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V70 Bj2003 - Verwendbare Reifengrößen
Hallo,
habe nun schon einige Infos aus dem Netz zusammengetragen, kann aber bisher keine verbindliche Information finden. Wende mich daher mal an Euch.
Frage:
Wo steht, welche Reifengrößen ich außerden im Kfz-Schein eingetragenen ich auf meinem V70, Bj Ende 2003, verwenden darf? In meiner Betriebsanleitung steht das leider nicht. Im Kfz-Schein steht nur 205/55 R16.
Ich würde aber gern meine alten 205/50 R16 auf Stahlfelge weiterverwenden. Geht das?
Thanks for any input.
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19 Antworten
Hallo Pikachu,
floge mal diesem Link vieleicht hilft der Dir weiter.
Du mußt in der Spalte "Version" nach den Anfangszeichen der Fahrgestellnummer Deines Elches suchen.
Im Zweifel dan aber zum .
Gruß Manfred
Hi,
danke für den Link. In diesem Dokument sind allerdings überhaupt keine 205/50 enthalten. Und die in meinem Kfz-Schein eingetragenen 205/55 R16 89V auch nicht, es gibt dort nur die 91V für meine Fahrgestellnr. Naja.
Wenn ich es vom Technischen her betrachte, dann dürfte der Unterschied vor allem darin bestehen, daß der Tacho geringfügig zu viel anzeigt. Das sollte eigentlich kein Problem sein, er darf nur nicht zu wenig anzeigen.
Ich frage mal bei Volvo nach... früher war das einfacher, da stand alles im Kfz-Schein und fertig...
Zitat:
Original geschrieben von Pikachu
Hi,
danke für den Link. In diesem Dokument sind allerdings überhaupt keine 205/50 enthalten. Und die in meinem Kfz-Schein eingetragenen 205/55 R16 89V auch nicht, es gibt dort nur die 91V für meine Fahrgestellnr. Naja.
Wenn ich es vom Technischen her betrachte, dann dürfte der Unterschied vor allem darin bestehen, daß der Tacho geringfügig zu viel anzeigt. Das sollte eigentlich kein Problem sein, er darf nur nicht zu wenig anzeigen.


