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V70: Lackunterschiede - Mangel oder Betrug vom Händler?

Volvo 850 LS/LW
Themenstarteram 2. Mai 2006 um 9:53

Hallo liebe Leute!

Im Mai 2004 kaufte ich mir einen gebrauchten V70 Turbodiesel für etwa 17000 Euro, BJ 10.2001. Vom

Volvo-Autohaus als "sehr gepflegter Geschäftwagen". Er war ja auch top-gepflegt und mit recht viel Schnickschnack (Navi, Telefon usw.).

Ich klagte zwar anfangs über Windgeräusche auf der Beifahrerseite und dass ein Scheinwerfer wohl heller sei als der andere - aber naja, der Händler meinte, das ist so. Bei den Windgeräuschen könnte man mal gucken (hat sich aber nichts geändert) und beim Scheinwerfer ist wohl der eine Reflektor schon älter, kann man irgendwann mal ändern.

Nun, heute, nach 2 Jahren Besitz (!!) und nach einer gründlichen Autowäsche fällt mir doch glatt Folgendes auf (zu sehen nur, wenn die Sonne leicht schräg auf den Wagen fällt):

Die Beifahrertür hat einen minimal helleren dunkelblauen Lack als die hintere Tür. Ebenso der Kotflügelteil auf der Beifahrerseite. Jetzt, wo ich das bemerkt habe, sticht einem das förmlich ins Auge - auch anderen, die ich darauf aufmerksam gemacht habe ("Hä? Der Lack ist anders, oder?")

Ich denke jetzt mal ganz grob, dass da Teile ausgetauscht wurden. Das würde auch erklären, warum auch ein Scheinwerfer heller ist als der andere. Und warum habe ich rechts immer Windgeräusche und links herrscht Stille?

Ich schätze, da ist mal ein Unfall passiert, von dem ich nichts weiß, oder? Wurde mir da was verschwiegen?

Es stellt sich nun die Frage, da ja die Händlergarantie inzwischen auch abgelaufen ist, ob man nun nach 2 Jahren irgendwem einen Vorwurf machen kann (außer mir natürlich, weil ich 2 Jahre gebraucht habe, den "Fehler" zu merken!!).

Tja, was ist zu tun oder lasse ich es einfach?

Oder geh ich zum 5. Mal zum Freundlichen und bitte ihn, doch endlich den Windlärm ab 140 km/h zu unterbinden??? (...was er auch beim 15.Mal nicht schaffen wird!)

Was würdet ihr denn machen?

Danke für's lesen - war ja ein bisserl heftig, ich geb's zu

;-)

Petermann

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17 Antworten
am 2. Mai 2006 um 10:37

Grundsätzlich sind Unfall- Vorschäden auch ohne Nachfrage des Käufers grundsätzlich anzugeben.

Zuerst solltest Du mal prüfen, was der Kaufvertrag sagt und mit wem der überhaupt geschlossen wurde (Händler = VK?).

Ich meine, die Gewährleistungsfrist für verdeckte Schäden beträgt 3 Jahre??? Allerdings liegt jetzt immer die Beweislast bei Dir.

Ich persönlich würde den Händler damit konfrontieren. Man darf seine Vermutung äußern und das Prinzip des Handels erfordert m.E. die positive oder negative Rückmeldung des Kunden. Soll ein Händler schon wissen, wenn der Kunde unzufrieden ist oder sogar einen Betrug -wenn auch evt. zu spät- gemerkt hat. Vielleicht klärt sich alles auf?

Ansonsten hast Du ja selbst den vermuteten Mangel 2 Jahre lang gar nicht gemerkt. Und deswegen einen "Herzinfarkt" holen? Ich weiss nicht, wenn es Dich nicht immens stört oder ärgert, begrab das Thema an der Biegung des Flusses und efreue Dich des Lebens und des V70 :D

am 2. Mai 2006 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von stelo

Grundsätzlich sind Unfall- Vorschäden auch ohne Nachfrage des Käufers grundsätzlich anzugeben.

