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US Style Beleuchtung erlaubt? ja oder nein
Hi Leute.
Weiss jemand ob die US Style beleuchtung jetzt erlaubt ist oder nicht? Der eine sagt ja, der andere nein. Wie ist es jetzt? HAbe in meine Frontblinker zusätzlich noch 2 Standlichtbirnen reingebohrt (siehe angehängtes Bild) Jetzt leuchten die Blinker gelb.
Ist dass so wie ichs hab erlaubt, wenn nein, was muss ich ändern?
Bitte um Rat.
Danke
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30 Antworten
Nein das ist Verboten, es gibt Blinker mit Standlicht, dass muss aber dann weiß sein.
Aber jede veränderung an Lichttechnischen Dingen am Auto heisst, dass dein Auto die BE verliert und somit kein Versicherungsschutz.
gelb nicht erlaubt..hatte ich auch drin...nimm weiss und diadem birnen dann reflektieren die das licht von der standlichtbirne auch gelblich
also eigendlich isses so das du dann das standlich inne scheinwerfer abklammen musst. Also nur ein paar standlichter.
Aber das ist doch nicht so wild, habe auch 4 standlichter sozusagen, sind aber auch klarglasblinker mit standlich und E Zeichen.
nicht erlaubt, musst dir zugelassene Blinker kaufen!
Standlicht darf in Deutschland nicht Gelb sein. Es gibt ein paar Ausnahmeregelungen für Importfahrzeuge. Aber selbst in ne Leuchtquelle bohren darfste sowieso schon nicht.
Meines Wissens nach, darf Licht das nach vorne strahlt
nur weiß sein, Aussnahme die Blinker beim blinken.......
Hi!
wenn du da selber was reingebohrt hast ist es verboten, dann erlöscht nämlich die abe deier Leuchten, m üsstest dann ein neues Lichttechnisches Gutachten anfertigen lassen, welches sehr sehr teuer ist und sich deswegen sicher nicht lohnt.
Gruss mac2k2
hol dir bei ebay einfach die blinker mit standlicht und dann baust das um in deine leuchten...hast die abe mit dabei und der tüv sagt auch nix..hat er bei mir auch nicht gemacht..hat nur die gelben birnen gegen weisse ausgetauscht...
und wo steht denn das bitte das man " nicht in eine lichtquelle reinbohren darf " und das dann die be erlischt....seit mal bissl flexibel LOL
Zitat:
Original geschrieben von XtrimNRW
und wo steht denn das bitte das man " nicht in eine lichtquelle reinbohren darf " und das dann die be erlischt....seit mal bissl flexibel LOL
Du darfst Lichttechnische Einrichtugnen nicht verändern......
mna man...ihr fahrt auch regelmässig zu schnell und stellt euch so an wegen 2 löchern wenn er das so macht wie ich das meinte gibts kein stress....nicht so verkrampft hier *g*
Zitat:
Original geschrieben von XtrimNRW
mna man...ihr fahrt auch regelmässig zu schnell und stellt euch so an wegen 2 löchern
Ja, aber deswegen erlischt nicht meine BE
und mein Versicherungsschutz......
@dose...kapier mal das da nichts erlischt wenn du ne abe hast die du bei den anderen blinkern mit dabei hast...ansonsten hätte der tüv mich wohl nicht mehr vom hof fahren lassen...man man
Zitat:
Original geschrieben von XtrimNRW
@dose...kapier mal das da nichts erlischt wenn du ne abe hast die du bei den anderen blinkern mit dabei hast...ansonsten hätte der tüv mich wohl nicht mehr vom hof fahren lassen...man man
Du hast aber auch Blinker mit ABE oder E - Prüfzeichen und net mit "Baumarkttuning"
Redet Ihr aneinander vorbei?
Die FErtigen Blinker mit Standlichtfunktion haben eine ABE und sind zugelassen. Wenn man aber die originalen Umbau erlischt die BE.
Das meinte Dose auch, das man mit selber umgebauten keinen VErsicherungsschutz hat.
ich habe ja blinker mit standlich und weiße LED s drin. Bei mir in der ABE stand aber das nur das mitgelieferte GELBE Standlich da rein darf. Irgedwie komisch, dachte mir aber auch das das nicht kann ,deswegen habe ich ja auch weiße