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US-Kennzeichen in D erlaubt
Hallo,
habe frisch einen Ford Mustang, Bj. 2005 aus den USA importiert. Gestern erst vom Hafen mittels Kurzzeitkennzeichen abgeholt. Original US-Kennzeichen aus Kalifornien sind aber noch dran. Aufkleber bis Nov. 2011 auch. Die Frage ist: Ist der Wagen auch durch die US-Kennzeichen versichert und kann ich bis Nov. damit noch rumfahren oder muss ich den sofort ummelden?
mfg
Michael
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27 Antworten
Hallo !
Theoretisch könntest und dürftest Du das, wenn Du von deiner
US Versicherung eine "Internationale Versicherungskarte"
(Grüne Vers.Karte) ausgestellt bekämest. - Nur doof das die
USA nicht Mitglied in dem Konsorzium sind, und somit keine
solche Karte ausstellen können. Das ist eher auf die EU
beschränkt sowie Russland, Türkei, Marokko, Israel usw.
Geh mal zum ADAC, dort bekommst Du eine "Grenzversicherung",
damit geht das dann.
Wenn du American -legal resident- bist, kannst Du vorrubergehend bis 6 Monate, das Auto in Deutschland benutzen. Die Versicherungskarte und die Registrierung muss auf DICH Ausgestellt sein.
Die Versicherungskarte, die DU von der Versicherung bekommst, und immer mitfuhren musst, macht die Registrierung erst moglich.
Das heisst wenn du nicht auf der Registrierung bist, und keine Versicherungskarte hast, solltest DU dieses nicht machen.
Fur Deine Falle, gibt es Uberfuhrungskennzeichen.
Rudiger
Versicherung gibt's auch bei Tour Insure in Hamburg. Ansonsten: KFZ Steuer muss bezahlt sein und die Einfuhrabgaben müssen entrichtet sein, dann sollte es auch keinen Stress mit der Rennleitung geben. Bis November sollte das dann kein Problem sein.
Gruss, 201er
Das Thema hatten wir erst vor wenigen Tagen.
Kurz:
Wenn du in den USA wohnst, dort angemeldet bist, der Wagen für dich versichert bist und die Kennzeichen auf dich angemeldet dann ja.
Wenn einer der Punkte mit nein beantwortet wird: Nein
Zitat:
Original geschrieben von LittleRed
Kurz:
Wenn du in den USA wohnst, dort angemeldet bist, der Wagen für dich versichert bist und die Kennzeichen auf dich angemeldet dann ja.
Wenn einer der Punkte mit nein beantwortet wird: Nein
Also brauch er deiner Meinung nach keine Grenzversicherung ???
Das sind ja nicht alle Fragen, aber er ist Deutscher, so wie ich das sehe, und damit ist das doch eh erledigt. Was er bräuchte ist da nur hypothetisch.
falsch, das Kennzeichen hat nichts mit der Staatsbürgerschaft oder dem Wohnsitz in D zu tun. Leider gibt es aber Polizisten, die gerne so etwas mangels Sachkenntnis behaupten. Ich habe es oft genug gemacht, kenne also das Problem.
Wenn der Wagen in D versichert ist und Vater Staat bekommen hat was ihm zusteht, dann sind ein paar Monate mit US Kennzeichen legal. Wichtig ist dass neben Zoll und EUSt auch die KFZ Steuer bezahlt ist. Und genau hier unterscheidet sich der Tourist vom Einheimischen. Kleiner Tipp: vor der Anmeldung beim zuständigen FA das Datenblatt mit der Schadstoff-einstufung besorgen, damit die Dir nicht erst mal die höchste Steuerstufe in Rechnung stellen. Papiere immer mitführen und keine anderen Geschichten von Polizisten akzeptieren.
