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V70 (2016): Kein Four-C Fahrwerk und BLIS mehr? Rücktritt vom Kaufvertrag?

Volvo V70 3 (B)
Themenstarteram 26. Mai 2015 um 8:51

Ich habe mir gerade einen neuen und teuren V70 Summum mit Inscription-Ausstattung gekauft und hatte u.a. das Four-C Fahrwerk und BLIS mitbestellt.

Nun (26.05.2015) ist der Wagen da und was fehlt? Das Four-C Fahrwerk und BLIS.

Der Händler sagt, wir hätten noch nach dem Modell 2015 konfiguriert, dann sei im System auf das Modell 2016 umgestellt worden. Dadurch seien die zwei Optionen entfallen. Er habe dem keine Bedeutung beigemessen. Insofern sei das sein Fehler. Aber die beiden Optionen könnten eben auch nicht mehr geliefert werden.

Mich ärgert das sehr, da ich den Wagen besonders wegen des komfortablen Four-C Fahrwerks gekauft habe. Ich muss sehr viel fahren. Mein derzeitiger alter V70 hat das Four-C Fahrwerk auch. Und man merkt in dem neuen Wagen sofort, dass das Fahrwerk ohne Four-C viel mehr holpert. Wenn ich gewusst hätte, dass Four-C und BLIS nicht mehr lieferbar sind, hätte ich mir auch andere andere Marken angesehen. Mich hatte schon gestört, dass es kein fest eingebautes Autotelefon mehr gibt.

Meine Fragen:

1. Stimmt es, dass für das V70 Modell 2016 Four-C und BLIS nicht mehr verfügbar sind?

2. Welche Rechte habe ich aus Eurer Sicht?

Grüße,

Hubertus

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15 Antworten
am 26. Mai 2015 um 9:07

Kannst Du ja selber im Konfigurator überprüfen.

Habe auf die schnelle geschaut. Gemäss (Schweizer) Volvo Konfigurator scheint das tatsächlich so zu sein.....

Zitat:

@hubertusr schrieb am 26. Mai 2015 um 10:51:24 Uhr:

 

2. Welche Rechte habe ich aus Eurer Sicht?

Du kannst die Annahme verweigern, stehst dann aber eventuell ohne Fahrzeug da.

Wenn Du den Wagen angenommen hast, wird es schwer.

Ansonsten mit dem Verkäufer:

- über eine Wandlung reden

- oder über eine Minderung

Die Angebote sind ja immer freibleibend und in der Tat fehlen diese beiden Details im (letzten) Mj 16.

Wurde er privat oder als Unternehmer gekauft?

zu 2. finde ich auf die Schnelle

§439 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html), wobei (3) zutreffen dürfte -> Rücktritt und evtl. Schadensersatz

Als Unternehmer würde aber §377 HGB (http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__377.html) ins Spiel kommen.

Nachdem der Händler sicherlich große Probleme haben dürfte, dieses Auto anderweitig zu diesem Preis zu verkaufen (außer es gab großzügig Rabatt >LP-30%), würde ich (falls du dich doch damit abfinden kannst) ihm anbieten das Auto dennoch abzunehmen, wenn er den Preis deutlich stärker reduziert als den Entfall dieser Sonderausstattungen.

Als Privatperson könnte man ja auch gut kurzfristig einen Jahreswagen mit Four-C und BLIS gebraucht kaufen

PS: Ich bin keineswegs Jurist und würde hier einen solchen in Anspruch nehmen

Beim XC70 ist 4C offenbar noch verfügbar, zumindest in der Schweiz und Schweden, aber beim V70 ist es wirklich aus dem Angebot verschwunden, wie auch beim S80 und für alle 3 Modelle das BLIS.

Der Abschied von den "älteren" Modellen scheint in Raten bereits begonnen zu haben.

Also, auch ich bin kein Jurist, aber wichtig zu wissen wäre:

1. auf der Bestellung ist beides vermerkt?

2. gibt es eine Auftragsbestätigung, und wenn ja, ist es darauf auch vermerkt?

Wenn ja, dann würde ich sagen, dass dem Kaufgegenstand wesentliche zugesicherte Eigenschaften fehlen und somit der Kaufvertrag seitens des Verkäufers nicht erfüllt wurde ... ergo: er muss das Teil zurücknehmen.

