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US Rückleuchten ersetzen durch EU mit E - Prüfzeichen Eintragungsfrei ?

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 13. Juni 2024 um 20:05

Hallo, ich habe ein US Import Audi, der in Deutschland schonmal zugelassen war, aber ist jetzt abgemeldet. Im Moment hat er die US Rückleuchten welche rot blinken. Ist auch im alten Fahrzeugschein irgendwie vermerkt, aber in meiner Stadt, möchte das die Zulassungsstelle so nicht zulassen. Ich habe mir einen Satz Rückleuchten mit E-Prüfzeichen bestellt, welche ich auch einbauen will. Wie ist es aber danach? Muss ich das auch eintragen lassen, oder vom TÜV abnehmen lassen? Laut denen muss ich, aber soweit ich weiß muss man die mit dem E-Prüfzeichen nicht eintragen.

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23 Antworten

Brauchst du nicht! Nur fahren

Themenstarteram 14. Juni 2024 um 4:34

Zitat:

@Jelonek schrieb am 13. Juni 2024 um 22:13:33 Uhr:

Brauchst du nicht! Nur fahren

Naja ich muss das Auto aber erstmal anmelden, aber die Zulassungsstelle macht mir da so einen Stress und möchte dass es zusätzlich von TÜV abgenommen wird.

Gibt es da einen paragraphen oder keine Ahnung irgendwas womit ich vor Ort argumentieren kann?

´+

Zitat:

@montecristo44 schrieb am 14. Juni 2024 um 06:34:34 Uhr:

Zitat:

@Jelonek schrieb am 13. Juni 2024 um 22:13:33 Uhr:

Brauchst du nicht! Nur fahren

Naja ich muss das Auto aber erstmal anmelden, aber die Zulassungsstelle macht mir da so einen Stress und möchte dass es zusätzlich von TÜV abgenommen wird.

Gibt es da einen paragraphen oder keine Ahnung irgendwas womit ich vor Ort argumentieren kann?

Leider Nein.

Lass dir die Umrüstung vom TÜV bestätigen und gut is.

Soweit ich das im Kopf habe ist E-Prüfzeichen eigentlich immer eintragungsfrei. In dem Falle wären es ja auch noch Original-Rückleuchten. Wüsste nicht wie irgendein Prüfer daran was beanstanden sollte, genau die Art Umrüstung wird ja gerne bei einer 21er immer gefordert falls möglich.

Ich habe es so verstanden, im Fahrzeugschein sind die roten Fahrtrichtungsanzeiger eingetragen, und die Zulassungsbehörde genehmigt das nun nicht. Okay soweit.

 

Dann muss natürlich nach dem Umbau eine Bestätigung/Abnahme gemacht werden.

Ich fahre auch US Rückleuchten. Da rote Blinker bei neueren Fahrzeugen

nicht mehr eingetragen werden habe ich Grüne Leuchtmittel eingesetzt.

Grünes Licht hinter Rotem Glas ergbit ein perfektes Gelb. (Farbenlehre)

Daher auch seit Jahren keine Probleme beim TüV.

Oft ist auch die Verdrahtung bei US-Modellen anders, kann sein das

EU Leuchten nicht Plug+Play passen !

Die große Frage ist ja hier, um was für ein Baujahr es sich handelt.

Ist ja grundsätzlich auch in rot möglich, sofern gewisse Voraussetzungen zutreffen.

Nur leider ist die Eingangsfrage etwas zu dürftig gestellt...

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 14. Juni 2024 um 17:37:28 Uhr:

Die große Frage ist ja hier, um was für ein Baujahr es sich handelt.

Ist ja grundsätzlich auch in rot möglich, sofern gewisse Voraussetzungen zutreffen.

Nur leider ist die Eingangsfrage etwas zu dürftig gestellt...

Ich gehe mal davon aus, dass das Baujahr nach 1970 liegt,

damit wären die roten Blinker fast nicht zulassungsfähig.

Da nun mal die roten Blinker in den Papieren stehen,

braucht das Strassenverkehrtamt eine Austragungsabnahme.

Zitat:

@schleuti schrieb am 15. Juni 2024 um 05:28:34 Uhr:

Ich gehe mal davon aus, dass das Baujahr nach 1970 liegt,

damit wären die roten Blinker fast nicht zulassungsfähig.

Was heißt fast nicht.

Ich schreib ja unter gewissen Voraussetzungen.

Da ist dann nichts fast, sondern ganz fest möglich.

Ich würde da nichts umbauen und es auf ein Verwaltungsverfahren ankommen lassen. Diese kuscherei wegen roter Blinker hinten die dank CETA schon seit 10 Jahren eintragungsfrei sein müssen (siehe Kommentar von Sigmar Gabriel seinerzeit) geht mir gegen den Senkel

Unsinn, das Fahrzeug kommt nicht aus Kanada.

Und selbst wenn muss es dem VkBl Importfahrzeug entsprechen, Abweichungen sind somit immer zu beschreiben.

Wann war eigentlich Schluss damit, dass rote Blinkleuchten oder gar Zweikreis-Blinkanlagen (Bremslicht als Blinklicht) noch genehmigt wurden. Ich habe 1998 einen Cadillac aus den USA mitgebracht, und da gab es nur zwei Auflagen: vorderes Standlicht bitte weiß und die Abbiegescheinwerfer außer Betrieb nehmen. Alles andere, sprich Seitenmarkierungsleuchten, Hauptscheinwerfer und kombinierte Brems-/Blinkleuchten, wurde genehmigt. Das Auto, um das es ging, war Modelljahr 1990, somit auch keine Nebelschlussleuchte. Hatte ich Glück und war unter den Letzten, die sowas genehmigt bekamen?

Rote Blinker hinten:

EZ vor dem 1.1.1970 - rote Blinker hinten ohne Ausnahmegenehmigung zulässig, sofern original so verbaut

danach bis 31.12.1989 mit Ausnahmegenehmigung möglich

NSL: ab EZ 1.1.91 erforderlich

von hier:

https://www.tuvsud.com/.../importfahrzeug-richtlinie

Zitat:

@SportTaxi schrieb am 18. Juni 2024 um 13:49:57 Uhr:

Rote Blinker hinten:

danach bis 31.12.1989 mit Ausnahmegenehmigung möglich

Kleine Ergänzung:

Nur als Oldtimer (also 07er oder H-Kennzeichen)

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