Gruss, 201er
Zitat:
Original geschrieben von 201er
Wenn der Wagen in D versichert ist und Vater Staat bekommen hat was ihm zusteht, dann sind ein paar Monate mit US Kennzeichen legal
Gruss, 201er
Und woran erkennt man, das ein Wagen in D versichert ist und Vater Staat bekommt was ihm zusteht?
an einem deutschen gestempeten Kennzeichen. Und keine Zulassung in D stempelt ein US Kennzeichen..
@ Antons:
Kurz: Nein, ist nicht erlaubt.
Als Deutscher darfst Du (bis auf ganz wenige Ausnahmen) kein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung bewegen. Eine Ausnahme ist, wenn Dein ständiger Wohnsitz im Ausland ist oder Dein Arbeitgeber seinen Firmensitz im Ausland hat und Dir einen Firmenwagen zur Verfügung stellt.
Auch eine Grenzversicherung hilft Dir nicht weiter, weil sie nicht für Dein Vorhaben geeignet ist und so gegen geltendes Recht verstößt.
Falls Du doch mit den US-Kennzeichen fahren solltest, so kannst Du wegen Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz belangt werden.
Sollte das Auto über eine deutsche Zulassung verfügen und Du fährst statt mit deutschen mit amerikanischen Kennzeichen, so ist das immer noch mindestens eine OWi.
Gesetzlich ist das übrigens in der Internationale Kraftfahrzeugverkehrsverordnung (IntKfzVO) verankert, dort heißt es:
Zitat:
§ 1 IntKfzVO:
(1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger
a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl. 1930 II S. 1234) oder
b) ausländischer Zulassungsschein
ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
Der Begriff "vorübergehend" ist in § 5 IntKfzVO definiert:
Als vorübergehend im Sinne des § 1 Abs. 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr; der Zeitablauf beginnt
a) bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 mit dem Ausstellungstage,
b) bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tage des Grenzübertritts
Regelmäßig ist der Standort, von welchem aus das Fahrzeug seine Fahrten unternimmt (BayObLG, Urt. v. 28.10.1958)
"Vorübergehender Verkehr" ist dann zu bejahen, wenn ein Fahreugführer mit seinem ausländischen Fahrzeug im Transit durch Deutschland fährt oder sich kurzfristig zum Zwecke eines Messebesuches, Besuch einer Veranstaltung hier aufhält oder aus beruflichen, privaten oder sonstigen Gründen in Deutschland unterwegs ist.
Seit der Änderung des § 1 IntKfzVO zum 01.12.88 hat die in § 5 IntKfzVO normierte Jahresfrist für einen vorübergehenden Aufenthalt praktisch keine Bedeutung mehr. Denn eine weitere Voraussetzung für den vorübergehenden Verkehr ist nun, dass für das betreffende ausländische Fahrzeug im Inland kein regelmäßiger Standort begründet wurde. (Kommentar Lütkes/Ferner/Kramer zu § 1 IntKfzVO, Rd-Nr. 9)
Grüsse
Norske
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine Meinungsäußerung im Sinne des Art. 5 GG und nicht um eine Rechtsberatung
ok, versuchen wir es nochmal.
1. @dagehtshin
"Und woran erkennt man, das ein Wagen in D versichert ist und Vater Staat bekommt was ihm zusteht?"
Bei spezialisierten Unternehmen wie Tour Insure bekommt man eine grüne Karte ausgestellt, als Nachweis dass eine Haftpflichtversicherung besteht.
Bei Anmeldung beim FA stellt das FA einen KFZ Steuerbescheid auf das betreffende Fahrzeug aus.
2. @norske
§ 1 IntKfzVO - ist im Wesen richtig, läuft aber unterm Strich auf die Zulassungs- und vor allem Steuerpflicht hinaus. Und Steuerhinterziehung wird eben dadurch vermieden, dass man die KFZ Steuer bezahlt, da man als Inländer im Gegensatz zu Touristen steuerpflichtig ist, auch was das bewegte Fahrzeug anbelangt.
