertrag hättest. Ohne wirst Du keine Chance haben.
Welche Kopie?
Er meinte wohl diese Aussage des TE dazu.
„Meinst du das Carfax reicht ? weil in dem Gutachten zu erlangung ist etwas abgebildet was aussieht wie ein Fahrzeugschein und da steht auch das erstzulassungs Datum drin.“
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 17. Januar 2024 um 17:01:00 Uhr:
Passenden Unfallschrottwagen mit Papieren zulegen und diesen mit den Teilen des Reimports wieder aufbauen.
Du meinst wohl man schneidet das Blech mit der FIN aus dem Unfallauto raus, und setzt dann den Reimport als "Ersatzteil" um dieses Stück Blech herum.
Typisches Vorgehen um " heiße Fahrzeuge abzukühlen"
Dann muss der Unfaller mit Papieren aber ebenso ein Us Import sein,sonst wird das nix mit den 70er Ausnahmen.
OHNE Verzollungsnachweis sowieso nicht.
§ 6(7) Sofern das Fahrzeug aus einem Staat, der nicht Mitgliedstaat oder nicht anderer Vertragsstaat ist, eingeführt oder aus dem Besitz der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte, der im Bundesgebiet errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere oder ihrer Mitglieder erworben wurde, so ist mit dem Antrag der Verzollungsnachweis vorzulegen. Wird dieser nicht vorgelegt, hat die Zulassungsbehörde das zuständige Hauptzollamt über die Zulassung zu unterrichten.
Stammt doch sowieso aus polnischen Händen und der Kaufpreis lag ungefähr bei 1,- € pro kg zGG. Sowas wurde häufig über Belarus mit neuen Papieren versehen und weitergeschoben, was tatsächlich legal ist.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 17. Januar 2024 um 20:12:18 Uhr:
Er meinte wohl diese Aussage des TE dazu.
„...weil in dem Gutachten zu erlangung ist etwas abgebildet was aussieht wie ein Fahrzeugschein und da steht auch das erstzulassungs Datum drin.“
Im deutschen Gutachten zur Erlangung der BE ist natürlich eine Seite mit den Fzg.-Daten, die optisch aufbereitet ist wie eine ZB1/Fahrzeugschein
Die Fahrzeugbeschreibung , meist Seite 2 des Gutachtens.
Okay Also erstmal danke an alle das ihr euch die Zeit nehmt und mir versucht zu helfen.
Hat denn jemand von euch einen Leitfaden an den ich mich halten kann, also ich habe mir jetzt notiert
1. Neu Verzollen lassen, er wird nach dem damaligen wert verzollt so
2. Neues Gutachten zur Erlangung der EBE, alle Sondergenehmigungen neu beantragen
und wie gehts dann weiter ?
Wie komme ich an diesen sogenannten ersatztitel ohne die USA betreten zu müssen oder ähnliches ?
@Kai R. Was meinst du mit "das grundsätzliche" ?
Zitat:
@Audi.Miguel schrieb am 17. Januar 2024 um 22:42:43 Uhr:
Okay Also erstmal danke an alle das ihr euch die Zeit nehmt und mir versucht zu helfen.
Hat denn jemand von euch einen Leitfaden an den ich mich halten kann, also ich habe mir jetzt notiert
1. Neu Verzollen lassen, er wird nach dem damaligen wert verzollt so
2. Neues Gutachten zur Erlangung der EBE, alle Sondergenehmigungen neu beantragen
und wie gehts dann weiter ?
Wie komme ich an diesen sogenannten ersatztitel ohne die USA betreten zu müssen oder ähnliches ?
0. Deine Zulassungsstelle fragen, ob sie das so mitmacht, wie du dir das vorstellst.
Sonst machst du 1. und 2., investierst dafür Geld und dann kannst du es trotzdem nicht zulassen. Ich persönlich sehe den Verzollungsnachweis hier nicht als den Knackpunkt an, sondern eher den Nachweis über die Verfügungsberechtigung für das Fahrzeug…kläre erst mal den Punkt, bevor du dir über weitere Schritte Gedanken machst.
Einen Ersatz-Title bekommst du nicht, dazu müsste das Fahrzeug wieder in die USA und dort zugelassen werden.