ForumS60, S80, V70 2, XC70, XC90
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. S60, S80, V70 2, XC70, XC90
  6. V70 II Bifuel Bj 2004: Ist die Gasanlage in der Zulassungsbescheinigung ausgetragen?

V70 II Bifuel Bj 2004: Ist die Gasanlage in der Zulassungsbescheinigung ausgetragen?

Volvo V70 2 (S)
Themenstarteram 12. April 2024 um 18:17

Hallo, und zwar haben wir folgendes Problem, meine Freundin hat sich vor ein paar Tagen einen V70 Bifuel Baujahr 2004 von privat gekauft, nun sollte der Wagen TÜV bekommen was vom technischen Zustand auch kein Problem ist nur kommt der Prüfer mit der Gasanlage nicht zurecht da er keine Daten dazu finden kann da diese nicht in der Zulassungsbescheinigung als Subtext stehen was ja eigentlich der Fall sein sollte, nur steht bei Kraftstoffart noch immer Benzin/komprimiertes Erdgas. Der Vorbesitzer sagte die CNG Anlage sei ausgetragen was ja auch So aussieht laut papieren nur gab es halt keinen TÜV wegen der Gasanlage, nun sind wir irgendwie etwas verwirrt und werden Montag erstmal bei Volvo anrufen, ich habe auch gehört dass die Tanks nach 20 Jahren ablaufen und es denn sowieso ohne teuren aus und Umbau nicht mehr wirklich möglich ist dieses Auto über den TÜV zu bekommen. Ich hoffe wir haben uns da nicht übers Ohr hauen lassen, ich poste mal Fotografien von den letzten Fahrzeugpapieren der gestempelte Brief ist von 2013 das andere von diesem Jahr dort ist nirgendwo eine Gasanlage vermerkt.

2013
2024
Ähnliche Themen
36 Antworten

Im Fahrzeugbrief steht sowas auch nicht drin.

Was sagt der Fahrzeugschein?!

War der Wagen denn beim Vorbesitzer mit ausgetragener Anlage zugelassen?

P.S.:

Punkt und Komma mit kürzeren Sätzen wären bei Folgebeiträgen nett.

Wenn der Wagen ab Werk die CNG Anlage drin hat, wird da nix zusätzliches im Fahrzeugschein bzw. ZB1 stehen. Der Prüfer sollte mit den Schlüsselnummern sehen, ob die Anlage ab Werk ist…

Darum geht es doch nicht.

Es geht darum, ob irgendwo vermerkt wurde,ob die Anlage ausgetragen wurde.

Ist die Anlage denn noch vorhanden?

Wie wurde das mit dem Benzintank gelöst?

Der Benzintank ist bei einem CNG ja sehr klein.

Wenns ausgetragen wurde würde in der ZB1 nur noch Benzin als Kraftstoffart stehen.

Themenstarteram 13. April 2024 um 5:29

Guten Morgen, vielen Dank für die Antworten. Also der Schein ist beim Mechaniker, den müsste ich nochmal anrufen und der Tank ist noch vorhanden. Ja ich habe gelesen der Benzintank fasst um die 30 Liter, das wäre jetzt nicht so schlimm. Leider gibt es überhaupt keine Bescheinigung o.ä wo etwas über die Gasanlage steht. Es sind alte HU berichte von der DEKRA vorhanden wo zur letzten HU drin steht dass eine Gasprüfung durchgeführt wurde. Ich habe gestern die Prüfstelle angerufen aber die können mir wegen dem Datenschutz keine Auskunft geben. Vielen dank für den Tipp mit den Schlüsselnummern das werde ich auch mal weitergeben. Einen schönen Tag wünsche ich euch.

Geh mal nicht davon aus,das die Gasanlage ausgetragen wurde.

Vielleicht ausgebaut, aber nicht ausgetragen.

Der bürokratische Aufwand ist auch nicht ganz ohne.

Den Anruf bei Dekra kannst dir sparen, denn damals hatte er noch die Anlage drin.

Ich vermute, der Vorbesitzer hat sie ausgebaut aber nicht ausgetragen - sonst gebe es hier Unterlagen.

 

Jetzt musst du zum TÜV und fragen, was du alles Brauchst um sie ordnungsgemäß auszutragen.

 

…und bitte berichte hier, wie es läuft…

 

Gruß Didi

Hallo,

hier ist mal mein Senf zum Thema:

Volvo´s CNG-Fahrzeuge sind Typgeschlüsselte Fahrzeuge. Daher ist die Anlage nicht extra eingetragen.

Es gab 2 Ausbaustufen:

Die 1. war relativ einfach, da war die CNG "dazugebaut". Das heißt, man konnte sie relativ leicht ausbauen und z.B. gegen eine Autogasanlage ersetzen. Steuergerät und Düsen waren gleich, Verdampfer, Tanks und Leitungen mußten ausgetauscht werden.

Die 2. Ausbaustufe war intergrierter. Hier wurde auch eine CNG-Optimierung vorgenommen. Das bedeutet, die Fahrzeuge hatten Ihre nominale Leistung nur im CNG-Betrieb. Im Benzinbetrieb gab es einen spürbaren Leistungsverlust. Der Ausbau war deutlich komplizierter.

Ausbau:

Wenn eine Gasanlage ausgebaut werden soll/ muss, dann muss IMMER raus:

- Gastanks

- Füllventil (ganz wichtig!)

- Gassteuergerät.

Nicht notwendig, wenn unverhältnismäßig: Gasdüsen.