Leider nicht immer.

Mir ist auf einem Parkplatz mal jemand in die Tür gefahren. Da das Auto damals noch nicht einmal eine Woche alt war, wurde die gesamte Tür mit Zustimmung der Versicherung ausgetauscht. Nach Gutachten war der Schaden nicht meldepflichtig, da keine tragenden Teile bertroffen waren.

Da die Türen immer erst beim Freundlichen (bzw. Lackiererei) lackiert werden, ist ein minimaler Farbunterschied durchaus möglich.

Am besten wäre es, mal den Vorbesitzer zu fragen, ob der V70 einen Unfall hatte und in welcher Grössenordnung.

Grüsse

Volvo 174

am 2. Mai 2006 um 19:08

Bin kein Versicherungsexperte, aber ist nicht auch ein Unterscheid zwischen "Unfall muss angegeben werden" und "braucht nur bei expliziter Nachfrage bezeichnetzu werden"?

Ich meine: Bestimmte Unfallschäden sind von vornherein zu benennen. Wie ja mein Vorredner bereits schrieb, nicht alle.

Wenn ich jedoch direkt nach einem Unfall frage, im Kaufvertrag mir die Unfallfreiheit zugesichert wird, (ggf. der Verkaufspreis sich hiernach richtet) und dem Verkäufer hierbei jedoch ein "Parkrempler" der Größenordnung Scheinwerfer, Koti und Tür bekannt sind, hab ich da so meine Bedenken, das dies in Ordnung geht.

Die Beweislast dürfte hierbei das größte Problem sein.

Aber generell denke ich auch: 2 Jahre war der V70 brav und wenn es nichtallzu arg ist... Ärgerlich, aber: Lass ihn ein Wochenende stehen, nimm stattdessen eine gute Flasche Wiskey und zwei, drei Freunde und dann sieht die Welt wieder besser aus ;-)

am 2. Mai 2006 um 19:39

Zitat:

Original geschrieben von VOLVO 174

Leider nicht immer.

Lies mal im Ursprungsthread die betroffenen Bauteile. Wenn es ein Unfall war, war der so heftig, dass er hätte angegeben werden müssen. Nicht vergleichbar mit einer getauschten Tür. :D

Themenstarteram 3. Mai 2006 um 6:40

Hallo!

Danke für eure bisherigen Kommentare.

Ich denke, da ist einmal ein Rechts-vor-links-Unfall passiert. Der andere ist meinem Auto wahrscheinlich voll in die Breite geknallt und hat Tür und Kotflügel erwischt. Ich hab mir mal die Fußleiste am Rahmen angesehen und auch von unten: Das sieht alles etwas neuer aus als bei der Fahrerseite. Natürlich steigt man bei der Fahrerseite öfter ein, aber das erklärt nicht, warum - von unten betrachtet - Rahmenteile irgendwie besser aussehen. Kann man überhaupt Rahmen"teile" austauschen/unsichtbar anschweißen? Keine Ahnung.

Jedenfalls: Bis auf die Windgeräusche, die ab 150 recht heftig werden, stört mich das alles nicht. Nur: Geregelt will ich das haben, falls ich den Wagen irgendwann mal verkaufen will. Aber ohne Gutachter und Kosten dafür wird's wohl nicht gehen.

Mache ich mich nun wiederum strafbar, wenn ich weiß, dass da irgendwas gewesen sein muss, dieses aber bei einem eventuellen Verkauf nicht sage? Ich meine, man muss schon geanu hinsehen und mit dem Kopf drauf gestoßen werden, damit man die Unterschiede überhaupt bemerkt...

Petermann

am 3. Mai 2006 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von Petermann

Nur: Geregelt will ich das haben, falls ich den Wagen irgendwann mal verkaufen will. Aber ohne Gutachter und Kosten dafür wird's wohl nicht gehen.