Irgendwo im Vertrag steht zwar sicherlich, dass sich Volvo technische Änderungen vorbehält, aber wenn wesentliche Teile fehlen, dann ist das in meinen Augen keine technische Änderung.

Definitv kannst Du die Annahme verweigern, da die ausgelieferte Leistung/Gewerk nicht dem bestellten entspricht.

Allerdings musst Du Nachbesserung ermöglichen; d.h. der Händler könnte Dir auch ein 2015er Modell vor die Türe stellen, sofern alles gleich konfigiert wäre.

Ich würde an Deiner Stelle überlegen, wie wichtig mir die Dinge sind (wobei ich sehr erstaunt bin, dass beides nicht mehr lieferbar sein soll - vorallem BLIS) und dann entscheiden, wieviel mir das wert wäre. Die Differenz bezahlt der Händler oder er kann die Karre anderweitig veräußern.

EDIT:

zu beachten ist: Wenn Du eine Benachrichtigung erhalten hast, dass es nun ein 2016er Modell wird und gewisse Dinge nicht mehr enthalten sind, und Du aber diese Nachricht (leichtfertig) missachtet haben solltest, sieht es schlecht für Dich aus! Dann bist Du auf Kulanz angewiesen.

Zitat:

@erzbmw schrieb am 26. Mai 2015 um 16:47:23 Uhr:

Also, auch ich bin kein Jurist, aber wichtig zu wissen wäre:

1. auf der Bestellung ist beides vermerkt?

2. gibt es eine Auftragsbestätigung, und wenn ja, ist es darauf auch vermerkt?

Wenn ja, dann würde ich sagen, dass dem Kaufgegenstand wesentliche zugesicherte Eigenschaften fehlen und somit der Kaufvertrag seitens des Verkäufers nicht erfüllt wurde ... ergo: er muss das Teil zurücknehmen.

Irgendwo im Vertrag steht zwar sicherlich, dass sich Volvo technische Änderungen vorbehält, aber wenn wesentliche Teile fehlen, dann ist das in meinen Augen keine technische Änderung.

Ohne in die Details zu gehen sehe ich hier auch schwarz für den Verkäufer, wenn ein V70 mit 4C und BLIS bestellt war und ohne geliefert wird. In dem Lexus-Fall neulich fehlte ja nur der Aschenbecher (den es zudem für dieses Modell nie gab!) und der Verkäufer musste den Wagen zurücknehmen.

Grüße vom Ostelch

Aschenbecher als wesentlicher Mangel? Freiwillige Rücknahme oder gerichtlich durchgesetzt?

Das klingt sehr interessant. Hast du eine Quelle für mich?

Zitat:

@gruru schrieb am 26. Mai 2015 um 20:06:27 Uhr:

Aschenbecher als wesentlicher Mangel? Freiwillige Rücknahme oder gerichtlich durchgesetzt?

Das klingt sehr interessant. Hast du eine Quelle für mich?

Nur eine von vielen: Aschenbecher fehlt

Und noch was aus Focus online: Rückgabe

Hier in MT gab es auch einen Beitrag dazu, den ich aber auf die Schnelle nicht gefunden habe.

Google einfach mal nach "Lexus Aschenbecher fehlt"

Grüße vom Ostelch

 

Danke für die Info!

Hätte nicht geglaubt, dass ein Aschenbecher ein Wandlungsgrund sein kann.

Das gibt mir Hoffnung für mein ERS.

Auf das BLIS kann man gerne verzichten, aber auf 4C nicht. Das ist in jedem Fall ein wesentlicher Mangel - ich würde das Fahrzeug nicht übernehmen.

Sehe ich auch so. Ich kenne 4C zwar nicht aus eigener Erfahrung, sehe es aber als elementares Ausstattungsmerkmal.

am 27. Mai 2015 um 6:50

Ich fahre den XC 60 mit 4C. Habe vor kurzem einen XC 60 als Leihwagen ohne 4C gahabt, der Unterschied ist gravierend.

Es ist ja nicht nur die Einstellmöglichkeit sondern ein komplett anderes Fahrwerk (elektronisch geregelt)

was sich gerade auf der Autobahn sehr positiv bemerkbar macht. (viel bessere Straßenlage)

Ich würde auch keinen mehr ohne fahren wollen.

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