"Falls Du doch mit den US-Kennzeichen fahren solltest, so kannst Du wegen Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz belangt werden."
Mit Versicherungsnachweis und nachgewiesener Anmeldung beim FA ist das kaum möglich. Dein Fazit ist jedoch richtig und deckt im Prinzip das ab was ich Eingangs schon schrieb. Versicherung und geleistete Abgaben sind die Voraussetzung.
@ Themenersteller:
um diese Diskussion abzuschliessen: Frag doch einfach mal beim örtlichen Hauptzollamt und sicherheitshalber auch beim zuständigen FA (welches die KFZ Steuer eintreibt) nach. Die müssten Dir eine verlässliche Auskunft erteilen. Ich dachte am Anfang auch dass es nicht geht, erst ein Zollbeamter hat mir den Tipp gegeben. Das FA hat auch nie Probleme gesehen (ich habe das mehrmals gemacht) und brav Steuerbescheide erlassen. Hin- und wieder gab es eben Diskussionen mit der Polizei, die haben sich aber immer nach Rücksprache und Klärung in Luft aufgelöst. Also kann es so illegal nicht sein, oder?
Gruss, 201er
Und auf was stellot das Finanzamt den Steuerbescheid aus?
Verdacht?
@ 201er:
Der Satz „Falls Du doch mit den US-Kennzeichen fahren solltest, so kannst Du wegen Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz belangt werden.“ bezog sich darauf, dass das Fahrzeug ohne deutsche Zulassung hier bewegt wird.
Okay, war vielleicht nicht ganz deutlich ausgedrückt.
Trotzdem sehe ich Schwierigkeiten mit einem in Deutschland zugelassenen, also versichertem und versteuertem, Auto mit nicht registrierten US-Kennzeichen zu fahren – im Prinzip könnte dann auch ohne Kennzeichen fahren. Wie soll z.B. bei Verkehrsverstößen der Halter ermittelt werden? Stell Dir einen Unfall mit Personenschäden und Fahrerflucht vor… Wie sollte eine Fahndung aussehen, selbst wenn es Zeugen gibt?
Grüsse
Norske
Dann gebe ich hier auch mal meinen Senf dazu, weil ich momentan (noch bis 5. September) auch mit amerikanischen Nummernschildern (Illinois) fahre.
Kurz zum Hintergrund. Ich bin Deutscher, meine Frau Amerikanerin. Hab bis vor zwei Monaten sieben Jahre lang in Chicago gelebt. Aufgrund eines tollen Stellenangebotes meiner Frau sind wir zurück nach Deutschland.
Mitgebracht haben wir unseren 2011 Toyota Sienna. KFZ-Steuer haben wir bereits in Bremerhaven gezahlt (da keine Abmeldung aus Illinois vorliegt) und hierfür auch eine Quittung erhalten. Ich bin dann zum ADAC und hab mir für 105 Euro eine 29 Tage gültige Grenzversicherung besorgt. Natürlich nicht ohne vorher noch mal bei ADAC, Landratsamt und Polizei nachzufragen. Alle meinten kein Problem.
Rein theoretisch könnte sich die Polizei im Falle eines Unfalles beim Illinois Secretary of State, Jesse White, erkundigen und die würden mich dann so finden. Da ich aber im Falle eines Falles keien Fahrerflucht begehen würde, wäre das sowieso nicht notwendig.
Aufgehalten wurde ich noch nicht (ist in meiner Gegend auch unwahrscheinlich, da hohe Anzahl von US-Militärangehörigen), aber sollte das in den nächsten Tagen doch noch passieren, dann zeige ich meine Grenzversicherungskarte und meine Quittung vom Zoll vor und dann schau mer mal weiter.
Die Masche mit der Steuerhinterziehung wird in unserem Fall wohl kaum ziehen. Zumindest möge mir Vater Staat dann mal erklären was mit meinen 324 Euro passiert die ich dem Zoll gegeben hab.