Mache ich mich nun wiederum strafbar, wenn ich weiß, dass da irgendwas gewesen sein muss, dieses aber bei einem eventuellen Verkauf nicht sage? Ich meine, man muss schon geanu hinsehen und mit dem Kopf drauf gestoßen werden, damit man die Unterschiede überhaupt bemerkt...

a) Die Schwierigkeit wird sein, zu beweisen, dass der Unfall schon zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs vorhanden war. Daher die Frage, was willst Du regeln? Kaufpreisminderung? Du weisst doch anscheined, dass es ein Unfallfahrzeug ist...

b) Ja, Du musst zu Deiner eigenen Sicherheit bei einem Verkauf auf den Vorschaden hinweisen!

Tip: Erst mal mit dem Händler sprechen. Was sagt der Vertrag? s.o.

Themenstarteram 3. Mai 2006 um 10:22

So steht's im Vertrag

 

Hallo!

Also der Vertrag sagt Folgendes:

"Das Fahrzeug wurde in ordentlich geprüftem und einwandfreiem Zustand übergeben. Der Käufer bestätigt dies durch seine Ünterschrift. (...) Für Schäden und Mängel, die nachweislich vor dem Kauf schon bestanden haben (...) und die der Käufer nicht innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Kaufdatum schriftlich (...) anzeigt, wird keine Haftung übernommen und/oder Nachbesserung gewährt."

Nun gut, da steht's also.

Aber - da der Wagen ja ein Geschäftswagen von Volvo selbst ist, also von genau diesem Autohaus - muss die Werkstatt doch über einen solchen Unfall Bescheid wissen. Und sie haben es mir offensichtlich verschwiegen. Nun liegt der Nachweis bei mir, dass ich die Tür und den Kotflügel nicht selbst habe ersetzen lassen. Das ist für mich nicht zu beweisen.

Was soll ich mich rumärgern mit dem Händler? Mit dem hab ich eh nix mehr zu tun.

Also: SCHWAMM DRÜBER!

Der Aufwand rentiert sich nicht!

am 3. Mai 2006 um 15:43

windgeräusche

 

also die geräusche müssen nicht zwingend mit den farbunterschieden und möglichem unfall zusammenhängen, kann aber.

Hatte ein bekannter von mir auch bei seinem V70, und das konnte behoben werden.

Türe genau eingestellt, also das diese genau und fest schliesst, fenster genau ausgerichtet.

Wurde nötig, da er eine neue türe bekam und die teile alle umgebaut werden mussten. danach gabs windgeräusche ab ca. 160.

Die nachbesserung wie oben beschrieben war erfolgreich. Ist aber sehr fummelige arbeit und nicht jeder hat die muse dazu, auch wenns so sein sollte.

Je nachdem woher du kommst, kann ich dir eine adresse geben.

am 3. Mai 2006 um 23:14

- TÜV oder Dekra sollten eigentlich für kleines geld feststellen können, ob das ein Unfallwagen ist. Also kein Gutachten sondern eine qualifizierte Meinung. Damit hast du was in der hand, wenn du zum X-ten mal zum Händler gehst und du weisst was los ist, wenn du die Kiste mal wieder verkaufst. Das würde ich als erstes machen.

- Die Sache mit dem Scheinwerfer klingt ein wenig unlogisch. "zu hell" sollte man durch nachjustieren in den Griff bekommen, 3 jahre sollte kein problem sein. Ist ja schliesslich gleiche birne und technik - oder nicht? Man könnte schauen, ob die Bauteile aus der gleichen Serie kommen, da muss ne seriennummer sein.

- Möglich wäre auch, dass schon im Werk rumgebastelt wurde. Insofern muss man mit Vorwürfen vorsichtig sein.

- Trotz evtl. abgelaufener fristen würde ich, falls TÜV/dekra einen Unfall/Schaden bestätigen, mit dem Autohaus und/oder Volvo reden. hat das Autohaus Mist gebaut interessiert das Volvo sicherlich. hat Volvo Mist gebaut, dann gibt das AH evtl. etwas um den kunden zu versöhnen, zB kostenloser Kundendienst oÄ. Da ist durchaus Potential für eine einvernehmliche lösung.