In der 2. Ausbaustufe kann es sein, dass Emulierungen/Simulierungen eingebaut werden müssen, um die entstehenden Fehlermeldungen, wegen den fehlenden Gasdüsen/ Steuergerät zu unterdrücken. Das ist übrigens zulässig.

Wenn ein OEM-Gasfahrzeug (egal CNG/LPG) auf Benzinbetrieb umgerüstet werden soll, wird es automatisch umgeschlüsselt und als Kraftstoffart steht nur noch Benzin.

In Deinem Fall muss der Prüfer davon ausgehen, dass die Gasanlage noch drin ist. Also hat er sie, im Rahmen einer GAP (Wiederholungsprüfung) zu prüfen. Wenn er dazu nicht zugelassen ist, dann muß ein anderer Prüfer ran.

CNG-Tank: Die haben ein Ablaufdatum. Liegt das Ablaufdatum INNERHALB des nächsten HU-Zeitraums, ist die GAP negativ. Du bekommst keine HU. Tanktausch oder Ausbauen.

Ist eigentlich ganz einfach. Ein Prüfer, der das nicht weiß, hat auch keine GSP-Berechtigung -> darf also auch keine GAP´s machen.

Gruß

Georg

Zitat:

@T5-Power schrieb am 13. April 2024 um 07:40:47 Uhr:

Geh mal nicht davon aus,das die Gasanlage ausgetragen wurde.

Vielleicht ausgebaut, aber nicht ausgetragen.

Der bürokratische Aufwand ist auch nicht ganz ohne.

Der Aufwand ist relativ gering:

Der Prüfer stellt fest: keine Gasanlage vorhanden -> Änderung der Fahrzeugpapiere.

Er prüft lediglich, dass wesentliche Teile nicht mehr vorhanden sind.

Dann stellt er neue Unterlagen aus, mit diesen muss der Besitzer zur Zulassungsstelle.

Vorausgesetzt, er besteht die HU im Allgemeinen. Änderung der Fahrzeugpapiere ist nur mit neuer HU möglich, wenn diese vorher abgelaufen war.

 

Gruß

Georg

Zitat:

@VIPP-GASer schrieb am 13. April 2024 um 13:47:05 Uhr:

Zitat:

@T5-Power schrieb am 13. April 2024 um 07:40:47 Uhr:

Geh mal nicht davon aus,das die Gasanlage ausgetragen wurde.

Vielleicht ausgebaut, aber nicht ausgetragen.

Der bürokratische Aufwand ist auch nicht ganz ohne.

Der Aufwand ist relativ gering:

Der Prüfer stellt fest: keine Gasanlage vorhanden -> Änderung der Fahrzeugpapiere.

Wenn es so einfach wäre.

Themenstarteram 14. April 2024 um 5:45

Guten Morgen, danke für die Antworten. Ich werde morgen erstmal weitersehen ob etwas neues herauskommt und melde mich wieder wenn es Neuigkeiten gibt. Ich wünsche euch einen schönen Sonntag. Gruß.

Hi,

Auch wenn es vielleicht böse klingt, aber der Verkäufer hat euch möglicherweise höchstwahrscheinlich über den Tisch gezogen, eventuell……aus meiner Sicht….

Ich unterstelle mal er wusste oder hat zumindest geahnt, dass es nicht soooo einfach sein würde den Bock nochmal über die HU zu bringen und ihr wart die , die aus dem Zug ausgestiegen sind…..

Vielleicht ist ja eine Rückgabe möglich???

Gruß der sachsenelch

Themenstarteram 15. April 2024 um 17:59

Guten Abend, ich habe heute bei Volvo angerufen und die haben mich an eine Werkstatt verwiesen die auch die Erdgas Autos von Volvo warten und Wohnmobile usw. Dort habe ich denn angerufen und die haben mir gesagt dass sie eine Druckprüfung durchführen müssen und dass es auch grundsätzlich möglich ist auch wenn die Tanks abgelaufen sind, da sie dieses Gesetz irgendwie geändert haben. So ganz bin ich nicht schlau daraus geworden, aber wahrscheinlich wird das auch nicht gerade billig, hat jemand Erfahrungen wie viel so eine Druckprüfung ungefähr kostet? Da der Mitarbeiter der mir da mehr Auskunft geben kann erst nächste Woche aus dem Urlaub kommt soll ich mich Montag dort nochmal melden. Ja wir sind leider auf den Verkäufer hereingefallen und zurückgeben können wir das Auto nicht da es so im Kaufvertrag festgehalten wurde. Wir haben den Vorbesitzer wo der Verkäufer den Wagen gekauft hat angerufen und der sagte er habe ihm alles erzählt dass die Tanks abgelaufen sind usw. und ihm das Auto kostengünstig verkauft. Uns hat der Verkäufer leider nur kompletten Müll erzählt von wegen Anlage ausgetragen und TÜV ist kein Problem und wir sind darauf reingefallen, Unwissenheit schützt ja bekanntlich vor Strafe nicht. Jetzt heißt es erstmal abwarten wie teuer der ganze Spaß wird und denn entscheiden wir ob wir das Auto abstoßen oder nicht. Einen schönen Abend wünsche ich euch.

Du wurdest belogen.

Hast Du Zeugen für die Aussage,daß die Anlage ausgetragen wurde?

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. S60, S80, V70 2, XC70, XC90
  6. V70 II Bifuel Bj 2004: Ist die Gasanlage in der Zulassungsbescheinigung ausgetragen?