Deine Aussage ist zwar richtig: Tacho darf nur höhere Geschwindigkeit (in best. Grenzen) anzeigen, geringere Geschwindigkeit als die tatsächliche anzeigen ist nicht zulässig.
Aber auf welchen Wert beziehst Du Deine Aussage mit der Tacho-Abweichung, auf die 89 bzw. 91?? Diese Werte stellen die Tragfähigkeitskennzahl des Reifens dar, haben also nichts mit dem Geschwindigkeitsindex (hier: V = bis 240 km/h) zu tun.
Gruß
Fox74
Hallo Pikachu,
grundlegend wäre es vorteilhaft gewesen, Modell, MY, Motorisierung usw. anzugeben.
Wenn in der Liste des KBA die 205/50 nicht enthalten sind kannst Du davon ausgehen, dass diese Größe nicht zugelassen ist und ein teures Einzelgutachten fällig wird.
Der Lastindex 89 deiner alten Räder hat laut Tabelle eine zulässige Belastung von 580kg pro Rad, wenn für Dein Fahrzeug aber 91 vorgeschrieben ist hat das seinen Grund, der Lastindex 91 bedeutet 615kg pro Rad.
Das bei gleicher Reifengröße, mit Ausnahme des Niederquerschnitt, der Außendurchmesser variiert ist richtig und dass bei /50 dann eine höhere Geschwindigkeit als bei /55 angezeigt wird kann ich auch nachvollziehen.
Das Du aber den Verlust von Zulassung und Versicherungsschutz riskierst, Dich und Andere mit Reifen welche definitiv einen zu geringen Lastindex haben gefährden willst, kann ich nicht nachvollziehen. Vieleicht solltest Du doch mal den zu Rate ziehen.
Informationen, unter Anderem zum Lastindex findest Du hier.
Gruß Manfred
Immer langsam...
Hier ist wohl einiges durcheinandergekommen.
Mein Modelljahr steht ja oben schon in der Thread-Überschrfit. Motor ist ein D5.
Die 205/50 von mir sind auch 91V.
Dann:
1. Im Kfz-Schein ist eingetragen: 205/55 R16 89V
2. Diese Eintragung gibt es aber nicht in dem Dokument des KBA. Dort gibt es nur 91V.
3. Ferner gibt es dort auch keine 205/50.
Überlegungen:
a) Das, was im Kfz-Schein steht, wird ja wohl korrekt sein.
b) Ergo dürfte ich auch Reifen fahren, die 89V für die Belastung ausweisen.
c) Ergo ist das Dokument des KBA offenbar nicht vollständig, da dort Reifen NICHT aufgeführt sind, die ich definitiv fahren dürfte.
Fazit:
Vielleicht darf ich noch ANDERE Reifen fahren, die dort nicht aufgeführt sind.
Warum ich andere gefährden WÜRDE, wenn die 205/50 fahren WÜRDE, möchte ich halt von den Experten wissen. Vielleicht kann mir da einer eine technische Erklärung für geben.
(Hinweis: Eine Werkstatt hat mir angedeutet, es wäre technisch KEIN Problem, die 205/50 zu fahren; nur die Tachogeschichte halt.)
Ich möchte mich aber ungeachtet dieser Aussage der Werkstatt noch einmal unabhängig informieren.
Hallo Pikachu,
ok, ok, das mit dem BJ und dem Lastindex ging dann wohl irgendwie schief.
Fangen wir die Sache noch einmal an.
Natürlich ist die Liste vom KBA nicht vollständig aber als Basis ist sie oft eine gute Informationsquelle.
Dass der V70 II aus 2003 mit Lastindex auskommt wundert mich, mein S60 verlangt laut EWG-Übereinstimmungsbescheinigung grundsätzlich 90V, im Niederquerschnitt 40|45|55 nur keine 50.
Bei M&S geht auch 90Q. Mein V70 hingegen verlangt in selbiger Bescheinigung 91V oder bei M&S 91Q bei Niederquerschnitt 45 oder 55. Auch keine 50.
Du solltest die Räder nicht aufziehen, befor Du eine entsprechende amtliche Bestätigung vorligen hast.
Den Niederquerschnitt finde ich nur in alten Listen vom 850/V70 (LW....).
Eine Gefahr sehe ich nach Deiner richtigstellung nicht mehr, aber das erlöschen der Zulassung, Versicherungsschutz und evtl. Ärger in einer Kontrolle bleibt ohne amtliche Bestätigung bestehen.
Gruß Manfred, der dich wohl fälschlich hart kritisiert hat.
Zitat:
Original geschrieben von Pikachu
1. Im Kfz-Schein ist eingetragen: 205/55 R16 89V
2. Diese Eintragung gibt es aber nicht in dem Dokument des KBA. Dort gibt es nur 91V.
3. Ferner gibt es dort auch keine 205/50.
Überlegungen:
a) Das, was im Kfz-Schein steht, wird ja wohl korrekt sein.
b) Ergo dürfte ich auch Reifen fahren, die 89V für die Belastung ausweisen.
c) Ergo ist das Dokument des KBA offenbar nicht vollständig, da dort Reifen NICHT aufgeführt sind, die ich definitiv fahren dürfte.
Fazit:
Vielleicht darf ich noch ANDERE Reifen fahren, die dort nicht aufgeführt sind.
Hi,
zu Deiner Überlegung a): sollte man annehmen, halte einen Tipp-/Übertragungsfehler zwar für eher unwahrscheinlich, würde es jedoch nicht 100% ausschließen wollen.
Allerdings sehe ich das schon so, dass in dem Auszug des KBA-Dokumentes/der Homologation
alle(i. S. v. abschließend) Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt sind, die
1. für Dein entsprechendes Fz-Modell zulässig sind
und2. ohne eine gesonderte Ein-/Anbauabnahme durch TÜV etc. bzw. ohne separate ABE des Felgenherstellers gefahren werden dürfen.
Einen 50 statt einen 55er zu fahren könnte meiner nicht fachmännischen Meinung nicht nur Auswirkungen auf die Tacho-Anzeige haben sondern auch Fehlinfos für's Navi (sofern vorhanden) sowie DSTC liefern.
Andere Räder bzw. Reifen (was ja bei Dir zutrifft) dürfte man fahren, allerdings ist dann eine Abnahme durch eine Prüforganisation nötig. Ob Du die 50er fahren kannst würde ich eher verneinen. Achtung, bin in dieser Beziehung auch Laie und übernehme weder Garantie noch Gewährleistung für meine Aussagen