- schlußendlich...ich bin kein jurist, aber da du die probleme (Scheinwerfer/Windgeräusche) schon früher angesprochen hast könnte man argumentieren, dass dies innerhalb garantie/Gewährleistung war und der mangel somit rechtzeitig angezeigt wurde. Auch mittlerweile abgelaufene Fristen können hier evtl ignoriert werden, da du als laie dich auf die Meinung der experten (AH) vorerst verlassen kannst. Da wird es aber etwas spitzfindig und ich kenne keine urteile zu solchen Konstellationen.

 

Ich würde also zuerst checken lassen, dann, bei bestätigung, mit dem AH reden, wenn das nix bringt mit Volvo und wenn das nix bringt mit einem Anwalt, sofern eine rechtschutzversicherung besteht.

Gruß

Rapace

am 4. Mai 2006 um 7:16

Hallo

nur eine blöde Idee:

Die Daten und Reperaturen müssen wohl bei Toyota gespeichert werden, da ich das Autohaus mit meinem damaligen Camry wechselte und die die Daten sofort parat hatten (also nicht meine, klar; sondern die vom Auto ;-) ).

Ist doch denkbar, das dies bei Volvo ähnlich gehandhabt wird und ein anderer Vertragshändler ggf. über Reperaturen o.ä. Aussagen treffen kann.

mfG Frank

am 5. Mai 2006 um 18:35

Zitat:

Original geschrieben von friemelmax

Hallo

nur eine blöde Idee:

Die Daten und Reperaturen müssen wohl bei Toyota gespeichert werden, da ich das Autohaus mit meinem damaligen Camry wechselte und die die Daten sofort parat hatten (also nicht meine, klar; sondern die vom Auto ;-) ).

Welche Daten? Alle jemals durchgeführten Arbeiten? Oder nur die für eine Gewährleistung relevanten?

Zumindest von Mercedes kenn ich das so, daß dort alle Seriennummern der Aggregate sowie Sonderaustattungen zentral und im EPC hinterlegt und abrufbar sind.

Ausserdem noch alle auf Garantie/ Kulanz durchgeführten Arbeiten. Alles andere bleibt in der Werkstatt.

am 6. Mai 2006 um 20:06

Hier ein Gerichtsurteil zu meldepflichtigen Vorschäden:

http://www.justiz.bayern.de/olgn/presse/info/ziv/prziv033.htm

Würde wie von rapace vorgeschlagen mal einen Fachmann nachschauen lassen. Wurden nur Anbauteile wie Türen oder Kotflügel gewechselt wirst Du wahrscheinlich nicht viel machen können. Wurde jedoch wie hier beschriebenam Rahmen eine Reparatur durchgeführt dürfte dem Händler die 6 Monatsklausel wohl wenig nutzen.

 

Grüsse

Volvo 174

am 6. Mai 2006 um 23:36

Zitat:

Original geschrieben von MrBoogie

Welche Daten? Alle jemals durchgeführten Arbeiten? Oder nur die für eine Gewährleistung relevanten?

Zumindest von Mercedes kenn ich das so, daß dort alle Seriennummern der Aggregate sowie Sonderaustattungen zentral und im EPC hinterlegt und abrufbar sind.

Ausserdem noch alle auf Garantie/ Kulanz durchgeführten Arbeiten. Alles andere bleibt in der Werkstatt.

Naja, alle Garantiereperaturen und so wie bereits aufgezählt. Eine Reperatur in der Größenordnung wie hier benannt, hätte sich dort sicher wiedergefunden, denke ich.

Zitat:

Original geschrieben von VOLVO 174

Da die Türen immer erst beim Freundlichen (bzw. Lackiererei) lackiert werden, ist ein minimaler Farbunterschied durchaus möglich.

 

Volvo 174

Sorry Kollegen aber dazu sag ich nur schlechter Lackierer und das gerade bei einem Lack der keine Woche alt ist.

Tut mir leid aber er hätte bei mir noch mal dran gedurft oder seine Papiere holen dürfen.

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