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V8 Old/bzw. Replica als Firmenwagen möglich?

Themenstarteram 31. Juli 2006 um 21:19

Wollte wissen ob man ein solches Fahrzeug. Entweder ein Oldtimer oder eben ein Replica mit V8 Motor und mächtig Leistung als Firmenwagen anmelden (Steuer absetzen) kann oder nicht?

Bei der Firma würde es sich nun nur um solche Fahrzeuge drehen und man bräuchte hald sowas mehr oder weniger auch als "Werbefahrzeug".

Ein bekannter hat mir gesagt dass man Super Benzin nur noch bis 42Euro im Monat aktzeptiert...Stimmt das? Wenn ja ist das doch total bescheuert...

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21 Antworten
am 31. Juli 2006 um 21:38

oldie geht

Themenstarteram 31. Juli 2006 um 22:24

ja und wie sieht es da mit dem absetzen des sprudels aus?

mein wagen WÜRDE super fressen (wahrscheinlich wie sau) und leider nix anderes (also günstigeres)

am 1. August 2006 um 3:41

Ein Replika sollte gar kein Problem sein da es ein normales Fahrzeug ohne Einschränkungen ist.

Beim Oldie scheiden sich die Geister. Eigentlich ist das H-Kennzeichen "zur erhaltung von Kulturgut" und nicht zur täglichen benutzung gedacht und mit Einschränkungen/Klauseln der Versicherer belegt wie zB kein daily, 5 bzw 10K Km im Jahr etc.

Andere bieten dann aber so was an:

http://www.classicdriver.de/de/magazine/3200.asp?id=2508

..ich wüßte nicht, was dagegen sprechen sollte.

Das F-amt prüft bei einer Betriebsprüfung oder auch im Rahmen der normalen Belegprüfung lediglich die Verhältnismäßigkeit der getankten Liter zum jeweiligen Fahrzeug. Also nicht einen Golf als Firmen PKW und regelmäßig an der Säule 90 Liter tanken. Das dürfte daneben gehen.

Ich weiß, dass bei uns viele Oldi´s zur Zeit als Firmenfahrzeuge laufen, da

1.) die 1% Reglung gerne hingenommen wird. Bekannterweise 1% des damaligen Bruttoinlandpreises :-)

2.) Alle Reparaturen und Inspektionen sofort gewinnmindernd angesetzt werden.

3.) ...dito für Betriebsstoffe

Noch besser ist es, den Wagen über eine Leasinggesellschaft ins Leasing zu nehmen. Dann laufen alle Kosten direkt als Betriebsausgaben ohne vorherige Abschreibung. Hier kann im Vorwege der Erwerb nach Leasingende vertraglich geregelt werden. Dieses jedoch dann nicht an den Leasingnehmer, sondern möglichst an eine dritte Person.

Die von Dir angesprochene Neuerung kenne ich nur für die Anerkennung der Belege vom F-amt. Es sollten keine Tankrechnungen jeweils einzeln über 100,- Euro erfolgen, da über 100,- Euro der Kassenbeleg alleine nicht reicht. Die 100,- Euro Grenze hat aber nichts mit den Oldis zu tun.

Gruß

am 1. August 2006 um 6:35

Aber alles ohne H-Kennzeichen oder?

Moin,

Klar kann man einen Oldtimer auch als Firmenwagen verwenden. Nur muss er bei REGELMÄSSIGER Nutzung herkömmlich zugelassen werden, da das H-Kennzeichen eine "Dauernutzung" im Grunde untersagt. Ansonsten gelten für die Fahrzeuge die gleichen Spielregeln, wie für andere Geschäftswagen. Ein sehr guter Bekannter von mir nutzt einen auf Flüssiggas umgerüsteten 560 SEL von 1985 als Geschäftswagen ... da er ihn auch Privat nutzt, ist das für die Einkommenssteuer sogar ziemlich attraktiv, da der Wagen nach seinem damaligen Neupreis versteuert wird. (Und die S-Klasse damals war preislich ein Witz gegenüber heute ;) ).

MFG Kester

Aber eine gewerbliche Nutzung (Dienstwagen) ist mit H-Kennzeichen definitiv ausgeschlossen!

Themenstarteram 1. August 2006 um 10:58

Hört sich schonmal gut an.

Ist zwar noch nicht ganz aktuell das ganze aber es wird definitiv bald so sein/werden. Und da das Teil dann irgendwas zwischen 5 und 8 Litern Hubraum haben wird sollte das hald möglichst günstig rüberkommen das ganze...replica währe mir natürlich lieber als ein originaler da die anschaffungskosten günstiger wären und das was ich will gibts ned bei ner leasingfirma da es nur noch ne hand voll originale gibt welche über 250000Euro kosten...