.
Habe auch bei mir gerade noch mal die Werte des KBA-Auszugs mit der Eintragung in meinem Fz.-Schein (ist ja bei diesen schei** neuen Dingern nur noch eine) verglichen. Bei mir steht im Fz.-Schein 205/55 R16 89 W, genau dieses steht auch im KBA-Doku. bzw. der Homologation bei meiner Version drin.
Würde Dir jedenfalls auch raten, Infos bei (evtl. mehreren) Reifenwerkstätten zu holen. Eine gute Info-Quelle dürften auch HP von Reifenhändlern sein. Oftmals werden dort Carkonfiguratoren angeboten, bei denen Du Dein Fz. genau auswählen kannst und dann die zulässigen Räder und Reifen angezeigt bekommst z. B.
http://www.euromaster.de/(soll keine Werbung sein.
Schönen Abend
Berthold
Zitat:
Original geschrieben von Fox74
... Allerdings sehe ich das schon so, dass in dem Auszug des KBA-Dokumentes/der Homologation alle (i. S. v. abschließend) Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt sind, die
1. für Dein entsprechendes Fz-Modell zulässig sind
und
2. ohne eine gesonderte Ein-/Anbauabnahme durch TÜV etc. gefahren werden dürfen....
Berthold
Hallo Berthold,
ich dachte bisher auch dass alle Kombinationen in der KBA-Liste aufgeführt sind.
Beim stöbern durch meine Fahrzeugunterlagen fand ich jedoch heraus, dass bei meinem V70 in der EWG-Übereistimmungsbescheinigung eine Radkombination mehr steht als in der Liste des KBA.
Beim S60 ist es auch eine Reifenkombination mehr, hier aber sogar eine andere Reifengröße.
Gruß Manfred, der noch nie auf die Idee gekommen wäre 195er auf den S60 aufzuziehen.
Zitat:
Original geschrieben von WalkingElk
Beim S60 ist es auch eine Reifenkombination mehr, hier aber sogar eine andere Reifengröße.
Gruß Manfred, der noch nie auf die Idee gekommen wäre 195er auf den S60 aufzuziehen.
Hi Manfred,
also in dem KBA-Auszug, den ich auf meinem Rechner habe, steht auch 195/65 R 15 für wenige Versionen vom S 60 drin, allerdings mit der Einschränkung, dass dies nur bei 15" Bremsanlage zulässig ist . Oder meintest Du jetzt 16" mit 195er-Reifen?
Gruß
Berthold (denke so langsam haben wir alle Klarheiten beseitigt

)
Edith fragt gerade: EWG-Übereistimmungsbescheinigung? Ist die beim Fz.-Brief dabei? Kann ich gerade nicht richtig einordnen.
Hallo Berthold,
um jetzt den letzten Rest Klarheit auch noch zu beseitigen:
Beim V70 habe ich eine Radkombination mehr als in der KBA-Liste.
Beim S60 habe ich keine 195er in der EWG-Bescheinigung, aber in der KBA-Liste.
Um den allerletzten Rest Klarheit auch noch zu opfern, habe ich eine Kopie vom Birief meines alten 2003er Modells ausgegraben.
205/55R16 90H
215/55R16 90H
Im Zusatztext dann:
205/55R16 89Q M+S auf 6,5Jx16, ET 43 OD. 7,0Jx16, ET 49
225/45R17 90H OD. 225/50R17 90H auf 7,5x17 ET49
Das ganze zu Fahrgestellnummer SW7937....
Ich passe langsam.
Gruß Manfred
Zitat:
Original geschrieben von WalkingElk
Ich passe langsam.
...hmm, passe dann mal mit. Will noch jemand den Pott erhöhen oder decken wir die Karten auf?

Zitat:
Um den allerletzten Rest Klarheit auch noch zu opfern, habe ich eine Kopie vom Birief meines alten 2003er Modells ausgegraben.
Bitte nicht mehr weiter graben, wer weiß, was da sonst noch ans Tageslicht kommt

@Pikachu
Bitte schreiben, wenn Du neue Infos/Lösung Deines Problems erhälst. Interessiert mich, v. a. warum in Fz.-Schein und KBA-Wisch unterschiedl. Tragwerte stehen können.
Grüße
Berthold (brülle jetzt erst mal den Kühlschrank an

)
Hallo Berthold,
Du hast es so gewollt, ich decke auf:
Siehe Anlage
Gruß Manfred
Hallo Berthold,
und jetzt die Zweite, ich decke auf:
Siehe Anlage
Gruß Manfred
Hallo Berthold,
Und jetz mein letztes, ich decke auf:
Siehe Anlage
Gruß Manfred