Also mein Dad konnte damals keinen Ami Sportwagen als Geschäftswagen anmelden da der irgendwie als Arzt ned aktzeptiert wurde...Ein Audi A4 und Mercedes welche mehr gekostet haben aber schon

am 1. August 2006 um 14:55

Zitat:

Original geschrieben von T5-Power

Aber eine gewerbliche Nutzung (Dienstwagen) ist mit H-Kennzeichen definitiv ausgeschlossen!

nich wenns ne oldiefirma is, siehe eingangspost

Moin,

T5-Power ... dieser Rechtspassus ist ein bisschen weitläufig ... Im Grunde ... hast Du recht. Es gibt aber Ausnahmen, so kann eine Firma durchaus z.B. ein historisches Firmenfahrzeug anmelden, um damit die eigene Firmenkultur zu pflegen (z.B. BMW, Mercedes-Benz etc.pp.) und solche Fahrzeuge gezielt bei kulturellen Anlässen zu Verwenden (z.B. historische Lieferfahrzeuge, die durchaus zu speziellen Anlässen verwendet werden dürfen). Das Problem fängt bei einer angedachten Dauernutzung an, wenn ich den Wagen also jeden Tag und komplett ohne Ausnahme verwende. In dem Moment kollidierst du in der Tat mit den Grundlagen des H-Kennzeichens, deshalb sagte Ich ja, bei einer solchen Nutzung müßte das Fahrzeug herkömmlich zugelassen werden, was aber bei einem Firmenfahrzeug auch keine große Rolle spielen sollte (ob die Firma nun 192 Euro KFZ Steuer geltend macht, oder 750 Euro ... spielt im Grunde keine große Rolle).

MFG Kester

Hi,

man kann sogar Mietwagen/Fahrzeuge zur Personenbeförderung (die jährlich zum TÜV müssen) mit H-Kennzeichen zulassen. Im mir bekannten Fall wird das Fahrzeug aber nicht sehr oft dafür genutzt.

Gruß

Stefan

Themenstarteram 1. August 2006 um 21:11

Also es spielt für mich eine sehr große Rolle ob die Firma 750Euro oder 192 Euro geltend macht...

Es soll ja meine eigene Firma werden (welche erstmal ins laufen kommen muss) für die ich grad extrem hart arbeite um das Startkapital zu erwirtschaften...hmmm...

Also sollte es scho so günstig wie möglich gehen...bin nämlich erst 24 (mittlerweile geworden) und man muss hald auch Werbung machen damit die Kunden aufmerksam werden.Da reichen Bilder und Internet heute leider noch nicht ganz.Die Leute wollen was zum "Anfassen" sehen und kennenlernen. Somit MUSS ich mir mehr oder weniger auch sowas anschaffen.Die Firma hat NUR etwas mit Oldtimer und Replicas zu tun. Also von dem her ists kein "Ausweichen" mit "fraglichem Hintergrund" um ein solches Fahrzeug zu fahren.

Jedenfalls brauche ich sowas fürn Sommer als Firmenwagen.Um damit Werbung zu "fahren".Auf Messen Auto Treffen (z.B. Wörthersee oder solche Großveranstalltungen usw.) Zusätzlich komm ich um ein Privatfahrzeug (werde meinen A3 Quattro 1.8T weiterhin behalten) sowieso nicht herum. Schon allein weil der Oldie/Replica Firmenwagen zu 99.99% nur ein 2Sitzer ohne Kofferraum werden soll.

Moin,

Du würdest die KFZ Steuer beim Finanzamt als Betriebsausgabe doch wieder geltend machen ;) Insofern isses gehopst wie gesprungen ;) Du müßtest nur mehr vorfinanzieren. Klar kann weh tun. Wie du schon sagtest ... nutzt du das Fahrzeug um Werbung bei passenden Veranstaltungen zu machen ... sollte es funktionieren und kein Problem darstellen. Die Frage ist halt ... HANDELT es sich um eine DAUERNUTZUNG des Fahrzeugs (also tagtäglich im Alltag) oder um eine gezielte Ausnahmenutzung entsprechend der Rechtsvorschriften. Wo da die Grenze ist ... kann Ich dir leider nicht sagen, da mir diesbezüglich keine Urteile bekannt sind (bzgl. 07er Nr. schon, aber das ist ein anderes Kapitel).

MFG Kester

Oldtimer als betrieblich genutztes Kfz: ein attraktives Modell!

Dass man sämtliche Betriebs- und Finanzierungskosten des betrieblich genutzten Fahrzeugs steuerlich geltend machen kann, ist selbstverständlich. Wenn es Probleme mit der H-Zulassung geben sollte (Nutzungseinschränkungen o.ä.), dann verzichtet doch auf das H-Kennzeichen, das braucht man doch ohnehin nur zum Kfz-Steuern-Einsparen (was bei Betriebsausgaben nicht si relevant ist ...)

Interessant jedoch ist, dass der zu versteuernde Nutzungswert eines betrieblich genutzten Fahrzeugs pauschal 1 % des Listenpreises monatlich beträgt. D.h., wenn Du einen NEUEN 911er als Firmenwagen fährst, bezahlst Du für einen Nutzungswert von ca. 1000 € monatlich Steuern (Neupreis ca. 100.000 €). Nimmst Du aber einen alten, hervorragend restaurierten 911er der frühen 70er Jahre (dessen Restaurierung 50.000 € oder mehr verschlungen hat), dann versteuerst Du im Monat einen Nutzungswert von ca. 120 € (Listen-Neupreis des 911ers damals, soweit ich mich erinnere, 24.000 DM = 12.000 €)!

 

Dieses Steuerspar-Modell wird auch schon am Markt angeboten, spezialisierte Leasinganbieter kaufen Dir Deinen Oldtimer ab und verleasen ihn an Dich zurück mit einem geringen Restwert. Zu diesem Restwert kannst Du das Auto dann wieder zurückkaufen nach Ende der Leasingdauer. Bislang wurde das Steuersparmodell noch nicht vom BGH beanstandet ...

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